Rechtliche Bestimmungen zu Ausgangsbeschränkungen und Geschäftsöffnung

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M.E. fehlt jedenfalls noch:
Wie erfolgt die Überprüfung von "GGG" bei den Gästen, wie werden die Aufzeichnungen geführt?
Die Überprüfung erfolgt bei Ankunft des Gastes visuell. Über die Überprüfung braucht keine Aufzeichnung geführt werden. Kein GGG -> kein Einlass.
Wie und in welcher Häufigkeit erfolgt die Prüfung von "GGG" bei den Dienstleister*innen (Erweiterung von Pkt 7)
Einmal wöchentlich Teststraße auf freiwilliger Basis.
Wie werden die Gäste über die COVID-Regeln (und das Präventionskonzept) informiert?
Mittels Aushang und im Bedarfsfall mittels persönlichen Gesprächs.
Wie wird sichergestellt, dass die Dienstleister*innen das Präventionskonzept kennen und anwenden? (ebenfalls Teil deines Pkt. 7)
Indem man mit ihnen darüber redet.
genauere Beschreibung der Abläufe im Fall von Pkt 2
Sofortige Selbstquarantäne aller Kontaktpersonen (indem man mit ihnen darüber redet) und sofortiger Anruf bei 1450 muss doch ausreichen - besser und schneller gehts überhaupt nicht.
Weitere Hygiene-Maßnahmen (Erweiterung Pkt 3)
Putzen erfolgt mit purem Ethanol. :mrgreen:
Dann könnte ebenfalls noch die Erwähnung des/der COVID-Beauftragten und deren/dessen Aufgaben fehlen.
Name und Adresse sollte vom Beauftragen am Konzept ersichtlich sein - richtig.
Die WKO hat ein "Musterkonzept" und einen "Risikocheck" erarbeitet, die eine gute Grundlage sind. Hier der Link: COVID-19 Präventionskonzept
Hab mir die Dokumente im Link zur WKO kurz angeschaut. Sind ein paar gute, jedoch branchenfremde Ansätze dabei.

Danke auf jeden Fall für die Tipps!

Was wollen die eigentlich von einer chinesischen Bordellinhaberin mit rudimentären Deutschkenntnissen? Dass sie die Verordnung kennt und ein "besseres" Konzept als ich oder Du ausarbeitet?

Das weiß doch eh jeder, was er gegen Corona machen soll. Das muss ich nicht noch extra via Konzept in Worte kleiden. Viel Lärm um nichts, aufgeblasen und schwer zu lesen, diese Konzepte.

Ich z. B. desinfikzier einmal wöchentlich jeden Freitag wie ein Haftlmacher bis zur erlösenden Impfung. Keine Berechtigung Bilder zu betrachten - Bild entfernt. Vielleicht hilfts ja was. :mrgreen:
 
Beim GGG bin sogar ich (aus dem Gesundheitswesen) überfragt:

• wie lange soll welcher Test für diese Branche für Kunde oder Anbieterin gelten?

• wie lange und ab welchem Zeitpunkt mit welchem Impfstoff gilt ein Kunde und eine Anbieterin als epidemiologisch risikoarm?

Das wären nur 2 Fragen, die sich mir momentan stellen.

Mit diesem Präventionskonzept legt man Selbständigen nur Hürden in den Weg.
 
Irgendwo hab ich's erwähnt: Wenn ein Geimpfter kommt, sind die Konsequenzen im Infektionsfall für ihn anders. Es steht mMn dafür, einen Vermerk auf dem Registrierungszettel anzubringen.

Ab dem 22. Tag vom Erststich an gerechnet bei Impfstoffen mit 2 Teilimpfungen (Biontech und Moderna z. B.) gilt er derzeit für 9 Monate ab dem Erststich als Kontaktperson der Kategorie II. Das heißt, keine behördliche Quarantäne.

Soll noch einer durchblicken...
 
30 Blattln von meiner selbst erstellten Registrierungsliste hab' ich auch schon für sie bereitliegen und nehms ihr mit, damit die bei ihr bereits bekannten Zivil-Bullen (einer davon der Wamperte) bei einer Kontrolle zufrieden sind. :mrgreen:




Registrierung bezüglich COVID-19-Schutzmaßnahmen






Datum der Ankunft des Kunden:



Uhrzeit der Ankunft des Kunden:



Vorname des Kunden:



Familienname des Kunden:



Telefonnummer des Kunden:



E-Mail-Adresse des Kunden:



Unterschrift des Kunden:
 
Des is doch bitte a völliger Schwachsinn, dass man in jeder Branche mit Registrierungspflicht nur die Ankunftszeit des Kunden vermerken muss.

Erst durch die Verweilzeit (Ankunft + Verlassen) ergibt sich ein vernünftiges Abbild für die Behörde, sodass sie dann adäquat mit Absonderungen reagieren kann.

Beispiel:

Gast 1 im Wirtshaus gibt am 19.05.21 seine Ankunft mit 16 Uhr an.

Gast 2 am Nebentisch des gleichen Wirtshauses gibt am 19.05.21 seine Ankunft mit 17 Uhr an.

Da kann ich doch nicht automatisch davon ausgehen, dass sich diese beiden Gäste nun überschnitten haben. Vielleicht Hat Gast 1 schon nach 20 Minuten die Lokalität verlassen und konnte daher nicht mehr von Angesicht zu Angesicht mit Gast 2 interagieren, was zur Folge hat, dass keiner der beiden Gäste als Kontaktperson der Kategorie I eingestuft werden kann.

I kenn mi söba nimma gscheit aus... Und ich glaube, es ergeht nicht nur mir so.
 
30 Blattln von meiner selbst erstellten Registrierungsliste hab' ich auch schon für sie bereitliegen und nehms ihr mit, damit die bei ihr bereits bekannten Zivil-Bullen (einer davon der Wamperte) bei einer Kontrolle zufrieden sind. :mrgreen:




Registrierung bezüglich COVID-19-Schutzmaßnahmen






Datum der Ankunft des Kunden:



Uhrzeit der Ankunft des Kunden:



Vorname des Kunden:



Familienname des Kunden:



Telefonnummer des Kunden:



E-Mail-Adresse des Kunden:



Unterschrift des Kunden:

Der mehrfarbige Kugelschreiber liegt bereit. Echte Fanboys verwenden die türkise Mine.
 
In der Praxis wirds vermutlich folgendermaßen ausschauen:

Bei einer Kontrolle des Puffs reicht den Polizisten (übrigens der undankbarste Beruf neben Steuerberater - ständig verändern sich die Dinge und über alles sollst immer genau im Bilde sein) ein schriftliches Präventionskonzept mit mehreren vernünftigen Punkten, damit sie sehen, dass man sich Gedanken darüber machte.

Auch auf die Registrierungsliste werden sie ein Auge werfen. Stehen da alle paar Tag nur vereinzelt Namen drin, wird meine Frau Chefin ihnen sagen, dass die Kunden aus Angst vor Verlust ihrer Anonymität vermehrt Hausbesuche präferieren und den Kundenschwund damit glaubhaft begründen.

Möglichkeit zur unabschaltbaren Alarmauslösung bei der Polizei, grundlegende Hygiene, ausgeleerte Mistkübeln, 2 Toiletten bei über 50 Quadratmeter Kundenfläche u.s.w. sind sowieso seit jeher eine Selbstverständlichkeit.

I waß echt ned, wos die no ollas von uns woin. Da musst ja schon ein halberter Jurist sein, um die ganzen Auflagen richtig zu befolgen.

Nicht einmal beim Spazierenfahren hat man seine Ruhe mehr. :mrgreen:

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In der Praxis wirds vermutlich folgendermaßen ausschauen:
bei uns so:
Ein Hallo mit dem Keller bei einen Jägermeister mit Red Bull. 1-2 Picolo mit der Dame seiner Wahl alles abchecken und dann um Zimmer sich das Hirn raus vögeln nach 5 Monaten Lockdown.
Keine Registrierung, kein 3G einfach wieder Freiheit und grenzenlose Vögeln.
 
bei uns so:
Ein Hallo mit dem Keller bei einen Jägermeister mit Red Bull. 1-2 Picolo mit der Dame seiner Wahl alles abchecken und dann um Zimmer sich das Hirn raus vögeln nach 5 Monaten Lockdown.
Keine Registrierung, kein 3G einfach wieder Freiheit und grenzenlose Vögeln.
Dauert bei manchen, sicher nicht lange
 
Bei den rechtlichen Bestimmungen kennt sich vor lauter Verordnungen und Verweisen auf diesen und jenen Paragraphen und Absatz sowieso keine Sau mehr aus.

Mal schauen, ob ich das Verweigern der forcierten Testungen durchhalte. Ich habs halt ungern, dass mir unbekannte Leute zu nahe kommen und womöglich meine Nase unsachgemäß ruinieren. Einerseits steht in der aktuellen Verordnung niedergeschrieben, dass man im Kundenverkehr zu Tests verpflichtetet ist. Anderseits steht dort auch in gleichem Atemzug, dass, wenn man der Verpflichtung nicht nachkommt, eine FFP2-Maske im Parteienverkehr zu tragen ist.

Nichts leichter als das. Trag ich halt weiter den Zuz und bin nach 3 Wochen nach dem Erststich aus dem Schneider - also Anfang Juni.
 
I sogs jetzt amoi gaunz ehrlich an einem Freitag zu fortgeschrittener Stunde:

Die meisten Geschäftsinhaber werden auf die Regeln einen feuchten Kehricht geben. Da die meisten Geschäftsinhaber nur mehr aus Rumänen und Bulgaren sowie Chinesen anstatt einem Fredl Kreuzer bestehen, ist ihnen der aktuelle Gesetzestext in Österreich nicht so sehr geläufig beziehungsweise wurscht.

Die Chinesen geben normalerweise jedoch Obacht darauf, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Sie wollen keine Probleme mit den österreichischen Behörden bekommen. Würde sich außerdem auch schlecht auf das Mianzi auswirken, obwohl sie ihresgleichen in der Mafia den Kopf abschneiden und dazu schweigen wie ein Grab.

Von Einem kann man jedoch ausgehen:

• es wird Kontrollen von der Polizei bezüglich der Aufenthaltsberechtigung, der regelmäßigen Kontrolluntersuchungen, den Anfordernissen an die Betriebsstätte und der COVID-Schutzmaßnahmen geben

• auch die Finanzpolizei wird weiterhin die ordnungsgemäße Versteuerung überprüfen

• Bemühen ist die halbe Miete. Bemüht sich eine Betreiberin sichtlich um die Eindämmung von Corona, bekommt sie ein grünes Hakerl vom Herrn Inschpecktor. ;)
 
Mal schauen, ob ich das Verweigern der forcierten Testungen durchhalte. Ich habs halt ungern, dass mir unbekannte Leute zu nahe kommen und womöglich meine Nase unsachgemäß ruinieren.

Ruiniert wird da im Normalfall nix, ist ja auch medizinisch geschultes Personal in den Teststraßen; ich bin gefühlt 100 mal getestet (2-3 Mal/Woche seit Einführung der Teststraßen und davor schon einige Male) und der Nase geht es immer noch gut. Ist aber natürlich Geschmackssache, ich war/bin für die Hausbesuche ja verpflichtet und fand eigentlich nicht gut, dass Kund*innen zuhause nicht gesetzlich dazu verpflichtet waren, wenn sie sich Dienstleister*innen ins Haus geholt haben.
Wenn du in Wien bist, dann kann ich dir aber die "Alles Gurgelt" Aktion empfehlen, da fahrt dir niemand in die Nase, ist auch gratis, und bei der Dichte an Bipa/Billa/Tankstellen mit Billa in Wien ist auch die Abgabe flott erledigt. Internet und Handykamera/Webcam braucht man. Ist ein PCR Test, der 72 Stunden gilt ab Testung (man wartet maximal 24 Stunden auf's Ergebnis, also hat man dann immer noch 48 Stunden übrig).



Was ganz anderes: Wenn's wahr ist, gilt in Oberösterreich auch alles so wie in Wien (Bordelle öffnen fix), habe heute eine mail von einer Dame der Landesregierung bekommen und es wurden keine Sonderbestimmungen auf Landesebene genannt.
Auszug aus dem mail: "...da auch die Freizeitbetriebe, zu denen auch die Ausübung einer Sexualdienstleistung gehört, wieder geöffnet sind. Die nähere Voraussetzungen finden Sie in der COVID-19- Öffnungsverordnung ( jedenfalls eines der 3 Gs und FFP2 Maske)"
Ab 19. Mai sind auf jeden Fall Hausbesuche wieder erlaubt in Oberösterreich!
 
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