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Gast
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Warts mal ab, im Herbst sollte man vielleicht langsam sehen wohin die Reise geht.Nein, dann wirds denk ich gleich 2022
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Warts mal ab, im Herbst sollte man vielleicht langsam sehen wohin die Reise geht.Nein, dann wirds denk ich gleich 2022
Ich hätt jz dem Brautpaar diesen Vorschlag gemacht:
Oda plan ma euer Hochzeit auf 3 Tage... Fr. a bisserl de fade Partie zum Frühstücksbuffet... de hauts daunn umara 14.00 Uhr außi.
Sam. Trauung mit eure liebsten Hochzeitsgäste ab Kirche und beim Wirt.
Sonntag daunn da Rest... Vereine und Nachbarn.... zum Restl zaumessn und -tringa
Nein, dann wirds denk ich gleich 2022
Was heute an Bestimmungen und Regeln kommt, kann in 14 Tagen wieder ganz anders aussehen - wenn die Neuinfektionszahlen über Gebühr wieder steigen.Oder max 10 Gäste in der Kirche / Standesamt , und privat Party zu Hause (no Limit an Gästen)
Aber ob sich die Menschen dann wieder daran halten?!Was heute an Bestimmungen und Regeln kommt, kann in 14 Tagen wieder ganz anders aussehen - wenn die Neuinfektionszahlen über Gebühr wieder steigen.
Mit 6.000 Euro Strafandrohungen wird schon wieder klappen, wie zuletzt.Aber ob sich die Menschen dann wieder daran halten?!
Wäre ich mir nicht so sicherMit 6.000 Euro Strafandrohungen wird schon wieder klappen, wie zuletzt.
Dann werden auch bei uns noch eine ganze Menge Menschen daran sterben...das schafft man sicher in einer zweiten oder dritten Welle wenn man es in der ersten verhindern konnte.Wäre ich mir nicht so sicher
Stehen da auch Masken zur Verfügung? Oder Desinfektionsmittel? *kopfschüttel*Das Rätsel, was der Gesundheitsminister unter einem öffentlichen Ort in geschlossenen Räumen versteht, scheint gelöst. Der ORF berichtet auf seiner Homepage:
"Von der generellen Vorgabe der „Lockerungsverordnung“, dass in „öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen“ ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss, sind beispielsweise Bahnhofshallen, U-Bahn-Stationen oder Kirchen betroffen, wurde im Ministerium auf APA-Anfrage erörtert."
max 10 Gäste in der Kirche
In Kirchen ist die Zahlenobergrenze von 10 Personen ohnehin nicht gültig (wahrscheinlich nur im Zuge der Religionsausübung). Dort gilt nur die 10-m²-Regel, Maskenpflicht für die Teilnehmer und Maske oder Plexiglas für den Priester.Kirchen betroffen
Das ist überhaupt eine interessante Frage: an wievielen Orten im öffentlichen Raum bzw in welchen Geschäften bekomme ich eine Einwegmaske.
... bedauert bei der Kassa, leider nichts gefunden zu haben (außer einer Gratismaske ).
Die Kirche (Moschee, Synagoge, Tempel, ...) gilt als Quasi-Betriebsstätte und unterliegt daher den Bestimmungen von Par 2 Abs 1. Steht im Par 2(3).