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Guten Abend,
mit BGBl II 34/2022 sind heute Abend erlassen worden:
Die 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung und zugleich auch
eine Änderung der 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung (1. Novelle zur 4. COVID-19-MV)
Die Vierte MassnV ist einfach der neue grundlegende Verordnungstext, der ab Montag, dem 31.01. und bis zum 27.02. gilt.
Die Paragraphen 13 bis 17 (Zusammenkuenfte, Jugendarbeit, Spitzensport, Fachmessen und Gelegenheitsmaerkte) gelten vorlaeufig nur 10 Tage, also bis zum Ablauf des 9. Februar. Die angekuendigten Lockerungsschritte ab 05.02. (zB Sperrstunde) bzw. ab 12.02. (zB 2G, Veranstaltungen) sind noch nicht eingearbeitet.
Die 1. Novelle beinhaltet die Verkuerzung der Geltung der zweiten Impfung auf 6 Monate ab 01. Februar. Davon sind Jugendliche bis zum 18. Lj. aber ausgenommen - fuer sie gelten hier noch die 270 Tage.
mit BGBl II 34/2022 sind heute Abend erlassen worden:
Die 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung und zugleich auch
eine Änderung der 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung (1. Novelle zur 4. COVID-19-MV)
Die Vierte MassnV ist einfach der neue grundlegende Verordnungstext, der ab Montag, dem 31.01. und bis zum 27.02. gilt.
Die Paragraphen 13 bis 17 (Zusammenkuenfte, Jugendarbeit, Spitzensport, Fachmessen und Gelegenheitsmaerkte) gelten vorlaeufig nur 10 Tage, also bis zum Ablauf des 9. Februar. Die angekuendigten Lockerungsschritte ab 05.02. (zB Sperrstunde) bzw. ab 12.02. (zB 2G, Veranstaltungen) sind noch nicht eingearbeitet.
Lockerungen im Februar: Für viele zu spät, für manche zu früh
Die Regierung hat Samstag mehrere Lockerungsschritte für die Bereiche Gastronomie, Handel und Tourismus für Februar angekündigt. Die ÖVP-Landeshauptleute sehen damit – spät, aber doch – ihre Begehren erfüllt. Auch Interessenvertreter der betroffenen Branchen begrüßen die Lockerungen, beklagen...
orf.at
Die 1. Novelle beinhaltet die Verkuerzung der Geltung der zweiten Impfung auf 6 Monate ab 01. Februar. Davon sind Jugendliche bis zum 18. Lj. aber ausgenommen - fuer sie gelten hier noch die 270 Tage.