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In der heutigen Verordnung steht einmal praktisch nix. 10. Novelle der 4. SchuMaV, 181/2021.schau ma wos in da Vaordung steht, wer, wie, wos und waun...
Die tritt zwar am Montag, dem 26.4. in Kraft, aber da ist nichts wirklich, was in Kraft treten kann. Es wird nur verlängert:
- Die gesamte 4. SchuMaV (inkl Sonderbestimmungen fuer Vorarlberg) wird verlaengert bis Mittwoch, den 5. Mai.
- Die Ausgangsbeschraenkungen brauchen im Moment keine Sonderregelung, weil es vom 26.4. bis zum 5.5. ohnehin nur 10 Tage sind.
- Die Sonderbestimmungen fuer NOe und Wien werden bis zum Sonntag, dem 2. Mai verlängert.
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