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@Mitglied #475094
Das echte Problem ergibt sich aber für Hausbesuche. Liegt die Wohnung des Kunden innerhalb einer Schutzzone, ist nach dem Buchstaben des Gesetzes der Hausbesuch (zur Ausübung der Prostitution) verboten.
Die Hausbesuche san des geringste Problem. Dort wirds auch vermutlich keine Registrierungsliste für Kunden @home geben.
Einst hab ich hier sogar geschrieben, dass selbst die verbotene Wohnungsprostitution recht leicht umgangen werden könne: Man gehe zuerst zum BILLA einkaufen und trage dann die Einkaufssackerln gemeinsam unauffällig heim.
Das soll jetzt aber bitte keine Anstiftung zu Unerlaubtem sein. Bei meiner Dame und bei mir spielt sich alles im menschlich tolerablen Rahmen ab.
Das echte Problem ergibt sich aber für Hausbesuche. Liegt die Wohnung des Kunden innerhalb einer Schutzzone, ist nach dem Buchstaben des Gesetzes der Hausbesuch (zur Ausübung der Prostitution) verboten.
Die Hausbesuche san des geringste Problem. Dort wirds auch vermutlich keine Registrierungsliste für Kunden @home geben.
Einst hab ich hier sogar geschrieben, dass selbst die verbotene Wohnungsprostitution recht leicht umgangen werden könne: Man gehe zuerst zum BILLA einkaufen und trage dann die Einkaufssackerln gemeinsam unauffällig heim.
Das soll jetzt aber bitte keine Anstiftung zu Unerlaubtem sein. Bei meiner Dame und bei mir spielt sich alles im menschlich tolerablen Rahmen ab.