Rechtliche Bestimmungen zu Ausgangsbeschränkungen und Geschäftsöffnung

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Vom Generalmajor Striedinger mit seinem Fleckerlteppich am Oberkörper erwarte ich mir in nächster Zeit auch ein härteres Durchgreifen. GECKO soll keine Hinterzimmer-Diskussionsrunde bleiben, sondern mit handfesten Vorschlägen endlich auch einmal an die Öffentlichkeit gehen, damit unser überforderter Herr Gesundheitsminister entlastet bleibt. ;) Schaut so aus, als ob ihm der Job gar keine Freude macht und er nur von Van der Bellen dazu animiert wurde.

Zum Thema:

Eigentlich kenne ich mich überhaupt nicht mehr aus, was wo wann nun erlaubt ist. Ab morgen dürfte ich in die SCS (Niederösterreich) ohne Maske gehen und im Donauzentrum (Wien) musst noch weiter den Zuz aufhaben.

Aber wie gesagt... Medizinisch nachvollziebar, dass uns zumindest die Masken noch bis heuer erhalten bleiben, sofern die Mutationen in ihrer allgemeinen Gefährlichkeit abebben.

Edit:

Striedinger sollte einmal ein Machtwort sprechen und nicht dauernd mit allen nur optisch ein Herz und eine Seele sein. Oder heuerts für GECKO von mir aus den Pabisch an. Der flog sogar den Papst im Hubschrauber unbeschadet herum und war unser Nachbar. Dessen Kompetenz kann ich somit bestätigen.

:mrgreen:
 
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Von heute Abend:
5. Novelle zur 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung, BGBl I 62/2022
13. Novelle zur COVID-19-Einreiseverordnung 2021, BGBl I 63/2022
3. Novelle zur Wiener COVID-19-Maßnahmenbegleitverordnung 2022, WrLGBl 9/2022

Dazu vorweg (mit Disclaimer wegen moeglicher Oberflaechlichkeit)
In (u.a.) allen Freizeiteinrichtungen nach Par 9 der Bundes-VO jetzt 3G statt 2G.
3G auf Bundesebene ist geimpft/genesen oder PCR<72 oder ueberwachter oder eingegebener (= nicht Wohnzimmer-)Antigen <24h.
In Wien gelten nur ueberwachte Antigen-Tests und PCR-Tests <48h als 3G.

In Wien bleibt 2G fuer Gastronomie und Indoor-Sportstaetten (excl Bettensport).
Gute Nacht,
 
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Naja, schon ein wenig. Bei 30.000 Neuinfektionen halte ich es für einen gewagten Schritt, plötzlich fast alles fallen zu lassen. Wir wünschen uns natürlich alle die Freiheit sehnlich zurück und dass man sich nicht mehr wegen einem Schnitzel im Gasthaus registrieren soll. ;)
 
Naja, schon ein wenig. Bei 30.000 Neuinfektionen halte ich es für einen gewagten Schritt, plötzlich fast alles fallen zu lassen. Wir wünschen uns natürlich alle die Freiheit sehnlich zurück und dass man sich nicht mehr wegen einem Schnitzel im Gasthaus registrieren soll. ;)
Kapierst den gar nichts es ist egal was die machen corona macht was es will
 
Hat dich der Arbeitgeber erzwungen dich zu „impfen“?
indirekt ja. direkt nein wegen meiner angeborenen lungenvorerkrankung blieb mir als HRP nix anderes übrig als auf die impfung warten um nach 2 stichen wieder ins arbeitsleben einzusteigen mit masken-befreiung... dies war ja der grund fürs zuhause bleiben nicht covid bzw irgendwelche mutationen.
 
Von heute Abend:
5. Novelle zur 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung, BGBl II 62/2022
13. Novelle zur COVID-19-Einreiseverordnung 2021, BGBl II 63/2022
3. Novelle zur Wiener COVID-19-Maßnahmenbegleitverordnung 2022, WrLGBl 9/2022
Korrektur zum oben zitierten Posting: Die Bundes-VO sind natürlich im BGBl Teil II verlautbart!

Die Rechtliche Begruendung zur Novelle der 4. MassnV.
ergaenzt: Die Rechtliche Begruendung zur Novelle der EinreiseVO. Die Änderungen gelten ab 22.02.

Und noch die Links zu den ORF-Artikeln:
ergaenzt:

Fuer Aficionadas/-os - bitte helfts mir:

Im ORF-Artikel steht: "Für Genese und danach Geimpfte wird darin die Gültigkeit der Impfung von 270 auf 180 Tage verkürzt."
Meiner Ansicht nach sind die Genesenen und danach Geimpften in Par 2(1) Z 3 lit c angesprochen.

In der Novelle wird aber in Par 2(1) Z 3 lit d die Zahl 120 durch die Zahl 90 ersetzt. Das versteh ich so, dass Booster-Impfungen auch schon drei Monate nach der davorliegenden Impfung gelten (und nicht erst vier Monate danach).

Siehe dazu auch die Erklaerung in der Rechtl Begr:
"Zu § 2 Abs. 1 Z 3 lit. d: Im Gleichklang mit der 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung wird der Mindestabstand von weiteren Impfungen iSd § 2 Abs. 1 Z 3 lit. d („Booster“-Impfung) von 120 Tagen auf 90 Tage reduziert."

Bin g'spannt, wie sich das aufloest.
 
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Fuer Aficionadas/-os - bitte helfts mir:

Bin g'spannt, wie sich das aufloest.
Ausgerechnet "heute" hat's jetzt ueberzuckert und ist fair genug zu korrigieren - wenngleich mit sofortiger Schuldzuweisung.
alte Meldung hier

Der ORF hat nach meiner Beobachtung bislang kein Ohrwaschl geruehrt.
 
Langsam kenne ich mich mit den ganzen Corona-Regelungen nimmer gescheit aus... Arbeitsminister Kocher hat gesagt, dass die 3G-Regel am Arbeitsplatz fällt und dies war mit den Sozialpartnern offensichtlich nicht abgesprochen.

Bedeutet dies nun, dass man nur mehr mit 2G (geimpft oder genesen) am Arbeitsplatz erscheinen darf oder kann jeder Arbeitnehmer von nun an auch ungetestet seine Arbeit am Arbeitsort verrichten?

Die Leute an der Spitze unseres Landes haben nach wie vor ein riesiges Kommunikationsproblem. Nach 2 Jahren!

Außerdem werden durch diverse Redakteure von diversen Zeitungen schon wieder Falschmeldungen lanciert. Homeoffice gilt nur dann, wenn der einzelne Arbeitnehmer und sein Dienstgeber diese Vereinbarung getroffen haben. Eine pauschale Vereinbarung zwischen Betriebsrat (in Stellvertretung für alle Arbeitnehmer) und Dienstgeber ist für den Hugo.
 
Solch ein Betriebsrat hat schon ein großes Mitspracherecht, aber ich würde mich in diesem Fall nicht unbedingt darauf verlassen wollen. :mrgreen:

Es bleibt mir ein Rätsel, warum der Vorschlag von Doskozil in der Versenkung verschwand: Für alle Ungeimpften die Tests kostenpflichtig machen. Null Verwaltungsaufwand, die Kosten sind um ein Vielfaches höher als die vorgesehen Strafen bei Verweigerung und mit Novavax gibts jetzt sowieso eine gute Ausrede, damit man sich nicht mehr mit dem "Experimentalimpfstoff" auf mRNA-Basis impfen lassen soll.

So schnell kannst gar ned schauen, sind fast 90% der impfbaren Bevölkerung immunisiert. ;)

Aber ich gleite schon wieder vom Thema ab...

Vermutlich wird es in den kommenden Monaten so sein, dass Infizierte überhaupt nicht mehr in Quarantäne müssen. Bereits voriges Jahr habe ich hier oder in einem anderen Thread geschrieben, dass Corona im Jahre 2022 von der Liste runtergehört.
 
Was ich am Freitag uebersehen habe, naemlich die 6. Novelle zur 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung, BGBl II 71/2022, ist nicht aufregend. Es handelt sich lediglich um die Verlaengerung der Geltung der Massnahmen bis zum 4. Maerz. Dies deutet auf die Umwertung aller Werte ... sorry, auf die Neubewertung der Lage, die die weitestgehende Oeffnung nach sich ziehen wird, per 5. Maerz hin.

Das Burgenland hat seine Landesregelungen stark zurueckgefahren und regelt in seiner 3. Bgld-SchuMaBeglVO, Bgld LGBl 11/2022 nur mehr die Pflichten des Personals in den Krankenhaeusern, Sozialeinrichtungen und mobilen Betreuungsdiensten.
 
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Corona war und ist keine Bedrohung für die Allgemeinheit !


"Der Altersdurchschnitt der COVID-19 Patientinnen und Patienten betrug im Beobachtungszeitraum
(Entlassungen von 1.1.2020 bis 31.12.2021) bei Betrachtung von Aufenthalten auf Normal- und
Intensivstationen mit COVID-19 als Haupt- und Nebendiagnose insgesamt 66,1 Jahre, das Medianalter
lag bei 72 Jahren. Im Bereich der Intensivpflege betrug der Altersdurchschnitt 65,3 Jahre, das
Medianalter lag bei 67 Jahren (mit COVID-19 als Haupt- und Nebendiagnose). Bei Analyse der
Aufenthalte mit COVID-19 als Hauptdiagnose bleibt das Medianalter unverändert gegenüber der
Darstellung von COVID-19 als Haupt- und Nebendiagnose und das Durchschnittsalter beträgt
insgesamt 67,0 und im Bereich der Intensivpflege 65,5 Jahre

Bei den verstorbenen Patientinnen und Patienten betrug das Durchschnittsalter bei Betrachtung von
Sterbefällen auf Normal- und Intensivstationen mit COVID-19 als Haupt- und Nebendiagnose
insgesamt 78,9 Jahre und das Medianalter betrug 82 Jahre. Im Bereich der Intensivpflege betrug das
Durchschnittsalter der Verstorbenen 71,9 Jahre und das Medianalter lag bei 72 Jahren. Bei Analyse der
Sterbefälle mit COVID-19 als Hauptdiagnose bleibt das Medianalter unverändert gegenüber der
Darstellung von COVID-19 als Haupt- und Nebendiagnose und das Durchschnittsalter der Sterbefälle
beträgt insgesamt 79,4 und im Bereich der Intensivpflege 72,1 Jahre"
 
Bei der EinreiseVO gab es gestern eine kleine (14.) Novelle zur COVID-19-Einreiseverordnung 2021, BGBl II 85/2022 mit Geltung ab heute (03.02.):
"Personen, die auf Grund einer kriegerischen Auseinandersetzung einreisen" sind von der Anwendung der VO ausgenommen.
 
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