Rechtliche Bestimmungen zu Ausgangsbeschränkungen und Geschäftsöffnung

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Glaub ich eigentlich nicht, dass es so etwas gibt. Denk an Ausländer, die einreisen. Ich ginge im Fall des Falles auch in die leerstehende Wohnung eines Nachbarn statt meine Familie zu exponieren.

Einen Hinweis, der aber nicht zwingend sein muss, gibt das Einreise-Anmeldungsformular.

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Wenn es zu einer Diskussion darüber kommen sollte, kannst evtl irgendwie argumentieren, dass die Wohnung Deines Freundes besser geeignet ist, er Dich besser versorgen kann oder Deine Eltern risikonäher sind oder so was. Ich würde evtl nicht etwas sagen wie "ich hab alle meine Sachen da" oder "eigentlich wohn ich eh immer da", weil das melderechtliche Hunde aus ihrem Schlummer reißen könnte ...
 
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Ich kann mich an meine Schulzeiten erinnern - da lernten wir ein Liedlein über Tiroler "Gastfreundschaft": gibt sein Bett und schläft selbst auf Stroh....
Urahnl, Ahnl, Mutter und Kind
in winziger Stube versammelt sind.
Es ist der einzige Raum, der sich bietet,
die anderen Zimmer sind alle vermietet.
Durch die Alpen tönt ein gewaltiger Schrei:

Zimmer frei!
 
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Gibt es eigentlich eine rechtliche Bestimmung, dass man die Quarantäne am gemeldeten Wohnsitz verbringen muss?
..
Ich weiß es nicht - kenne aber persönlich einen "Fall" wo eine Kollegin mit Absonderungsbescheid, Hauptwohnort bei den Eltern, an ihren Zweitwohnsitz umgezogen ist (um die Quarantäne "abzusitzen") - mit dem hehren und korrekten Motiv, ihre Eltern vor einer Infektion zu bewahren.
Sie ist von der Polizei am Hauptwohnort nicht angetroffen worden und in der Folge angezeigt worden.
Die Gesundheitsbehörde hat ihre Erklärungen nicht anerkannt und eine Bestrafung ausgesprochen.

Ob sie den Weg zu Gericht gehen wird, ist mir derzeit nicht bekannt.

Die immer wieder anzutreffende, höchst eigenwillige Auslegung der staatlichen Organe ist wohl ein Mit-Grund, warum die Akzeptanz in der Bevölkerung rapide abnimmt.

Grundsätzlich: der Hauptwohnort ist dort anzumelden, wo die überwiegenden Lebensinteressen bestehen. Bei einem gemeinsamen Wohnsitz mit dem Partner, ist das eigentlich keine persönliche Ermessensfrage.
 
Zum "alternativen" Quarantäneort:
Ich weiß nicht, ob in der Praxis die Möglichkeit besteht, der Gesundheitsbehörde (anders als beim Grenzübertritt mit Registrierung oder Formular) eine andere als die aktuelle Meldeadresse als Quarantäneort bekanntzugeben.
dein Posting zeigt, dass die melderechtlichen Vorschriften in Ö auch in der Praxis eine hohe Bedeutung haben.
Vielen hat eine (Haupt- oder Zweit-)Meldung bei den Eltern im Lockdown zu einer Besuchsmöglichkeit verholfen.
 
Ich war an meinem Zweitwohnsitz, und habe dort die 10tätige Quarantäne wegen K1 verbracht ! BH Kitzbühel wusste das , und niemand zwang mich die 10 Tage an meinem Hauptwohnsitz zu verweilen .....
 
Es gibt ein eigenes FAQ-Papier zum Thema Zutrittstest fuer koerpernahe Dienstleister

Darin wird aufwendig erklaert, dass nur ganz bestimmte, hochwissenschaftliche Antikoerper-Tests (und nicht Antikörper-Schnelltests oder ELISA-Tests) von der Zutrittsbeschraenkungen (nicht aber der FFP2-Maskenpflicht) befreien.

Weiterhin nicht geklaert ist die Frage, ob Kinder bis 10 J. einen Test der Eltern benoetigen (lt FAQ-Papier) oder nicht (lt Par 16(12) 4. SchuMaV) ... aehhhh ... fue den Friseur, natuerlich ... ;)
 
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dein Posting zeigt, dass die melderechtlichen Vorschriften in Ö auch in der Praxis eine hohe Bedeutung haben.
...
Wie an mehreren aktuellen Beispielen zu sehen ist (siehe "Arbeitsuchende" etc....)
Fahrten zum Zweitwohnsitz und Aufenthalt am selbigen waren (meines Wissensstandes nach) in allen bisherigen Lockdown-Versionen möglich.
Solange nicht, ähnlich wie in anderen europäischen Ländern, der Bewegungsradius eingeschränkt wird - eine zulässige Option.
Sei es für "Tapetenwechsel" und was auch immer.
Einige befreundete Familien haben ihre familiären Schooling- und home-office Aktivitäten so "bedarfsgerecht" (und der Jahreszeit angepasst) organisieren können.

Melderecht ist schon sehr wichtig - für sehr sehr vieles. Nicht umsonst gab es lange Zeit einen florierenden Schwarzmarkt für Meldeadressen....
 
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Soeben angekuendigt:
Ab Freitag fuer 10 (oder 12? aber vielleicht war das auch nur ein Versprecher) Tage Ausreise aus Tirol (Ausnahme Osttirol) nur mit Test (max 48h alt).
Zugangstests fuer Seilbahnen (Geltungsbereich und Beginn folgen)
Wart ma halt auf die VO.
(Und - bevor wer fragt: In Tirol sind Hausbesuche verboten! Und die Osttiroler haben auch nichts davon, weil das "Laufhaus Lienz" - das originellerweise im nicht ganz so "heiligen" Land Kaernten liegt - noch gesperrt ist. )
 
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Ziemlich ortskundig, der @Mitglied #475094 ... ;)
:lalala:
Danngg schen, again. By the way... ;)

Ich glaub, der Valiumverbrauch bei Herrn A. ist zur Zeit eher höher.... es ist in der Tat sehr mühsam mit "Beschränkungen" konstruktiv umzugehen.
 
Aus Tiroler Sicht die ideale Lösung: Alle Touristen dürfen rein, ... und vor der Abreise finden wir dann schon eine Lösung ...("Dösch mocht dånn unsa Dokta fia Eich" - für'n Lift brauchen's eh den Test ...)
 
Aus Tiroler Sicht die ideale Lösung
Ich sehe es eher so: Platter und Walser haben letztlich den Schwanz eingezogen. Nach einer Nacht darüber schlafen haben sie geschnallt, dass sie zwar ungestraft den Wienern drohen dürfen (wobei ,Anschober gar kein Wiener ist, ab er solche Kleingkeiten zählen für eine gestandenen Tiroler nicht), aber wenn die Nachbarn im Norden zusperren, dann können sie sich am Salzamt beschweren.

https://www.sn.at/panorama/oesterreich/platter-kann-mit-tiroler-testpflicht-leben-99570613

Nur ein tapfere Freiheitlicher hält noch die Stellung und hofft auf den Endsieg.

Die FPÖ hielt indes nichts von der Testpflicht. Stattdessen rief sie zur "Gegenwehr" auf und forderte ein sofortiges Fahrverbot für sämtliche Transit-Lkw. "Die Tiroler Bevölkerung wird nun behandelt, wie Bewohner sprichwörtlicher Lepradörfer, wir sind dank der schwarz-grünen Regierung die Aussätzigen Europas", wetterte FPÖ Landesparteiobmann Markus Abwerzger, der forderte: "Bundeskanzler Kurz muss weg, samt der gesamten schwarz-grünen Regierung". "Wir müssen uns nun wehren, daher dürfen sämtlich Transit-Lkw, ohne Ziel- und Quellverkehr in Tirol, nicht mehr über den Brenner und andere Grenzübergänge fahren", forderte Abwerzger.
 
Wenn man einfach vergisst, die Fernfahrer aus der Ausreisebeschränkung rauszunehmen ... ahhh nein, dann stauen sie sich ja alle im Land ... auch nicht so gut ...
 
Diesmal am Anfang:
:ironie:

Aus Tiroler Sicht ...
Es gibt (tatsächlich) die These, dass die (intellektuelle) Wahrnehmungsfähigkeit durch die Landschaft in der man aufwächst, mitgeprägt wird.
Im Falle Tirols - die Horizontüberhöhung durch alpine Gebirge.... ;)
Dazu kommt noch, dass dort seit Jahrzehnten erzkonservative, katholische Herrenmenschen regieren .... mit einem mehr oder weniger erkennbaren Defizit an Diskursfähigkeit:"... des Luder, lasst sich net dreinreden..."

... Alle Touristen dürfen rein, ...
Es genügte ja, wenn's des Geld da lasset'n.... ok, die blonden Touristinnen eventuell ausgenommen. Auch Schilehrer brauchen einen Ausgleich zum harten Alltag...

... und vor der Abreise finden wir dann schon eine Lösung ...("Dösch mocht dånn unsa Dokta fia Eich" - für'n Lift brauchen's eh den Test ...)
Des mit der Abreise hat im vergangenen Winter die Bundesregierung für Tirol erledigt... ;)

Zurück zum Ernst der Realität:
wie ich heute im online-Standard lesen konnte: die Datenlage ist noch unvollständig und nicht überblickbar - aber Tirol ist weltweit gesehen ein Hotspot der Verbreitung des südafrikanischen Virusstamms. Maßnahmen sind jetzt möglicherweise schon oder fast zu spät.
Es ist ein Jammer - Politiker MEINEN zu wissen.... aber Meinungen und Realität liegen oft weit auseinander. Und leider hat sich die Politik in Österreich daran gewöhnt, unter allen Umständen "Recht zu haben".
Das merkt man auch an der mittlerweile hohen Anzahl Fehlleistungen verbunden mit dem gebetsmühlenartigen Runterbeten message-kontrollierter Phrasen.

So, ich mach' nun gleich einen Faktencheck beim Baumarkt meines Vertrauens... ;)
:haha:
 
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