Rechtliche Bestimmungen zu Ausgangsbeschränkungen und Geschäftsöffnung

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ich gehe in gar keine lokale mehr es ist mir zu mühsam die andauernde kontrolliererei, rauchen darf man auch nicht mehr seit nov.2019 geht man aufs klo gibts nur probleme für die angestellten und mich.Als maskenbefreiter ist man ein mensch 3ter klasse,daher nur mehr würstelstand da wird gar nix kontrolliert da fühl ich mich noch wohl :cry:
 
Meine einzige Erfahrung ist, dass nicht alle die Formulare haben. In die Gefahr eines Lokalverweises komm ich nicht, weil ich selbst aktiv nach dem Formular frage - ich kann die QR Codes auf den Tischen nämlich nicht scannen. Ich möchte mir die Chance nicht nehmen, verständigt zu werden, wenn ein Grund dafür vorliegt. Wie hoch die Chance ist, darüber habe ich wenig Illusionen. Über welche e Mail Adresse die Verständigung erfolgt, ist mir gleich (sprich: muss ja nicht meine Klarnamen-Adresse sein).
 
heute im postkastel war ein brief von der bundesregierung zur info warum und wieso es eine impfpflicht in österreich geben soll
und ein QR-code um sich bei einer impfung anzumelden versteh ned warum ich sowas kriege,bei mir war impfzwang job oder ams
hab mich für job entschieden,oder kriegt diesen brief a jeder in österreich ????
 
ich gehe in gar keine lokale mehr es ist mir zu mühsam die andauernde kontrolliererei, rauchen darf man auch nicht mehr seit nov.2019 geht man aufs klo gibts nur probleme für die angestellten und mich.Als maskenbefreiter ist man ein mensch 3ter klasse,daher nur mehr würstelstand da wird gar nix kontrolliert da fühl ich mich noch wohl :cry:
Mimimi ... ist mühsam die Kontrolliererei
Mimimi ... man darf nicht mehr rauchen
Mimimi ... man ist Mensch dritter Klasse
Mimimi ... ich fühl mich nicht wohl
ich versteh ned warum ich sowas kriege,bei mir war impfzwang job oder ams
hab mich für job entschieden
Mimimi ... ich versteh nicht, warum ich diesen Brief krieg
Mimimi ... ich bin zur Impfung gezwungen worden
:kopfklatsch: Mein Gott, bist Du eine Tschentschn!
 
ich verstehe eines nicht das Thema lautet "/rechtliche-bestimmungen-zu-ausgangsbeschraenkungen-und-geschaeftsoeffnung" und meine Frage war die Definition von Ausgangsbeschränkung im Kontext des Themas
 
Wien hat mit WrLGBl 5/2022 eine neue Wiener COVID-19-Maßnahmenbegleitverordnung 2022 erlassen. Sie galt vom 31.01. bis zum 05.02.
Sie wurde in einer (1.) Novelle mit Wirkung vom 06.02. - WrLGBl 6/2022 - geaendert und bis 14. Februar verlaengert.
Und gestern Abend kam dann noch 2. Novelle mit WrLGBl 8/2022 mit Geltung ab heute. 12.02.; die gesamte VO wurde bis 21.02. verlaengert.
Ich werde heute nochmal genauer hineinschauen - zumal die Laendertabellen auf der Seite des Ministeriums nicht up to date sind.
 
"Der Landeshauptmann ... Ludwig" steht da ganz unten. Warum lädt niemand diesen Ludwig in "Willkommen Österreich" ein und legt ihm dann, ohne Vorankündigung, aber mit dem passenden Achterl am Tischchen, diese A4 Seite hin, mit der Bitte, sie vorzulesen und zu kurz erläutern?

Naja, wohl damit @Mitglied #475094 ausgelastet bleibt;):rofl:
 
Also, was gilt jetzt Ausserordentliches in Wien - siehe Wr MassnBeglVO 2022 WrLGBl 5/2022 igF (zuletzt geaendert mit 8/2022)
  • Einlass bei koerpernahen DLmit "Wiener 3G", d.h. 3G, aber
    • wenn PCR, dann <48h
    • wenn Antigen, dann nur von befugter Stelle (nicht Wohnzimmer)
  • In Beherbergungbetrieben gibt es ja Ausnahmen von 2G (zB beruflich, Betreuer, dringendes Wohnbeduerfnis usw) - diese brauchen bundesweit dann nur 3G. Schon lange dort wohnende Dauerbewohner brauchen nicht einmal den. In Wien brauchen Dauerbewohner und die Ausnahmen die "Wiener 3G", siehe oben.
  • Auch die 3G-Pflicht fuer Inhaber, Betreiber und Arbeitnehmer an Arbeitsorten, an den Kontakte nicht ausgeschlossen sind, ist eine "Wiener 3G-Pflicht", siehe oben. Auch fuer die 2,5G-Pflicht fuer Erbringer mobiler Betreuungsleistungen hat ihr "Wiener Mascherl" = PCR<48h.
  • Besuche im Alten- und Pflegeheim und in Wohnungen der Behindertenhilfe: weiterhin Becshraenkung auf zwei Besucher pro Tag, zuzueglich zwei Personen pro Tag fuer Hilfe und Unterstuetzung sowie zwei Personen pro Tag fuer minderjaehrige Behinderte.
Auf Bundesebene ist die zahlenmaessige Beschraenkung in Alterheimen usw ja zuletzt gefallen.​
Es gilt (mit Ausnahmen) 2G+ mit "Wiener Mascherl", d,h. PCR<48h.​
  • Besuche in Krankenanstalten: Auf Bundesebene ein Besucher pro Tag (plus die zwei Betreuer und zwei Besucher minderjahreige Patienten, wie oben). In Wien einbesucher [ro Woichem wenn der Patient fuer mehr als eine Woche aufgenommen ist (plus die zwei plus zwei) - Ausnahme fuer Hospizbegleitung, Seelsorger, "kritische Lebensereignisse") .
Es gilt 2G+ mit "Wiener Mascherl" mit Ausnahmen fuer Begleiter und Besucher von Kindern, Hospizbegleiter, Seelsorger, "kritische Lebensereignisse" - diese sind auch auf Bundesebene ausgenommen. Wiener Spezifikum ist die Ausnahme vom "Wiener 2G+" fuer Besucher von Minderjaehrigen - fuer die scheint die "normale", bundesweite 2G+-Regel zu gelten. (Spaetestens hier setzt der Archie sienen Disclaimer!)
  • Arbeitnehmer, Inhaber, Betreiber von Krankenanstalten und Altenheimen usw sowie dort beruflich Taetige (externe Dienstleister, Patientenanwaelte etc) brauchen im Prinzip 2G oder PCR<48h (also "Wiener 2,5G") oder, ausnahmsweise Bundes-2,5G (also PCR<72h). Zwei mal woechentlich PCR-Test (ausser fuer juengst Genesene
  • Die spezifischen Wiener Schulvorschriften behandle ich hier jetzt nicht.
  • Fuer die Kindervorschriften bleibt mir mangels eigenen Durchblicks nur, die Wiener Corona-Webseiten zu uebernehmen - ich hoffe wirklich, die sind up to date. Ich blicke bei der Wiener VO in diesem Bereich einfach nicht durch.
Für Bereiche, in denen für Erwachsenen die 2G-Regel gilt, gelten für ungeimpfte Kinder folgende Regeln:
  • Bis zum Alter von 5 Jahren gibt es keine Zutrittsregeln.
  • Ungeimpfte Kinder ab 6 Jahren brauchen einen Eintrittstest (ausser im Kindergarten bis zum Ende des Kindergartenjahres, Anm. Archie). Für Kinder von 6 bis 12 1/4 Jahren gelten PCR-Tests 72 Stunden und Antigen-Tests (nur befugte oder Ninja-) 48 Stunden. Wenn innerhalb von 5 Tagen 3 Tests (davon 2 PCR-Tests) gemacht werden, gilt der Eintrittstest auch an den Tagen 6 und 7 (wie beim „Ninja-Pass“ während der Schulzeit).
  • Für Kinder von 12-15 Jahren gilt die 2,5G-Regel (geimpft oder genesen oder PCR-getestet). Für diese Altersgruppe gelten PCR-Tests 48 Stunden. Der „Ninja-Pass“ gilt nicht als Eintrittstest, jeder PCR-(Schul-) Test gilt einzeln für sich.
  • Nach Ende der Schulpflicht gelten für Jugendliche dieselben Regelungen wie für Erwachsene.
  • Die Moeglichkeit fuer Schwangere und Nicht-Impfbare, in manchen Situationen einen PCR<72h vorzulegen, hat in Wien auch das "Mascherl" PCR<48h.
  • Und dann haben wir noch die Klausel, dass der PCR-Test, wenn er zeitlich nicht moeglich war oder das Resultat verspaetet eintrifft, durch einen befugten Antigen-Test <24h ersetzt werden kann. Dann gilt durchwegs (ausser im eigenen Wohnbereich) FFP2-Pflicht.).
:kopfklatsch: Mir reicht das Aufdroeseln fuer eine Weile ... :undweg:
 
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Also, was gilt jetzt Ausserordentliches in Wien - siehe Wr MassnBeglVO 2022 WrLGBl 5/2022 igF (zuletzt geaendert mit 8/2022)
  • ......
:kopfklatsch: Mir reicht das Aufdroeseln fuer eine Weile ... :undweg:
Absolut verständlich! Dank und Respekt!
... jetzt wird's ja nimmer lang dauern und die gefühlte "Freiheit" wird uns wieder haben.... ;)
A echtes Medienereignis - vermutlich. ;)
 
heute im postkastel war ein brief von der bundesregierung zur info warum und wieso es eine impfpflicht in österreich geben soll
und ein QR-code um sich bei einer impfung anzumelden versteh ned warum ich sowas kriege,bei mir war impfzwang job oder ams
hab mich für job entschieden,oder kriegt diesen brief a jeder in österreich ????

...hab ich gestern auch im Postkasten gehabt und bin 3x gestochen ;), zwei A4 Seiten doppelt bedruckt plus Kuvert , dies mal wieviel o_O ....nua a Göd nua a Göd is des schenste auf da Wöd......:lalala: .....:zensiert:
 
heute im postkastel war ein brief von der bundesregierung zur info warum und wieso es eine impfpflicht in österreich geben soll
und ein QR-code um sich bei einer impfung anzumelden versteh ned warum ich sowas kriege,bei mir war impfzwang job oder ams
hab mich für job entschieden,oder kriegt diesen brief a jeder in österreich ????

Hat dich der Arbeitgeber erzwungen dich zu „impfen“?
Arbeitsrechtlich darf er nich. Wenn du mit ihm darüber gestritten hättest und dich danach gekündigt hätte, wäre es ein klarer Fall von Motivkündigung, was illegal ist…
 
...hab ich gestern auch im Postkasten gehabt und bin 3x gestochen ;), zwei A4 Seiten doppelt bedruckt plus Kuvert , dies mal wieviel o_O ....nua a Göd nua a Göd is des schenste auf da Wöd......:lalala: .....:zensiert:
an einen haushalt, also um die 4mio. da bleibt das geld komplett im land, ich weiss wers gedruckt und kuvertiert hat.
 
Wissts Ihr, eines versteh' ich nicht... Warum hat die Wiener Wirtschaft dauernd den Scheam auf? Liegt das an der Demografie einer österreichischen Großstadt oder an abweichenden Expertenmeinungen? Langsam geht mir der Ludwig mit seinem ständig strengeren Kurs echt auf die Eier (und nicht nur mir). Erinnert mich an die Konversation zwischen Commander Shelby und Commander Riker, als Shelby zu ihm sagte:

Alles, was Sie können, ist immer nur auf Nummer sicher zu gehen.

Medizinisch betrachtet sind diese übereilten Öffnungsschritte natürlich völliger Nonsens, aber es geht im gesellschaftlichen Leben eben um mehr, als nur um eine mögliche Überlastung des Gesundheitssystems. Derzeit stehen die Intensivstationen auf Stufe 4 von 8. Warum eigentlich nur 8 Stufen? VAS kennt 10.
 
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