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Gast
(Gelöschter Account)
Aber aufpassen, dass du nicht zu viel Rauch einatmest.Mein Gott, ihr armen Raucher. Ich zünd ein Kerzerl für euch an…
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Aber aufpassen, dass du nicht zu viel Rauch einatmest.Mein Gott, ihr armen Raucher. Ich zünd ein Kerzerl für euch an…
ist eine Verkehrsfläche für Fussgänger und der Schanigarten fällt auch unter Gastättenbereich und dort könnten ja Getränke konsumiert werden
Ab diesem Wert gilt man jedenfalls als durch Alkohol beeinträchtigt….ob man durch Alkohol auch unterhalb dieses Wertes beeinträchtigt ist, ist ein andere Geschichte....Bis dahin gilt man ja auch als nicht von Alkohol beeinträchtigt.
Was meinst Du? Rauchverbot an Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel? Absolut. In der U-Bahn und am Bahnhof ist es verboten, aber bei der Straßenbahn nicht? Ist vor allem bei Regen super, wenn sich alle unterstellen und dann kommt einer und zündet sich genüsslich eine an. Leider fehlt es den Rauchern durchwegs am nötigen Gespür, so dass es auch hier eine Regelung brauchen wird.
Mein Gott, ihr armen Raucher. Ich zünd ein Kerzerl für euch an…
Aber aufpassen, dass du nicht zu viel Rauch einatmest.
Bring ihn nicht auf Ideen..Ich finde, nur für dich sollte Rauchen komplett verboten werden! Auch in der eigenen Wohnung, denn um Gottes Willen, wenn derjenige sein Fenster offen hat, kann der böse Rauch doch tatsächlich in deine Wohnung dringen. Und Auto- Raffinerie- und sonstige Abgase verbieten wir natürlich auch, für dich werden alle wieder auf Kutschen und Linoleumlampen umsteigen!
Ich nehme doch stark an, dass Abgase dich auch so in deinem Leben einschränken, oder nicht?
Er gehôrt sehr wohl zum Lokal und liegt im Verantwortungdbereich des Betreibers..
Nur eins? Ob das hilft?
Laut Polizei nicht nur auf Flächen die zum Gebäude des Lokals gehörenJa. Freiflächen der Gastronomie sind die Ausnahme: (Nur) dort darf geraucht und getrunken werden. Aber auch sonst gelten Rauchverbote regelmäßig nur in geschlossenen Räumen, einschließlich Festzelte udgl. Auf der Straße, auch vor dem Lokal, darf also geraucht werden.
1;Als würden alle Raucher auf einmal zhaus bleiben...Jein, erstens kann ein Drittel weniger Umsatz dich killen.
Zweitens kann ich dir zumindest auch als kurzeit Sec safdb, dass auch in Lokalen Alkohol Dritte enorm schädigen kann.
Das Zweite kommt Allerheiligen am Fensterbankerl, zum Gedenken...Eines?....du Knauserer....
Falsch....ist âhnlich der Schneerâumung...oder dem Gast der alkoholisiert in sein Auto steigt..genau dazu ist eine Klage anhângig die den Wirt aus seiner Verantwortung nehmen soll..2 x Nein. Zum Lokal gehört wer nur ausnahsmweise (Schanigarten, zB). Wenn sich ein Gast ein Getränk mit auf die Straße nimmt, ist das nicht die Verantwortung des Wirtes und liegt auch prinzipiell nicht in seinem Verantwortungsbereich. Es kann die Behörde nach der Gewerbeordnung trotzdem eine frühere Sperrstunde verfügen, wenn von diesen Gästen eine Störung der Anrainer ausgeht, aber das ändert nichts Grundsätzliches.
Auch in der eigenen Wohnung, denn um Gottes Willen, wenn derjenige sein Fenster offen hat, kann der böse Rauch doch tatsächlich in deine Wohnung dringen.
Ich nehme doch stark an, dass Abgase dich auch so in deinem Leben einschränken, oder nicht?
Laut Polizei nicht nur auf Flächen die zum Gebäude des Lokals gehören ...
1;Als würden alle Raucher auf einmal zhaus bleiben...
2; Ja und es endet dann vorm Richter wegen Körperverletzung weil Körperverletzung verboten ist.
Rauchen in der Gastronomie ist eine Art Körperverletzung und war bisher eben nicht verboten.
Nunmehr GsD schon.
…..und Linoleumlampen waren auch kein Thema?Ein Verbrennungsmotor auf dem Balkon unter oder dem Barhocker neben mir würde das, aber bisher war das seltsamerweise kein Thema.
Genauso sieht das die Rechtsprechung mittlerweile auch, und ja, das Problem ist auch in der Praxis eines. Wie komme ich dazu, im Sommer mein Fenster nicht öffnen zu können, weil der Nachbar unter mir am Balkan eine nach der anderen raucht? Es ist die fehlende Rück- und Einsicht der Raucher, die für die notwendigen Ausweitungen der einschlägigen Verbote sorgt.
Ein Verbrennungsmotor auf dem Balkon unter oder dem Barhocker neben mir würde das, aber bisher war das seltsamerweise kein Thema.
Genauso sieht das die Rechtsprechung mittlerweile auch, und ja, das Problem ist auch in der Praxis eines. Wie komme ich dazu, im Sommer mein Fenster nicht öffnen zu können, weil der Nachbar unter mir am Balkan eine nach der anderen raucht? Es ist die fehlende Rück- und Einsicht der Raucher, die für die notwendigen Ausweitungen der einschlägigen Verbote sorgt.
Ein Verbrennungsmotor auf dem Balkon unter oder dem Barhocker neben mir würde das, aber bisher war das seltsamerweise kein Thema.
so lange du damit niemanden belästigst und es findet sich leider immer jemand der die Polizei ruftSpielt es eine Rolle, warum Du vor dem Lokal rauchen darfst? Lass es mich als umgekehrt formulieren: Rauchverbot gilt in jedem Fall nur in geschlossenen Räumen, und da nicht allen. "Im Freien" darf man regelmäßig rauchen. QED.
Falsch....ist âhnlich der Schneerâumung...
oder dem Gast der alkoholisiert in sein Auto steigt.