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@Mitglied #4975
Ein paar erste rasche Verweise.
Zum Präventionskonzept siehe Par 1 Abs 3. Deine Beispiele sind nur der erste von sieben Punkten.
Zur 20-m2-Regel: Gesamtfläche minus Nicht-Kunden-Räume durch 20 = max Kundenzahl. Wobei ich die "20" angesichts der Sonderregelung für Friseure (dort genügen 10) zur Diskussion stelle. Argumentieren lässt sich beides.
Zur Dusche im Zimmer: interessanter Ansatz, wird sich aber mit einem Argument wie zB "primäre Zweckwidmung der Räumlichkeit" wohl festfahren ...
"Länger andauernder Kontakt" - zerbricht Dir nicht den Kopf, das tritt in ein paar Tagen (noch vor oder knapp nach dem 19.) wieder außer Kraft im Sinne von ... dann alle.
Zu den Getränken nur als Gegenfrage: Was ändert sich? Die Zutrittsbedingungen für Einzelpersonen sind dieselben (und du fragst ja nicht nach Gangbang). Der Betreiber kann natürlich sein Covid-Konzept erweitern. Er muss nur (im Empfangsraum des Studios) aufpassen, dass die Gäste das Getränk nicht an der Bar und nicht im Stehen trinken dürfen. Das Buffet in den Clubs (und ehemals auch in der Aichholzgasse) scheint bleiben zu dürfen.
Ein paar erste rasche Verweise.
Zum Präventionskonzept siehe Par 1 Abs 3. Deine Beispiele sind nur der erste von sieben Punkten.
Zur 20-m2-Regel: Gesamtfläche minus Nicht-Kunden-Räume durch 20 = max Kundenzahl. Wobei ich die "20" angesichts der Sonderregelung für Friseure (dort genügen 10) zur Diskussion stelle. Argumentieren lässt sich beides.
Zur Dusche im Zimmer: interessanter Ansatz, wird sich aber mit einem Argument wie zB "primäre Zweckwidmung der Räumlichkeit" wohl festfahren ...
"Länger andauernder Kontakt" - zerbricht Dir nicht den Kopf, das tritt in ein paar Tagen (noch vor oder knapp nach dem 19.) wieder außer Kraft im Sinne von ... dann alle.
Zu den Getränken nur als Gegenfrage: Was ändert sich? Die Zutrittsbedingungen für Einzelpersonen sind dieselben (und du fragst ja nicht nach Gangbang). Der Betreiber kann natürlich sein Covid-Konzept erweitern. Er muss nur (im Empfangsraum des Studios) aufpassen, dass die Gäste das Getränk nicht an der Bar und nicht im Stehen trinken dürfen. Das Buffet in den Clubs (und ehemals auch in der Aichholzgasse) scheint bleiben zu dürfen.
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