Guten Nachmittag, Archie's Update.
Mit
VO 147/2021 wurde die
7. Novelle zur 4. SchuMaV im Bundesgesetzblatt veroeffentlicht.
Das Kernrelevante und Wichtigste vorweg:
Fuer W, NOe und B wurde ...
... den
Erbringer(inne)n koerpernaher Dienstleistungen jetzt auch
das Betreten von Arbeitsorten zum Zweck der Erbringung ihrer Dienstleistungen
untersagt (und nicht, wie bisher, nur den Kunden das Betreten der Arbeitsorte). Nach meiner Einschaetzung bedeutet das, dass ab morgen Hotel- und Hausbesuche verboten sind.
Disclaimer gilt, aber ich war mit meiner Einschaetzung, dass sie bisher moeglich waren, eh schon in der Minderheit.
Sonst ein paar Praezisierungen und eine kleine Aenderung in der Sache:
- W, N, B: Auszugehen, um gem Par 9 Sport zu machen, ist ja gem Par 2(1)8 erlaubt. Jetzt wird praezisiert, dass Nicht-Spitzensportler im Freien (nur) mit Haushaltsmitgliedern, mit Lebenspartnern, engsten Angehoerigen und wichtigen Bezugspersonen, mit ihren Hilfeleistern sowie im Rahmen von Aus- und Fortbildungen Sport betreiben duerfen (unter den Auflagen des Par 9(2)2. *)
- W, N, B: Die bisher (sinnstoerend) fehlenden Woerter hinsichtlich erlaubten Gastronomie-(Take-Away-)Besuchs (Par 7) und erlaubten Beherbergungs-(Geschaeftsreise-)Besuchs (Par 8) wurden ergaenzt.
- Ganz Oesterreich: Im Krankenhaus sind in Zukunft vier statt zwei Besuch je Woche moeglich. *)
So. Und jetzt zu den diversen Gueltigkeiten.
All das
("all das" ist gut ... siehe unten) gilt
ab morgen, dem 7. April. Zwar tritt ein Teil der neuen Bestimmungen explizit "mit 7. April" und ein Teil "mit dem der Kundmachung folgenden Tag" in Kraft, doch wurde die VO heute kundgemacht, und damit fallen diese beiden Tage (auf morgen) zusammen.
Naja.
Die allgemeinen Ausgangsbeschraenkungen fuer ganz Oesterreich wurden
bis Freitag, 16. April verlaengert.
Die Sondervorschriften fuer die Ost-Region gelten jetzt einheitlich
bis Samstag, 10. April (und nicht bis zum legendumrankten 11.). De facto haben also - wie angekuendigt - NOe und B verlaengert.
*) Eine Bestimmung ueber das Inkrafttreten der Aenderungen zum Sport und zum Krankenhausbesuch kann ich nicht entdecken. Ich glaube mich zu erinnern, dass es - wenn eine solche Angabe fehlt - der Tag nach der Kundmachung ist. Das waere also auch morgen.
Zeitlicher Geltungsbereich - § 11 des BGBl-Gesetzes
(1) Verlautbarungen im Bundesgesetzblatt mit verbindlichem Inhalt treten, soweit darin oder gesetzlich nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, mit Ablauf des Tages der Freigabe zur Abfrage in Kraft. Jede Nummer des Bundesgesetzblattes hat diesen Tag zu enthalten.
(In Deutschland gilt, glaube ich, dass wenn eine Bestimmung zum Inkrafttreten fehlt, eine Verzoegerung von 14 Tagen.)
Ich meine, sooo kompliziert ist das ja auch nicht mit der Textierung eines Inkrafttretens.