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Hui, , Innovationsschub.
Wir haben eine COVID-19-Basismaßnahmenverordnung – COVID-19-BMV, die heute im BGBl II 86/2022 kundgemacht wurde und am Samstag, dem (edit: ) 05.03. in Kraft tritt.
Schlank ist das Ding, sehr schlank.
Vorsicht! Das sind die Regelungen auf Bundesebene. Die etwaige Wiener LandesVO ist noch nicht da.
Es bleibt hauptsächlich die Maskenpflicht für Kunden und - wenn nicht anders abgeschirmt - Personal in zahlreichen Environments. Im Überblick (ist ein hübscherer Ausdruck für "keine Gewähr für Vollständigkeit"):
Für Altenheime etc und Krankenanstalten etc bleiben Sondervorschriften.
Wir haben eine COVID-19-Basismaßnahmenverordnung – COVID-19-BMV, die heute im BGBl II 86/2022 kundgemacht wurde und am Samstag, dem (edit: ) 05.03. in Kraft tritt.
Schlank ist das Ding, sehr schlank.
Vorsicht! Das sind die Regelungen auf Bundesebene. Die etwaige Wiener LandesVO ist noch nicht da.
Es bleibt hauptsächlich die Maskenpflicht für Kunden und - wenn nicht anders abgeschirmt - Personal in zahlreichen Environments. Im Überblick (ist ein hübscherer Ausdruck für "keine Gewähr für Vollständigkeit"):
- Öffis und Taxis
- den allgemein bekannten Geschäften des Grundbedarfs, Supermärkten, Apotheken, Post, Banken usw
- Ämtern und Verwaltungsgerichten bei Parteienverkehr
- Einkaufszentren
- Kirchen
Für Altenheime etc und Krankenanstalten etc bleiben Sondervorschriften.
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