Rauchverbot in Nachtclubs

ist eine Verkehrsfläche für Fussgänger und der Schanigarten fällt auch unter Gastättenbereich und dort könnten ja Getränke konsumiert werden

Ja. Freiflächen der Gastronomie sind die Ausnahme: (Nur) dort darf geraucht und getrunken werden. Aber auch sonst gelten Rauchverbote regelmäßig nur in geschlossenen Räumen, einschließlich Festzelte udgl. Auf der Straße, auch vor dem Lokal, darf also geraucht werden.
 
Was meinst Du? Rauchverbot an Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel? Absolut. In der U-Bahn und am Bahnhof ist es verboten, aber bei der Straßenbahn nicht? Ist vor allem bei Regen super, wenn sich alle unterstellen und dann kommt einer und zündet sich genüsslich eine an. Leider fehlt es den Rauchern durchwegs am nötigen Gespür, so dass es auch hier eine Regelung brauchen wird.

Ich finde, nur für dich sollte Rauchen komplett verboten werden! Auch in der eigenen Wohnung, denn um Gottes Willen, wenn derjenige sein Fenster offen hat, kann der böse Rauch doch tatsächlich in deine Wohnung dringen. Und Auto- Raffinerie- und sonstige Abgase verbieten wir natürlich auch, für dich werden alle wieder auf Kutschen und Linoleumlampen umsteigen!
Ich nehme doch stark an, dass Abgase dich auch so in deinem Leben einschränken, oder nicht?
 
Ich finde, nur für dich sollte Rauchen komplett verboten werden! Auch in der eigenen Wohnung, denn um Gottes Willen, wenn derjenige sein Fenster offen hat, kann der böse Rauch doch tatsächlich in deine Wohnung dringen. Und Auto- Raffinerie- und sonstige Abgase verbieten wir natürlich auch, für dich werden alle wieder auf Kutschen und Linoleumlampen umsteigen!
Ich nehme doch stark an, dass Abgase dich auch so in deinem Leben einschränken, oder nicht?
Bring ihn nicht auf Ideen..
 
Er gehôrt sehr wohl zum Lokal und liegt im Verantwortungdbereich des Betreibers..

2 x Nein. Zum Lokal gehört der nur ausnahsmweise (Schanigarten, zB). Wenn sich ein Gast ein Getränk mit auf die Straße nimmt, ist das nicht die Verantwortung des Wirtes und liegt auch prinzipiell nicht in seinem Verantwortungsbereich. Es kann die Behörde nach der Gewerbeordnung trotzdem eine frühere Sperrstunde verfügen, wenn von diesen Gästen eine Störung der Anrainer ausgeht, aber das ändert nichts Grundsätzliches.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja. Freiflächen der Gastronomie sind die Ausnahme: (Nur) dort darf geraucht und getrunken werden. Aber auch sonst gelten Rauchverbote regelmäßig nur in geschlossenen Räumen, einschließlich Festzelte udgl. Auf der Straße, auch vor dem Lokal, darf also geraucht werden.
Laut Polizei nicht nur auf Flächen die zum Gebäude des Lokals gehören
Eine Freifläche ist eine unbebaute Fläche, die Zwecken eines Gebäudes untergeordnet ist. Zu den unterzuordnenden Flächen zählen insbesondere Vorgärten, Hausgärten, Spielplätze, Stellplätze usw., die mit der Bebauung in unmittelbarem Zusammenhang stehen.[1]
 
Jein, erstens kann ein Drittel weniger Umsatz dich killen.
Zweitens kann ich dir zumindest auch als kurzeit Sec safdb, dass auch in Lokalen Alkohol Dritte enorm schädigen kann. ;)
1;Als würden alle Raucher auf einmal zhaus bleiben...
2; Ja und es endet dann vorm Richter wegen Körperverletzung weil Körperverletzung verboten ist.
Rauchen in der Gastronomie ist eine Art Körperverletzung und war bisher eben nicht verboten.
Nunmehr GsD schon.
 
2 x Nein. Zum Lokal gehört wer nur ausnahsmweise (Schanigarten, zB). Wenn sich ein Gast ein Getränk mit auf die Straße nimmt, ist das nicht die Verantwortung des Wirtes und liegt auch prinzipiell nicht in seinem Verantwortungsbereich. Es kann die Behörde nach der Gewerbeordnung trotzdem eine frühere Sperrstunde verfügen, wenn von diesen Gästen eine Störung der Anrainer ausgeht, aber das ändert nichts Grundsätzliches.
Falsch....ist âhnlich der Schneerâumung...oder dem Gast der alkoholisiert in sein Auto steigt..genau dazu ist eine Klage anhângig die den Wirt aus seiner Verantwortung nehmen soll..
 
Auch in der eigenen Wohnung, denn um Gottes Willen, wenn derjenige sein Fenster offen hat, kann der böse Rauch doch tatsächlich in deine Wohnung dringen.

Genauso sieht das die Rechtsprechung mittlerweile auch, und ja, das Problem ist auch in der Praxis eines. Wie komme ich dazu, im Sommer mein Fenster nicht öffnen zu können, weil der Nachbar unter mir am Balkon eine nach der anderen raucht? Es ist die fehlende Rück- und Einsicht der Raucher, die für die notwendigen Ausweitungen der einschlägigen Verbote sorgt.

Ich nehme doch stark an, dass Abgase dich auch so in deinem Leben einschränken, oder nicht?

Ein Verbrennungsmotor auf dem Balkon unter oder dem Barhocker neben mir würde das, aber bisher war das seltsamerweise kein Thema.
 
Zuletzt bearbeitet:
1;Als würden alle Raucher auf einmal zhaus bleiben...
2; Ja und es endet dann vorm Richter wegen Körperverletzung weil Körperverletzung verboten ist.
Rauchen in der Gastronomie ist eine Art Körperverletzung und war bisher eben nicht verboten.
Nunmehr GsD schon.

Reicht schon wenn 10% weniger Umsatz im Schnitt sind plus vermehrten Anzeigen.
Und wenn die Entwicklung der Gruppen vor den Lokalen so weiter geht werden die kommen. In Graz sogar ziemlich fix.
Da ist man Jahre rigoros eine Antilärm Politik gefahren.
Aber vl. kommt nächstes WE der propagierte Ansturm an Nichtrauchern.
 
Genauso sieht das die Rechtsprechung mittlerweile auch, und ja, das Problem ist auch in der Praxis eines. Wie komme ich dazu, im Sommer mein Fenster nicht öffnen zu können, weil der Nachbar unter mir am Balkan eine nach der anderen raucht? Es ist die fehlende Rück- und Einsicht der Raucher, die für die notwendigen Ausweitungen der einschlägigen Verbote sorgt.



Ein Verbrennungsmotor auf dem Balkon unter oder dem Barhocker neben mir würde das, aber bisher war das seltsamerweise kein Thema.

Achso, das bisschen Rauch vom Nachbar unter dir ist dein Todesurteil, aber die Abgase, die du täglich auf der Straße einatmest stellen absolut kein Problem dar. Verstehe.
 
Genauso sieht das die Rechtsprechung mittlerweile auch, und ja, das Problem ist auch in der Praxis eines. Wie komme ich dazu, im Sommer mein Fenster nicht öffnen zu können, weil der Nachbar unter mir am Balkan eine nach der anderen raucht? Es ist die fehlende Rück- und Einsicht der Raucher, die für die notwendigen Ausweitungen der einschlägigen Verbote sorgt.



Ein Verbrennungsmotor auf dem Balkon unter oder dem Barhocker neben mir würde das, aber bisher war das seltsamerweise kein Thema.

Zieh in ein Haus , Bunker , irgendwas abgeschirmtes ....
, anstatt Nachbarn mit allem auf den arsch zu gehen, gesetz hier gesetz da .....
Solch einen ungustel , besserwisser als nachbar, arbeitskollegen würde ich nicht mal meinem feind wünschen.
 
Spielt es eine Rolle, warum Du vor dem Lokal rauchen darfst? Lass es mich als umgekehrt formulieren: Rauchverbot gilt in jedem Fall nur in geschlossenen Räumen, und da nicht allen. "Im Freien" darf man regelmäßig rauchen. QED.
so lange du damit niemanden belästigst und es findet sich leider immer jemand der die Polizei ruft
 
Falsch....ist âhnlich der Schneerâumung...

Beinahe, aber nicht gänzlich überhaupt nicht. Schneeräumung trifft den Grundstückbesitzer, und ergibt sich direkt aus der StVO.

oder dem Gast der alkoholisiert in sein Auto steigt.

Auch hier ist fraglich, ob den Wirt eine Garantenstellung trifft. Beim Rauchen vor der Tür und ähnliche, grundsätzliche legalen Aktivitäten, jedenfalls mit ziemlicher Sicherheit nicht.
 
Zurück
Oben