Rauchverbot in den Lokalen

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  • Überholbehinderung: Eine Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr ist in der Regel dann gerechtfertigt, wenn eine schikanöse Behinderung, ein absichtliches Langsamfahren gemeinsam mit einem plötzlichen Ausscheren oder ein beharrliches Linksfahren bei freier rechter Straße vorliegt.

Absichtliches Langsamfahren ist bei 130 nicht gegeben.
 
  • Überholbehinderung: Eine Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr ist in der Regel dann gerechtfertigt, wenn eine schikanöse Behinderung, ein absichtliches Langsamfahren gemeinsam mit einem plötzlichen Ausscheren oder ein beharrliches Linksfahren bei freier rechter Straße vorliegt.
§ 105 StGB Nötigung
StGB - Strafgesetzbuch
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2017
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(1) Wer einen anderen mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Die Tat ist nicht rechtswidrig, wenn die Anwendung der Gewalt oder Drohung als Mittel zu dem angestrebten Zweck nicht den guten Sitten widerstreitet.
 
Absichtliches Langsamfahren ist bei 130 nicht gegeben.

Stimmt nicht ! Dass ich in diesem Fall schneller fahre als erlaubt hat mit der Tatsache dass ich gebötigt werde nichts zu tun ! Ist eine eigene unabhängigen Straftat die nichts mit dem vergehen der Nötigung zu tun hat! Egal ob 80-100-150 usw ! Nötigung bleibt Nötigung !
 
Aber 130 ist die maximale Geschwindigkeit, bei idealen Verhältnissen.
 
Stimmt nicht ! Dass ich in diesem Fall schneller fahre als erlaubt hat mit der Tatsache dass ich gebötigt werde nichts zu tun ! Ist eine eigene unabhängigen Straftat die nichts mit dem vergehen der Nötigung zu tun hat! Egal ob 80-100-150 usw ! Nötigung bleibt Nötigung !

Wen du den anderen Nötigen solltest die Spur zu wechseln schon.
 
Aber 130 ist die maximale Geschwindigkeit, bei idealen Verhältnissen.

Nein! Das ist die gesetzlich vorgeschriebene Geschwindigkeit ! Ich kann und darf schneller fahren und daran nicht gehindert werden! Hat nichts damit zu tun dass ich mich in diesem Fall selbst strafbar mache! Sind zwei verschiedene gesetze und haben nicht in Verbindung damit zu tun!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe eine Anzeige wegen Nötigung bekommen, ist aber aufgrund wiedersprüchen auf der Gegenseite fallengelassen worden.
 
Ich bin ungestraft davon gekommen.
Tja, im Normalfall halt. Wie wir alle wissen, wird in der Praxis nicht immer die Theorie 1:1 umgesetzt.

Leider werden die Mittelspurfahrer hier im Lande einfach in Ruhe gelassen.
Die Polizei ist selbst vorgestern in der dritten Spur gefahren, in der 1. war ich (100 m schräg hinten), die 2. war auch frei... so viel dazu.
 
Nein weil rechts überholen verboten ist und wenn es dadurch zu einem Unfall kommt bist schuldig aber ich versteh das dass das die Wiener und Nöer nicht wissen weil sich täglich selbst sehe

Du kannst keine Anzeige erstatten, es sei denn du zeigst dich selbst mit an. Da du schneller fährst als die erlaubte Höchstgeschwindigkeit.
 
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