Rechtliche Bestimmungen zu Ausgangsbeschränkungen und Geschäftsöffnung

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Wer Geld für herumfliegen hat, hat dann die 300 fürs testeb auch. Hattest ihr hakt due Tests bezahlt.

Seh da 0 Probleme. Mit ausreichenden Tests, kann man nach wue vor fliegen, reisen usw.
Genau, testen testen testen, herumfliegen???? Wenn man in die Heimat will??? Denkst du mal über deinen Tellerrand hinaus???
 
und Leute wie du lassen alles über sich ergehen, siehst kein Problem was rundherum los ist...
Blödsinn. Du hast gejammert deine Freundin muss in Quaratäne und dort u dahin um hier herzukommen.
Keine Ahung.
Mein Vater zb fliegt seit einen Jahr arbeiten und Testet immer und musste noch nie in Quarantäne. 🤷🏻‍♂️
 
Blödsinn. Du hast gejammert deine Freundin muss in Quaratäne und dort u dahin um hier herzukommen.
Keine Ahung.
Mein Vater zb fliegt seit einen Jahr arbeiten und Testet immer und musste noch nie in Quarantäne. 🤷🏻‍♂️
Deshalb alles nicht nachvollziehbar. Aber in Zukunft wird sie auch nur beruflich unterwegs sein, oder je nachdem welches Land welche Bestimmungen hat...
 
Mal schauen wie es ihr in der Schweiz geht, eine Arbeitskollegin hat 3.000 Franken im letzten Monat in der Schweiz verdient während die SW hier gar nicht daran denken können in einem Studio, Laufhaus zu arbeiten. Ab Ende März darf man vielleicht in Ö draußen sitzen mit Test und 2 Meter Abstand...
 
Guten Abend,
die "Vorarlberg-Verordnung" ist da, mit der Nummer VO 111/2021. Sie ist geschrieben in der Form einer Novelle (der vierten) zur SchuMaV, wobei die Neuerungen auf Bundesebene (ausserschulische Jugendarbeit und Registrierungspflicheten in manchen Faellen) als neue Paragraphen eingeschoben wurden.
Die Sonderregelungen fuer Vorarlberg ...
Guten Morgen,

Zur 4. Novelle der 4. SchuMaV (siehe verlinktes Posting) moechte ich einiges nachtragen:

Der Link zur Novelle selbst ist: VO 111/2021 .
Die 4. SchuMaV in der ab heute geltenden Fassung: VO 58/2021 idF vom 15.03.2021 ... ist noch nicht da (warum eigentlich nicht?*)), trag ich aber nach.
Die Rechtliche Beurteilung (Erlaeuterungen) ist hier: https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:97669487-0977-463b-9c7f-9565dfccde3b/Rechtliche_Begruendung_zur_4._Novelle_der_4._COVID-19-SchuMaV.pdf

Vergessen hab ich in der Uebersicht in Posting #1127 die gesellschaftlich durchaus relevante Erlaubnis von Zusammenkuenften von medizinischen und psychosozialen Selbsthilfegruppen. Dazu gibt es in der Rechtl Begr auch erklaerende Hinweise.

Weiterhin sehr seltsam :hmm: scheint mir die Freigabe ... ja wovon? ... in Vorarlberg. Eindeutig sind die Betretungsverbote fuer Kultureinrichtungen (Par 12(3)) und Freizeiteinrichtungen (Par 12(2) - darunter eben auch Prostitutionseinrichtungen) aufgehoben. All diese duerfen aber nur "nach Massgabe von Z(?) 5" des neuen Par 24 der VO betreten werden. Diese "Ziffer" 5 (ist wohl dann eher bzw waere geschickter ein Absatz 5, aber das ist ein formulierungstechnisches Detail) bezieht sich aber nur auf Veranstaltungen (wie sie ueblicherweise in Kultureinrichtungen, aber eher seltener in Freizeiteinrichtungen, stattfinden).
Es scheint mir daher in hohem Masse unklar, was fuer Freizeiteinrichtungen gilt, die einfach aufsperren, ohne dass eine "Veranstaltung" angeboten wird. Diese Frage stellt sich generell, ungeachtet der Tatsache, dass es in Vbg keine (legalen) Einrichtungen zur Prostitutionsausuebung gibt sowie aller Diskussionen um etwaige Schutzmassnahmen im Zusammenhang mit Prostitution und ihren Einrichtungen.

*) Ich hatte gedacht, die "Einpflegungen" (also die Integration von Änderungen bestehender Rechtstexte) würden nach Erscheinen des BGBl vorbereitet und dann mit Inkrafttreten (also um Mitternacht) automatisch vorgenommen. Im RIS (und damit auch auf der Webseite des Ministeriums) ist aber jetzt, knapp vor 18h am ersten Gültigkeitstag, noch keine konsolidierte Fassung enthalten. Strange! Das wird der Herr Auer ja bisher net persönlich getan haben ...
 
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@Mitglied #475094 bitte um a kurze Expertise:
19.5 werd ich 50 !!
1, Feiern mit 18 Personen im Wirthaus möglich ?
was glaubst, wei schätzt du es ein ?
1.1 negativer test is eh klar...
 
Expertise? Die Kristallkugel zeigt ein dunkelgraues Bild.
Aber nachstehend einmal das rein Rechtliche:
Als höchstes der Gefühle könnt ich mir vorstellen, dass Ihr in einem großen Gasthaussaal fünf Vierertische locker aufstellen dürft - einmal von den Gastronomie-Sitzplatz-Vorschriften her.
Und dann hamma (derzeit) zweitens das Problem, dass der Wirt keine größeren Gruppen einlassen darf. Also locker ankommen und alle zufällig in den selben Raum gehen. Danach halt net (allzuviel) Platz täuscheln.
Und drittens ist das ganze natürlich eine "Veranstaltung" nach Par 13.

Soweit die Vorschriften, die bis dahin aufgehoben sein müssten - was ich Dir natürlich sehr wünschen würde.

Ich hab im letzten Jahr beides gesehen:
(A) Wir hatten im Familienkreis ein Begräbnis, nach dem wir dann ein Essen abhalten wollten und mehrere Gasthäuser nach ihren Ideen gefragt haben. Keins war bereit, die rechtlichen Vorgaben zu erfüllen. Pech. Wir sind dann mit nur zwei Haushalten in ein vernünftiges Restaurant gegangen. Nur wenig üble Nachred in der Verwandtschaft ... damals war noch mehr Vernunft.

(B) Nach dem Begräbnis eines Freundes waren 30 Personen in einem Gasthof, locker platziert zu jeweils 4-5 an Achtertischen, Personal mit Handschuhen und Maske, unauffällige Ankunft, Sitzplan, Desinfektion usw, max 2 Glas Wein oder 1 Bier pro Person, kein Kuchenbuffet. Ja, austerity, aber eindeutig besser als gar nix - sowohl für uns als auch für den Wirt.

Und jetzt schon im voraus ... alles Gute
 
@Mitglied #475094 bitte um a kurze Expertise:
...
.. ich bin zwar nicht gefragt.... ;)
...
19.5 werd ich 50 !! ...
Herzliche Gratulation!

...
1, Feiern mit 18 Personen im Wirthaus möglich ?
was glaubst, wei schätzt du es ein ? ...
Derzeit deutet nichts darauf hin.
(Ost-)Österreich dürfte vor der dritten Welle und einem weiteren "harten" Lockdown stehen - ähh, hineintorkeln.
Rechne mindestens 20m² pro Person, offene Fenster... Essen vom "Buffet", vorgefertigt und mit Folie abgedeckt...
Es dringt kaum an die Öffentlichkeit - aber mit spürbarer Entspannung und Lockerungen ist wohl nicht vor dem Sommer zu rechnen.
...
1.1 negativer test is eh klar...
Das wird keine große Rolle spielen....

Feiern ja - aber vermutlich ziemlich eingeschränkt.
 
@Mitglied #475094 bitte um a kurze Expertise:
19.5 werd ich 50 !!
1, Feiern mit 18 Personen im Wirthaus möglich ?
was glaubst, wei schätzt du es ein ?
1.1 negativer test is eh klar...

im wirthaus? darauf würde ich eher nicht setzen?
im gastgarten des wirtshauses? erscheint mir jetzt mal nicht unrealistisch - mit test - mit max 4 personen pro tisch
vielleicht gibt es bezirksweise unterschiedliche regelungen - natürlich nicht wien - aber uu eröffnet ein kleiner ausflug in die umgebung
neue chancen!
 
im wirthaus? darauf würde ich eher nicht setzen?
im gastgarten des wirtshauses? erscheint mir jetzt mal nicht unrealistisch - mit test - mit max 4 personen pro tisch
vielleicht gibt es bezirksweise unterschiedliche regelungen - natürlich nicht wien - aber uu eröffnet ein kleiner ausflug in die umgebung
neue chancen!

DANKE, bin eh im Wald4 feiern !!
 
.. ich bin zwar nicht gefragt.... ;)

Herzliche Gratulation!


Derzeit deutet nichts darauf hin.
(Ost-)Österreich dürfte vor der dritten Welle und einem weiteren "harten" Lockdown stehen - ähh, hineintorkeln.
Rechne mindestens 20m² pro Person, offene Fenster... Essen vom "Buffet", vorgefertigt und mit Folie abgedeckt...
Es dringt kaum an die Öffentlichkeit - aber mit spürbarer Entspannung und Lockerungen ist wohl nicht vor dem Sommer zu rechnen.

Das wird keine große Rolle spielen....

Feiern ja - aber vermutlich ziemlich eingeschränkt.

i hobs befürchtet.
und danke für deine meinung, ich schätze dich/sie sehr !
lg
 
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