Rechtliche Bestimmungen zu Ausgangsbeschränkungen und Geschäftsöffnung

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Kömma höchstens darauf hoffen, dass wir irgendwann und irgendwo in der Provinz die Sau noch im Geheimen rauslassen dürfen. :mrgreen:

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Könnte aber sein, dass der Wegfall des Par 2 nicht ganz unproblematisch ist, weil dann die Aufhebung der Abstandspflicht im Freien (Par 17(9) Z 11) zu den in Par 2(1) Z 3 lit a genannten Personen (dem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner; den einzelnen engsten Angehörigen; einzelnen wichtigen Bezugspersonen) möglicherweise in der Luft hängt.
Der Archie gefällt mir immer besser.
Ob das Ministerium hier mitliest?

Wir haben eine 12. Novelle zur 4. SchuMaV, BGBl II 221/2021, die genau dieses Problem löst ... hihi.

Der Par 2 und alle Verweise auf ihn (inkl die Zeile im Inhaltsverzeichnis) werden mit Wirkung vom 16. Mai gestrichen.
Ich bin jetzt nicht sicher, ob das heißt, dass die Ausgangsbeschränkungen am Samstag um Mitternacht enden, glaube (!) aber eher, dass sie, weil sie ja am Samstagabend noch gültig "bis 06.00 Uhr des folgendes Tages" einsetzen, noch bis Sonntag früh gelten.
 
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Die zweimetrige Abstandspflicht ist doch völlig für den Hugo. Niemand - kein Passant, kein Politiker, kein Bundespräsident - hält sich daran oder gneißt es.

Aus psychologischer Sicht bin ich ständig davon begeistert, wie gut sich jemand selbst anlügen kann, damit er unterbewusst ein reines Gewissen hat. Der menschliche Geist ist wirklich noch ausbaufähig. :mrgreen:

Wird wohl einem Theoretikerhirn entwachsen sein: "Machen wir halt bei der gefährlichen Mutation aus 1 Meter 2.".
 
Siehst, das ist der Unterschied. Andere haben bewusst ein reines Gewissen - mit oder ohne Lüge.
Die hams leichter. ;)
Ich hab nun nicht alles gelesen… :rolleyes: Die China-Lady ist GGG? Oder hat sie bzgl. "Getestet" auch eine empfindliche Nase? :verwirrt:
Ab dem 19. Mai regelmäßig GGG -> getestet. Und dann schnellstmöglich das wichtigste G aneignen: die Impfung. Ohne "Zwang" und mit Freuden. Endlich a Ruh dann. Die Mutationen sind schätzungsweise kein großes Problem. Auffrischen und gemma.

Bei die rechtlichen Bestimmungen stört mi a wengl, dass se kana drau hoit und niemaund wos sogt. Ständig hörst im Fernsehen von dem Abstand, der inexistent is. Im Schwimmbad zum Beispiel. Na glaub da echt wer, dass sich die Kinder oder auch die Erwachsenen dran halten? Da kann der Badewaschl doch noch so oft ermahnen. Nutzt nix. Und dann noch dieser grandiose Einfall mit ständiger Maskenkpflicht im Freibad in der Schweiz von einem völlig hirnlosen Menschen. Bis zum Schwimmbecken sollns die Maskn aufhaben. Na wo gibt a dann die Maskn beim Reinhupfen ins Wasser hin? Übers Ohrwaschl hängen?
 
Die aktuelle Verordnung is a irgendwie lustig. Einerseits steht dort etwas von einer Testpflicht für Arbeitnehmer im Kundenkontakt. Gleich danach relativiert jedoch die Verordnung mit dem sinngemäßen Wortlaut: Kommt der Arbeitnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, hat er beim Kundenkontakt eine Schutzmaske zu tragen. Iss jetzt a Pflicht oder kane? Oiso kane.

Typisch österreichisch wieder einmal.

Edit: Die Juristen des Ministeriums sollten einmal einen Kursus bei die Sheliak belegen, damit auf Punkt und Beistrich alles interpretationsfrei passt. :mrgreen:
 
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Frag einmal den Verfassungsrechtler Mayer, was er davon hält.

In Amerika dürfen Geimpfte nun ohne Maske und ohne Abstand herumlaufen. Das erwarte ich mir zwar nicht in Österreich in dieser Form , aber ich erwarte mir, dass die von Bundeskanzler Kurz prognostizierte Normalität schleunigst Einzug hält.

Das ist auch verfassungswidrig 🤫🤫🤫
 
Gutes Motto
"Auch die Perversion hat einen Anspruch auf Ästhetik".
Aufruf an alle COVID-Leugner:
Drückt Euch gefälligst SCHÖN aus!
 
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Ich bin jetzt nicht sicher, ob das heißt, dass die Ausgangsbeschränkungen am Samstag um Mitternacht enden, glaube (!) aber eher, dass sie, weil sie ja am Samstagabend noch gültig "bis 06.00 Uhr des folgendes Tages" einsetzen, noch bis Sonntag früh gelten.
Der ORF Hat es jetzt anders gemeldet (Ende Mitternacht). Soll mir recht sein. Ich werd schlafen.
 
mmmmm
Hoffentlich hält nun dieser positive und erfreuliche Trend an. Die nächsten Verordnungen könnten dann Erleichterungen bringen.

...nau daunn passts eh 😵 ...

"Für heute waren in Wien etwa 40 Demo-Veranstaltungen angemeldet, vier Kundgebungen im Vorfeld von der Polizei untersagt worden, darunter auch zwei neuerliche Proteste gegen die Corona-Maßnahmen sowie Versammlungen zum Nahost-Konflikt. Die Exekutive rechnete dennoch mit zahlreichen Demonstranten und war in Zivil und Uniform mit einem Großaufgebot im Einsatz."....

...irgendwie is den Leuten fad in der Birn.... :lalala: :undweg:
 
Erleichterung bringt es, wenn wir nicht übermütig werden.
Der Eindruck von Übermut kam in den letzten Tagen durchaus auf. Trotzdem steigen wir im Sommer wieder auf MNS um und sind nächstes Jahr weitgehend maskenbefreit. Eine Einschätzung. Alles natürlich unter der Voraussetzung von kontrollierbaren Mutationen.
 
In die Datenschutz-Diskussion kann ich mich nicht wirklich erhellend einbringen. Aber ich denke auch, das es Einzelzettel sein müssen. Mir schiene im Studio nützlich, den bekanntgegeben (und :) überprüften) GGG-Status des Kunden und den Namen der besuchten Dame mitzuvermerken.
Sollte sich diese dann als infiziert herausstellen, müssten nur ihre Kunden (ja, ich weiß, grau ist alle Theorie - wenn Ihr wollt, lacht darüber) verständigt werden - ob auch Geimpfte und Genesene verständigt werden müssen, weiß ich nicht.

Für alles hier Geschriebene gilt mMn: Je mehr man im Voraus überlegt, desto reibungsloser (Schelm, wer an Gleitgel denkt!) funktioniert dann der Ablauf. Kopf hoch!

Auch wenn die meisten es wahrscheinlich ohnehin wissen - ein Hinweis auf den Einzelzetteln, warum die Daten erhoben werden, und dass die Zetteln nach 4 Wochen vernichtet werden, ist vielleicht auch ganz sinnvoll.
 
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