Rechtliche Bestimmungen zu Ausgangsbeschränkungen und Geschäftsöffnung

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Mir ist noch nicht ganz klar ob ich mit dem Auto wohin fahren darf um zu spazieren oder nicht
Lt. Ordnungsamt: Nein
 
Mir ist noch nicht ganz klar ob ich mit dem Auto wohin fahren darf um zu spazieren oder nicht
Lt. Ordnungsamt: Nein
fahr einfach....es ist auf alle fälle besser allein in der natur zu wandern, als in der stadt....und menschen triffst in der natur auch weniger, also ist die zahl derer die du anstecken könntest minimalst;)
 
fahr einfach....es ist auf alle fälle besser allein in der natur zu wandern, als in der stadt....und menschen triffst in der natur auch weniger, also ist die zahl derer die du anstecken könntest minimalst;)

Ja, heut evtl blöd weil sicher viele Kontrollen anstehn. Hab mich aufs Rad umgesattelt. Unter der Woche is es wschl leichter nicht aufgehalten zu werden. Denke die Polizei wird wenig mit sich reden lassen, weil halt jeder so seine Gründe hat... .

Aber Danke :)
 
  • Erlaubt ist das Betreten des „Kundenbereichs in Massenbeförderungsmitteln“, mit Maske und 1 m Abstand (zu Nicht-Haushaltsmitgliedern). Kinder bis 6 J. sind ausdrücklich von der Maskenpflicht ausgenommen.
Anm. Archie: Es steht „Kundenbereich in …“. Ich versteh das so, dass der Fahrgastraum (aber nicht zB der Führerstand und das Dienstabteil) gemeint ist. Da „in“ steht, gilt das wohl nur drinnen, nicht im Bahnhof (das wäre ggf der Kundenbereich „von“ …)

Der ORF interpretiert das anders und schreibt davon, dass die Vorschriften auch in Bahnhöfen und Haltestellen gelten.
Ich wäre da also eher vorsichtig.
 
Erlaubt ist der Ausgang zum Einkaufen (jenseits der „Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens“) in Geschäften, die nach der Änderung der 96er VO (Betretungsverbote = Geschäftsschließungen - siehe unten) jetzt dann öffnen dürfen.

Frage:

Sehe ich das so richtig? Die Neuregelung bezüglich Einkaufen ab 14.04.20 steht der Erinnerung nach nun im hinzugekommenen § 3a der Verordnung. § 3a ist vom Verbot der Benutzung eines Massenbeförderungsmittels jedoch nicht betroffen.

Heißt auf Deutsch: Ich darf theoretisch nach Belieben mit dem Zug durch ganz Österreich zum Kauf einer Hose fahren. Oder?
 
Ja, in einem kleinen Geschäft. Ich würd mir aber im Vorhinein genau das Geschäft überlegen und eine Antwort auf die Frage, warum ausgerechnet im Modehaus Schnadahüpfl in Kikeritspatschn am Blunznberg.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, in einem kleinen Geschäft. Ich würd mir aber im Vorhinein genau das Geschäft überlegen und eine Antwort auf die Frage, warum im Modehaus Schnadahüpfl in Kikeritspatschn am Blunznberg.

Nur von hier bis Wien mit dem Zug und danach mit U-Bahn reicht. Dort in einem kleinen Geschäft - und zufälligerweise nur dort - gibts eine besondere Vase, die ich mir kaufen möchte. So ungefähr wird die Antwort lauten.

Alles klar. :mrgreen: Danke. ;)
 
Es gilt der übliche Disclaimer.

Wenn ich da so vor mich hin interpretiere, so geschieht das - sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet -
  • weder verbindlich (sondern als ein halb laienhafter, halb gebildeter Common-sense-Versuch),
Oder auch: Nein, ich zahl Dir Deine Strafe nicht!
 
Frage:

Sehe ich das so richtig? Die Neuregelung bezüglich Einkaufen ab 14.04.20 steht der Erinnerung nach nun im hinzugekommenen § 3a der Verordnung. § 3a ist vom Verbot der Benutzung eines Massenbeförderungsmittels jedoch nicht betroffen.

Heißt auf Deutsch: Ich darf theoretisch nach Belieben mit dem Zug durch ganz Österreich zum Kauf einer Hose fahren. Oder?

Es dürfen auch die Massenbeförderungsmittel zum spazieren fahren benutzt werden. Zumindest in Wien.
 
Hab kein Warmwasser mehr, die Therme spinnt. Muss morgen den Installateur kommen lassen. Ich hoffe er trägt eine Maske.
 
Hab kein Warmwasser mehr, die Therme spinnt. Muss morgen den Installateur kommen lassen. Ich hoffe er trägt eine Maske.
Kein Problem, war bisher schon erlaubt. Du machst ihm die Tür auf, gehst voran in die Wohnung/ins Haus, lasst ihn zur Therme, er wäscht sich die Hände. Du machst ihm einen Kaffee, den Du ihm auf Distanz hinstellst usw. Du trägst Maske, er trägt (hoffentlich) Maske - sonst gibst ihm ein sauberes Tüchl von Dir zum Umbinden. Beim Arbeitsschein-Unterschreiben passt's halt auf. Baan (= Lehrling) wird er ja hoffentlich keins mithaben.
Mit einer Kombination von gutem Willen und gesundem Menschenverstand ist sowas lösbar.
 
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Im nächsten Leben mach ich eine Installateur-Lehre.
Hast zuviele schlechte Pornofilme gesehen? :D
Es gibt gar nicht so viele geile Hausfrauen, für den Installateur rufen, wenn der Ehemann in der Früh in die Arbeit gefahren ist.
Außerdem machen die Ehemänner im nächsten Leben eh alle Home Office. Harte Zeiten für die Installateure ...
 
Ja auch ... wahrscheinlich sogar hauptsächlich ...

In Herwig Seeböcks Häfenelegie sind die "zwa Baana" ("de wås vurn knian" - oder so ähnlich) die Ministranten *) beim Gefängnisgottesdienst, die "leitn", bevor der Priester das "Gumminuss, wo bist Du?" sagt.

Vielleicht alles, was dünn (vgl DJG) und in untergeordneter Rolle ist ...

*) Edit: Kann sein, dass Du nicht nur "hauptsächlich", sondern vollständig Recht hast: "De Kirchn is nämlich im Weibahäfn" (deshalb gehen ja auch "de Kåtzn vire, ... reißn de Goschn auf und kriagn a Tablettn"), also können "de Baana" durchaus ...

Hätt also auch hier einen Disclaimer anbringen sollen ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Verordnung wurde so geändert, dass in Öffis nur noch MNS getragen werden muss und 1m Abstand gehalten werden muss. Mehr steht nicht mehr drinnen. Somit können Öffis wieder benutzt werden, ohne dafür einen Grund haben zu müssen.
Wenn dann jeder wieder fährt, zum Beispiel weil ihm Zuhause langweilig ist, wird das aber mit dem Abstand nicht mehr funktionieren
 
Anm. Archie: Es steht „Kundenbereich in …“. Ich versteh das so, dass der Fahrgastraum (aber nicht zB der Führerstand und das Dienstabteil) gemeint ist. Da „in“ steht, gilt das wohl nur drinnen, nicht im Bahnhof (das wäre ggf der Kundenbereich „von“ …)
Der ORF interpretiert das anders und schreibt davon, dass die Vorschriften auch in Bahnhöfen und Haltestellen gelten.
Ich wäre da also eher vorsichtig.
In der ZiB heute wieder eher in "meinem Sinn" dargestellt ... ausdrücklich "nicht im Bahnhof" ...
 
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