- Registriert
- 11.9.2007
- Beiträge
- 39.537
- Reaktionen
- 96.641
- Punkte
- 2.003
- Checks
- 68
Verwaltungsrecht = Beweislast beim Angezeigten, du musst beweisen, dass es nicht so war/ist.
Und du bist - wie du andeutest - Polizeibeamter?
Die Beweislast, dass ein Beschuldigter das Tatbild einer Verwaltungsübertretung gesetzt hat, liegt bei der Behörde.
Lediglich für das Verschulden bei Ungehorsamkeitsdelikten liegt die Beweislast beim Beschuldigten.