Rechtliche Bestimmungen zu Ausgangsbeschränkungen und Geschäftsöffnung

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Und wozu überhaupt ausdrucken, der gelbe Impfpass würde wohl auch genügen.

In Kombination mit einem amtlichen Lichtbildausweis zur Überprüfung der Identität. :lehrer: Genau genommen...

Ich werde den QR-Code des Impfpasses und ein Foto des Personalausweises in einer Grafik zusammenfassen und diese dann am Handy ohne Scrollen herzeigen. So kann die prüfende Stelle den QR-Code scannen und mit einem Blick auch die Identität feststellen, falls die Motivation überhaupt dazu besteht.

Handy rausziehen, Knopf drücken, herzeigen, einstecken. Ganz bequem.
 
In Kombination mit einem amtlichen Lichtbildausweis zur Überprüfung der Identität. :lehrer: Genau genommen...

Ich werde den QR-Code des Impfpasses und ein Foto des Personalausweises in einer Grafik zusammenfassen und diese dann am Handy ohne Scrollen herzeigen. So kann die prüfende Stelle den QR-Code scannen und mit einem Blick auch die Identität feststellen, falls die Motivation überhaupt dazu besteht.

Handy rausziehen, Knopf drücken, herzeigen, einstecken. Ganz bequem.

...so ähnlich hätt ichs auch vor :rolleyes: schau ma mal obs kloppt... bzw. dies so akzeptiert wird.... :unsure:🍺
 
Erschreckend dass die Exekutive für solche Überwachung Zeit & Personal hat , aber Attentäter nicht observiert werden .....
Das ist mehr typisch als erschreckend. So basteln sie sich ihre kleinen täglichen Erfolgserlebnisse, Kleingeister die sie sind. Am Land natürlich schlimmer als im städtischen Bereich.
Es gibt schon welche mit Haltung, Courage, Augenmass, aber mehr als 10% sind es nicht.
 
...so ähnlich hätt ichs auch vor :rolleyes: schau ma mal obs kloppt... bzw. dies so akzeptiert wird.... :unsure:🍺
Das grüne Hakerl beim QR-Code ist zu 100% nichtssagend, sondern einzig und allein zählt das Zertifikat, in das der Kellner beispielsweise beim Einscannen des QR-Code Einblick hat. Deshalb genügt ein Sceenshot vom QR-Code. In der Praxis sieht es vielleicht anders aus. Dann zeige ich halt die pdf-Datei vom elektronischen Impfpass her. Muss sich der Kellner diese dann halt vergrößern und herumscrollen.

@Mitglied #480089

Auch die Polizeibeamten haben sich an die E-Mail des Herrn Hofrat Mag. *L vom Prostitutionsreferat zu halten, die an alle angemeldeten Prostituierten erging. Dort steht nichts von einer Registrierungspflicht, sofern der Kunde weniger als 16 Minuten seine Zeit dort zu verbringen beabsichtigt. Dies deckt sich auch mit der aktuellen Verordnung.

So afoch kennans ses ned mochn. Hurn selber gern überall umeinander und dann noch groß auf Kontrollor machen. ;)
 
Wir blicken einer - in Anbetracht der derzeitigen Lage - rosigen Zukunft entgegen. Wie ich schon hier im Corona-Unterforum vor ein paar Wochen schrieb, wird die FFP2-Pflicht im Sommer zu weiten Teilen in eine MNS-Pflicht umgewandelt werden und wir sind im Jahr 2022 weitgehend maskenbefreit. Bis auf wenige Ausnahmen (Spital z. B.). Woher diese Erkenntnis? Einschätzung halt. Unter Berücksichtigung der aktuellen Lage.

Voraussetzung dafür bleibt natürlich die Kontrollierbarkeit von Mutationen. Kein Problem. Binnen eines einzigen Monats sind mRNA-Impfstoffe adaptierbar und das Rollout an die breite Masse kann nach 5 Wochen beginnen.

Die Impfungen gewinnen langsam die Überhand über die Infektionen und ich bin felsenfest davon überzeugt, dass sich über den kommenden Herbst niemand mehr bis aufs Kreuz anscheißen muss. Dies sagte ich auch meiner Mundhygienikerin vor ein paar Monaten in abgeschwächter Form, weil sie Angst davor hatte.
 
Die Handy-Signatur hab ich schon viele Jahre. Einfach zur Post, zur Krankenkassa (jetzt "Österreichische Gesundheitskasse") oder zum Finanzamt hingehen, gültigen amtlichen Lichtbildausweis mitnehmen (Führerschein, Reisepass), sich ein Passwort ausdenken und sich für die Handy-Signatur registrieren lassen. Nimmt ungefähr 15 Minuten Zeit in Anspruch. Termin muss vereinbart werden.

Bitte auf die Passbildkriterien achten und am besten in einen Fotoautomaten reinsetzen. Der macht das mit 7 Euro um einiges günstiger als der Fotograf - und die Fotos schaun trotzdem schön aus. :mrgreen:
 
Vielleicht noch eine kleine Ergänzung zur derzeitigen rechtlichen Situation:

Da ich mich aus persönlichen Gründen wegen dem Haarwuchs partout nicht testen lassen und daher niemanden näher an mich heranlassen will und dies außerhalb des Forums im Geheimen auch durchziehen möchte, war ich nicht nur aus diesem Grund natürlich der Erste, der nach einem Jaukerl lechzte, damit er dann seine Ruhe für 9 Monate ab dem 1. Stich hat. Mit Comirnaty von Ugur Sahin und seinen Experten - also den Impfstoff von Biontech.

Es gab überhaupt keine erwähnenswerte Impfreaktion. Außer am Tag danach, als ich meine Schulter an der Einstrichstelle spürte. Als ob man schlecht geschlafen hätte und der Nerv in Mitleidenschaft gezogen worden wäre. Kein Schmerz, sondern nur ein etwas unangenehmes Gefühl, als ob jemand für 24 Stunden mit dem Daumen auf die Schulter draufdrücken würde.

Jetzt eigentlich zur rechtlichen Situation. ;)

Es könnte sein, dass sich Arbeitgeber in nächster Zeit auf ihre Fürsorgepflicht berufen und daher eine berechtigte Kündigung einleiten, falls ein Bediensteter die Impfung aus fadenscheinigen Gründen verweigert. Schließlich soll der Arbeitgeber seine Mitarbeiter und Kunden schützen. Beispielsweise war in jüngerer Vergangenheit davon zu hören, dass Geimpfte keinen Einlass mehr in gewisse Esoterik-"Ordinationen" bekämen, weil die Impfung ansteckend sei. Solch einen Humbug sollte man gleich wieder beiseite legen. Derlei Grundlagen basieren auf keinerlei wissenschaftlichem Fundament, sondern nur auf Glauben.
 
.... :unsure: o_O ...hüfst ma... ;) dann moch i scheinbar irgendwos/wie foisch.... :cautious:
Lediglich Termin bei Post, Gesundheitskasse, Finanzamt und dergleichen vereinbaren und mit einem SMS-fähigen Handy, einem Passfoto, das den verlinkten Passbildkriterien entspricht und einem ausgedachten Passwort hingehen.

Das Passwort danach unbedingt ändern. Am besten mit KeePass2. Von der Passwort-Datenbank mindestens 2 Sicherheitskopien anfertigen und am besten eine davon außer Haus verschlüsselt lagern.
 
...also....zuerst mal, ich mache dies alles übern PC,.... da ich bei "Finanz-online" bin konnte ich diese Handyaktivierung über "Finanzonline" beantragen. Es kam dann dieses Schreiben und nach Durchführung dieser Schritte kam zuletzt die Aufforderung, aus meiner Sicht, zum herunterladen eines "App's".....
Wobei ich auch nicht verstehe....ich wollte eine Handy-Aktivierung zur Einsicht auf "mein Elba" und laut diesem Schreiben habe ich eine "Freischaltung bezüglich Bürgerkarte beantragt"...... und alles wos mir zu kompliziert ist bzw. erscheint brauch i net...... :cautious: ...Danke auf jeden Fall fürs "Mitgefühl"..... :lalala:

20210528_154548.jpg....:winke:
 
...also....zuerst mal, ich mache dies alles übern PC,.... da ich bei "Finanz-online" bin konnte ich diese Handyaktivierung über "Finanzonline" beantragen. Es kam dann dieses Schreiben und nach Durchführung dieser Schritte kam zuletzt die Aufforderung, aus meiner Sicht, zum herunterladen eines "App's".....
Wobei ich auch nicht verstehe....ich wollte eine Handy-Aktivierung zur Einsicht auf "mein Elba" und laut diesem Schreiben habe ich eine "Freischaltung bezüglich Bürgerkarte beantragt"...... und alles wos mir zu kompliziert ist bzw. erscheint brauch i net...... :cautious: ...Danke auf jeden Fall fürs "Mitgefühl"..... :lalala:

Anhang anzeigen 8873388....:winke:
Bürgerkarte und Handy-Signatur sind 2 verschiedene Dinge, die jedoch auf einer gemeinsamen Grundlage basieren. Für eine Bürgerkarte bräuchtest Du ein Kartenlesegerät.

Die Handy-Signatur ist wirklich keine Hexerei. Wenn Du Dich damit nicht genau auskennst, einfach bei den oben genannten Zertifizierungsstellen (Post, Gesundheitskasse, Finanzamt) vorsprechen oder anrufen. Möglicherweise ist in Corona-Zeiten eine Terminvereinbarung unbedingt notwendig. Also besser vorab anrufen.
 
@Mitglied #177998

Nachdem ich mir Deine verlinkte Grafik vom Finanzministerium durchgelesen hab: Mach einfach das, was dort steht. Die Begriffe "Bürgercard" und "Handy-Signatur" sind irreführend geworden. Im Grunde genommen wickelt man viele Behördenwege nur mehr über Handy-Signatur ab. Die Bürgercard ist ausgestorben.

Du brauchst Dir auch keine überflüssige App runterzuladen. Alles geht ohne App an einem Desktop-PC wie bei Dir (Windows benennt manche Software jedoch gerne als App wie bei einem Handy). Diese durcheinandergeworfenen Fachbegriffe irritieren dann oftmals verständlicherweise den durchschnittlichen Anwender.

Oiso vorläufig zusammengefasst:

• Handy-Signatur und Bürgercard is punkto Schutzfunktion eigentlich fast Dasselbe.

• für die Bürgercard bräuchtest Du jedoch ein eigenes Kartenlesegerät, in das Du Deine eCard reinsteckst

• Für den digitalen Identitätsnachweis reicht die Handy-Signatur. Damit kannst Du Deine Unterschrift digital leisten. Diese Unterschrift wird wie eine handschriftliche Unterschrift vor jedem österreichischen Gericht in allen Instanzen anerkannt.
 
@Mitglied #177998

Nachdem ich mir Deine verlinkte Grafik vom Finanzministerium durchgelesen hab: Mach einfach das, was dort steht. Die Begriffe "Bürgercard" und "Handy-Signatur" sind irreführend geworden. Im Grunde genommen wickelt man viele Behördenwege nur mehr über Handy-Signatur ab. Die Bürgercard ist ausgestorben.

Du brauchst Dir auch keine überflüssige App runterzuladen. Alles geht ohne App an einem Desktop-PC wie bei Dir (Windows benennt manche Software jedoch gerne als App wie bei einem Handy). Diese durcheinandergeworfenen Fachbegriffe irritieren dann oftmals verständlicherweise den durchschnittlichen Anwender.

Oiso vorläufig zusammengefasst:

• Handy-Signatur und Bürgercard is punkto Schutzfunktion eigentlich fast Dasselbe.

• für die Bürgercard bräuchtest Du jedoch ein eigenes Kartenlesegerät, in das Du Deine eCard reinsteckst

• Für den digitalen Identitätsnachweis reicht die Handy-Signatur. Damit kannst Du Deine Unterschrift digital leisten. Diese Unterschrift wird wie eine handschriftliche Unterschrift vor jedem österreichischen Gericht in allen Instanzen anerkannt.

...danke für deine "Erklärung" :daumen: vom Gefühl habe ich auch alles so gemacht aber irgendwie hoit irgendwos foisch o_O ich werds halt nochmals versuchen ;) schau ma mal.... 🍺
 
...danke für deine "Erklärung" :daumen: vom Gefühl habe ich auch alles so gemacht aber irgendwie hoit irgendwos foisch o_O ich werds halt nochmals versuchen ;) schau ma mal.... 🍺

Sprichst halt am Schalter vor. Die Beamten freuen sich sicherlich über die Anwesenheit eines Bürgers, der ihre Zeit mit blöden Fragen überhaupt nicht stiehlt. :mrgreen:;)

Mach nur. Wir sind nicht aus Zucker und haben schließlich die Aufgabe, den "Kunden" ihre Ansprüche bestmöglich zu erklären, auch wenn sie zu faul oder zu dumm sind, ein Informationsblatt durchzulesen. ;)
 
.... :unsure: o_O ...hüfst ma... ;) dann moch i scheinbar irgendwos/wie foisch.... :cautious:

ich hab von der post per brief einen code bekommen (bin auf post.at registriert und verfifiziert) und dann über handy-signatur.at freigeschalten. da kommen diverse felber doe du zwischen app und bürgerkarte auswählen kannst aber darunter gibts einen textlink wo es mit sms-pincode geht. (siehe screenshot; dort klicken wo "textlogin oder irgendwas mit sms steht"

oder du gehst da irgendwo hin und die sollens dir per sms machen A-Trust
 

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nachtrag: so gehts dann auf der elgaseite weiter; tan via sms. da brauchst nix app oder sonst was!
 

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