- Registriert
- 7.6.2020
- Beiträge
- 4.588
- Reaktionen
- 14.177
- Punkte
- 706
- Checks
- 26
DankeMit ganz grossem Disclaimer ... klingt vielleicht uU argumentierbar, scheint mir aber sehr heikel. Da ist nicht dran gedacht, dass eine Person eine grosse Anzahl solcher "wichtiger Bezugspersonen" hat. Das ist eher eine Bestimmung gegen die Isolation alleinstehender Personen.
Wenn der Sportsfreund (ich nehme ja doch an, dass sich "trainieren" auf eine sportliche Taetigkeit bezieht) auf dem Weg aufgehalten wird, wuerde ich eher nicht auf gemeinsames Sporteln setzen, sondern eher auf einen Besuch des engen Freundes, der sonst allein ist. Wenn er zufaellig erst vor Deinem Haus befragt wird, sollten sich seine und Deine Version decken. Das geht dann darueber hinaus, dass Ihr gegenseitig Eure Vornamen kennt.
Nachtrag:
Auf der Basis des Folgenden erhoeht sich meine Skepsis noch (aber es ist ja allgemein bekannt, dass ich eine Tendenz zu enger Auslegung habe):
(aus der Rechtl Begr zur 1. Novelle der 1. NotMV):
In diesem Zusammenhang wird auch klargestellt, dass das Wort „Bezugsperson“ in § 1 Z 3 lit. a sublit. cc COVID-19-NotMV eng zu interpretieren ist. Dies ergibt sich schon aus dem Wortlaut, zumal es sich bei einer Bezugsperson um eine Person handelt, „an der jemand aufgrund der persönlichen Beziehung sein Denken und Verhalten orientiert“ (www.duden.de/rechtschreibung/Bezugsperson). Dies ist zumeist etwa nur bei sehr engen Freundschaften oder sonstigen Vorbildern, mit denen eine tiefe Verbundenheit besteht (zB bei den Großeltern) der Fall. Auf wen diese Voraussetzungen zutreffen, ist freilich eine Einzelfallbeurteilung.Sorry, Korrektur, hab mich verschaut: Dieser Gedanken wurde auch vor einer Wochejetztin der RB zur5. NotMV5. SchuMaV (in dieser nur fuer Non-Impfs) wiederholt- als einer von gar nicht so vielen. Haeufig wurde diesmal auf fruehere Klarstellungen verwiesen. Daraus schliesse ich auf die Wichtigkeit dieser Einschraenkung.
In der RB zur 2. NotMV wurde dann zwar der haeufige physische Kontakt erweitert um haeufigen nichtphysischen Kontakt, doch wurde wiederholt:
Festzuhalten bleibt jedoch insbesondere in Verbindung mit der Beschränkung auf wichtige Bezugspersonen (siehe dazu die Rechtliche Begründung zur 1. Novelle der COVID-19-NotMV), dass es sich um einen verdichteten Kontakt und eine tiefe Verbindung handeln muss.
(Also eh so wie i gesagt habe... quasi)
Zuletzt bearbeitet: