Rechtliche Bestimmungen zu Ausgangsbeschränkungen und Geschäftsöffnung

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Guten Abend,
mit BGBl II 34/2022 sind heute Abend erlassen worden:
Die 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung und zugleich auch
eine Änderung der 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung (1. Novelle zur 4. COVID-19-MV)

Die Vierte MassnV ist einfach der neue grundlegende Verordnungstext, der ab Montag, dem 31.01. und bis zum 27.02. gilt.
Die Paragraphen 13 bis 17 (Zusammenkuenfte, Jugendarbeit, Spitzensport, Fachmessen und Gelegenheitsmaerkte) gelten vorlaeufig nur 10 Tage, also bis zum Ablauf des 9. Februar. Die angekuendigten Lockerungsschritte ab 05.02. (zB Sperrstunde) bzw. ab 12.02. (zB 2G, Veranstaltungen) sind noch nicht eingearbeitet.

Die 1. Novelle beinhaltet die Verkuerzung der Geltung der zweiten Impfung auf 6 Monate ab 01. Februar. Davon sind Jugendliche bis zum 18. Lj. aber ausgenommen - fuer sie gelten hier noch die 270 Tage.
 
Es wurde viel geredet über das was Anschober angerichtet hatte:mauer: - mehr brauch' ich wohl nicht zu sagen:mauer::mauer::mauer:
 
wien bleibt einstweilen bei 2G in der gastro, rest wie bund
Ja, danke fuer die Info.
Ueber Hotels hoere/lese ich leicht Widerspruechliches, aber es koennte parallel zum Handel laufen, Da muessen wir offenbar wirklich auf den VO-Text zum 12.02. warten
 
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Ich habe das heute gelesen :unsure: stimmt das oder ist dies afoch "a Bledsinn"...o_O
....Seit gestern weiß ich dass meine 3fach Impfung ungültig ist sobald ich Corona habe, danach soll ich mich erneut 2x impfen lassen. In welchem wissenschaftlichen Zusammenhang steht denn das bitte?....
....will aber keine lange Diskussion darüber :rolleyes: :undweg:
 
Ich habe das heute gelesen :unsure: stimmt das oder ist dies afoch "a Bledsinn"...o_O
....Seit gestern weiß ich dass meine 3fach Impfung ungültig ist sobald ich Corona habe, danach soll ich mich erneut 2x impfen lassen. In welchem wissenschaftlichen Zusammenhang steht denn das bitte?....
....will aber keine lange Diskussion darüber :rolleyes: :undweg:
Für mich sieht das so aus als hätte da wer was falsch verstanden. Ich kenne einige leute die 2-3 fach gestochen sind und c hatten. Aber keiner hat von so etwas berichtet.
 
Ich habe das heute gelesen :unsure: stimmt das oder ist dies afoch "a Bledsinn"...o_O
....Seit gestern weiß ich dass meine 3fach Impfung ungültig ist sobald ich Corona habe, danach soll ich mich erneut 2x impfen lassen. In welchem wissenschaftlichen Zusammenhang steht denn das bitte?....
....will aber keine lange Diskussion darüber :rolleyes: :undweg:

Wo hastn den Bledsinn denn glesn... Beim Sönnichsen?

Nach einer dreifachen Corona-Impfung, die in Österreich anerkannt ist (AstraZeneca, Comirnaty von BionTech, Spikevax von Moderna), hast Du im Grünen Pass für 270 Tage ab Impfdatum einen gültigen Eintrag (Stand: heute).
 
Noch als Prolog zur Ankündigung der neuen VO ein Hinweis, dass ich etwas (Originelles, aber Unwichtiges) übersehen habe.
Hier habe ich ja die 4. MaßnVO samt ihrer ersten Novelle (BGBl II 34/2022) vorgestellt.
Peinlicherweise war in diesem Text ein "nicht" zuviel, das dann gleich mit der zweiten Novelle BGBl II 38/2022 wieder entfernt wurde.
 
Noch als Prolog zur Ankündigung der neuen VO ein Hinweis, dass ich etwas (Originelles, aber Unwichtiges) übersehen habe.
Hier habe ich ja die 4. MaßnVO samt ihrer ersten Novelle (BGBl II 34/2022) vorgestellt.
Peinlicherweise war in diesem Text ein "nicht" zuviel, das dann gleich mit der zweiten Novelle BGBl II 38/2022 wieder entfernt wurde.
Schau, ich sags mal so: Wo kein Kläger, da kein Richter. Wir sind ja schließlich unter uns und nicht vor dem Obersten Gerichtshof. :mrgreen:
 
Und, 🎺 Trara!, Hier ist jetzt die 3. Novelle zur 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung BGBL II 46/2022 mit den allgemein bereits recht umfassend diskutierten Inhalten.
  • Sperrstunde 24.00h für Betriebsstätten allgemein (außer denen, die eh die ganze Nacht offen halten dürfen), Gastronomie, Sportstätten, Zusammenkünfte mit zugewiesenen Sitzplätzen sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen.
  • Zusammenkünfte ohne zugewiesene Plätze sind bis 50 TN erlaubt (statt bisher 25). Es gilt 2G und Maske in geschlossenen Räumen.
  • Zusammenkünfte mit zugewiesenen Sitzplätzen sind mit 2G (nicht mehr 2G+) bis 2000 TN zulässig.
  • Im Bereich der Jugendarbeit dürfen jetzt pro Gruppe von 50 Personen bis zu 8 Betreuer(innen) dabei sein.
  • Weil 2G+ wegfällt, wurden auch die Ausnahmen von Nachweispflichten textlich angepasst.
  • Die Paragraphen 13 bis 17 (Zusammenkuenfte, Jugendarbeit, Spitzensport, Fachmessen und Gelegenheitsmaerkte) wurden bis 14. Februar verlängert. Der Rest der VO gilt bis Ende Februar.
 
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Mir scheint, dass im Covid-Massnahmen Gesetz (und im EpidG) die (oder manche?) Strafrahmen erhöht wurden. Muss ich mir morgen anschauen. Siehe BGBl I 6/2022.

Und: Ich will absolut keine Diskussion über die Impfpflicht hier. Das ImpfpflichtG hat die Nummer BGBl I 4/2022.
.
 
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Wenn Ludwig ständig sein eigenes Süppchen kocht, dann soll er den Verdienstentgang der Wirtsleute auch gefälligst adäquat entschädigen …

wobei die klassischen wirtsleute (und nicht die bars/nachtgastro/cafes) im vergleich zu den meisten anderen branchen sogar stark überfördert worden sind. die hohen kosten für personal und miete konnten weitgehend in den fixkostenzuschuss ausgelagert werden - die variablen kosten waren ganz gut steuerbar und alle einnahmen aus dem take-away wurden nicht miteinberechnet!
das rettet natürlich nicht die ohnehin schon maroden wirtn, aber die meisten, die ich kenne, waren durchaus zufrieden und nutzten die gelegenheit für länger anstehende renovierungen/investitionen - hatten dort eheer das problem keine handwerker zu bekommen!
 
Ich habe das heute gelesen :unsure: stimmt das oder ist dies afoch "a Bledsinn"...o_O
....Seit gestern weiß ich dass meine 3fach Impfung ungültig ist sobald ich Corona habe, danach soll ich mich erneut 2x impfen lassen. In welchem wissenschaftlichen Zusammenhang steht denn das bitte?....
....will aber keine lange Diskussion darüber :rolleyes: :undweg:


Meinst Du das vielleicht?
2x geimpft + Corona erkrankt -> 3. Impfung Pflicht

 
Ich habe das heute gelesen :unsure: stimmt das oder ist dies afoch "a Bledsinn"...o_O
....Seit gestern weiß ich dass meine 3fach Impfung ungültig ist sobald ich Corona habe, danach soll ich mich erneut 2x impfen lassen. In welchem wissenschaftlichen Zusammenhang steht denn das bitte?....
....will aber keine lange Diskussion darüber :rolleyes: :undweg:
Das kann nur kompletter Humbug sein. In Österreich wird derzeit nicht einmal die vierte Impfung vorbereitet (die eigentlich ab ca März, April für früh Geimpfte fällig sein dürfte).
Impfungen können per se nicht ungültig werden (aber unwirksam). Und falls Du, wie übrigens mittlerweile nicht wenige 3-mal Geimpfte, eine Corona-Infektion erleidest, gibt es ganz klare Regeln. Nach meinem Stand des Wissens steht dort exakt überhaupt nichts von vierter und fünfter Impfung. ;)
Im Gegenteil - Du könntest einen Genesungsbescheid bekommen, der dann auch wieder für 6 Monate gilt .... halt, meine bescheidenen 5 Cents dazu.
 
wobei die klassischen wirtsleute (und nicht die bars/nachtgastro/cafes) im vergleich zu den meisten anderen branchen sogar stark überfördert worden sind. die hohen kosten für personal und miete konnten weitgehend in den fixkostenzuschuss ausgelagert werden - die variablen kosten waren ganz gut steuerbar und alle einnahmen aus dem take-away wurden nicht miteinberechnet!
das rettet natürlich nicht die ohnehin schon maroden wirtn, aber die meisten, die ich kenne, waren durchaus zufrieden und nutzten die gelegenheit für länger anstehende renovierungen/investitionen - hatten dort eheer das problem keine handwerker zu bekommen!
Kurze Ergänzung - die eigentlichen wirtschaftlichen Probleme haben derzeit die Zulieferer zur Gastro - die bleiben mittlerweile auf ihren Produkten sitzen. Insbesondere für Zulieferer aus der landwirtschaftlichen Primärproduktion ein echtes Problem!
Und bei der vehement geforderten Verlegung der Sperrstunde auf 24 Uhr dürfte auch eher der Monat Februar mit insgesamt 3 Wochen Schulferien und 4 Wochen Uni-Ferien den Ausschlag gegeben haben. ;)
 
In Österreich wird derzeit nicht einmal die vierte Impfung vorbereitet (die eigentlich ab ca März, April für früh Geimpfte fällig sein dürfte).
Und es ist auch unmöglich, darüber Auskunft zu erlangen. Aber Hauptsache, es wird darüber gestritten, ob man unser Steuergeld für eine Impflotterie oder für eine Impfprämie aus den Fenster wirft. Viel dümmer gehts wirklich nümmer. :mad:
 
Und es ist auch unmöglich, darüber Auskunft zu erlangen. Aber Hauptsache, es wird darüber gestritten, ob man unser Steuergeld für eine Impflotterie oder für eine Impfprämie aus den Fenster wirft. Viel dümmer gehts wirklich nümmer. :mad:
Doch - soeben gelesen: Gecko bereitet vierte Impfung (2. Boosterung) vor... wird wohl spätestens Anfang September ein Thema sein.
Mein Arzt hat mir übrigens empfohlen, als vierte Impfung einen Totimpfstoff zu wählen... nur weil die aktuellen mutierten Varianten, die Vektor-Impfstoffe ziemlich erfolgreich aushebeln. :cool:
 
Doch - soeben gelesen: Gecko bereitet vierte Impfung (2. Boosterung) vor... wird wohl spätestens Anfang September ein Thema sein.
Mein Arzt hat mir übrigens empfohlen, als vierte Impfung einen Totimpfstoff zu wählen... nur weil die aktuellen mutierten Varianten, die Vektor-Impfstoffe ziemlich erfolgreich aushebeln. :cool:

bis du deine vierte impfung abholen kannst, wird es einen ebenso adaptierten mrna-impfstoff geben
auch für den aktuellen booster werden zumindest in österreich praktisch gar keine vektorimpfstoffe mehr eingesetzt
 
Hoppala ... mein Fehler, .... da habe ich zwei verschiedene Typen zusammengewürfelt. ;) Sorry.
"Inaktivierte Impfstoffe" werden einen großen Vorteil haben - sie bieten dem Immunsystem mehr Informationen zum Aufbau der Immunreaktion.

Ok.. back to topic ...
 
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