Rechtliche Bestimmungen zu Ausgangsbeschränkungen und Geschäftsöffnung

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Eine weitere Bitte an die "Schwarmintelligenz" *hüstel* der EFler:

Worauf stützt sich Eurer Ansicht nach das "Verbot über die Wiener Stadtgrenze zu fahren"?
Nach meinem Verständnis darf alles, was in Wien erlaubt ist, von Wienern auch in Niederösterreich getan werden, also zB Lebensmitteleinkauf, Einkauf beim Gartenbaubetrieb und beim ab Hof verkaufenden Bauern. Ich sehe ein, dass in Wien von der eigenen Wohnung zur Stadtgrenze zu fahren, um dann in der SCS zB Schmuck oder Spielzeug zu kaufen, nicht erlaubt ist. Auch bei der Fahrt vom 21. in die SCS um Zigaretten wird der "finale Zweck" der Deckung eines Grundbedürfnisse schwer glaubhaft zu machen sein.
Aber: Gibt's da explizit sonst noch was?
 
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Eine weitere Bitte an die "Schwarmintelligenz" *hüstel* der EFler:

Worauf stützt sich Eurer Ansicht nach das "Verbot über die Wiener Stadtgrenze zu fahren"?
Nach meinem Verständnis darf alles, was in Wien erlaubt ist, von Wienern auch in Niederösterreich getan werden, also zB Lebensmitteleinkauf, Einkauf beim Gartenbaubetrieb und beim ab Hof verkaufenden Bauern. Ich sehe ein, dass in Wien von der eigenen Wohnung zur Stadtgrenze zu fahren, um dann in der SCS zB Schmuck oder Spielzeug zu kaufen, nicht erlaubt ist. Auch bei der Fahrt vom 21. in die SCS um Zigaretten wird der "finale Zweck" der Deckung eines Grundbedürfnisse schwer glaubhaft zu machen sein.
Aber: Gibt's da explizit sonst noch was?

Gibt's in Wien keinen Billa, Merkur, Spar usw? Die Deckung der Grundbedürfnisse ist halt schwer glaubhaft zu machen, wenn man dafür alles vor der Nase hat.

Ebenso das spazieren gehen. Wien hat mehr als genug Möglichkeiten. Gilt halt dann glaubhaft zu machen, warum man unbedingt zur psychischen Erholung auf die Hohe Wand fahren muss und warum es der Kahlenberg nicht auch tut.
 
Eh! Ich hab ja auch nicht dagegen angeschrieben, sondern wundere mich nur über die eine oder andere apodiktische Erklärung.
 
Die oben angesprochene Maskenpflicht im Freien wurde mit der Wiener LandesVO 18/2021 erlassen.
Die Karten, in denen die Bereiche genau eingezeichnet sind, können hier eingesehen bzw heruntergeladen werden.
Die Verpflichtung gilt ab morgen, dem 1.April und bis Samstag, den 10.April
(und nicht bis zum 11.).
Sie gilt für Fußgänger und alle Lenker (und alle Benutzer von führerscheinbefreiten "Fortbewegungsmitteln").
Für die Befreiungstatbestände wird auf die 4. SchuMaV igF verwiesen (Par 17 Abs 2-6 und 8). Sie betreffen Kinder (0-6J nix, 6-14J einfache), Schwangere, Gesundheitsgründe, beim Sport (Jogger? aber Abstandspflicht wie für alle), Gehörlosenkommunikation und (ich sage "leider!" :kopfklatsch::mauer: ) beim Essen und Trinken. Die Befreiung "wenn man keine Gelegenheit hatte, eine Maske zu erwerben" ist wohl weitgehend totes Recht.
 
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Ich lese soeben, dass auch das Bgld und NÖ den Lockdown verlängern wollen (bzw durch den GesMin verlängert haben wollen) - hier heißt es wieder gerüchteweise "bis zum 11.4". Schau ma, was es wird.
 

Und wieder eine Verordnung die der Rudi nicht richtig hinbekommen hat
 
Und wieder eine Verordnung die der Rudi nicht richtig hinbekommen hat
Wie könnt man es sonst formulieren?
(Abgesehen davon, dass ihn halt die koalitionspartnergesteuerten Kammermitglieder wieder anrennen lassen wollen).

Die Argumentation von Interspar ist eine Frechheit:
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In der VO steht nicht "das für den/einen Supermarkt (der geöffnet sein darf, weil er auch Lebensmittel verkauft) typische Warensortiment, sondern "dem typischen Warensortiment der in Z 5 genannten Betriebsstätten des Handels entsprechen.“
Und in der Z5 stehen Lebensmittel, Medizinprodukte, Tierfutter, Sicherheits- und Landprodukte.
Etwas heikler mag sein (hielte aber mMn in der Argumentation nicht Stand), dass "Drogerien und Drogeriemärkte" nicht über die Produkte sondern über den Geschäftstyp definiert sind (wie auch Trafiken und Tankstellen).
Aber von Elektrogeräten und Spielwaren ist nirgends, aber auch nirgends die Rede (außer ;) vielleicht von Spielkarten, die man traditionell in der Trafik bekommt, oder Fahrradscheinwerfern).
 
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Warum sind keine Märkte nur für Lebensmittel im freien geöffnet?
Sehr geringes Infektionsrisiko.
Und es gibt da keine üblen Tricksereien.
Würde mal wieder gerne gesundes Gemüse kaufen können.
Und keine angefaulten Kartoffeln vom Spar.
 
Warum sind keine Märkte nur für Lebensmittel im freien geöffnet?
Sehr geringes Infektionsrisiko.
Und es gibt da keine üblen Tricksereien.
Würde mal wieder gerne gesundes Gemüse kaufen können.
Und keine angefaulten Kartoffeln vom Spar.
Wenn ich mich nicht sehr irre*), sind die erlaubt. Man darf einerseits ausgehen "zum Zweck des zulässigen Betretens von Kundenbereichen von Betriebsstätten gemäß Z5" und in Z5 ist eben von Betriebsstätten des Lebensmittelhandels die Rede (und übrigens auch von Lebensmittelproduzenten und direktvermarktenden Bauern (Imkern usw).

*) Natürlich mit Disclaimer, aber ich bin mir ziemlich sicher. Es gibt sogar explizite Bestimmungen für "Märkte im Freien" in der SchuMaV - es gelten Schutzmaßnahmen wie im Inneren (auf Kundenseite Abstand und FFP2, auf Verkäuferseite, wie drinnen auch, Abstand und einfache (? unsicher ?) Maske).
 
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die frechheit oder besser gesagt idiotie ist es, die leute mittels solch unsinniger beschränkungen noch mehr zu amazon und co. zu treiben!
Wie sagt man doch: Übermut kommt vor dem Fall.
Die Lebensmittelketten werden hochgehalten und gepeppelt da wo es nur geht.
Ich habe nicht gesehen, das dort Hygiene besonders groß geschrieben wird.
Nur wenn ich eine Zeitschrift nur mit dem Handschuh berühre MUSS ich sie kaufen.
 
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