Rechtliche Bestimmungen zu Ausgangsbeschränkungen und Geschäftsöffnung

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Ich weiß im Moment noch gar nicht, wo genau im RIS ich dann die VO (...) zeitnah herbekomm.
Ist eine Bundesverordnung mit der originellen Abkürzung VvV - Covid-Virusvarianten-Verordnung - BGBl II 63/2021
ORF-Online-Artikel hier.

Die VO ist vergleichsweise kurz und klar.
Ihre Inhalte sind im ORF-Artikel genau beschrieben.
Eine überstandene Erkrankung oder ein Antikörpernachweis gelten nicht als befreiend. Es gibt auch keine Differenzierung für Kinder <10 zwischen alleinreisend, mit Eltern reisend und mit anderen Begleitpersonen reisend; Kinder <10 sind generell befreit. Keine Ausnahme für Fahrten im öffentlichen Interesse (außer für Polizei, Rettung, Feuerwehr).
Gilt ab Freitag, vorläufig bis 21.2. (ist aber keine hauptausschusspflichtige VO).

@Mitglied #56922
Von Testpflicht in Seilbahnen steht hier jetzt nichts.
 
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Tiroler Landes-VO 24/2021. Ab heute bis auf weiteres:
Schipisten (nicht die Lifts!) dürfen nur mit edit: negativem Test (48h) betreten werden. Ausnahmen: überstandene Krankheit oder positiver Antikörpernachweis (zur Umstrittenheit dieses Themas siehe frühere Postings) und Kinder <10J.
Die im ORF-Artikel angesprochene Ausnahme für Tourengeher(innen) seh ich noch nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
... negativer Test.... vermutlich ( ;) ) ...
Wird Zeit, dass Frühling kommt. Dann ist das Thema Pisten und Schifahrerei auch Schnee von gestern. :D
 
Tiroler Landes-VO 24/2021. Ab heute bis auf weiteres:
Schipisten (nicht die Lifts!) dürfen nur mit edit: negativem Test (48h) betreten werden. Ausnahmen: überstandene Krankheit oder positiver Antikörpernachweis (zur Umstrittenheit dieses Themas siehe frühere Postings) und Kinder <10J.
Die im ORF-Artikel angesprochene Ausnahme für Tourengeher(innen) seh ich noch nicht.

... :unsure: Testpflicht in Skigebieten: Nicht für Tourengeher! ... wird eventuell heute noch erledigt ;)
 
Kann mir nicht vorstellen dass sich hier viele daran halten werden :hahaha: Wie wollen Sie das kontrollieren auf der Piste :X3:

Tiroler Landes-VO 24/2021. Ab heute bis auf weiteres:
Schipisten (nicht die Lifts!) dürfen nur mit edit: negativem Test (48h) betreten werden. Ausnahmen: überstandene Krankheit oder positiver Antikörpernachweis (zur Umstrittenheit dieses Themas siehe frühere Postings) und Kinder <10J.
Die im ORF-Artikel angesprochene Ausnahme für Tourengeher(innen) seh ich noch nicht.
 
Wo ein Wille, da ein Weg ;)

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Das hat jetzt absolut nichts mehr mit dem Virus / der Gesundheitspolitik zutun !
Hauptsache man leiert ein paar Tests raus und hat was für die nichtschifahrenden Raunzer gemacht.
Wenn eh alles zu hat und man nicht mit fremden Leuten in einer Gondel sitzt, dann wirds auch nicht mehr zur Verbreitung beitragen als Shopping-Orgien, öffentliche Verkehrsmittel und die schmierigen Touchscreens überall die sich kaum vermeiden lassen.
 
Hauptsache man leiert ein paar Tests raus und hat was für die nichtschifahrenden Raunzer gemacht.
Wenn eh alles zu hat und man nicht mit fremden Leuten in einer Gondel sitzt, dann wirds auch nicht mehr zur Verbreitung beitragen als Shopping-Orgien, öffentliche Verkehrsmittel und die schmierigen Touchscreens überall die sich kaum vermeiden lassen.

Tirol hat die besten / Niedrigsten Zahlen :X3:
 
Tiroler Landes-VO 24/2021. Ab heute bis auf weiteres:
Schipisten (nicht die Lifts!) dürfen nur mit edit: negativem Test (48h) betreten werden. Ausnahmen: überstandene Krankheit oder positiver Antikörpernachweis (zur Umstrittenheit dieses Themas siehe frühere Postings) und Kinder <10J.

das ist schlicht & einfach genial:
fürs reinsetzen in die kleine gondel mit anderen fremden personen reicht die maske aus
aber fürs runterfahren auf der skipiste in freier natur und mit ohnehin sportartbedingtem größeren abstand braucht man dann einen test?
oder ist das neue tandemskifahren schon so weit verbreitet?
 
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Tirol hat die besten / Niedrigsten Zahlen :X3:

gut beobachtet! das ist in der tat ein herrliches kuriosum der statistik - möge es so bleiben!

auch wenn man doch mit etwas 'neid' anerkennen muss, dass die bayrischen nachbarn mit ihrem angrenzenden bezirk oberbayern inkl der millionenstadt münchen tagesaktuell bei einer siebentageinzidenz von gerade mal 45 liegen
davon können wir in ganz österreich nur träumen ;)
 
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Das hat jetzt absolut nichts mehr mit dem Virus / der Gesundheitspolitik zutun ! Pure Schikane nur noch , aber weiter so liebe Regierung ! Bald habt ihr das ganze Land gegen euch .....
als nächstes bitte dringend beim Shoppen >> Bauhaus , XXX Lutz ect den negativen Test kontrollieren !

Stellt sich auch die Frage, ob die Regierung nicht langsam in der Verantwortung steht, die Bevölkerung vor der Zwangsbeschallung von diversen singenden Möbelhaus-Familien zu schützen ;)
 
Weil schon ein paar Mal die Frage aufgetaucht ist, ob (und wie) die Länder strengere Verordnungen als der Bund erlassen dürfen:
Siehe hier … es geht, teilweise landesweit, teilweise sogar nur für den Bezirk Schwaz. Mit Verweis auf die 4. SchuMaV und mit einer Begründung (Mutationen).
Werma schaun, was passiert, wenn die SchuMaV übermorgen zur Verlängerung ansteht. Wenn sie nur novelliert wird, sollte das halten. Wenn sie als 5. neu verlautbart wird … ?
 
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