Rechtliche Bestimmungen zu Ausgangsbeschränkungen und Geschäftsöffnung

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Ich hätt jz dem Brautpaar diesen Vorschlag gemacht:D:

Oda plan ma euer Hochzeit auf 3 Tage... Fr. a bisserl de fade Partie zum Frühstücksbuffet... de hauts daunn umara 14.00 Uhr außi.
Sam. Trauung mit eure liebsten Hochzeitsgäste ab Kirche und beim Wirt.
Sonntag daunn da Rest... Vereine und Nachbarn.... zum Restl zaumessn und -tringa

Oder max 10 Gäste in der Kirche / Standesamt , und privat Party zu Hause (no Limit an Gästen)
 
Das Rätsel, was der Gesundheitsminister unter einem öffentlichen Ort in geschlossenen Räumen versteht, scheint gelöst. Der ORF berichtet auf seiner Homepage:

"Von der generellen Vorgabe der „Lockerungsverordnung“, dass in „öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen“ ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss, sind beispielsweise Bahnhofshallen, U-Bahn-Stationen oder Kirchen betroffen, wurde im Ministerium auf APA-Anfrage erörtert."
 
Das Rätsel, was der Gesundheitsminister unter einem öffentlichen Ort in geschlossenen Räumen versteht, scheint gelöst. Der ORF berichtet auf seiner Homepage:

"Von der generellen Vorgabe der „Lockerungsverordnung“, dass in „öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen“ ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss, sind beispielsweise Bahnhofshallen, U-Bahn-Stationen oder Kirchen betroffen, wurde im Ministerium auf APA-Anfrage erörtert."
Stehen da auch Masken zur Verfügung? Oder Desinfektionsmittel? *kopfschüttel*
 
Das ist überhaupt eine interessante Frage: an wievielen Orten im öffentlichen Raum bzw in welchen Geschäften bekomme ich eine Einwegmaske.
 
Ma kennt glaubm, da Basti, da Rudi, da Werner und olle aundern hom vua kurzem a Maskenfabrik aufgmocht...
 
max 10 Gäste in der Kirche
Kirchen betroffen
In Kirchen ist die Zahlenobergrenze von 10 Personen ohnehin nicht gültig (wahrscheinlich nur im Zuge der Religionsausübung). Dort gilt nur die 10-m²-Regel, Maskenpflicht für die Teilnehmer und Maske oder Plexiglas für den Priester.

Und natürlich aus Sicht des für die Kirche Verantwortlichen und des zelebrierenden Priesters die Instruktionen der jeweiligen Diözese, die erst herauskommen werden.
 
Wenn eine Messe nicht als Veranstaltung gilt, dann gilt weder die zehn Quadratmeter Regel noch die Obergrenze von 10 Personen.
 
Die Kirche (Moschee, Synagoge, Tempel, ...) gilt als Quasi-Betriebsstätte und unterliegt daher den Bestimmungen von Par 2 Abs 1. Steht im Par 2(3).
 
... oder geht zum Spar, kriegt eine Maske, geht durch und bedauert bei der Kassa, leider nichts gefunden zu haben (außer einer Gratismaske :)).
 
kommt euch das Gesuder wegen die deppaten Masken net schön langsam peinlich vor? ich hab vier 2er im Auto, in der firma und zuhause verteilt damit immer eine griffbereit ist, und ein paar Gratismasken auch herumkugeln. Keine davon hat etwas gekostet. Und wenn, tät ich wegen die paar Euro auch net nachdenken.
 
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