Rechtliche Bestimmungen zu Ausgangsbeschränkungen und Geschäftsöffnung

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Hui, :winner:, Innovationsschub.
Wir haben eine COVID-19-Basismaßnahmenverordnung – COVID-19-BMV, die heute im BGBl II 86/2022 kundgemacht wurde und am Samstag, dem (edit: ) 05.03. in Kraft tritt.
Schlank ist das Ding, sehr schlank.
Vorsicht! Das sind die Regelungen auf Bundesebene. Die etwaige Wiener LandesVO ist noch nicht da.
Es bleibt hauptsächlich die Maskenpflicht für Kunden und - wenn nicht anders abgeschirmt - Personal in zahlreichen Environments. Im Überblick (ist ein hübscherer Ausdruck für "keine Gewähr für Vollständigkeit"):
  • Öffis und Taxis
  • den allgemein bekannten Geschäften des Grundbedarfs, Supermärkten, Apotheken, Post, Banken usw
  • Ämtern und Verwaltungsgerichten bei Parteienverkehr
  • Einkaufszentren
  • Kirchen
Nicht aber in Freizeit-, Kultur- Beherbungs- und Gastrobetrieben. Details werdet Ihr bald in den Medien lesen. Generell wird das Tragen von Masken in geschlossenen Räumen empfohlen.

Für Altenheime etc und Krankenanstalten etc bleiben Sondervorschriften.
 
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Hui, :winner:, Innovationsschub.
Wir haben eine COVID-19-Basismaßnahmenverordnung – COVID-19-BMV, die heute im BGBl II 86/2022 kundgemacht wurde und am Samstag, dem (edit: ) 05.03. in Kraft tritt.
...
Vorsicht! Das sind die Regelungen auf Bundesebene. Die etwaige Wiener LandesVO ist noch nicht da.
Jetzt ist die Wiener COVID-19-Basismaßnahmenbegleitverordnung, WrLGBl 12/2022 da.
Dazu dieser ORF-Artikel.
  • In der Gastro bleibt 2G. Ausnahmen fuer Betriebs- und Schulkantinen.
  • Beim Verkauf "to go" Maskenpflicht beim Abholen indoors und 50-m-Konsumationsverbotszone,
  • 2G in geschlossenen Raeumlichkeiten von Sportstaetten ausser Spitzensport.
  • Generelle Maskenpflicht fuer Kunden im geschlossenen Bereich von Betriebsstaetten, also in allen Geschaeften, wohl auch in Beherbergungsbetrieben (ich wuerde einmal sagen auf den Gaengen, in der Lobby etc; Bar = Gatro; mein Disclaimer gilt!) und wohl eindeutig auch beim Friseur. Die Ausnahmen der Bundes-BMV (das ist die neue BasismassnahmenVO) von der Maskenpflicht (insb Par 9 Abs 1 bis 5 und Abs 6 Z 2) gelten auch hier, so zB jene, "wenn [die Abnahme der Maske] zur Erbringung einer Dienstleistung notwendig ist oder die Erbringung einer Dienstleistung [mit Maske] verunmöglicht wird.
  • Im Prinzip weiterhin 2,5G fuer Besucher von Heimen und Krankenanstalten (mit Ausnahmen) -
  • Im Prinzip weiterhin 2,5G fuer Personal von Heimen und Krankenanstalten (mit Ausnahmen)
  • Maskenpflicht fuer Besucher (inkl abholende Eltern) in Kindergaerten
  • Zusammenkuenfte (da ist der ORF-Text jetzt ergaenzt worden)
    • "Zusätzlich zu § 7 Abs. 1 der COVID-19-BMV haben Teilnehmer von Zusammenkünften in geschlossenen Räumen eine Maske zu tragen."
    • Par 7 der BMV bezieht sich nur auf Zusammenkuenfte ueber 50 Personen.
    • Aber in Wien gilt Maskenpflicht fuer alle Zusammenkuenfte im Inneren ausser denen, die in Par 7(2) der BMV ausgenommen sind.
  • Nachweispflicht in Wien weiterhin auch fuer Kinder ab 6 J (statt 2G oder 2,5C auch 3G mit Antigen <48h oder Ninja); ab 12 1/4 J. statt 2G auch PCR<48 durch Teststelle oder Ninja.
  • PCR-Test gilt in Wien weiterhin nur 48h.
 
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:mrgreen: Nein, nicht erschrecken ...
Kurz zurück zum eigentlichen Thema des Threads:
Auch die Salzburger MaßnBeglVO SbgLGBl 100/2021 igF, die zuletzt nur mehr eine Maskenpflicht auf Gelegenheitsmaerkten vorschrieb und (wegweisend für den Bund - Ihr erinnert Euch) versuchte, die 2G-Kontrollen in Geschäften an die Eingänge zu verlegen), ist jetzt mit der VO SbgLGBl 14/2022 aufgehoben worden.
 
beiträge gelöscht.

in diesem thread geht es um rechtliche bestimmungen.

(zum wiederholten!) mal der hinweis: eine allgemeine debatte über die pandemie werden wir an dieser stelle nicht führen. es wird daher auch weiterhin zwecklos sein diese nachricht zu ignorieren.
 
Zuerst einmal möchte ich mich (wiederholt) bei @Mitglied #475094 für sein unentgeltliches Engagement bedanken. Durch das Erotikforum kenne ich mich somit besser mit den rechtlichen Bestimmungen als durch den Vorgänger des jetzigen Gesundheitsministers aus.

Nur eines bleibt die ganze Zeit ein Problem... Die schnellen Veränderungen im Zeitraum der Pandemie, auf die niemand in der heimischen Politik adäquat reagiert.

Deshalb machte ich mir seit 50.000 Neuinfektionen pro Tag wieder einmal die eigenen Regeln (natürlich schärfer):

• in allen öffentlichen Innenräumen FFP2 tragen (außer bei meiner "Freundin" im Bordell. Dort sind jedoch sowieso alle Kunden geboostert - allerdings kein Freibrief)

• Indoor-Gasthausbesuche vorläufig streichen. Wenn man von außen durch die Auslage sieht, wie sehr die Kunden in der Systemgastronomie bei den Fleischlaberl-Buden zusammenpicken, dann braucht man sich wirklich nicht mehr zu wundern.

• Belüftungsanlagen in Schulen forcierten. Dieser Saftladen namens "Österreich" kriegt dies seit mindestens 1 Jahr einfach nicht auf die Reihe oder ist unwillig.

So, das wars dann auch schon. Diese Punkte decken sich weitgehend mit jenen von Sigrid Pilz, die heute in Radio Wien zu hören war, bevor ich ihre Meinung dazu noch kannte.

Edit: Tippfehler korrigiert
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke, @Mitglied #4975
Ich nehm für mich noch eine Regel dazu:
In den Öffis schau ich, dass ich nur diagonal von einem Gegenüber sitz und dass niemand neben mir sitzt. Wo das nicht geht, steh ich lieber auf und atme in und aus eine(r) möglichst freie(n ) Richtung aus und ein.
GsD muss ich kaum je um 07.30h oder um 17.00h fahren.
An der Supermarktkassa hab ich das Wagerl hinter mir.
Aber eigentlich bin ich recht pessimistisch, dass meine ganze Familie und ich gänzlich uninfiziert durch das Ganze durchkommen. Arbeitsumfeld, Schule, Uni ... irgendwer wird es schon heimbringen.
Allerdings bin ich optimistisch, dass es uns dann nicht grob erwischt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Antriebsfeder für mein sorgsames Verhalten ist eigentlich eine allfällige Quarantäne. Für mindestens 5 Tage eingesperrt sein (sofern der CT-Wert bei einem behördlichen PCR-Test über 30 länge) halte ich vermutlich kaum aus. Als dreifach Geimpfter mache ich mir über Long-COVID jedoch keine Sorgen.

Man könnte jetzt natürlich daherkommen und während der Absonderung um 2 Uhr in der Nacht für 2 Stunden spazieren gehen - Stichwort seelisches und physisches Wohlbefinden -, aber ich möchte da jetzt keine "Anleitung" dazu geben. Die Polizei kommt um diese Uhrzeit sicherlich nicht zur Kontrolle daher, denn die hat damit eh schon genug Überstunden auf dem Buckel.

Passiert sowieso nix, wennst brav mit richtig sitzender FFP2 das Stiegenhaus runtergehst und wie der Trenchcoat-Man in der menschenleeren Kleinstadt um diese Uhrzeit spazieren gehst, um sich die Füße zu vertreten. Man will ja niemandem was Böses damit.

Bürgermeister Ludwig halte ich diesbezüglich trotzdem für einen Hosenscheißer. Die Wiener haben bei der Pandemie immer das Bummal. Graz mit seinen zirka 300.000 Einwohnern zählt ja auch zu einem Ballungsraum. Dort kräht kein Hahn danach.
 
Bürgermeister Ludwig halte ich diesbezüglich trotzdem für einen Hosenscheißer. Die Wiener haben bei der Pandemie immer das Bummal. Graz mit seinen zirka 300.000 Einwohnern zählt ja auch zu einem Ballungsraum. Dort kräht kein Hahn danach.
Steiermark​
Wien​
09.03 (08:00)​
7770​
8955​
10.03 (08:00)​
9107​
8395​
11.03 (08:00)​
7786​
8681​
Die Infektionszahlen sprechen es aus
 
Steiermark​
Wien​
09.03 (08:00)​
7770​
8955​
10.03 (08:00)​
9107​
8395​
11.03 (08:00)​
7786​
8681​
Die Infektionszahlen sprechen es aus

die daten der steiermark sagen jetzt mal nicht besonders viel über graz aus - aber ok - es stimmt - graz hat aktuell in relation zur bevölkerung etwa 15% mehr fälle als wien
 
Zu den rechtlichen bestimmungen und was sonst noch dazu gehört:
Der VfGH hat 20 verordnungen aus dem jahr 2021 aufgehoben

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Mehr sag ich jetzt nicht dazu weil ich keine diskussion starten will. Jeder soll sich dazu denken was er will.
 
Zu den rechtlichen bestimmungen und was sonst noch dazu gehört:
Der VfGH hat 20 verordnungen aus dem jahr 2021 aufgehoben

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Mehr sag ich jetzt nicht dazu weil ich keine diskussion starten will. Jeder soll sich dazu denken was er will.

Nummer 10 verstehe ich nicht.
Hierbei handelt es sich ja nicht um eine Regelung sondern vielmehr um die Ausnahme einer Regelung.
 
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