Rechtliche Bestimmungen zu Ausgangsbeschränkungen und Geschäftsöffnung

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Ich selbst bin dreimal geimpft, hab seit drei Wochen durchgehend engsten Kontakt mit Erkrankten und bekomme es offenbar nicht.
Die Virenlast sinkt und steigt, nach 3 Tagen über 30, nach fünf Tagen wieder auf 26 usw.usf.

würde eher sagen, du hast es schon!
dank deiner impfung wohl mit milden symptomen :eek:
 
Ab Samstag kommen weitere Erleichterungen auf uns zu. Da dürfen dann die langzodadn Ungeimpften mit einem Test endlich wieder zum Frisör gehen und sich kultivieren lassen. :mrgreen:

Aus meinen Fehlern habe ich jedoch gelernt und möchte hier nun keine neue Diskussion Geimpfte -><- Ungeimpfte vom Zaun brechen. ;) Wir verstehen uns alle hier grundsätzlich so prächtig, da braucht es dann keinen künstlichen Keil dazwischen.

A propos Test... Was schätzts Ihr, wie oft ich als Verfechter der Impfung und Einhalten von Maßnahmen getestet bin? Bisher sage und schreibe 2 x (in Worten: zwei mal). :mrgreen: Und auch nur deswegen, weil mich meine Kollegin (Ärztin) quasi dazu gezwungen hat:

Sie: So, jetzt machen wir einen Test, damit ich beruhigt in den Urlaub fahren kann.

Ich: Des moch i söba. Gib her des Staberl.

Sie: Weiter reinfahrn.

Ich: I bin eh scho fost am Hirn. Außerdem zagt der Test sowieso au, ob der gültig is, waunnst den Strich bei C für "Control" siechst. Material genug drauf aum Staberl. Jetzt tua de Tropfn auffe und sog ma bitte, dass i negativ bin, denn i mechat ned in Quarantäne.

Punkto Massentests gehe ich mit Gartlehner zu 100% konform: Es macht relativ wenig Sinn, die Massen zu testen, sondern angebracht sind Tests bei vulnerablen Gruppen (Pflegeheim, Spital, Menschen mit Kachexie oder bei CTX im Endstadium ihres Lebens u.s.w.).

Man sollte auch den psychologischen Effekt beachten. Je mehr wir testen, desto mehr Infektionszahlen wird es geben. Da denkt sich dann das Volk, dass wir auf der Stelle treten.

Mir ist es schon bewusst, dass sich unsere Politik gerne selber auf die Schulter klopft, indem sie von Österreich als Testweltmeister spricht. Nur was haben wir davon? Horrende Kosten, höhere und damit verbunden meistens belanglose Infektionszahlen sowie das Nachsehen gegenüber Dänemark oder Schweden, wo bereits fast alle Einschränkungen aufgehoben sind.

Omikron - insbesondere auch die Subvariante - darf natürlich nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Doch in der Regel verlaufen die Infektionen milder. Dies bestätigte auch die Entdeckerin von Omikron (südafrikanische Ärztin). Sie wurde allerdings von europäischen Regierungen dazu angehalten, diese Variante öffentlich dramatischer darzustellen. Kann ich auch irgendwie verstehen, sonst haut ja fast jeder den Hut mit dem Einhalten von Maßnahmen drauf. ;)
 
Doch in der Regel verlaufen die Infektionen milder.
Dies bestätigte auch die Entdeckerin von Omikron (südafrikanische Ärztin).
Sie wurde allerdings von europäischen Regierungen dazu angehalten, diese Variante öffentlich dramatischer darzustellen.

bist du jetzt selbst unter die sonst von dir so verachteten verschwörungstheoretiker gegangen?

oder wie darf sich das der europäische laie vorstellen?
orban, scholz und nehammer verabreden sich zu einem telegram-meeting um druck auf die südafrikanische ärztin auszuüben -
scholz wirft ein, dass er ja nicht mal die telefonnummer von der ärztin habe und nehammer empfiehlt den johnson mit ins boot zu holen,
da der ja wenigstens ausreichend gut englisch spricht, um der südafrikanerin klar zu machen, was die wünsche der sogenannten europäischen regierungen betreff omikron sind .... :mauer:
 
Die 4. Novelle zur 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung ist im BGBl II 55/2022 veroeffentlicht worden.
Die VO gilt ab Samstag, 12.02., fuer 4 Wochen, d.i. bis inklusive 12.03. (sind das vier Wochen und ein Tag?); die Bestimmungen zu Zusammenkuenften, Jugendarbeit, Spitzensport, Messen und Gelegenheitsmaerkte sind bis 21. Februar verlaengert.
Dazu gibt es schon die Rechtliche Begruendung.

Folgendes gilt ab morgen bundesweit:
(grosser Disclaimer bei allem - wie Ihr vllt gemerkt hab, bin ich nicht mehr voll bei und daher auch nicht mehr voll in der Sache; Hinweise, Ausbesserungen, Fragen welcome)

Wie allgemein berichtet, gilt fuer Geschaefte (und Einkaufszentren) nur mehr Maskenpflicht, Pflicht zur Erstellung eines Covid-Konzepts und (mit den bekannten Ausnahmen) eine Sperrstunde von 24 Uhr. Die Maskenpflicht gilt auch fuer Aemter und Kirchen.
Fuer die Betriebsstaetten fuer koerpernahe Dienstleistungen gilt 3G.

Fuer Freizeiteinrichtungen aendert sich vorlaeufig nichts (siehe aber unten zur Registrierungspflicht)
Fuer Museen, Bibliotheken usw gilt nur mehr Maskenpflicht.
Fuer Theater, Kinos usw gilt 2G, Maskenpflicht und Covid-Konzept.

In Pflegeheimen usw und Krankenanstalten usw scheinen die zahlenmaessigen Beschraenkungen fuer Besuche zu fallen (hier bitte besonders noch auf etwaige strengere Landesregeln und einzelne Hausregeln achten). Ich glaube, die anderen Aenderungen in den Par 11 und 12 sind nur redaktionell.

Zusammenkuenfte (mit mehr als 10 Personen aus unterschiedlichen Haushalten)
  • Generell 2G;
  • Verabreichung von Speisen und Getraenken nur bei Zus. bis 50TN oder bei zugewiesenen Plaetzen. Die allgemeinen Gastro-Regeln gelten dann (2G, zugewiesene Sitzplaetze, nicht an der Bar, Sperrstunde 24 Uhr, Maske ausser am Essplatz, Selbtsbedienung zulaessig)
  • Maske
  • Anzeigepflicht (> 50 TN), Bewilligungspflicht (> 250 TN) wie bisher
  • Sperrstunde 24 Uhr nur mehr fuer Veranstaltungen > 50 TN
  • Kinder- und Jugendarbeit: auch 2,5G moeglich; keine Einschraenkung mehr der Betreuerzahl
Die Bestimmungen fuer Messen und Gelegenheitsmaerkte verweisen unveraendert auf die Bestimmungen fuer Zusammenkuenfte und die allgemeine Maskenpflicht in Betriebsstaetten.

Die Registrierungspflicht scheint an allen Orten zu fallen, an denen durchgehend Maskenpflicht herrscht.
Der ORF bestaetingt in seinem Artikel (vorletzter Abschnitt, ab "Keine Personenobergrenze"), dass die Registrierngspflicht in der Gastro nicht enfaellt - weil dort eben nicht durchgehend Maskenpflicht herrscht.
Der Hinweis im zweiten Absatz der RB ("Lockerungsschritte ... (wo) ... eine Maske durchgehend getragen werden kann" ... so zB bei der Kontaktdatenerhebungspflicht ..." duetet mir an (Disclaimer!), dass die (theoretische) Registrierungspflicht in den Freizeitbetrieben, in denen eine Maske nicht durchgehend getragen werden kann (weil dort eben koerpernahe DL angeboten werden, deren Erbringung durch das Tragen einer Maske verunmoeglicht wird - Par 20(4)5) die Registrierungspflicht aufrecht bleibt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nur zum Ueberblick (genaueres ueber die Landesregeln siehe hier):

Wien hat mit WrLGBl 5/2022 eine neue Wiener COVID-19-Maßnahmenbegleitverordnung 2022 erlassen. Sie galt vom 31.01. bis zum 05.02.
Sie wurde in einer Novelle mit Wirkung vom 006.02. - WrLGBl 6/2022 - geaendert und bis 14. Februar verlaengert.

Im Burgenland gilt seit 08.02. und bis 27.02. die 2. Bgld SchuMaBeglVO BgldLGBl 8/2022, die aber nur Landesbedienstete iwS sowie bgld Krankenhaeuser und Sozialeinrichtungen betrifft.
Abgesehen davon scheint auch noch - unbegrenzt - die Bgld MassnBeglVO 2021, BgldLGBl 75/2021, zu gelten (Verweise wurden nie angepasst) - ich schau mir aber jetzt nicht im Detail an, ob irgendwas davon noch anwendbar ist und/oder ueber die Bundesregeln hinausgeht.

In Salzburg gilt an sich - unbegrenzt - noch die 3. Sbg MaßnBeglVO 2021 igF. Die Salzburger waren ja die "Erfinder" der 2G-Kontrolle im Handel "moeglichst schon beim Eingang". Diese Regel wurde dann bundesweit uebernommen, aber jetzt faellt ja die Kontrolle im Handel (ausser bei den pers DL) ueberhaupt weg. Damit haengt die Salzburger Regel (anbgesehen von den nciht dynamisch angepassten und nie ajourierten Verweisen) weitgehend in der Luft; schauen wir einmal, was die Salzburger da jetzt tun.

Und natuerlich gilt mein ueblicher Disclaimer.
 
Zum Burgenland:

Der dortige Landeshauptmann kommt ja sowieso nur mehr bei vielen Menschen außerhalb seiner Zone als Querulant herüber, der seiner besten Freundin aus der eigenen Partei ständig etwas dreinredet und ihr beim Wettbügeln absichtlich unterliegt. Kein Monat vergeht, ohne dass der sein Maul aufreißt.

Kostenpflichte Tests waren jedoch ein guter Vorschlag von ihm. Diese würden die Impfpflicht dann ad absurdum führen.
 
#2.646
Der ORF bestaetigt in seinem Artikel (vorletzter Abschnitt, ab "Keine Personenobergrenze"), dass die Registrierungspflicht in der Gastro nicht enfaellt - weil dort eben nicht durchgehend Maskenpflicht herrscht.

Mag bei etablierten Lokalen im (inner-)städtischen Bereich schon so sein. Meine Erfahrungen, am Land und dann auch in Wien (Cafe, Kondi, Fast-Food) waren so, dass bestenfalls irgendwelche Zettel herumliegen oder einem am Tisch abgelegt werden, manchmal sogar mit Kugelschreiber.
Das war's dann aber auch schon. Mir ist kein einziger Fall erinnerlich, wo ich zum Verlassen aufgefordert worden wäre, weil ich nicht ordnungsgemäss so einen Zettel abgegeben hätte.
 
Meine bisherigen Erfahrungen in der durchschnittlichen Wiener Gastronomie:

Kein Schwein kümmert sich um eine Registrierung. Seien es bekannte Lokale oder Insider-Lokalitäten. Binnen weniger Sekunden könnte mit Greencheck eine Verifizierung vonstatten gehen. Dazu noch den amtlichen Lichtbildausweis verlangen und einen kurzen Abgleich durchführen.

Aber nirgendwo passiert das, wo ich reingehe. Weder beim Chinesen noch beim Schnitzelwirten. Wie Professor Florian Thalhammer schon sagte: Ich werde nirgendwo kontrolliert.
 
Meine bisherigen Erfahrungen in der durchschnittlichen Wiener Gastronomie:

Kein Schwein kümmert sich um eine Registrierung. Seien es bekannte Lokale oder Insider-Lokalitäten. Binnen weniger Sekunden könnte mit Greencheck eine Verifizierung vonstatten gehen. Dazu noch den amtlichen Lichtbildausweis verlangen.

Aber nirgendwo passiert das, wo ich reingehe. Weder beim Chinesen noch beim Schnitzelwirten. Wie Professor Florian Thalhammer bereits sagte: Ich werde nirgendwo kontrolliert.
Geht es dir um die Registrierung, oder um die Einlasskontrolle?
 
Geht es dir um die Registrierung, oder um die Einlasskontrolle?
Es geht mir darum, dass alles seine Ordnung haben soll, sonst kommen wir niemals mehr gescheit aus diesem Schlamassel heraus.

Natürlich ware es mir auch lieber, wenn ich beim Chinesen "Ameisen auf dem Baum" unkontrolliert essen gehen kann.
 
Es geht mir darum, dass alles seine Ordnung haben soll, sonst kommen wir niemals mehr gescheit aus diesem Schlamassel heraus.

Natürlich waäre es mir auch lieber, wenn ich beim Chinesen "Ameisen auf dem Baum" unkontrolliert essen gehen kann.
War nicht die Antwort auf meine Frage

Du gehst einfach in die falschen Lokale/Restaurants
Ich wurde bis jetzt überall kontrolliert
 
War nicht die Antwort auf meine Frage

Du gehst einfach in die falschen Lokale/Restaurants
Ich wurde bis jetzt überall kontrolliert

Oiso i waß ned, ob i in die foischn Lokale geh, aber nehmen wir nur mal die Leopoldauer Alm vor ein paar Monaten her. Da hat sich niemand für COVID-Schutzmaßnahmen interessiert. Möglicherweise hat sich das mittlerweile geändert.
 
Oiso i waß ned, ob i in die foischn Lokale geh, aber nehmen wir nur mal die Leopoldauer Alm vor ein paar Monaten her. Da hat sich niemand für COVID-Schutzmaßnahmen interessiert. Möglicherweise hat sich das mittlerweile geändert.
Und ich verstehe noch immer nicht, warum man Lokale öffentlich anprangern muss?
Hast dort auch was gesagt, oder traust dich nur im Forum?
 
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