Rechtliche Bestimmungen zu Ausgangsbeschränkungen und Geschäftsöffnung

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Na alles. Mach die Augen auf. ;)

Eine Maskenpflicht die mit einer Bierdose in der Hand leicht umgangen werden kann. Ich hab die Augen offen, aber das ist für mich beim besten Willen nicht nachvollziehbar.

Ebenso warum es oft Tage dauert, bis eine Verordnng gilt. Damit noch genug Zeit ist zum Geschehen beizutragen?
 
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Da kommt am Dienstag die Verlängerung für NÖ und das Bgld in den Hauptausschuss ... und schau ma mal, was sonst noch (und wie lang). Die Zahl der erkannten Neuinfektionen wird ja nach dem langen Wochenende nicht so hoch sein. Wenn doch, dann umso ...
 
in Deutschland ist heute eine vernichtende Beurteilung des FFP2 Maskenzwangs erschienen. Langsam wird der ganze Corona Müll zu Grabe getragen.

FFP2-Maskenpflicht in Berlin gefährdet mehr als dass sie nützt ‼‼

und was ist jetzt der gehalt deines postings?!?
die dgkh ist ein 1990 gegründeter privater verein mit ca 1000 mitgliedern die natürlich auch das recht hat, ihre meinung kund zu tun!
liegt ungefähr auf einer ebene mit den facebook-postings zu den masken, dass diese (arbeitsrechtlich betrachtet) nicht gegen viren zertifiziert sind ...
 
Ich glaube die Frage passt hier am besten rein:

Ist es möglich bzw. was muss ich tun, damit ich als Laie von Oberösterreich über die Grenze nach Deutschland (bis Stuttgart-BW) darf? Aufenthalt wäre um die 10 Minuten und dann wieder zurück. Ich blicke da nicht ganz durch was der ÖAMTC und gleichzeitig der ADAC so schreibt.
Für so Kurzaufenthalte habe ich gelesen, dass eine elektronische Registrierung nicht nötig ist, aber ob jetzt ein PCR-Test oder Quarantänepflicht herrscht blicke ich überhaupt nicht durch.
 
Guten Nachmittag, Archie's Update.
Mit VO 147/2021 wurde die 7. Novelle zur 4. SchuMaV im Bundesgesetzblatt veroeffentlicht.

Das Kernrelevante und Wichtigste vorweg:

Fuer W, NOe und B wurde ...
... den Erbringer(inne)n koerpernaher Dienstleistungen jetzt auch das Betreten von Arbeitsorten zum Zweck der Erbringung ihrer Dienstleistungen untersagt (und nicht, wie bisher, nur den Kunden das Betreten der Arbeitsorte). Nach meiner Einschaetzung bedeutet das, dass ab morgen Hotel- und Hausbesuche verboten sind. Disclaimer gilt, aber ich war mit meiner Einschaetzung, dass sie bisher moeglich waren, eh schon in der Minderheit.

Sonst ein paar Praezisierungen und eine kleine Aenderung in der Sache:
  • W, N, B: Auszugehen, um gem Par 9 Sport zu machen, ist ja gem Par 2(1)8 erlaubt. Jetzt wird praezisiert, dass Nicht-Spitzensportler im Freien (nur) mit Haushaltsmitgliedern, mit Lebenspartnern, engsten Angehoerigen und wichtigen Bezugspersonen, mit ihren Hilfeleistern sowie im Rahmen von Aus- und Fortbildungen Sport betreiben duerfen (unter den Auflagen des Par 9(2)2. *)
  • W, N, B: Die bisher (sinnstoerend) fehlenden Woerter hinsichtlich erlaubten Gastronomie-(Take-Away-)Besuchs (Par 7) und erlaubten Beherbergungs-(Geschaeftsreise-)Besuchs (Par 8) wurden ergaenzt.
  • Ganz Oesterreich: Im Krankenhaus sind in Zukunft vier statt zwei Besuch je Woche moeglich. *)
So. Und jetzt zu den diversen Gueltigkeiten.

All das ("all das" ist gut ... siehe unten) gilt ab morgen, dem 7. April. Zwar tritt ein Teil der neuen Bestimmungen explizit "mit 7. April" und ein Teil "mit dem der Kundmachung folgenden Tag" in Kraft, doch wurde die VO heute kundgemacht, und damit fallen diese beiden Tage (auf morgen) zusammen. Naja.

Die allgemeinen Ausgangsbeschraenkungen fuer ganz Oesterreich wurden bis Freitag, 16. April verlaengert.
Die Sondervorschriften fuer die Ost-Region gelten jetzt einheitlich bis Samstag, 10. April (und nicht bis zum legendumrankten 11.). De facto haben also - wie angekuendigt - NOe und B verlaengert.

*) Eine Bestimmung ueber das Inkrafttreten der Aenderungen zum Sport und zum Krankenhausbesuch kann ich nicht entdecken. Ich glaube mich zu erinnern, dass es - wenn eine solche Angabe fehlt - der Tag nach der Kundmachung ist. Das waere also auch morgen.
Zeitlicher Geltungsbereich - § 11 des BGBl-Gesetzes
(1) Verlautbarungen im Bundesgesetzblatt mit verbindlichem Inhalt treten, soweit darin oder gesetzlich nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, mit Ablauf des Tages der Freigabe zur Abfrage in Kraft. Jede Nummer des Bundesgesetzblattes hat diesen Tag zu enthalten.
(In Deutschland gilt, glaube ich, dass wenn eine Bestimmung zum Inkrafttreten fehlt, eine Verzoegerung von 14 Tagen.)

Ich meine, sooo kompliziert ist das ja auch nicht mit der Textierung eines Inkrafttretens. :schulterzuck:
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine Maskenpflicht die mit einer Bierdose in der Hand leicht umgangen werden kann.
Die Hausordnung der ÖBB gestattet beispielsweise kurzes Essen und Trinken. Die COVID-Verordnung hingegen kennt diesbezüglich keine Ausnahmen. Die Hausordnung der ÖBB kann nicht gegen die COVID-Verordnung arbeiten. Die COVID-Verordnung hat in diesem Falle höhere Priorität als die Hausordnung der ÖBB.

Vielleicht sollte sich einmal ein Jurist der Eisenbahn mit einem Juristen des Ministeriums zusammensetzen und dies besprechen.
Ebenso warum es oft Tage dauert, bis eine Verordnng gilt. Damit noch genug Zeit ist zum Geschehen beizutragen?
Sind ja auch nur Menschen und keine Roboter, die an Verordnungstexten arbeiten. ;) Das Gesundheitsministerium hacklt seit der Pandemie sowieso schon nahezu rund um die Uhr. Da treffen E-Mails um 2 Uhr Früh und am Sonntag ein u.s.w.
 
Okay, gewonnen. :mrgreen:

Hat dann den Effekt, dass jemand im Railjet 1 Stunde lang an seinem Getränk nuckelt, um der Maskenpflicht zu entkommen.

Tolle Verordnung... Sollns am Klo im Waggon Wasser saufen gehen, wenn der Durscht kommt. Ein paar Stunden wird es ein Fahrgast in einem klimatisierten Zug wohl ohne Essen und Trinken aushalten.
 
Tolle Verordnung... Sollns am Klo im Waggon Wasser saufen gehen, wenn der Durscht kommt. Ein paar Stunden wird es ein Fahrgast in einem klimatisierten Zug wohl ohne Essen und Trinken aushalten.

wäre ansonsten wohl die frage, wo eine grenze zu setzen ist und wie das kontrolliert werden soll
halbe stunde von wien-west nach st pölten vs. sieben stunden nach vorarlberg ...
 
Die Höhe war letzte Woche am Samstag in der Früh wieder ein Triebfahrzeugführer, der ohne Maske in der Wartekoje am Heimatbahnhof saß. Wir Trotteln von Fahrgästen begeben uns sogar in der Restfettn nur mit Maske auf den Bahnsteig und der Herr Zugführer hat wohl eine Ausnahme, wo er doch im Gegensatz zum Zugbegleiter ohnehin die ganze Zeit an seinem Arbeitsplatz vorne abgekapselt im Zug keine Maske tragen muss.

Wie ein roter Faden zieht sich das die ganze Zeit durch die Pandemie. Von der Klofrau bis zum Landeshauptmann sind die Menschen einfach unwillig oder unfähig, die ordinärsten Regeln einzuhalten.
 
wäre ansonsten wohl die frage, wo eine grenze zu setzen ist und wie das kontrolliert werden soll
halbe stunde von wien-west nach st pölten vs. sieben stunden nach vorarlberg ...
Setzt eh keiner Sanktionen. Man setzt lieber nach wie vor auf den Dialog, der bei den meisten links reingeht und rechts wieder rausgeht.
 
Setzt eh keiner Sanktionen. Man setzt lieber nach wie vor auf den Dialog, der bei den meisten links reingeht und rechts wieder rausgeht.

zumindest bei der öbb kostet das 40.- euro strafe
ist billiger als schwarzfahren - bei anhaltendem verstoss wirst du dann halt von der beförderung ausgeschlossen
 
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