Rechtliche Bestimmungen zu Ausgangsbeschränkungen und Geschäftsöffnung

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@Mitglied #475094

Das echte Problem ergibt sich aber für Hausbesuche. Liegt die Wohnung des Kunden innerhalb einer Schutzzone, ist nach dem Buchstaben des Gesetzes der Hausbesuch (zur Ausübung der Prostitution) verboten.

Die Hausbesuche san des geringste Problem. Dort wirds auch vermutlich keine Registrierungsliste für Kunden @home geben.

Einst hab ich hier sogar geschrieben, dass selbst die verbotene Wohnungsprostitution recht leicht umgangen werden könne: Man gehe zuerst zum BILLA einkaufen und trage dann die Einkaufssackerln gemeinsam unauffällig heim. ;)

Das soll jetzt aber bitte keine Anstiftung zu Unerlaubtem sein. Bei meiner Dame und bei mir spielt sich alles im menschlich tolerablen Rahmen ab.
 
Das angesprochene NOe-Problem ist von COVID unabhaengig und poppte bei der Analyse der juengsten Novelle des NOe ProstG hoch.
 
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.....es darf gelacht werden ;) obwohls eigentlich traurig ist ....


Gastronomie: Sperrstunde ist um 22 Uhr
In der Gastronomie müssen zwei Meter Abstand zwischen Tischen sein - eine Herausforderung vor allem für kleine Betriebe. Gegessen werden darf nur im Sitzen (Ausnahme: Imbissstände) und nicht an der Bar. Die Gästezahl ist drinnen auf vier Erwachsene plus Kinder beschränkt, draußen dürfen zehn Gäste an einem Tisch Platz nehmen. Sobald man aufsteht, gilt Maskenpflicht. Sperrstunde ist um 22 Uhr. Das gilt für die Gastronomie ebenso wie für Kinos oder die Oper.
Trockene Hochzeiten oder Geburtstage
Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze, etwa Hochzeiten und Geburtstage, sind für bis zu 50 Personen erlaubt. Allerdings: Gegessen oder getrunken (Ausschank) darf dabei nicht werden. Der Verantwortliche muss die Veranstaltung außerdem eine Woche vorher bei der örtlichen Behörde anzeigen. Vor der Feier müssen sich die Gäste registrieren. Die Verordnung tritt mit 19. Mai in Kraft und soll bis 30. Juni gelten.

..... :undweg:
 
.....es darf gelacht werden ;) obwohls eigentlich traurig ist ....


Gastronomie: Sperrstunde ist um 22 Uhr
In der Gastronomie müssen zwei Meter Abstand zwischen Tischen sein - eine Herausforderung vor allem für kleine Betriebe. Gegessen werden darf nur im Sitzen (Ausnahme: Imbissstände) und nicht an der Bar. Die Gästezahl ist drinnen auf vier Erwachsene plus Kinder beschränkt, draußen dürfen zehn Gäste an einem Tisch Platz nehmen. Sobald man aufsteht, gilt Maskenpflicht. Sperrstunde ist um 22 Uhr. Das gilt für die Gastronomie ebenso wie für Kinos oder die Oper.

Zwischen Körpermitte eines Gastes und Körpermitte des anderen Gastes eines fremden Tisches müssen 2 Meter Abstand liegen, hat das Ministerium jüngst geschrieben.

Bei den Imbissständen wird die 50-Meter-Regel schon seit Langem von allen Gesellschaftsschichten ignoriert (im Umkreis von 50 Meter vom Verabreichungsort dürfen Speisen und Getränke nicht verzehrt werden).

Und zum Rest sag ich nix mehr, weil eh alle drauf scheißen. ;)

Aber nur gut zu wissen, dass Bürgermeister Ludwig der Wiener Bevölkerung für die unermüdliche Mithilfe während der Osterruhe gedankt hat, während ich draußen im Park ständig ein paar Murats und Mehmets miteinander Fußball spielen sehe, die natürlich auf keinen Abstand achten und sich mit den verschwitzten Fingern aus vielen unterschiedlichen Haushalten bei einem Erfolg in die Hände klatschen. :mrgreen:

Edit: Macht es eigentlich Spaß, sich selber ständig anzulügen? (diese rhetorische Frage ergeht an die Politik und an manche Experten)
 
Passt zwar nicht ganz in diesen Tread, und eigentlich mag ich ihn nicht aber ..... Satire "erklärt" wie es bei uns funktioniert 😔

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Allein das Gfries vom Harvey W Fellner ...
TS TS TS, Archie, so was von unsachlich!

passt zum "Gfries" vom "Deutschmann" ...... :lalala: :undweg:

Passt zwar nicht ganz in diesen Tread, und eigentlich mag ich ihn nicht aber ..... Satire "erklärt" wie es bei uns funktioniert 😔

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Meine Kollegin der BSÖ hat heute im Sozialministerium angerufen und sich erkundigt, ob es schon irgendwas genaueres gibt bezüglich Öffnung von Bordellen/Laufhäusern am 19. MAi. Schriftlich gibt es (noch) nix (Anfrage wurde geschickt), aber die Dame dort hat relativ bald zurückgerufen und gemeint, dass es in der Verordnung keine Sonderregelungen für Bordelle geben wird, und da sie unter Freizeiteinrichtungen fallen, werden sie wohl öffnen dürfen.
Und für diese soll Registrierungspflicht, G/G/G, Sperrstunde 22h, 20 qm Regel indoors gelten.
Oder doch ned? Da wird dann aber die Nachtgastronomie einen Aufstand machen (und könnte dann vom VfGH Recht bekommen)
Hinter den Kulissen wird es sich nächste Woche vor Veröffentlichung der Verordnung wohl ziemlich abspielen.
 
lt. orf.at soll es die Verordnung für den 19. morgen nachmittag geben
 
Zumindest die PK. Tagsüber erst die Besprechung mit den Landeskaiser(inne)n.
Und den Hauptausschuss brauch ma auch noch, wenn ich mich richtig erinnere.
 
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