Straßenstrich Polizeikontrolle, Best Practice, Stuwerviertel

Verwaltungsrecht = Beweislast beim Angezeigten, du musst beweisen, dass es nicht so war/ist.

Und du bist - wie du andeutest - Polizeibeamter? :shock:

Die Beweislast, dass ein Beschuldigter das Tatbild einer Verwaltungsübertretung gesetzt hat, liegt bei der Behörde.

Lediglich für das Verschulden bei Ungehorsamkeitsdelikten liegt die Beweislast beim Beschuldigten.
 
Natürlich ist das möglich. Genauso ist es möglich, dass ein Waffenscheinbesitzer mit der davor gekauften Pistole in der Hand in die Bank geht und die Pistole dem Angestellten am Schalter nur zeigen will.

der Vergleich ist nicht angebracht - was soll das überhaupt ???

das ist blanker Unsinn und hat überhaupt nichts mir der Sache zu tun .


klingt eher nach Hyper-Hysterie
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Meines Erachtens muss die Anbahnung vonseiten des Freiers für das Auge des Gesetzes erkennbar/beweisbar sein.

Tuschle ich mit einer Prostituierten auf dem Gehsteig und gehe mit ihr anschließend aufs Zimmer, besteht ebenso keine Handhabe, denn ich könnte ja gemäß § 16 WPG erlaubterweise auf dem Wege der Telekommunikation mit ihr ein Treffen vereinbart haben.

Aber später vielleicht dazu mehr.
 
Die Beweislast, dass ein Beschuldigter das Tatbild einer Verwaltungsübertretung gesetzt hat, liegt bei der Behörde. .
Das ist richtig, sehr problematisch finde ich nur, dass in der Praxis vor Gericht immer der Darstellung eines Exekutivbeamten gefolgt wird, der ohne Konsequenzen fürchten zu müssen auch lügen kann, dass sich die Bretter biegen. Es wird einem Polizisten praktisch automatisch mehr geglaubt als einem Bürger und obendrein tritt er auch nie alleine auf.
 
Es geht schon seit Längerem einfach nur darum, das Grätzl "sauber" zu machen.

Die meisten Freier geben gegenüber der Behörde kleinbei - auch ich würde das wahrscheinlich tun. Aber nur aus Bequemlichkeitsgründen. :mrgreen:

Die Beweislast kann einfach nicht beim Freier liegen. Ein Polizist müsste beim Gespräch mit einer Prostituierten den beiden zuhören oder den beiden aufs Zimmer folgen, um wegen Anbahnung des Freiers einen Beweis in Händen zu halten.
 
Ein Polizist müsste beim Gespräch mit einer Prostituierten den beiden zuhören oder den beiden aufs Zimmer folgen, um wegen Anbahnung des Freiers einen Beweis in Händen zu halten.
ned ganz, schon allein das sie dort steht ist strafbar, also weiter vorsichtig sein. ;)
 
ned ganz, schon allein das sie dort steht ist strafbar, also weiter vorsichtig sein. ;)

Aber niemand kann mir beweisen, dass ich sie zum Beispiel vorher anrief und ein Treffen mit ihr ausmachte. Dass sie dort steht, ist nicht strafbar. Allenfalls das, was sie macht oder zu erkennen gibt.

Naja, die Politik wills halt sauber haben. Und der Polizei kann man auch keinen Vorwurf machen. Die sind genauso an Vorgaben gebunden. ;)
 
Geht ein Mensch in Leggings spazieren, schaut herum und raucht eine Zigarette, ist das meines Wissens noch lange nicht strafbar
ich weis auch was Du meinst ;) für polizeibekannte Prosties ist es verboten in allen Wohngebieten.
 
Das ist richtig, sehr problematisch finde ich nur, dass in der Praxis vor Gericht immer der Darstellung eines Exekutivbeamten gefolgt wird, der ohne Konsequenzen fürchten zu müssen auch lügen kann, dass sich die Bretter biegen. Es wird einem Polizisten praktisch automatisch mehr geglaubt als einem Bürger und obendrein tritt er auch nie alleine auf.
Darum sprechen sich die Polizisten ab und lassen sich ihre Beobachtungen durch einen zweiten Kollegen bestätigen, auch wenn dieser gar nicht hingeschaut hat. "Durch zweier Zeugen Mund wird allerwegs die Wahrheit kund.“
 
ich weis auch was Du meinst ;) für polizeibekannte Prosties ist es verboten in allen Wohngebieten.

Sagen wirs mal so: Jeder weiß, was gemeint ist, doch das lässt sich manchmal schwer in Gesetzestext kleiden.

Offensichtlich kommen dabei auch Unschuldige zum Handkuss (siehe Eröffnungsbeitrag in diesem Thread).
 
Er hat ein Anbahnungsgespräch geführt. Warum ist er deiner Meinung nach unschuldig?

Habe vor Tagen nur das Eröffnungsposting überflogen und noch in Erinnerung, dass er keine Dienstleistung von ihr beanspruchen wollte. Von Anbahnung kann daher keine Rede sein.
 
schon allein das sie dort steht ist strafbar
Unter Umständen kann bloßes Stehen genügen, wenn allgemein (nicht nur für Insider) erkennbar ist, dass sie in der Absicht steht, Kunden für sexuelle Dienstleistungen zu finden. Auch dann müsste in der Begründung eines Strafbescheides dargelegt werden, wie sie das gemacht hat, so zu stehen, dass allgemein erkennbar ist, dass sie Kunden sucht. Denn nur dann ist es Anbahnung.
 
Das Gespräch IST die Anbahnung.
Strafbar ist nur, wenn der Kontakt zum Zweck der Inanspruchnahme einer Dienstleistung aufgenommen wird. Wenn jemand mit einer SW spricht, ohne diesen Zweck zu verfolgen, ist es nicht strafbar. Da ist das Gesetz klipp und klar.
Keine Sorge, es steht drin
Es ist nicht nur einmal vorgekommen, dass Bescheide von den Verwaltungsgerichten aufgehoben wurden, weil da nichts Gescheites drin stand, wie sie angeblich angebahnt hat.
 
Strafbar ist nur, wenn der Kontakt zum Zweck der Inanspruchnahme einer Dienstleistung aufgenommen wird.
ok, werd den Mädels sagen, sie sollen in Zukunft nach dem Wetter fragen ;)

dass Bescheide von den Verwaltungsgerichten aufgehoben wurden, weil da nichts Gescheites drin stand, wie sie angeblich angebahnt hat.
echt ? Von den Mädels im Stuwer ? :mrgreen:
Wenn jemand mit einer SW spricht, ohne diesen Zweck zu verfolgen, ist es nicht strafbar.
Das Problem ist nur, das die Mädels sehr eindeutig sind in dem was sie tun, wie beim TE, zwei Wörter genügen ;)
 
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