Rechtliche Bestimmungen zu Ausgangsbeschränkungen und Geschäftsöffnung

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Aus Tirol nichts Neues.
Stiiiiiimt ja gar nicht!
Fur echte Aficcionados ganz interessant zu lesen. Zwei VO der BH Schwaz:
  • die eine zum Verlassen von Mayrhofen (ja, Ortsansaessige, aber auch alle, die sich dort "durchgehend über einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden aufgehalten haben" - gluecklich, wer kurz im Nachbarort war!) sowie zur Sperre von Geschaeften ausser der Grundversorgung und von koerpernahen Dienstleistern;
  • die zweite zur FFP2-Maskenpflicht "an stark frequentierten öffentlichen Orten im Freien" in Mayrhofen, Jenbach und Schwaz.
Beide Texte hier:
Bote_8a-2021.pdf (tirol.gv.at)


Das Ausreiseverbot aus Mayrhofen ist zwangsweise ziemlich "luckert", es gibt jede Menge Ausnahmen. Darunter auch die bekannte "zur Deckung eines dringenden Wohnbeduerfnisses" (immerhin eingeschranenkt durch "wenn diese(s) ... nicht oder zumutbarer Weise nicht in der Gemeinde Mayrhofen gedeckt werden (kann)".
Ich meine zu wissen, dass diese Ausnahme in der bundesweiten VO deckt, einerseits von wo auch immer nach 20h heimfahren zu duerfen und andererseits einen eigenen Zweitwohnsitz aufzusuchen. Ich frag mich daher, ob abreisende Touristen (die ja durch ihren davorliegenden Aufenthalt in Mayrhofen eigentlich erfasst waeren) unter dieser Ausnahme auch ohne Test nach Hause fahren duerften.


Der Zweck, die ansaessige Bevoelkerung zum Testen zu motivieren, scheint erreicht zu werden. Plötzlich hohe Testwilligkeit in Mayrhofen - tirol.ORF.at
 
Zuletzt bearbeitet:
Externe Inhalte von YouTube
Dieser Beitrag beinhaltet externe Inhalte von YouTube. YouTube könnte Cookies auf deinem Computer setzen bzw. dein Surfverhalten protokollieren. Mehr Informationen zu Cookies und externen Inhalten findest du in unserer Datenschutzerklärung.
Möchtest du die externen Inhalte laden?

Zur Auflockerung :)
 
Nur ein kleiner Hinweis en passant. Vor dem Wochenende wurden (mit Wirkung ab 27.02.) ein paar kleine Ergaenzungen zum EpidemieG und zum Covid-MassnahmenG veroeffentlicht. Siehe BGBl I/33
Ein paar der angesprochenen Themen (ohne Gewaehr und ohne Kommentierung hinsichtlich ihrer Relevanz, "Gefahr" oder was auch immer):
  • Impfnachweis und Impfregister (scheinen mir eher ablauftechnische Fragen)
  • Erneute Klarstellung, wann eine "geringe epidemiologische Gefahr" vorliegen kann: negativer Test, Bestaetigung ueber durchgemachte Infektion (aerztliche Bestaetigung oder Absonderungsbescheid samt Amtsbestaetigung), positiver Antikoerper-Test
  • Das scheint mir logisch (siehe Mayrhofen): Verkehrsbeschraenkungen sind nach EpG moeglich nicht nur fuer die Bewohner bestimmter Gebiete, sondern fuer alle, die sich dort aufhalten.
  • Klarstellung, dass auch Krankenpfleger, Hebammen, Zahnaerzte, Angehoerige diverser anderer "hoeherer" medizinischer Berufe Corona-Tests auch ohne aerztliche Anordnung und Aufsicht durchfuehern duerfen; sowie weitere medizisch geschulte Personen (Heilmasseure, Zahnarztassistenten, ...) nach Schulung und Anordnung sowie unter Aufsicht; auch Sanitaeter "in Zusammenarbeit mit einem Arzt usw".
Im BGBl I/34 die Ergaenzungen zum Gesundheits-TelematikG hinsichtlich der Abgabe von Gratis-Selbsttests.
In BGBl I/35 und 36 die sozialversicherungsrechtlichen Ergaenzungen zu den Gratistests in Apotheken und den Gratis-Selbsttests.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ausreisebeschränkungen (Testpflicht ab Alter 16J) für Radstadt und Bad Hofgastein
 
Angekündigt (ab Di, 9.3.)
Ausreisebeschränkungen (Testpflicht) für den Bezirk Hermagor/Šmohor (Ktn).

NEWS - Land Kärnten

Kontrollen irgendwie einfacher als in Wr Neustadt (geplant sind 7 Checkpoints).
 
Angekündigt (ab Di, 9.3.)
Ausreisebeschränkungen (Testpflicht) für den Bezirk Hermagor/Šmohor (Ktn).

NEWS - Land Kärnten

Kontrollen irgendwie einfacher als in Wr Neustadt (geplant sind 7 Checkpoints).
Aber lei, weil so manches Schleichwegale nach dem vielen Schnee noch nicht befahrbar ist. :rofl:
 
Ausreisebeschränkungen (Testpflicht ab Alter 16J) für Radstadt und Bad Hofgastein
BRIEF_lt._Verteiler.pdf (salzburg.gv.at)

Erinnert die folgende Passage nur mich an Ischgl?
IMG_20210305_102838.jpg
IMG_20210305_103416.jpg

Edit PS: Ich kann mir schon vorstellen, dass das de facto alternativlos ist ... aber es liest sich halt blöd.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nebenbemerkung - nur weil heute wieder Freitag ist und Wochenende vor der Bürotür steht:
Wenn ich dann abends so durch die Straßen marschiere und mir meine Mitmenschen so vor Augen führe - sondere ich mich ganz freiwillig ab....
:lalala::lalala:
... ganz ohne Corona. Auch, um kein Corona etc etc.... ;)
 
Auch so kann Transparenz und Kommunikation ...
IMG_20210308_044938.jpg

Kann aus diesem Orchideen-Thread auch gern in andere verlinkt werden.
 

Anhänge

  • 2021-03-03-mpk-data.pdf
    153,2 KB · Aufrufe: 5
Die Umsetzung der Empfehlung des Gesundheitsministeriums, die Absonderung infizierter Personen auf 14 Tage auszudehnen, verfolge ich jetzt nicht im Detail. Gelesen habe ich, glaube ich, darüber hinsichtlich Burgenland, Salzburg und Wien. Andere werden vermutlich folgen.

Im ORF-Wien-Artikel steht noch was über mögliches Freitesten nach 10 Tagen und über die Absonderung von Kontaktpersonen.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben