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Mir ist noch nicht ganz klar ob ich mit dem Auto wohin fahren darf um zu spazieren oder nicht
Lt. Ordnungsamt: Nein
Lt. Ordnungsamt: Nein
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fahr einfach....es ist auf alle fälle besser allein in der natur zu wandern, als in der stadt....und menschen triffst in der natur auch weniger, also ist die zahl derer die du anstecken könntest minimalstMir ist noch nicht ganz klar ob ich mit dem Auto wohin fahren darf um zu spazieren oder nicht
Lt. Ordnungsamt: Nein
fahr einfach....es ist auf alle fälle besser allein in der natur zu wandern, als in der stadt....und menschen triffst in der natur auch weniger, also ist die zahl derer die du anstecken könntest minimalst
Besuch bei Lebensgefährten fällt unter Grundbedürfnisse laut Erläuterung.
1 Meter Abstand gilt nur in der Öffentlichkeit.
Anm. Archie: Es steht „Kundenbereich in …“. Ich versteh das so, dass der Fahrgastraum (aber nicht zB der Führerstand und das Dienstabteil) gemeint ist. Da „in“ steht, gilt das wohl nur drinnen, nicht im Bahnhof (das wäre ggf der Kundenbereich „von“ …)
- Erlaubt ist das Betreten des „Kundenbereichs in Massenbeförderungsmitteln“, mit Maske und 1 m Abstand (zu Nicht-Haushaltsmitgliedern). Kinder bis 6 J. sind ausdrücklich von der Maskenpflicht ausgenommen.
Erlaubt ist der Ausgang zum Einkaufen (jenseits der „Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens“) in Geschäften, die nach der Änderung der 96er VO (Betretungsverbote = Geschäftsschließungen - siehe unten) jetzt dann öffnen dürfen.
Ja, in einem kleinen Geschäft. Ich würd mir aber im Vorhinein genau das Geschäft überlegen und eine Antwort auf die Frage, warum im Modehaus Schnadahüpfl in Kikeritspatschn am Blunznberg.
Frage:
Sehe ich das so richtig? Die Neuregelung bezüglich Einkaufen ab 14.04.20 steht der Erinnerung nach nun im hinzugekommenen § 3a der Verordnung. § 3a ist vom Verbot der Benutzung eines Massenbeförderungsmittels jedoch nicht betroffen.
Heißt auf Deutsch: Ich darf theoretisch nach Belieben mit dem Zug durch ganz Österreich zum Kauf einer Hose fahren. Oder?
Kein Problem, war bisher schon erlaubt. Du machst ihm die Tür auf, gehst voran in die Wohnung/ins Haus, lasst ihn zur Therme, er wäscht sich die Hände. Du machst ihm einen Kaffee, den Du ihm auf Distanz hinstellst usw. Du trägst Maske, er trägt (hoffentlich) Maske - sonst gibst ihm ein sauberes Tüchl von Dir zum Umbinden. Beim Arbeitsschein-Unterschreiben passt's halt auf. Baan (= Lehrling) wird er ja hoffentlich keins mithaben.Hab kein Warmwasser mehr, die Therme spinnt. Muss morgen den Installateur kommen lassen. Ich hoffe er trägt eine Maske.
Eh, aber so ein Besuch ist auch in nicht-Krisenzeiten immer enormer Stress für mich. Im nächsten Leben mach ich eine Installateur-Lehre.Mit einer Kombination von gutem Willen und gesunden Menschenverstand ist sowas lösbar.
Hast zuviele schlechte Pornofilme gesehen?Im nächsten Leben mach ich eine Installateur-Lehre.
hm, ich lerne nie aus. Bislang dachte ich, "Baan" ist ein (zugegeben sehr herabwürdigender) Ausdruck für SWBaan (= Lehrling)
Auf welcher Basis?
Wenn dann jeder wieder fährt, zum Beispiel weil ihm Zuhause langweilig ist, wird das aber mit dem Abstand nicht mehr funktionierenDie Verordnung wurde so geändert, dass in Öffis nur noch MNS getragen werden muss und 1m Abstand gehalten werden muss. Mehr steht nicht mehr drinnen. Somit können Öffis wieder benutzt werden, ohne dafür einen Grund haben zu müssen.
Anm. Archie: Es steht „Kundenbereich in …“. Ich versteh das so, dass der Fahrgastraum (aber nicht zB der Führerstand und das Dienstabteil) gemeint ist. Da „in“ steht, gilt das wohl nur drinnen, nicht im Bahnhof (das wäre ggf der Kundenbereich „von“ …)
In der ZiB heute wieder eher in "meinem Sinn" dargestellt ... ausdrücklich "nicht im Bahnhof" ...Der ORF interpretiert das anders und schreibt davon, dass die Vorschriften auch in Bahnhöfen und Haltestellen gelten.
Ich wäre da also eher vorsichtig.