Rechtliche Bestimmungen zu Ausgangsbeschränkungen und Geschäftsöffnung

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Die 7. Novelle zur 6. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung - soeben verlautbart mit BGBl II 24/2022 - ist wirklich sehr kurz.
Auch die Rechtliche Begruendung ist daher nicht lange.

Wie bereits gemeldet, fuehrt sie die Zulaessigkeit des "SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung, der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wird" (sog. Wohnzimmertests) wieder ein. Das gilt auch in den Ausnahmefaellen, in denen ein Antigentest genuegt, wenn zwar ein PCR-Test vorgeschrieben waere, dieser aber nicht rechtzeitig durchgefuehrt oder bestaetigt werden kann.

Die VO wurde ausserdem bis 30. Jaenner verlaengert. Die anderen kleinen Punkte sind redaktionelle Korrekturen und Verweisanpassungen.
 
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Na schau ma mal wie es ab Montag kommender Woche weitergeht...
 
Na schau ma mal wie es ab Montag kommender Woche weitergeht...

wurde ja eh angekündigt; lockdown für ungeimpfte beendet; die dürfen sich jetzt wieder privat treffen.
rest bleibt gleich
 
wurde ja eh angekündigt;
Trotzdem danke, Logi.
lockdown für ungeimpfte beendet; die dürfen sich jetzt wieder privat treffen.
Ja auch. Vor allem dürfen sie wieder außer Haus, um andere als die Grundbedürfnisse zu decken.
rest bleibt gleich
Net ganz.
Der Artikel ist zwar (mit seinen Zahlen) auf NOe bezogen, gilt aber fuer ganz Oesterreich.
 
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Es steht nirgends etwas bzgl körpernaher Dienstleistungen?! :unsure: demnach ausgenommen, oder ?!

Handel & Gastro 2G
 
Es steht nirgends etwas bzgl körpernaher Dienstleistungen?! :unsure: demnach ausgenommen, oder ?!

Handel & Gastro 2G
Der Lockdown für Ungeimpfte wird am Montag jedenfalls aufgehoben. So hat es Nehammer in der Pressekonferenz gesagt (nicht ganz so, denn er hat davon gesprochen, dass der Lockdown für Ungeimpfte ab Montag beendet ist).

Juristisch genau genommen müsste man sagen: Mit Ablauf des 30. Jänner 2022 ist der Lockdown für Ungeimpfte beendet, wenn ich das im Vorbeigehen richtig interpretiert habe.

Das bedeutet: Ihr dürfts jetzt wieder ohne triftigen Grund rausgehen und Euch mit Freunden treffen, als ob das nicht ohnehin schon längst geschehen wäre.

:mrgreen:

2G bleibt im Handel und der Gastro natürlich bestehen. Da wird sich auch das Take Five in Kitzbühel wohl oder übel daran halten müssen. Und wenn der Chef von dort weiterhin Manderl macht, wird wohl der Bürgermeister von Kitzbühel mit ihm ein Wörtchen reden müssen, denn das, was der die ganze Zeit abzieht, kommt einer Geschäftsschädigung für den Tourismus in Kitzbühel recht nahe.

Meine "Freundin" bekam in letzter Zeit keine Mails mehr vom Herrn Hofrat. Nach allem, was ich weiß, sind die Schotten um 22:00 Uhr wie im Gastgewerbe bei ihr dicht und sie kann sich wenigstens gut ausschlafen. ;)
 
@Mitglied #4975

Bitte geh zum Arzt 🙏 Deine Ergüsse sind nicht mehr normal :X3:

ps: du musst dir über Kitzbühel keine Gedanken machen , dort ist alles easy sowie chillig :cool: Weniger KlatschZeitung lesen wäre besser :rofl:
 
@Mitglied #4975

Bitte geh zum Arzt 🙏 Deine Ergüsse sind nicht mehr normal :X3:

ps: du musst dir über Kitzbühel keine Gedanken machen , dort ist alles easy sowie chillig :cool: Weniger KlatschZeitung lesen wäre besser :rofl:
Ich benötige keinen Arzt, gnädige Frau.

Aktuelle rechtliche Lage:

In den Etablissements darf auch während Omikron und täglich 40.000 Infizierten bzw. Neuinfizierten nach wie vor der üblichen Dienstleistung nachgegangen werden, sonst hätte ich mich längst mahnend zu Wort gemeldet. :mrgreen:
 
Ein guter Hinweis darauf, dass die Ausgangsbeschränkung tatsächlich nicht verlängert wird, ist auch, dass der Hauptausschuss nicht einberufen wird.
 
Wos lochstn dauernd so bled? Sobald Dir die Argumente ausgehen, gibts immer nur a blöde Grinserei. :mrgreen:;)

Rechtlich ist Folgendes Fakt:

Niemand weiß Genaueres nicht. Das ist schon traurig, wenn ich als Parlament erst den Verfassungsgerichtshof anhören muss, damit ich mit meiner Gesetzgebung richtig liegen kann. So kompliziert sind unsere Regeln mittlerweile geworden, das sich kein Schwein mehr damit vernetzt auskennt und sogar ein abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften dafür braucht, um solche Begriffe wie die Salvatorische Klausel in den Raum zu werfen, mit der kein Normalsterblicher etwas anfangen kann.

Aber wie hat schon Bundespräsident a. D. Heinz Fischer damals sinngemäß und nachvollziehbar gesagt: Eine komplizierte Gesellschaft braucht komplizierte Gesetze.

Bitte, dann machen wirs halt noch komplizierter nach dem Vorbild des Spanischen Hofzerimonells, wenns unbedingt so sein soll..

Ich sag jetzt:

Bis wir das Plateau an Neuinfektionen in 1 bis 2 Wochen erreicht haben, gilt es Ruhe zu bewahren. Dann haben wir das Meiste gepackt, dürfen uns jedoch nicht auf den Lorbeeren ausruhen.

Rechtlich betrachtet sehe ich starke Lockerungen in den nächsten Wochen auf uns zukommen (Stand: heute), da Omikron zu keiner Überlastung des Gesundheitssystems beitragen wird (Long-COVID bleibt jedoch allgegenwärtig).

 
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