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Die Obrigkeit braucht dir garnix zu beweisen, denn ihre Beobachtungen reichen schon aus. Vor allem, wenn die Dame (SW) der Obrigkeit amtsbekannt ist (und das IST SIE!!!!!), noch dazu wissentlich sich verbotener Weise im Stuwerviertel aufhält und durch ihr Verhalten (winken, zurufen) erkennen lässt, die Prostitution ausüben zu wollen, liegt die Anbahnung Ihrerseit bereits vor.solange sie nicht beweisen kann ...
Blöde G´schichte, wenn DU als Freier eh schon Kenntnis hast, das im Stuwerviertel verboten ist, DU die amtsbekannte Dame (SW) anquatscht und DU bist schon des öfteren im Stuwerviertel von der Obrigkeit beobachtet und gesichtet worden, dann hast DU auch schon den "schwarzen Peter" gezogen.
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