Straßenstrich Polizeikontrolle, Best Practice, Stuwerviertel

was soll ich beweisen ? dass ich über das Wetter gesprochen habe ? ich bin sowieso nie dort aber ich muss doch auch nicht pausenlos beweisen, dass ich unschuldig bin, das wäre unmöglich.

solange keine Starftat nachweisebar ist, wozu soll ich dann meine Unschuld beweisen? Das macht keinen Sinn - sicher, es trifft auch mal Unschuldige so wie mich.

Das is deine Meinung, aber nicht die Rechtslage "."
 
Wenn man nicht das Organmandat zahlt, sondern es auf eine Anzeige ankommen lässt, bekommt man einen Strafbescheid. Dieser Bescheid muss eine Begründung enthalten, in der konkretisiert wird, in welcher Weise man die Verwaltungsübertretung begangen hat. Dazu genügt es etwa nicht bloß den Tatbestand aus dem Gesetz zu zitieren, "Sie haben am ... um ... in der ...-Straße mit einer die Prostitution ausübenden Person zum Zweck der Inanspruchnahme ihrer Dienstleistungen Kontakt aufgenommen.", sondern es müsste stichhaltig dargelegt werden, woran das Gespräch als Anbahnungsgespräch erkennbar war. Das wird in vielen Fällen schwierig sein, auch wenn es tatsächlich ein Anbahnungsgespräch war und erst recht, wenn es keines war.
 
Na, kann mir wer diese ominöse URL geben, wo Fotos von Stuwer Freiern und Mädels gepostet werden??
Ich will sehen, ob ich drauf bin. Und dann schieb ich dem Hausmeister einen Besen in den Arsch..

Nee, hat mit dem Hausmeister nix zu tun. Nennen sich "Anrainerkomitee zur Einhaltung der Gesetzte im Stuwer", oder so ähnlich. Die schießen Fotos mit Tele, dokumentieren Anbahnungen, machen Anzeigen. Die waren es auch die mich bei meinem (mittlerweile Ex-)Chef verpfiffen haben als ich mit dem Firmenwagen durchs Viertel gekreist bin
 
"Sie haben am ... um ... in der ...-Straße mit einer die Prostitution ausübenden Person zum Zweck der Inanspruchnahme ihrer Dienstleistungen Kontakt aufgenommen.",
Was mich ja wundert, dass man bei sowas direkt jemanden verurteilt, aber bei viel offensichtlichere Delikte (Schwarzer sitzt im Eck in der U-Bahn und 3-4 Drogensüchtige (man sieht es ihnen ja an), gehen der Reihe nach hin, nach 10-15 s sind wieder zurück) NICHTS unternommen wird...
Hm, Ficken ist ja gefährlicher als Drogenkauf, oder so...
 

Nee, leider nicht. Hab die URL so gut versteckt dass ich sie jetzt selber nimma find, außerdem sind mir eine menge Lesezeichen verschwunden, mist. Weiß aber noch da waren eine Menge Fotos von Gesichtern und Nummertaferln, meist in der Pose wenn sich die Mädels zum offenen Seitenfenster runtergebückt hatten, aber auch Fotos von Fußgängern, Radfahrern, usw., aber halt immer im Zusammenhang mit einer der Mädels
 
meist in der Pose wenn sich die Mädels zum offenen Seitenfenster runtergebückt hatten, aber auch Fotos von Fußgängern, Radfahrern, usw., aber halt immer im Zusammenhang mit einer der Mädels
war vom Prater oder Brunnerstrasse ?
 
Was mich ja wundert, dass man bei sowas direkt jemanden verurteilt, aber bei viel offensichtlichere Delikte (Schwarzer sitzt im Eck in der U-Bahn und 3-4 Drogensüchtige (man sieht es ihnen ja an), gehen der Reihe nach hin, nach 10-15 s sind wieder zurück) NICHTS unternommen wird...
Hm, Ficken ist ja gefährlicher als Drogenkauf, oder so...

komplett anderes Thema, dass eine is ne Verwaltungsübertretung, das andere ne Straftat (Strafrechtsdelikt).
 
Na, dann ist es ja noch schlimmer, dass man bei Straftaten weniger tut als bei Verwaltungsübertretungen, oder?
 
Oft genug vor Ort beobachtet.
Drehen beim Vorbeigehen bzw. Vorbeifahren nicht einmal den Kopf, frei nach dem Motto "schnell weg hier".
 
Oft genug vor Ort beobachtet.
Drehen beim Vorbeigehen bzw. Vorbeifahren nicht einmal den Kopf, frei nach dem Motto "schnell weg hier".

Na gut...wirst mich ja hoffentlich nicht mit Tee anschütten...

Kann mir das nur so erklären, dass die kleinen Dealer nicht das Hauptziel der Ermittlungen sind.
Aber auch eine gewisse Demotivation der Ordnungshüter ist nicht ganz auszuschließen, weils den Dealer zwar kennen, aber bei einer Amtshandlung nie was Brauchbares rauskommt, da mangels Corpus Delicti keine Anzeige gelegt werden kann.
 
Na, dann ist es ja noch schlimmer, dass man bei Straftaten weniger tut als bei Verwaltungsübertretungen, oder?


Straftaten machen mehr Kosten. Kriminelle musst du teuer im Luxusknast durchfüttern. Dazu gibt es nur viel Ärger, jeder verhaftete Drogendealer aus Afrika schleppt heutzutage seinen Menschenrechtsanwalt gleich mit zum Kadi und abschieben kannst du sie aus P.C. auch nicht.
Verwaltungsübertretungen dagegen bringen dem Staat CASH.
 
Verwaltungsrecht = Beweislast beim Angezeigten, du musst beweisen, dass es nicht so war/ist.
Dieser Bescheid muss eine Begründung enthalten, in der konkretisiert wird, in welcher Weise man die Verwaltungsübertretung begangen hat. Dazu genügt es etwa nicht bloß den Tatbestand aus dem Gesetz zu zitieren, "Sie haben am ... um ... in der ...-Straße mit einer die Prostitution ausübenden Person zum Zweck der Inanspruchnahme ihrer Dienstleistungen Kontakt aufgenommen.", sondern es müsste stichhaltig dargelegt werden, woran das Gespräch als Anbahnungsgespräch erkennbar war. Das wird in vielen Fällen schwierig sein
Diese beiden Behauptungen widersprechen einander. Ich meine aber, dass viel mehr als die Uhrzeit, der Ort und die Tatsache, dass jemand mit einer Prostituierten gesprochen hat im Bescheid nicht angeführt zu sein braucht, damit es zur Strafe reicht. Wenn zudem die inflagranti ertappte Prostituierte vor Ort bestätigt, dass sie den Mann hergewunken hat ist das ein weiterer belastender Tatbestand, den die Exekutive in den meisten Fällen leicht bereit stellen kann.
Wer es trotzdem ausfechten will riskiert zudem einen Zeitungsartikel: Freier unterhielt sich mit Prostituierter über Wetter und Verkehr.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Freier unterhielt sich mit Prostituierter über Wetter und Verkehr.

Geht man davon aus, dass der Freier (oder wie man ihn nennen will) tatsächlich etwas von ihr wollte .


Es wäre aber auch möglich, dass man kein Interesse an irgendwelchen sexuellen Aktivitäten mit ihr hat und trotzdem mit ihr redet und davon rede ich !!!!

Natürlich werde nichts bezahlen, wenn ich nicht die Absicht hatte ihren Körper zu mieten - was denn sonst ??

Bin ich blöd ?


~~~

übrigens, so schnell steht man nicht in der Zeitung denn sonst wären bald alle berühmt .
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
genau am punkt!!
die sagt natürlich gegebenenfalls auch bei gericht aus dass es Anbahnung war. Geldbeschaffung von oben angeordnet.
Nicht gegebenenfalls, davon kannst du ausgehen. Alles abgekartete Spiele. Eigentlich kriminelle Geldbeschaffung unter der Herrschaft von Staat, Amt und Exekutive. Wenn du als kleiner Fisch nur annähernd nach solchen Mustern agieren würdest..... :roll:
 
Es wäre aber auch möglich, dass man kein Interesse an irgendwelchen sexuellen Aktivitäten mit ihr hat und trotzdem mit ihr redet und davon rede ich !!!!
Natürlich ist das möglich. Genauso ist es möglich, dass ein Waffenscheinbesitzer mit der davor gekauften Pistole in der Hand in die Bank geht und die Pistole dem Angestellten am Schalter nur zeigen will.
Solche Leute haben halt Pech gehabt.
 
Kann mir das nur so erklären, dass die kleinen Dealer nicht das Hauptziel der Ermittlungen sind.
Aber auch eine gewisse Demotivation der Ordnungshüter ist nicht ganz auszuschließen, weils den Dealer zwar kennen, aber bei einer Amtshandlung nie was Brauchbares rauskommt, da mangels Corpus Delicti keine Anzeige gelegt werden kann.
Das stimmt alles.
Das Problem liegt letzten Endes nicht beim einzelnen Polizisten, sondern beim System.
Dämliche Gesetze, dämliche Handhabung usw.

Es ist nur frustrierend mit anzusehen, wie das bei den Drogenplätzen so abgeht.
Vor paar Monaten beobachtet. Die arme Oma geht um 5:30 Richtung U-Bahn, muss durch 6-7(!!!) Drogendealer durch, damit sie die Fahrtreppen zur U-Bahn nehmen kann.
Man sieht es ihr im Gesicht an, dass sie resigniert hat...
(Schauplatz Westbahnhof)
 
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