Rechtliche Bestimmungen zu Ausgangsbeschränkungen und Geschäftsöffnung

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danke für deine Geduld einer Blondine :kiss: aber ich verstehe es immer noch nicht :unsure: wenn ich 2 oder 3x geimpft/ genesen bin , warum dann mit Maske und teils auch PCR Test rumlaufen muss ? (zusätzlich - mich für eine Krankheit testen muss gegen die ich ja geimpft bin) UND keinen Alkohol trinken darf (obwohl über 18j.) :schulterzuck:

wer bist DU um mir so eine Frage zu stellen?

Jeder Thread über das Thema sollte geschlossen werden, denn jeder Thread darüber ist ein Pulverfass ….
Also provozierst du absichtlich, damit auch dieser Thread geschlossen wird.

Achja, wer ich bin? Niemand. Natürlich. :penguin:
 
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danke für deine Geduld einer Blondine :kiss: aber ich verstehe es immer noch nicht :unsure: wenn ich 2 oder 3x geimpft/ genesen bin , warum dann mit Maske und teils auch PCR Test rumlaufen muss ? (zusätzlich - mich für eine Krankheit testen muss gegen die ich ja geimpft bin) UND keinen Alkohol trinken darf (obwohl über 18j.) :schulterzuck:

I versteh des Kasperltheater scho vo Anfang an ned, wo nix logisch erscheint,...deswegen bin i a ned gimpft!.....;)
 
Verstehe ich wahrhaftig nicht, denn - es gilt doch 2G und auch 2G+ :fies: Also warum diese FFP Maske für Geimpfte und auch das Alkoholverbot ?:unsure: Also Weihnachtsmarkt im Freien ohne Alkohol ? Ist das korrekt Archi ?

um wieder auf die rechtlichen rahmenbedingungen zurück zu kommen:
besser heuer in szb weihnachtsmarkt ohne alkohol, als alkohol ohne weihnachtsmarkt!
zumindest aus covid-sicht :cool:
 
Bist du dir da sicher? Ist Alkohol nicht ebenfalls auf der Liste der empfohlenen Corona - Medikamente? Jetzt wo das Wurmmittel in vielen Apotheken ausverkauft ist!
Alkohol zerstört als Desinfektionsmittel schon die Viren, nur leider ist es mit der Darreichungsform etwas schwierig.
Lungenspülung? :cool: o_O Inhalation.:eek:
Die Nebenwirkungen sind halt schlimm, so wie mit den Würmern auch.
 
Ich bin es langsam leid. Impfen hilft schon.
Ansonsten hätte man nie das Impfen erfunden wenn es wirkungslos wäre.
Nur einen 100% Schutz gibt es nicht. Auch bei keinem anderem Impfstoff.
Nur es ist sehr viel schwerer sich nach einer Impfung mit dieser Krankheit anzustecken.
Und die Folgen bei einer Infektion sind nicht so schwer. Das zeigen die Zahlen deutlich.
UND je geringer diese Virenlast in unser Umgebung ist desto geringer ist auch das Risiko sich anzustecken.
ALSO je mehr sich impfen lassen desto geringer die Virenlast für uns ALLE.
Also ist es auch für die Anderen.

Wenn jedoch die Impfung wirkungslos wäre und man könnte dies nachweisen, was nicht so schwer ist.
Ja dann können sich ein paar Leute ganz warm anziehen.
Die strafrechtlichen Folgen wären sehr schlimm.
 
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...doch.....ist aber nicht das Thema ;)



....:unsure:...drum sperren wir ALLE wieder ein, denn es ist ja für die Anderen :rolleyes: :winke:
Es geht eben nicht darum Alle einzusperren! Genau das Gegenteil ist der Fall.
Wenn man keine Maßnahmen ergreifen würde hätten wir einen schlimmen Katastrophenfall.
Gut wäre es wenn jeder dies verstehen würde und jeder für sich und Andere Verantwortung übernimmt.
Und von sich aus Kontakte reduziert und sich impfen lässt.
Doch leider bedarf es dieser freiheitsberaubenden Maßnahmen um Unschuldige vor Tod und schweren gesundheitlichen Folgen
zu schützen.
Genau deswegen ist es gestattet diese Maßnahmen zu ergreifen. Eben solange diese angemessen sind.
(Verkehrsregeln sind auch Freiheitsberaubend aber nötig.)

Mehr sage ich dazu jetzt nicht mehr. Manche verstehen es eben nicht.

Ich möchte hier im Thread etwas über Ausgangs-Beschränkungen erfahren , nicht jedoch darüber diskutieren.
 
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Vorweg: Hier gelten jetzt alle Disclaimer, die von findigen Anwaelten je erfunden worden sind. Vor allem sind meine Bemerkungen moeglicherweise nicht vollstaendig.
Ich habe naemlich ueber die Wiener Bestimmungen leider den Ueberblick verloren. Hoffentlich werden die auf der Webseite des Sozialministerium ab Freitag ordentlich eingepflegt. (Schawach ist meine Hoffnung; dort steht die Imbissstand-Regelung noch immer als Wiener Sonderregel, obwohl sie weggefallen ist, weil die Ausnahme auf Bundesebene ohnehin geloescht wurde.)
Allerdings gilt die derzeitige Wiener LandesVO 33/2021 (hier, als Referenz, in ihrer ab morgen Freitag geltenden kosolidierten Fassung) mit ihren bislang 8 Novellen (derzeit) eh nur mehr bis 24.11. Was dann ist? Schau ma mal.

Also:
  • Ab Freitag 19.11. gilt 2G+ fuer Teilnehmer in der sog. Nachtgastronomie und bei allen Zusammenkuenften ueber 25 TN.
  • Das "+" bedeutet dabei einen PCR-Test < 48h
  • Keinen zusaetzlichen PCR-Test brauchen Personen, die in den letzten 90 Tagen nachweislich genesen sind. Es kann sein, dass sich der Satz am Ende des 2. Absatzes im ORF-Artikel, wo von "40 Tagen" die Rede ist, einen Schreibfehler enthaelt. Weder in der Bundes- noch in der Landes-VO ist irgendwo von einer Frist von 40 Tagen die Rede.
  • Fuer Zusammenkuenfte > 25 TN darf - bei Problemen mit der zeitgerechten Beschaffung eines PCR-Tests - der (zusaetzliche) PCR-Test ausnahmsweise durch Antigen <24 plus Maske ersetzt werden.
  • FFP2-Pflicht
    • in Innenraeumen der Gastronomie ausser am Verabreichungsplatz
    • generell - wenn physischer Kontakt moeglich und keine anderen Massnahmen - in Innenraeumen von Hotellerie, Sportstaetten, Freizeit- und Kultureinrichtungen, bei Jugendarbeit, Messen, Gelegenheitsmaerkten;
    • Ausnahmen dazu fuer Hotelzimmer, Baeder und Nassraeume in Hotellerie, Sportstaetten und Freizeiteinrichtungen.
    • Die FFP2-Pflicht gilt dann wegen 2G+ nicht mehr - wenn ich das richtig verstanden habe - fuer die Nachtgastro und die Veranstaltungen > 25 TN.

  • Am Arbeitsplatz (wenn physischer Kontakt mit anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann) gilt eigentlich 2,5G (alternativ aber (?) auch Antigen <24h :?: :?: :?: )
  • Weiters gilt am Arbeitsplatz bei moeglichem physischem Kontakt FFP2-Pflicht (oder alternativ "sonstige Massnahmen" zur Minimierung des Risikos, also in erster Linie Trennwaende)
  • Sonderbestimmung fuer Personal der Nachtgastronomie und bei Zusammenkuenften > 25 TN: 2,5G oder FFP2-Maske. Fuer beide Beschaeftigungsorte gilt die ausnahmsweise Erlaubnis von Antigen <24 bei Schwierigkeiten mit dem PCR-Test.

  • Kinderregelungen: (Da weicht mein Verstaendnis ein wenig von der Darstellung im weiter oben verlinkten Oe24-Artikel ab.)
    • bis 6 Jahre: keinerlei Nachweispflicht
    • 6 bis 12 1/4 Jahre: statt 2G auch PCR <72 oder Antigen <48, von befugter Stelle oder mittels Ninja-Pass. Der Ninja-Pass gilt uebers Wochenende.
    • fuer 12 1/4 bis "Ende der Schulpflicht" (das ist nicht der 15. Geburtstag, sondern das Ende des neunten Schuljahres des Kindes): statt 2G*) auch PCR <48, von befugter Stelle oder mittels Ninja-Pass (dieser gilt nicht uebers Wochenende). Gilt fuer diese Altersgruppe nicht fuer Zutritt zur "Nachtgastro" (die ja, falls Durchmischung, auch am Tag stattfinden kann - zB Apres-Ski (in Wien :mrgreen:)) oder zu Zusammenkuenften > 500 TN
    • *) Da bin ich verunsichert dadurch, dass allenthalben steht, dass diese Altersgruppe 2,5G unterliegt. Vielleicht find ich das auch noch, vielleicht auch nicht.
  • Und natuerlich die diversen Ausnahmen der Bundes-VO.
  • Die Ausnahme auf Bundesebene fuer die Erst-Impflinge, die auf den zweiten Stich warten und solange PCR <72 vorweisen durfen, gilt in Wien nur mit PCR<48 und ausserdem nicht fuer Kinden in der Nachtgastro und Teilnehmer bei Zusammenkuenften > 500 TN.
Zu diesem Posting gilt ganz besonders:
Wenn Euch etwas auffaellt, was nicht stimmt, unvollstaendig oder missverstaendlich ist, schreit und schreibt bitte. Ich habe, wie gesagt, den Ueberblick ueber die Wiener Regeln etwas verloren.
 
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