Rechtliche Bestimmungen zu Ausgangsbeschränkungen und Geschäftsöffnung

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@Mitglied #475094, zu deiner Frage:
Wo ist mein edit hier hinverschwunden?
Ich hab - siehe unten #2.235 - hier relativiert.

Ich trag das jetzt wieder nach ...
Den genannten Beitrag hast bislang nur du bearbeitet. Vielleicht hast du vor- und zurückgeblättert im Browser. In dem Fall kann eine Bearbeitung aus der Ansicht verschwinden, wenn du die Seite nicht neu lädst ;) Bei weiteren Fragen kannst du mich gerne anschreiben.

btw: Wir werden es hier im EF wieder so halten, dass wir die bestehenden Anzeigen online lassen, aber während dem Lockdown nicht berechnen:
Aktuell: Ab 22.11.2021 gilt der vierte Lockdown in Österreich. Anzeigen im Anzeigenbereich können online bleiben, um den Kontakt zwischen Inserenten und Kunden aufrecht zu erhalten, und werden in der Zeit des Lockdown nicht berechnet. Das Bewerben von illegaler Prostitution ist ausdrücklich nicht erlaubt!
Banner, die reines Sexworking bewerben sind bereits in Absprache mit den Anbietern vorübergehend entfernt worden.
 
Screenshot_20211122_064453.jpg

Das ist die erste entscheidende Passage.
Ich hab zuerst gelesen, dass (Z 1 und Z 4), also beide, (nur) im Hinblick auf Bibliotheken (das sind die Kultureinrichtungen nach Abs 5 Z 7) nicht gelten. Das macht aber keinen Sinn, weil Bibliotheken ja keine Handelsbetriebe (in Z 1 angesprochen) sind - ich glaube nicht, dass die Museumsshops hier angesprochen sind.
Gemeint dürfte aber sein (Disclaimer!), dass für die Abholung einerseits Z 1 gar nicht gilt (nämlich das Betretungsverbot für Handelsbetriebe) und auch nicht Z 4 in Hinblick auf Bibliotheken (nicht aber auf andere Kulturbetriebe).
Vorläufiges Fazit (natürlich disclaimed - who am I?): Das Abholen vorbestellter Waren fällt nicht unter das Betretungsverbot von Handelsbetrieben und Bibliotheken. Ein wenig stutze ich noch, weil - anders als vor einem Jahr, siehe oben #2.235 - nicht vorgeschrieben ist, dass das nur im Freien sein darf. Seltsam.

Zweiter Denkschritt: Darf ich ausgehen, um auch Nicht-Grundgüter, die ich vorbestellt habe, abzuholen?
Das scheint klar(er) zu sein:
Ausgehen darf man "zum Zweck des zulässigen Betretens von Kundenbereichen von Betriebsstätten gemäß ... §§ 7...". Also, wenn man zum Abholen zulässig betreten darf, darf man zu diesem Zweck auch raus.

Schaut also recht gut aus. Vielleicht sagt die Rechtliche Begründung noch was dazu. Schau ma mal.
Danke an alle, die mich durch ihre Beiträge angetrieben haben, immer wieder neu zu grobbeln und nachzudenken - spätabends und frühmorgens. :up: 🛒 🎄
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gibt jetzt kurz Verwirrung, eine Kollegin hat gerade Mail von Hofrat Langer bekommen, in dem steht, dass Hausbesuche (in Wien) erlaubt sind. Sie versucht jetzt noch durch einen Anruf zu eruieren, ob das ein Fehler ist.
@Mitglied #475094, wüsstest Du, wie man das trotz §8(5) argumentieren könnte?
 
Es gibt jetzt kurz Verwirrung, eine Kollegin hat gerade Mail von Hofrat Langer bekommen, in dem steht, dass Hausbesuche (in Wien) erlaubt sind. Sie versucht jetzt noch durch einen Anruf zu eruieren, ob das ein Fehler ist.
@Mitglied #475094, wüsstest Du, wie man das trotz §8(5) argumentieren könnte?
tjo, sex vom hausarzt verschreiben lassen, dann geht des immer ;)
 
....leider wohne ich nicht in der Nähe eines Schigebietes :p oder anders gesagt :unsure: es gibt doch "gleichere"...
  • Skibetrieb: Im Gegensatz zum ursprünglichen Entwurf ist nun während des Lockdowns für Skifahrer die Benutzung von Seilbahnen doch erlaubt. Sie müssen einen 2G-Nachweis vorweisen. Außerdem muss man in geschlossenen oder abdeckbaren Gondeln oder Sesselliften (wie auch in geschlossenen Stationen) eine FFP2-Maske tragen.


.... :lalala:
 
Auf Nachfrage der BSÖ hat HR Langer folgendermaßen argumentiert, warum Hausbesuche erlaubt sind:

In Par 7(3) wird prostitution nicht zu körpernahen DL gezählt, in 7(4) fallen Prost.lokale unter Freizeiteinrichtung, darum greift Par.8(5) nicht.
Viel eher wird jetzt die günstigere Regelung für mobile Pflege/Betreuung angewandt; Hausbesuche/Escorts sind in Wien also tatsächlich erlaubt, wenn’s nach der LPD Wien geht.
Aber aus vorigen Lockdowns Wissen wir: die anderen Bundesländer legen das strenger aus.
 
Zum Thema Hausbesuche:

Ohne irgendwelche weiteren Details nennen zu koennen oder zu wollen (auch nicht per PN):
Die Spatzen pfeifen vom Dach des Deutschmeisterplatzes, dass Hausbesuche derzeit nicht verboten sein sollen.

Und aus. (Zumindest bis die RB - nein nicht die, sondern die Rechtlichen Begruendungen - kommen.)
🤐

Lol - die Kollegin war rascher und weniger diskret.
 
....und nachdem dies so ist :unsure: ....

Ab Montag, 22.11.2021, gilt in ganz Österreich für alle Personen ein Lockdown.

Für bereits gebuchte oder geplante Reisen gilt:

  • Reisen ins Ausland: Urlaub ist weiterhin möglich. An den Reisebestimmungen hat sich nichts geändert.

....werd ich mich höchstwahrscheinlich vertschüssen :p:lalala:
....nur so nebenbei bezüglich Lockdown :unsure: fliegen die alle leer oder gibts wirklich soooo viele Geschäftsflüge :p ich frage für einen Freund ...

Flughafen Wien - Aktuelle Ankünfte Flughafen Wien - Aktuelle Abflüge

.:lalala:

Weißt du nicht mehr, was du selbst gepostet hast? 😝
 
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