Rechtliche Bestimmungen zu Ausgangsbeschränkungen und Geschäftsöffnung

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In der ZiB heute wieder eher in "meinem Sinn" dargestellt ... ausdrücklich "nicht im Bahnhof" ...

Ihr diskutiert um den Bart des Kaisers.
Ich gehe zum Strasseneingang der U Bahn, gebe mir die Maske hinauf.
Wenn ich beim Strasseneingang der U Bahn hinausgehe, nehme ich die Maske herunter.
Genauso am Bahnhof.
Wo ist das Problem?

Ein Freund von mir hat einmal einen Prozeß gegen einen Kontrollor (Schwarzkappler ) am Bezirksgericht gewonnen. Der Schwarzkappler wurde dann wegen " gefährlicher Drohung" - vor Zeugen - angeklagt und verurteilt.
Dabei hat ein Polizist ausgesagt: Bahnhof und U Bahn Bereich seien "Hoheitsgebiet" von den Wiener Stadtwerken und die Polizei mische sich da nicht ein. Keine Ahnung, wie er das gemeint hat.
Also wer soll in diesen Bereichen diese Anordnungen wirklich überprüfen und exekutieren?
Habe in der U Bahn noch nie Polizei gesehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bislang dachte ich, "Baan" ist ein (zugegeben sehr herabwürdigender) Ausdruck für SW

Ich habe im zweiten Bezirk immer gehört: "a Blosbaan ( vulgär )" ist eher eine ältere Dame, mit der die normale Erotik nicht mehr so gut geht( jede Dame).
Das mit "Lehrling" höre ich auch zum ersten Mal.
Dachte immer der Lehrling ist "da Bua" = Bub.

Aber bin schon weg;)
 
Ich hab das "Baan" auch net spezifisch aufn Lehrling bezogen gesehen, sondern generell auf a klaans schmächtiges Biabl - (Haut und) Knochen eben.

Aber schickts ma halt no a Schachterle Kreidn zan fressn ... und dann gebts a Ruah.
 
ich kenne es so:
lehrling: bam, lehrbua, vom bub
baan: kommt von gebein, des oide baa
 
Ich hoff meine Frage passt hierher:
Was meint ihr, sollte man eine Hochzeit gegen Ende Juli glei verschieben oder besteht nu Hoffnung, dass bis dahin die Beschränkungen bezügli Personenanzahl (200 wären geladen:shy:) aufgehoben werden:hmm:
 
Wenn ich sehe, dass das Veranstaltungsverbot bis Ende August bleibt, nehme ich an, dass so was wie die 100/500-Regel weiter gilt.
 
Ich hätt jz dem Brautpaar diesen Vorschlag gemacht:D:

Oda plan ma euer Hochzeit auf 3 Tage... Fr. a bisserl de fade Partie zum Frühstücksbuffet... de hauts daunn umara 14.00 Uhr außi.
Sam. Trauung mit eure liebsten Hochzeitsgäste ab Kirche und beim Wirt.
Sonntag daunn da Rest... Vereine und Nachbarn.... zum Restl zaumessn und -tringa
 
Seien wir froh, dass die Erleichterung bei Begräbnissen bereits stattfand. Bis vor kurzem wären nämlich nur 5 Personen bei einer Beerdigung erlaubt: Der Pfarrer und die 4 Sargträger.

Aber Jabloner kümmert sich eh schon fleißig um die Rechtskonformität. :mrgreen:
 
Seien wir froh, dass die Erleichterung bei Begräbnissen bereits stattfand. Bis vor kurzem wären nämlich nur 5 Personen bei einer Beerdigung erlaubt: Der Pfarrer und die 4 Sargträger.

Aber Jabloner kümmert sich eh schon fleißig um die Rechtskonformität. :D
Ich hab von einem Begräbnis gehört:
Die Träger waren:
1 Pfarrer
2 von der Bestattung
1 Mesnerin
und die Kurbel zum Reinlassen ins Grab hat die Tochter des Verstorbenen gedreht
... des war aber noch kurz bevor die 5 Personen Bestimmung kam. Alle anderen Trauergäste hatten zuviel Angst um zum Begräbnis zu kommen.
Derzeit lassen viele Hinterbliebenen die Verstorbenen einäschern und wollen mit dem Requiem und dem ganzen Drumherum auf später warten... obs ihnen bewusst war, wiiie lange des jz anscheinend noch dauert:(
 
Bevor mit den morgigen Gesetzesinitiativen die nächste Welle an Regelungen ausgelöst wird, hier ein kurzes Update (bis zur VO 152 siehe oben #97).

Die VO 162 vom 18.4. brachte die Regelungen für den Spitzensport, und zwar
  • in ihrem ersten Teil die Erlaubnis der Öffnung von Sportstätten für die untenstehenden Aktivitäten (Ergänzung der VO 96 idF der VO 151) und
  • in ihrem zweiten Teil die Erlaubnis der Benützung von nichtöffentlichen Sportstätten
    • durch Spitzensportler und ihre Betreuer und Trainer - im Freien mit Abstandsgebot (2 m!) und bei Training drinnen und in den Garderoben mit 20-m²-Regel;
    • durch die 12 Bundesligavereine plus Austria Lustenau (Cupfinalist) in Sechser-Trainingsgruppen usw. - indoors wie oben. (Ergänzung der VO 98 idF der VO 148).
Disclaimer ja, aber net wirklich nötig, weil Texte klar sind.

Gestern abends übrigens VO 167 mit den Regeln für die heurige Matura (und andere Schulabschlussprüfungen). Dazu ist dann für Freitag die Fassmann-PK angekündigt.
 
Diese Diskussion war mir entgangen:

Für die nächsten vier Wochenenden ist das LKW-Fahrverbot aufgehoben. :schulterzuck:
(VO 176 von gestern, 23.04.)
 
Der Reigen vom Abend des 30.04. geht los.

VO 195
  • regelt die Einreise von Pflegepersonal und Erntehelfern in Sonder-Korridorzügen (vulgo Karolina-Express) und eigenen Bustransporten,
  • bringt Erleichterungen fürs Kleine Walsertal, Jungholz und Hinterriss (siehe ORF heute),
  • klärt, wenn ich richtig verstanden habe, die Situation von „normalen“ Korridorzügen (Deutsches Eck usw) und
  • verlängert die Regelungen bis Ende Mai.
VO 196 hebt das Landeverbot für Flüge aus Süd-Korea auf und erlaubt auch Flüge aus den 10 verbleibenden „gesperrten“ Ländern (China, Iran, IT, CH, FR, Span., UK, NL, Russland, UKR) für Pflegepersonal und Erntehelfer (samt allen Sicherheitsmassnahmen).
Diese VO wird bis 22. Mai verlängert.

Ebenso bis 22.05. verlängert wird die VO über die Einstellung des grenzüberschreitenden Personen-Bahnverkehrs mit IT, CH, FL (VO 86 igF); bis Ende Mai jene über die Einreise auf dem Luftweg (VO 105 igF)


Disclaimer!
 
Zuletzt bearbeitet:
Da is sie, die VO 197 siehe Anhang

Par 1 (2) Beim Betreten öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten und eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen.

Par 2 (2) Kann auf Grund der Eigenart der Dienstleistung
1. der Mindestabstand von einem Meter zwischen Kunden und Dienstleister und/oder
2. vom Kunden das Tragen von einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden mechanischen Schutzvorrichtung nicht eingehalten werden, ist diese nur zulässig, wenn durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert werden kann.

§ 6. (1) Das Betreten von Betriebsstätten sämtlicher Betriebsarten der Gastgewerbe ist untersagt. Mit den Ausnahmen wie bisher.

Par 3 Arbeitsstaetten
Par 4 Fahrgemeinschaften, Personaltransport, Taxi (es gibt eine Ausnahme fuer Flugzeuge!)
Par 5 Ausbildungsstaetten inkl Fahrschulen - Schulen nochmals in Par 11 ausgenommen
Par 7 Hotels
Par 8 Sport
Par 10 Veranstaltungen

Da haben wir es:

§
9. (1) Das Betreten folgender Einrichtungen durch Besucher ist untersagt:
...​
3. Freizeiteinrichtungen, ausgenommen im privaten Wohnbereich,

(2) Als Freizeiteinrichtungen gemäß Abs. 1 Z 3 gelten Betriebe und Einrichtungen, die der Unterhaltung, der Belustigung oder der Erholung dienen. Das sind:
...
7. Einrichtungen zur Ausübung der Prostitution,

Gültigkeit bis 30.06.




 

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Ich hoff meine Frage passt hierher:
Was meint ihr, sollte man eine Hochzeit gegen Ende Juli glei verschieben oder besteht nu Hoffnung, dass bis dahin die Beschränkungen bezügli Personenanzahl (200 wären geladen:shy:) aufgehoben werden:hmm:
Wird wohl eher 2021 werden!
 
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