Rauchverbot in Nachtclubs

ich erinnere an dein Posting


Ähm.
Der allgemeine Teil eines Einkaufszentrums ist weder Lokal (und schon gar nicht "viele") noch Gastronomiebetrieb.
Ich muss dir jetzt aber nicht wirklich alle lokale aufzählen,die eine raucherlounge eingerichtet haben,oder? Und ja,in oberösterreich sind es viele ;)
 
Solange man keine Möglichkeit hat bei einer Behörde Anzeige zu erstatten dass das Verbot nicht eingehalten wird, ist dieses Gesetz immer noch zahnlos, leider.
Und somit hat der Gesetzgeber oder die Behörde wiederum einen Kniefall vor den Rauchern gemacht! Typisch Österreich.
Unserer Beobachtung nach wird das Rauchverbot gut umgesetzt.
Waren bereits in einigen neuralgischen Lokalen und es war eine Wohltat!:up:
 
Ich muss dir jetzt aber nicht wirklich alle lokale aufzählen,die eine raucherlounge eingerichtet haben,oder? Und ja,in oberösterreich sind es viele ;)

Den Gesetzestext hab ich dir bereits verlinkt, die Formulierung dort ist eindeutig und deswegen ist die Diskussion müßig.

Übrigens:
Hätten die Lokale und Bars bereits ab 2009 solche "Lounges" eingerichtet wäre es wohl nie zu dem aboluten Verbot gekommen, da mit dieser Regelung weder die Nichtraucher noch die Angestellten geschädigt worden wären.
 
Gottseidank haben wir noch keine amerikanische verhältnisse,wo alles und jeder angezeigt werden kann.was ich mich ernsthaft frage,was haben die nichtraucher vor dem 1.11. 19 gemacht? Komischerweise fast immer bei den rauchern gesessen,obwohl man ja die möglichkeit hatte,im nichtraucherbereich zu sitzen? Ich komm beruflich wirklich viel herum,aber die nichtraucherräume waren immer grossteils leer,warum wohl? :schulterzuck:
Einige wahre Zustände gefällig?
Weil der NR Raum ungeheizt blieb, weil absichtlich kein Licht aufgedreht wurde, weil absichtlich keine Tischdecken usw. aufgedeckt waren, weil es dort nach kalten Rauch gestunken hat, weil die Tür zum Raucherbereich sowieso offen stand, weil die NR Raum genau vor der Toilette war, weil im NR Teil nie ein Bedienpersonal vorbei kam, weil weil weil!
Tatsachen, immer und überall!
 
Tja,bei unserem ist bald die Mühle zu.Haben uns dort getroffen zum Quatschen.Leider kommt ein Grossteil der Kumpels wegen den Rauchverbot. nicht mehr
 
spannend find ich, dass in Einkaufszentren (zB PlusCity) eine Raucherlounge erlaubt ist. Sogar die Getränke können mitrein genommen werden.
 
Solange man keine Möglichkeit hat bei einer Behörde Anzeige zu erstatten dass das Verbot nicht eingehalten wird

Warum soll man diese Möglichkeit nicht haben? Man erwirbt damit keine besonderen Rechte, insb auch keine Parteistellung, aber die Behörde wird trotzdem regelmäßig ein Ermittlungsverfahren durchführen; gerade, wenn der Verdacht naheliegt, dass es sich um ein Dauerdelikt handelt. Das war auch bisher schon möglich. Dietmar Erlacher und andere "Raucher-Sheriffs" haben es dutzendfach vorgemacht.
 
Gottseidank haben wir noch keine amerikanische verhältnisse,wo alles und jeder angezeigt werden kann.

Inwiefern sind das "amerikanische Verhältnisse"? Natürlich kann man das. Es spielt für die Behörde keine Rolle, wie sie Information von einer vermuteten Verwaltungsübertretung bekommt, sie muss dem nachgehen. Aber natürlich ist es einfacher, dem Vorwurf "im Lokal X wird weiterhin geraucht" nachzugehen, als "im Lokal Y stand am <Datum> die Tür zum Raucherbereich offen"...

was ich mich ernsthaft frage,was haben die nichtraucher vor dem 1.11. 19 gemacht?

Auch davor gab es schon Anzeigen. "Raucherverbot mit Ausnahmen" gab es ja schon lange, sie wurden nur lax gehandhabt bzw. unvollständig umgesetzt. Jetzt, mit dem Raucherverbot ohne Ausnahmen, ist die Vollziehung einfacher geworden.

Ich komm beruflich wirklich viel herum,aber die nichtraucherräume waren immer grossteils leer,warum wohl?

Weil sie oftmals "heute nicht geöffnet" waren, zum Teil unbeheizt, im Keller oder sonstwo lagen oder gleichzeitig als Vorratsraum oder Fahradkeller dienten oder mangels effektiver räumlicher Trennung, eh wurscht war...
 
Weil sie oftmals "heute nicht geöffnet" waren, zum Teil unbeheizt, im Keller oder sonstwo lagen oder gleichzeitig als Vorratsraum oder Fahradkeller dienten oder mangels effektiver räumlicher Trennung, eh wurscht war...

... sorry .... aber ich will deine Kenntnisse net irgendwie schmälern ....;) ....owa do übertreibst scho a wengerl :vorsichtig: oder sogoa a bissal vü :rolleyes: :lalala:
 
Einige wahre Zustände gefällig?
Weil der NR Raum ungeheizt blieb, weil absichtlich kein Licht aufgedreht wurde, weil absichtlich keine Tischdecken usw. aufgedeckt waren, weil es dort nach kalten Rauch gestunken hat, weil die Tür zum Raucherbereich sowieso offen stand, weil die NR Raum genau vor der Toilette war, weil im NR Teil nie ein Bedienpersonal vorbei kam, weil weil weil!
Tatsachen, immer und überall!
Bei uns im Lantech (ist für neue Firmen ,die als Starthilfe günstig Räume zur Verfügung gestellt bekommen ) war im EG ein Lokal mit Mittagstisch.....die Raucher im Lokal...die NR aussen am Gang und Stiegenhaus wo jeder vorbeiging......der Wirt wollte selber rauchen....
 
Man wird sehen, was die Behörden davon halten. Möglicherweise ist das zulässig, aber ...



... das eher nicht.
laut einem Bericht im Kurier hätte der Besitzer das abklären lassen, und es gibt keine Beanstandung. Die Erfordernisse sind, öffentlicher Zugang, kein Bedienpersonal (die Reinigung übernimmt in der PlusCity eine Reinigungsfirma.
Genauso sei die Rechtslage in Hotels, Flughäfen etc
 
Weiis ja die Rubrik.... Sex Talk.... ist.....,Nach dem essen sollst Du eine rauchen oder Deine Frau gebrauchen......Hoffe hiermit dem Thema Sex wieder Geltung verschaft zu haben, auch wenns sicherlich besser ginge...
 
Warum soll man diese Möglichkeit nicht haben? Man erwirbt damit keine besonderen Rechte, insb auch keine Parteistellung, aber die Behörde wird trotzdem regelmäßig ein Ermittlungsverfahren durchführen; gerade, wenn der Verdacht naheliegt, dass es sich um ein Dauerdelikt handelt. Das war auch bisher schon möglich. Dietmar Erlacher und andere "Raucher-Sheriffs" haben es dutzendfach vorgemacht.

Welche Behörde ist dafür zuständig?
Über die Rauchersheriffs habe ich 1x eine Anzeige gemacht, welche für den Lokalbetreiber völlig ohne Konsequenzen blieb, zudem ist das alles viel zu kompliziert!
Eine Behörde sollte dafür zuständig sein und auch Anzeigen entgegen nehmen müssen. Ähnlich des Arbeitsinspektorates, da funktioniert das sehr gut wenn man einen Hinweis gibt.
Über eine Plattform ist das eine Larifari G'schicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
laut einem Bericht im Kurier hätte der Besitzer das abklären lassen, und es gibt keine Beanstandung.

Von wem denn? Die Behörde kann jedenfalls vorab über die Zulässigkeit nicht entscheiden. Aber, ja, ohne Getränke wird das vielleicht schon passen.

Die Erfordernisse sind, öffentlicher Zugang, kein Bedienpersonal (die Reinigung übernimmt in der PlusCity eine Reinigungsfirma.
Genauso sei die Rechtslage in Hotels, Flughäfen etc

Ah, Hotels ... In Hotels gilt ja prinzipiell Rauchverbot. Allerdings kann ein Nebenraum als Raucherraum eingerichtet werden, sofern

1) gewährleistet ist, dass aus diesem Nebenraum der Tabakrauch nicht in den mit Rauchverbot belegten Bereich dringt,
2) das Rauchverbot dadurch nicht umgangen wird und
3) in dem Raucherraum auch keine Speisen und Getränke verabreicht oder eingenommen werden.

Steht wörtlich so im Gesetz...
 
Die allgemeinen Verwaltungsbehörden, also BH außerhalb der Städte, Magistrat(isches Bezirksamt) in Statutarstädten. Das gute ist, dass das jetzt auch recht einfach "mitkontrolliert" werden kann, wenn die Gewerbeaufsicht usw. eh kontrollieren.
Leider ist mir das zu ungenau!
Nenn mir bitte für die Stadt Salzburg genau jene Behörde samt Adresse die eine Anzeige entgegen nimmt! Da dreht man sich im Kreis, es ist keiner wirklich zuständig dafür!
Glaub mir, zu gern hätt ich schon einige Anzeigen gemacht, nämlich genau bei den Lokalen wo angeblich eh immer alles gepasst hat-fürn Raucher!;);)
 
Von wem denn? Die Behörde kann jedenfalls vorab über die Zulässigkeit nicht entscheiden. Aber, ja, ohne Getränke wird das vielleicht schon passen.



Ah, Hotels ... In Hotels gilt ja prinzipiell Rauchverbot. Allerdings kann ein Nebenraum als Raucherraum eingerichtet werden, sofern

1) gewährleistet ist, dass aus diesem Nebenraum der Tabakrauch nicht in den mit Rauchverbot belegten Bereich dringt,
2) das Rauchverbot dadurch nicht umgangen wird und
3) in dem Raucherraum auch keine Speisen und Getränke verabreicht oder eingenommen werden.

Steht wörtlich so im Gesetz...


ich möchte mit dir nicht drüber diskutieren....


Warum an manchen Orten noch geraucht werden darf

:winke:
 
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