Wir sprechen hier mittlerweile von zweierlei Dingen:
- Was ist Anbahnung von Seiten der SW?
- Wann ist es strafbar eine SW anzusprechen?
Es ist gleich, was die genau sagen. Die können auch Codewörter verwenden. Es geht rein darum, ob dadurch eine sexuelle Dienstleistung angebahnt werden soll.
Von den Mädels im Stuwer ?
Wahrscheinlich auch dort.
Das Problem ist nur, das die Mädels sehr eindeutig sind in dem was sie tun
Das ist für den Passanten, der die SW anspricht, egal. Es ist nicht verboten sie anzusprechen, auch wenn man genau weiß, was sie will, solange man selbst nicht diesen Zweck verfolgt.
Man muss bei der Diskussion drei Sachen auseinanderhalten:
1. Was ist die Rechtslage?
2. Was ist die polizeiliche Praxis?
3. Was ist wie beweisbar?
Im vom Threadersteller geschilderten Fall ist es rechtlich ganz eindeutig, dass er sich nicht strafbar gemacht hat, weil er nicht den Zweck verfolgte, eine Dienstleistung in Anspruch zu nehmen. Ob das in dem Fall, wie er ihn geschildert hat und wenn die Polizei das genau so mitbekommen hat, plausibel gemacht werden kann, dass er nur aus einem allgemeinen Interesse sich näher über ihre Dienstleistung erkundigt hat, ist eine andere Frage.