Straßenstrich Polizeikontrolle, Best Practice, Stuwerviertel

solange sie nicht beweisen kann ...
Die Obrigkeit braucht dir garnix zu beweisen, denn ihre Beobachtungen reichen schon aus. Vor allem, wenn die Dame (SW) der Obrigkeit amtsbekannt ist (und das IST SIE!!!!!), noch dazu wissentlich sich verbotener Weise im Stuwerviertel aufhält und durch ihr Verhalten (winken, zurufen) erkennen lässt, die Prostitution ausüben zu wollen, liegt die Anbahnung Ihrerseit bereits vor.

Blöde G´schichte, wenn DU als Freier eh schon Kenntnis hast, das im Stuwerviertel verboten ist, DU die amtsbekannte Dame (SW) anquatscht und DU bist schon des öfteren im Stuwerviertel von der Obrigkeit beobachtet und gesichtet worden, dann hast DU auch schon den "schwarzen Peter" gezogen.
 
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Blöde G´schichte, wenn DU als Freier wissentlich die amtsbekannte Dame (SW) anquatscht und DU bist schon des öfteren im Stuwerviertel von der Obrigkeit beobachtet und gesichtet worden, dann hast DU auch schon den "schwarzen Peter" gezogen.

das ist trotzdem noch kein Beweis für gar nix . es gilt die Unschuldsvermutung - auch für Freier .
 
Unschuldsvermutung hin oder her, Fakt ist, wenn die Obrigkeit Dich/Uns schon längere Zeit, und da meine ich einen Zeitrahmen von mehrerern Wochen und Monaten, beobachtet haben, liegts für die Obrigkeit klar auf der Hand.
 
seh ich auch so.


schwierige Sache, die Mädels wissen das es verboten ist , sie machen es trotzdem.

naja, Prostitution ist nunmal verboten im Stuwer.


Ich gehe aber von der Geschichte des TE aus!
Und wenn da einer, der mit dem Rad vorbeifährt, angequatscht wird, und deswegen schon belangt werden kann, dann muss man sich zurecht Sorgen machen in diesem Land!
Egal ob dort Prostitution verboten ist!
 
Verwaltungsrecht = Beweislast beim Angezeigten, du musst beweisen, dass es nicht so war/ist. Aber eigentlich ist alles schon erledigt, wenn sie dich mit 2 "klaren" Worten herbeigewunken hat. Das Stuwerviertel ist ich behaupte mal zu sagen fast jedem bekannt also Hurenviertel.

Und bei aller Liebe, die Frauen erkennt man von weitem, alle dasselbe Schema, kleine Tasche, schmierig, 95% Ungarin, 100% gebrochenes bis gar kein Deutsch.
Ums mal genauer zu sagen, ich hab schon einige Ausreden gehört, von wegen, keine Anbahnung. Hoffe ihr wisst jetzt, inwiefern ich dort unterwegs bin.

Kurz noch was zu, wenn du vor Ort bezahlst, ist juristisch gesehen alles erledigt. Das Stimmt, gegen ein "Organmandat" gibt es KEIN Rechtsmittel. Jedoch wenn du kein Organmandat zahlst, bekommst du die Post nachhause, und das wird zu 90% der Frau (die meistens zuhause sitzt) nicht gefallen. Andernfalls, falls du keine Frau hast und der Meinung bist, dass du zu unrecht belangt wurdest, einfach anzeigen lassen und das Rechtsmittel des Einspruchs wahrnehmen.
 
Stuwerviertel ist ich behaupte mal zu sagen fast jedem bekannt also Hurenviertel.

.... ja schon ...aber.... da es dort verboten ist kann MANN ja nicht wissen das es eine SW ist :lol: ... und auch wennst ein Insider bist :roll: ... olle schaun net so aus wie es du beschreibst :wache:
 
angequatscht wird, und deswegen schon belangt werden kann,
ja, weil er sich von einer Prostituierten hat ankobern lassen und das ist nun mal verboten. ;)

der mit dem Rad vorbeifährt,
er hat angehalten und mit ihr gesprochen, nachdem sie ihm unmissverständlich gezeigt hat um was es geht, was verstehst Du denn daran nicht ?
 
:daumen: :daumen: :daumen: :daumen: :daumen:
Dem ist nichts mehr hinzu zu fügen - DANKE

Verwaltungsrecht = Beweislast beim Angezeigten, du musst beweisen, dass es nicht so war/ist. Aber eigentlich ist alles schon erledigt, wenn sie dich mit 2 "klaren" Worten herbeigewunken hat. Das Stuwerviertel ist ich behaupte mal zu sagen fast jedem bekannt also Hurenviertel.

Und bei aller Liebe, die Frauen erkennt man von weitem, alle dasselbe Schema, kleine Tasche, schmierig, 95% Ungarin, 100% gebrochenes bis gar kein Deutsch.
Ums mal genauer zu sagen, ich hab schon einige Ausreden gehört, von wegen, keine Anbahnung. Hoffe ihr wisst jetzt, inwiefern ich dort unterwegs bin.

Kurz noch was zu, wenn du vor Ort bezahlst, ist juristisch gesehen alles erledigt. Das Stimmt, gegen ein "Organmandat" gibt es KEIN Rechtsmittel. Jedoch wenn du kein Organmandat zahlst, bekommst du die Post nachhause, und das wird zu 90% der Frau (die meistens zuhause sitzt) nicht gefallen. Andernfalls, falls du keine Frau hast und der Meinung bist, dass du zu unrecht belangt wurdest, einfach anzeigen lassen und das Rechtsmittel des Einspruchs wahrnehmen.
 
.... ja schon ...aber.... da es dort verboten ist kann MANN ja nicht wissen das es eine SW ist :lol: ... und auch wennst ein Insider bist :roll: ... olle schaun net so aus wie es du beschreibst :wache:

Geschmäcker sind verschieden, aber kannst mir gerne eine nennen, die nicht so aussieht ;) - Prostitution is in jedem Wohngebiet verboten...
 
Dort darf man nicht hinfahren? Echt? Verboten? :kopfklatsch:
Unfassbares Gelabere:kopfklatsch:

Oder darf man sich nicht anquatschen lassen?? Verboten???:hmm:

Reden wir hier von Nordkorea??

1.Wo hab ich geschrieben du DARFST NICHT HINFAHREN?????? Wenn du Probleme mit dem Sinnerfassenden lesen hast kann ich nichts dafür! Also der einzige der unfassbares Gelaber von sich gibt bist wohl du! 2. Anreden darfst du dich lassen, dann ist nur SIE STRAFBAR, wenn du mit ihr redest bist du auch STRAFBAR! Und kommt mir nicht wieder mit dem Weg oder sonst was! Mit der redet man über Sex und nicht übers Wetter! Das Prostitutionsgesetz ist wirklich nicht lang und auch nicht schwer, also verstehe ich manche Fragen einfach ned!
 
wenn eine Gerichtsverhandlung dazukommt, dann explodieren die Kosten .

ist keine gerichtlich strafbare Handlung, daher keine Verhandlung vor einem Strafgericht und kein Staatsanwalt. Außerdem gibts Verfahrenshilfe. Gerichtsverhandlung gibts vor dem Verwaltungsgericht, wennst berufst (oder wie das jetzt heißt). Problem ist, dass 'behördliche Wahrnehmungen' mehr Glaubwürdigkeit genießen als die Aussage eines Beschuldigten. Dann kannst ja dem Richter dort erzählen, dass Du gehört hast, dass die FAhnder so unter Druck stehen ... viel Spass dabei.
 
@Nedul:Wie gesagt....übers Wetter wirst du nicht sprechen mit ihr oder??? So gut können da die wenigsten deutsch...
 
übers Wetter wirst du nicht sprechen mit ihr oder?
Vielleicht doch.
Tatsache ist, strafbar ist nur Prostituierte zum Zweck der Inanspruchnahme von Dienstleistungen anzusprechen. Entweder ist das Fall oder es ist nicht der Fall, völlig unabhängig davon, was Du für plausibel hältst.
 
Zuletzt bearbeitet:
beweis das mal, viel Spaß dabei..

was soll ich beweisen ? dass ich über das Wetter gesprochen habe ? ich bin sowieso nie dort aber ich muss doch auch nicht pausenlos beweisen, dass ich unschuldig bin, das wäre unmöglich.

solange keine Starftat nachweisebar ist, wozu soll ich dann meine Unschuld beweisen? Das macht keinen Sinn - sicher, es trifft auch mal Unschuldige so wie mich.
 
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