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Stiiiiiimt ja gar nicht!Aus Tirol nichts Neues.
Fur echte Aficcionados ganz interessant zu lesen. Zwei VO der BH Schwaz:
- die eine zum Verlassen von Mayrhofen (ja, Ortsansaessige, aber auch alle, die sich dort "durchgehend über einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden aufgehalten haben" - gluecklich, wer kurz im Nachbarort war!) sowie zur Sperre von Geschaeften ausser der Grundversorgung und von koerpernahen Dienstleistern;
- die zweite zur FFP2-Maskenpflicht "an stark frequentierten öffentlichen Orten im Freien" in Mayrhofen, Jenbach und Schwaz.
Bote_8a-2021.pdf (tirol.gv.at)
Das Ausreiseverbot aus Mayrhofen ist zwangsweise ziemlich "luckert", es gibt jede Menge Ausnahmen. Darunter auch die bekannte "zur Deckung eines dringenden Wohnbeduerfnisses" (immerhin eingeschranenkt durch "wenn diese(s) ... nicht oder zumutbarer Weise nicht in der Gemeinde Mayrhofen gedeckt werden (kann)".
Ich meine zu wissen, dass diese Ausnahme in der bundesweiten VO deckt, einerseits von wo auch immer nach 20h heimfahren zu duerfen und andererseits einen eigenen Zweitwohnsitz aufzusuchen. Ich frag mich daher, ob abreisende Touristen (die ja durch ihren davorliegenden Aufenthalt in Mayrhofen eigentlich erfasst waeren) unter dieser Ausnahme auch ohne Test nach Hause fahren duerften.
Der Zweck, die ansaessige Bevoelkerung zum Testen zu motivieren, scheint erreicht zu werden. Plötzlich hohe Testwilligkeit in Mayrhofen - tirol.ORF.at
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