Rechtliche Bestimmungen zu Ausgangsbeschränkungen und Geschäftsöffnung

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Zur Frage von Folgetests im Beherbergungsgewerbe*) wirft der ORF folgende Frage auf:
*Ihr braucht mich nicht auf die geringe Relevanz für Stundenhotel hinzuweisen.

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In der Pressekonferenz wurde insoweit etwas Klarheit geschaffen, als für "Beherbergung ohne ZusatzDL" als Beispiele Selbstversorgerhütten und Appartements genannt wurden und als Beispiel für die Zusatz-DL die Gastronomie (also auch schon der Barbesuch und das Frühstück). Da gilt dann mMn die von der Art des Tests abhängige Wiederholungsfrequenz.

Nicht geklärt scheint mir aber, ob zB das Bettenmachen und das Aufräumen (mit dem Spezialfall der Zwischenreinigung im Appartement nach einer Woche) als Zusatz-DL oder als Basisbestandteil der Beherbergung gilt. Wäre relevant für Hotel/Pension Garni, aber auch für Campingplatz mit getrennt betriebenem Buffet, aber theoretisch auch für Hotelzimmerbuchung ohne Frühstück.

Vielleicht kommt da was in den Erläuterungen oder in den FAQ-Antworten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zur Frage, welche Impfungen gelten, formuliert die VO seltsam (Par 1(2) Z 5):

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Was bedeutet "zentral zugelassen"?
Wien und insbesondere das Bundeskanzleramt ist zwar bekanntlich der Nabel der Welt ... aber ...
österreich-zentral (und nicht nur in der Mitte des Zillertals)?
EMA (trotz aller Anti-EU-Zentralismus-Proteste)?
WHO? (Nein, nicht the WHO, sondern die Weh-ha-ohhh!)**)

Da müssen wir wohl wirklich auf weitere Sub-Erleuchtungen warten. Ich weiß, dass zB "heute" schon "Sputnik njet" geschrieben hat.

**) Alt, aber gut ... damit Ihr das Lachen nicht verlernt ...

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Quadratmeterregel im Prost-Lokal

Für persönliche DL-Betriebe gilt lt Par 5(1) Z 4 iVm Par 5(3) der reduzierte Platzbedarf von 10m² pro Kunde.
Außerdem gilt laut Par 5(3) letzter Satz die Abstandsregel nicht (der Friseur darf nähertreten - vielleicht nicht nur der ...)
 
Was bedeutet "zentral zugelassen"?
Wien und insbesondere das Bundeskanzleramt ist zwar bekanntlich der Nabel der Welt ... aber ...
österreich-zentral (und nicht nur in der Mitte des Zillertals)?
EMA (trotz aller Anti-EU-Zentralismus-Proteste)?
WHO? (Nein, nicht the WHO, sondern die Weh-ha-ohhh!)**)

ich verstehe das als “in Österreich zugelassene Impfstoffe“

Theoretisch, wenn das Burgenland ein Impfstoff zulassen würde ( z.B. Sputnik V, was scheinbar besser/sicherer als AstraZeneca ist), gilt das NICHT als zentral zugelassen.
 
Fuer mich bleiben folgende Fragen weiterhin unbeantwortet - und das wird sich vielleicht nicht einmal mit dem Wortlaut der VO klaeren lassen:
Fuer wen gilt die 20m2-Regel, und welche Flaechen werden in die Berechnung einbezogen?
Inzwischen, weitergedacht ...
Quadratmeterregel im Prost-Lokal

Für persönliche DL-Betriebe gilt lt Par 5(1) Z 4 iVm Par 5(3) der reduzierte Platzbedarf von 10m² pro Kunde.
Außerdem gilt laut Par 5(3) letzter Satz die Abstandsregel nicht (der Friseur darf nähertreten - vielleicht nicht nur der ...)
:hmm:
 
In der Pressekonferenz wurde insoweit etwas Klarheit geschaffen, als für "Beherbergung ohne ZusatzDL" als Beispiele Selbstversorgerhütten und Appartements genannt wurden und als Beispiel für die Zusatz-DL die Gastronomie (also auch schon der Barbesuch und das Frühstück). Da gilt dann mMn die von der Art des Tests abhängige Wiederholungsfrequenz.

.... :unsure: .... heißt das.... ich kann als "geimpfter" eine Frühstückspension buchen und darin auch wohnen :hmm: aber fürs Frühstück muss ich mich trotzdem testen :unsure: ???????????????????????? ....wenn ja.... gilt mMn.... ein Ausspruch ,Seinerzeit, eines bekannten Radrennfahrers.... o_O ...."san denn de deppat"..... :lalala:
 
Zuletzt bearbeitet:
ich kann als "geimpfter" eine Frühstückspension buchen ... aber fürs Frühstück muss ich mich trotzdem testen
Nein, ich glaub da hast was falsch verstanden. Die anderen beiden Gs (geimpft, genesen - jeweils wenn die Fristen beachtet werden) befreien ja von der Testpflicht.
Die Wiederholungsfrage stellt sich nur bei jenen, die sich auf das G von "getestet" berufen.
 
Genau. Keine Experimente mit unseren Kindern! Sie sollen im Klassenverband nicht ungeimpften Kindern ausgesetzt werden.
Ab hier
Taferl!

Es können ja "Sonderschulen für Kinder mit besonderer Impflosigkeit" eingerichtet werden.
 
Nein, ich glaub da hast was falsch verstanden. Die anderen beiden Gs (geimpft, genesen - jeweils wenn die Fristen beachtet werden) befreien ja von der Testpflicht.
Die Wiederholungsfrage stellt sich nur bei jenen, die sich auf das G von "getestet" berufen.

....naja aber.... :unsure:
...."Nur Getestete, Genesene und Geimpfte können in Hotels und Herbergen einchecken. Für die Inanspruchnahme von Gastronomie, Wellness oder Fitnesseinrichtungen ist zusätzlich ein aktueller negativer Testnachweis erforderlich."....
...und du meinst dies gilt nur für "Getestete".....schau ma mal wie es wirklich wird :confused:
 
....naja aber.... :unsure:
...."Nur Getestete, Genesene und Geimpfte können in Hotels und Herbergen einchecken. Für die Inanspruchnahme von Gastronomie, Wellness oder Fitnesseinrichtungen ist zusätzlich ein aktueller negativer Testnachweis erforderlich."....
...und du meinst dies gilt nur für "Getestete".....schau ma mal wie es wirklich wird :confused:

also so wie sie es ind en oe1 nachrichten gebracht haben musst du dich nicht testen wenn du in den letzten sechs monaten genessen bist bzw. vor 21 tagen geimpft wurdest. nach drei monaten fällt das mit den 21 tagen weg, da musst du beide impfunegn haben. das einzige was für geimpfte und genesene bleibt sind die maskenpflicht.
 
Letzteres stimmt in großen Zügen (hat nix mit den OeBB zu tun).
Aber nochmals zu @Mitglied #177998 , dem "nur" Getesteten:
(Die ersten beiden Passagen sind aus dem Par 7 (Beherbergung), die dritte aus dem Par 6 (Gastro)).

Zum Wohnen brauchst nur bei der Ankunft den Test.
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Aber jedes Mal, wenn Du Restaurant, Sauna/Schwimmbad oder Fitnessraum betreten willst, ...
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... musst Du GGG sein, also muss Dein letzter Test - je nach Testart - noch gültig sein.
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Also, gemeinsam mit dem Unterkunftgeber ein bissl planen, und die Wiese sollte gemäht sein.
 
@Mitglied #486609 hat in einem anderen Thread ein fürs Erste einmal als authentisch anzusehendes Mail veröffentlicht.
Es spiegelt seine Interpretation (und damit jene der LPolDion Wien) wider.
Nach dieser Auskunft überlagert die 20-m²-Regel für Freizeitbetriebe die 10-m²-Regel für pers DL.
 
Genau. Keine Experimente mit unseren Kindern! Sie sollen im Klassenverband nicht ungeimpften Kindern ausgesetzt werden.
Ab hier
Taferl!

Es können ja "Sonderschulen für Kinder mit besonderer Impflosigkeit" eingerichtet werden.

Welche Eltern mögen, dass Ihre Kinder neue Impfstoffe testen?
Ich sicher nicht…
 
Die Häuser und Studios werden sich ja garnicht retten können vor einem nicht enden wollenden Ansturm an Kunden.
Die Verluste der letzten Monate werden im Nu ausgeglichen sein. Wir haben uns alle lieb. Die nächsten Monate, Jahre werden die besten sein.

Alles Gute und viel Fantasie!
 
Dann wäre "bundesweit" ein verständlicherer Begriff gewesen.
Verständlich schon - aber leider nicht treffsicher.
Ich vermute, dass es explizit um die (alleinige?) Genehmigungsbefugnis des Ministeriums gehen dürfte. :unsure:
Die föderalistisch "organisierte" Impfstrategie hat ja zu sehr unterschiedlichen "Ergebnissen" geführt - und das in einem wirklich überschaubaren Ländlein wie Ösistan.

Aber - überlassen wir die Wortklaubereien den Jurist*innen. ;)
 
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