Rechtliche Bestimmungen zu Ausgangsbeschränkungen und Geschäftsöffnung

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Und davor ist das Hirn eh auch wo anders ... und das Wattestäbchen dort gehört eher in den Kink-Bereich
 
Die Einschätzung mag subjektiv sein :mrgreen:, aber ich stelle an anderer Stelle Überlegungen zur Registrierungspflicht im Prost-Lokal an ... und bin (auf der Basis einer sehr guten Anregung von außen seitens einer lieben und g'scheiten SW) zu einem interessanten Ergebnis gelangt.
 
@ youknowwhoyouare: Danke fuer den Hinweis!

Die Empfehlungen zur Sexarbeit sind ueberarbeitet*) worden auf der Webseite des GesMin (unter "Fachinformationen/ fuer Unternehmen...") veroeffenlticht worden.

Es ist keine Rede von Registrierung! Der 2-m-Abstand darf, "sofern dienstleistungstypisch" unterschritten werden. Masken, ja, werden erwaehnt.
Sonst zahlreiche Hygienevorschriften (inklusive Hinweis auf des legendaere "Lecktuch" :)).

Und wieder das Formulierungsschmankerl, das auch schon letzten Juni enthalten war -
*) ich meine, wir koennen ja nicht alles aendern!:

Besonderes Augenmerk wird auf die regelmäßige Reinigung bzw. Desinfektion von Türgriffen, Geländern und anderen Oberflächen mit Einwegtüchern gelegt, die häufig berührt werden.

Und, Freunde, keine Gangbangs!
 
interessant wird z.B.:

Der/die Betreiber*in oder Eigentümer*in des Bordellbetriebs (z.B. Club, Studio, Laufhaus etc.), in der die Dienstleistung erbracht wird, hat ein COVID-19 Präventionskonzept für die verschiedenen Bereiche des Betriebs auszuarbeiten und umzusetzen. Weiters ist ein*e COVID-19-Beauftragte*r zu bestellen
 
Besonderes Augenmerk wird auf die regelmäßige Reinigung bzw. Desinfektion von Türgriffen, Geländern und anderen Oberflächen mit Einwegtüchern gelegt, die häufig berührt werden.
Die Einwegtücher sollen häufig berührt werden? :mrgreen:
interessant wird z.B.:

Der/die Betreiber*in oder Eigentümer*in des Bordellbetriebs (z.B. Club, Studio, Laufhaus etc.), in der die Dienstleistung erbracht wird, hat ein COVID-19 Präventionskonzept für die verschiedenen Bereiche des Betriebs auszuarbeiten und umzusetzen. Weiters ist ein*e COVID-19-Beauftragte*r zu bestellen
Ein paar Zeilen hinschreiben und passt schon:
 
Es ist bereits eine 2. Novelle zur OeffnungsVO kundgemacht worden - BGBl II 223/2021 - auch sie tritt morgen in Kraft (wie die gesamte OeffVO).

Ein paar Korrekturen bzw Klarstellungen:
  • Maskenpflicht in Sportstaetten nur im Inneren - und dort befreit bei der Sportausuebung und unter der Dusche (Par 8(6) Z 1)
  • (war eh schon und wurde offenbar nur zu uebertragen vergessen): In Baedern an Seen und Fluessen, wenn kein "Badebetrieb" stattfindet, nur Abstandspflicht (und in Innenraeumen Maske) - kein Covid-Konzept etc, keine Registrierung (Par 9(2) Z 2)
  • Eine Aenderung der Bestimmungen fuer Proben und Auffuehrungen von Vereinen - da blick ich noch nicht ganz durch (irgendwie wurde die Freigrenze von 10 Personen gerstrichen und (?) durch die "4 aus 2 Haush +Ki"-Grenze ersetzt - sehr unsicher) (Par 13(8))
  • Eine kleine Aenderung (Klarstellung wohl nicht) der Regeln fuer die die "4 aus 2 Haush + Ki"-Treffen. Unsicher. (Par 13(9)).
  • Nur die vergessene Fortfuehrung der Testausnahme, wenn ein Test unmoeglich ist (Kranke, Behinderte). Sollten diese geimpft/genesen sein, haben sie das allerdings nachzuweisen. Testausnahme ist nachzuweisen. (Par 19(9) und 20(2)).
  • Ausnahme beim Teilnehmerzaehlen fuer persoenliche Assistenz/Betreuer. (Par 19(10)).
Ha! Und die Korrektur des Zaehlfehlers ...
Huhu! :winke:Der oberg'scheite Archie glaubt schon wieder, einen Fehler entdeckt zu haben:
Der Par 24 der OeffVO hat schon drei Absaetze. Die Novelle im Art 2 muesste also einen Abs 4 anfuegen!
 
Es gibt offenbar ein weiteres erlaeuterndes Mail des Herrn Hofrat (mit Gueltigkeit fuer Wien).
Zu beachten zB: Die Wiener Extra-VO fuer Gastronomie-Personal gilt fuer alle Prost-Lokale mit Gastro-Lizenz (nicht nur, wenn tatsaechlich Speisen und Getraenke verabreicht werden) und dort auch fuer die SWs.
Quelle: ein Posting von Diavola
 

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  • Mail Langer 2021-05-18.pdf
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hm, die entsprechende Stelle auf der HP sieht dann so aus (wie Du richtig sagst, nur die deutsche Version wurde geändert).
hab mir jetzt nicht die Mühe gemacht, die Inhalte der fast 1 Jahr alten anderen Sprachversionen gegen die deutsche abzugleichen (zumindest bei der englischen hätte ich es ja noch geschafft).

Sollte eh alles gleich geblieben sein, dann frag ich mich nach dem Sinn der Überarbeitung. Sollten aber Änderungen vorgenommen worden sein, frag ich mich nach dem Sinn, veraltete und somit nicht mehr gültige Sprachversionen auf der HP zu belassen.


 
Zur "wertfreien" Ergänzung für alle, die nicht nur die Erlassung, der sondern evtl auch die Vollziehung der Vorschriften interessiert.
Aus dem Thread zu einem nö., nur ein paar Hoppelsprünge von Wien entfernten Laufhaus.
die 3Gs zu überprüfen ist ziemlich unmöglich im Paysex Bereich....oder glaubt irgendjemand das in einer ohnehin schon extrem angeschlagenen Branche Zahlungswillige abgewiesen werden wegen irgendeinem Zettel von dem kein Mensch weiss ob der echt ist....etc.
Ich war gestern seit längerer Zeit wieder mal dort, bezüglich 3G hat mich niemand gefragt und auch registrieren musste ich mich nicht.
Beim verlassen des LH als ich zu meinem Auto ging wurde ich dann von der Polizei angehalten und die wollten dan von mir dann meinen Eintrittstest sehen. Ich habe Ihnen dann meinen Impfpass gezeigt und die Sache war erledig.
Was mich verwundert hat, sie wussten genau wie lange ich dort war (30 Minuten), das bedeutet sie haben sich dort irgendwo versteckt denn wie ich gekommen bin ist mir nicht aufgefallen das die Polizei 👮‍♀️ dort steht.
 
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Erschreckend dass die Exekutive für solche Überwachung Zeit & Personal hat , aber Attentäter nicht observiert werden .....
 
Zur Information fuer Interessierte:
Das Bundesgesetz BGBl I 90/2021 novelliert das Epidemiegesetz und das Covid-Massnahmengesetz.

Def ORF schreibt dazu

Der „Grüne Pass“ kann, wie von der Regierung anvisiert, mit 4. Juni in Österreich starten. Denn die zuvor in einer Nationalratssondersitzung dafür gebilligte gesetzliche Grundlage nahm gestern auch die Bundesratshürde. Wie im Vorfeld vereinbart, stimmten die SPÖ und darüber hinaus auch NEOS zu. Nur die FPÖ stellte sich neuerlich gegen die entsprechende Änderung des Epidemiegesetzes.
Mit der Novelle wird die Möglichkeit für einen elektronischen Nachweis von Coronavirus-Impfung, Genesung oder Testung eröffnet. Alternativ wird es auch ein PDF geben, das ausgedruckt werden kann. Auch sonstige schriftliche Nachweise werden laut Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) anerkannt.
Die Gesetzesänderung war in der Begutachtung scharf kritisiert worden. Die größten Kritikpunkte wurden allerdings gestrichen. Die SPÖ sah es als ihren Erfolg, dass weder die befürchteten Bewegungsprofile möglich sein werden noch eine große Datensammlung und -verknüpfung.
 
Ich leb ja nicht im 16. Jahrhundert. Und wozu überhaupt ausdrucken, der gelbe Impfpass würde wohl auch genügen.

...oiso im 16.Jhdt host sicher noch nix "ausdrucken" können und gelber Impfpass, ja würd genügen, seh ich auch so aberrrr ...wenns dir nicht eingetragen wird , so wie derzeit bei mir :cautious: ....schau ma mal .... ;)...und diese "Handysignatur" bekommst du nur über ein "App" :lalala:
 
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