Rechtliche Bestimmungen zu Ausgangsbeschränkungen und Geschäftsöffnung

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Naja aber Puffs brauchen wir als letztes.
Welche Eltern mögen, dass Ihre Kinder neue Impfstoffe testen?
Die Eltern habens eh soweit gebracht und haben das Virus auf den Menschen springen lassen und noch dazu auf der ganzen Welt verbreitet.

Wenn das Virus für Kinder gefährlich wird, müssen auch sie geimpft werden.
Wollen tut das keiner, aber ob wir wollen ist da eher zweitrangig, weil eine Erstinfektion hat immer die größte Gefahr in sich.
Und da ist eine Impfung um Antikörper zu bilden, sicher ein besserer Weg.
Hat sich bei der 5faxh Schutzimpfung ja auch bewährt.
 
Lautet das tatsächlich "Nur Getestete, Genesene und Geimpfte" und nicht doch "Nur Getestete, Genesene oder Geimpfte"?
MWn ist einer der drei Sachverhalte ausreichend - allerdings mit unterschiedlicher Gültigkeitsdauer.

.... :unsure: ...hab dies so ....

Registrierungspflicht im Lokal
Im Lokal gilt dann eine Registrierungspflicht bei Aufenthalt länger als 15 Minuten (gilt daher nicht für Take Away oder Lieferanten) und die Abstandsregel von zwei Metern zwischen Personengruppen. Indoor sind vier Personen pro Tisch zuzüglich maximal sechs Kinder erlaubt, outdoor zehn Personen und zehn Kinder. Bis man am Tisch sitzt, müssen FFP2-Masken getragen werden. Auch für Mitarbeiter ist FFP2 vorgeschrieben. Wer vom Personal getestet, geimpft oder genesen ist, darf auch nur einen gewöhnlichen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Regeln für Hotellerie und Beherbergung
Nur Getestete, Genesene und Geimpfte können in Hotels und Herbergen einchecken. Für die Inanspruchnahme von Gastronomie, Wellness oder Fitnesseinrichtungen ist zusätzlich ein aktueller negativer Testnachweis erforderlich.


wo "rauskopiert" , find aber die Seite nicht mehr.... :rolleyes: ....ich meine aber, das "und"... ist als und/oder gemeint ;) und nicht "und zusätzlich".... :lalala:
 
Gab's schon 5 mRNA Impfstoffe VOR 01.01.2020?
Geben tut es sie seit 1994.
War ein langer Weg und Forschung.
Sind halt weiterentwickelnde und bessere Impfstoffe als die "alten" DNA Impfstoffe.

Das sie erst jetzt kommen liegt als daran, das man
ersten sehr lange geforscht hat und
zweitens das die Technik "nun" vorhanden ist.
 
... ein "oder" könnte als "ausschließlich" missverstanden werden ... dann darfst du nur Geimpfte oder nur Genesene usw einlassen.
 
Und du möchtest die ersten mRNA Impfstoffe für Menschen mit Kinder testen. Sehr vernünftig
Nein. Ich sagte, dass wir uns diese Frage stellen müssen und es wahrscheinlich dazu kommen wird, weil die Erstinfektion eine große Gefahr für Neugeborene sein könnte.
Aber das wird sich zeigen.
Hoffen tue ichs nicht, dass wir Neugeborene impfen müssen.

Aber mahn sieht schon jetzt an den PostCovid Fällen, dass das Virus neurale Schäden bringen kann und das ist bei der Entwickkung von Kindern sehr, sehr kritisch.
 
.... :unsure: ...hab dies so ....

Registrierungspflicht im Lokal
Im Lokal gilt dann eine Registrierungspflicht bei Aufenthalt länger als 15 Minuten (gilt daher nicht für Take Away oder Lieferanten) und die Abstandsregel von zwei Metern zwischen Personengruppen. Indoor sind vier Personen pro Tisch zuzüglich maximal sechs Kinder erlaubt, outdoor zehn Personen und zehn Kinder. Bis man am Tisch sitzt, müssen FFP2-Masken getragen werden. Auch für Mitarbeiter ist FFP2 vorgeschrieben. Wer vom Personal getestet, geimpft oder genesen ist, darf auch nur einen gewöhnlichen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Regeln für Hotellerie und Beherbergung
Nur Getestete, Genesene und Geimpfte können in Hotels und Herbergen einchecken. Für die Inanspruchnahme von Gastronomie, Wellness oder Fitnesseinrichtungen ist zusätzlich ein aktueller negativer Testnachweis erforderlich.


wo "rauskopiert" , find aber die Seite nicht mehr.... :rolleyes: ....ich meine aber, das "und"... ist als und/oder gemeint ;) und nicht "und zusätzlich".... :lalala:

Auf der HP des Sozialministeriums (siehe HIER) ist zu finden:
Gastronomie:
- "3-G-Regel: Zutritt nur für getestete, genesene oder geimpfte Personen" Hier ist es also eindeutig formuliert, was du und ich ohnehin angenommen haben.
Hotellerie und Beherbergung:
- "3-G-Regel beim Betreten und Einchecken"
- "Für die Inanspruchnahme von Gastronomie, Wellness und Fitnesseinrichtungen ist ein aktueller 3-G-Nachweis erforderlich, Tests müssen dafür somit erneuert werden."
Den letzten Satz verstehe ich dahingehend, dass nur Tests(!) erneuert werden müssen (falls abgelaufen), weil Impfung und Genesung ja für ziemlich lange Zeiträume (1. Stich 3 Monate, Genesung 6 Monate, 2. Stich 9 Monate nach 1.) als aktueller 3-G-Nachweis gelten.
Man möge mich gegebenenfalls korrigieren, aber die Verpflichtung eines zusätzlichen(!) Tests für Gastro-im-Hotel sehe ich nicht.
 
....Danke.... :daumen:

Für die Inanspruchnahme von Gastronomie, Wellness oder Fitnesseinrichtungen ist zusätzlich ein aktueller negativer Testnachweis erforderlich.

"Für die Inanspruchnahme von Gastronomie, Wellness und Fitnesseinrichtungen ist ein aktueller 3-G-Nachweis erforderlich, Tests müssen dafür somit erneuert werden."

....:)
 
Sehr geehrte Damen und Herren,



die Meldestelle für Prostitutionsangelegenheiten der SVA 1 informiert.



Durch die COVID-19-Öffnungsverordnung ist das Betreten von Einrichtungen zur Ausübung der Prostitution zum Zweck der Inanspruchnahme von Dienstleistungen ab 19.05.2021, erlaubt.

Die wichtigsten Regeln im Überblick:

· Der Betreiber hat ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen.

· Der Betreiber hat einen COVID-19-Beauftragten zu bestellen.

· Der Betreiber hat sicherzustellen, dass die Freizeiteinrichtung von Kunden nur im Zeitraum zwischen 05.00 und 22.00 Uhr betreten wird.

· In geschlossenen Räumen dürfen sich maximal so viele Kunden gleichzeitig im Kundenbereich aufhalten, dass pro Freier 20 m² zur Verfügung stehen.

· Der Betreiber darf Freier, bei denen davon auszugehen ist, dass es zu einem länger andauernden Kontakt mit dem Personal kommt, nur einlassen, wenn diese einen Nachweis „genesen, geimpft oder getestet “ vorweisen. Der Freier hat diesen Nachweis für die Dauer des Aufenthalts bereitzuhalten.

· Von der Prostituierten ist der Nachweis „genesen, geimpft oder getestet “ zu erbringen oder eine FFP2-Maske zu tragen.

· Der Freier hat in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske (dies gilt nicht in Feuchträumen) zu tragen und gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, einen Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten (gilt nicht für den Abstand zwischen Freier und Prostituierter).

· Für das Verabreichen von Speisen und den Ausschank von Getränken gilt § 6 der Verordnung (Gastgewerbe).



Escortservice (Hausbesuche in der Wohnung des Kunden), sind aufgrund der COVID-19-Regelungen zulässig. Beim Betreten der Arbeitsorte ist das Infektionsrisiko durch geeignete Schutzmaßnahmen zu minimieren. Darüber hinaus ist von der Prostituierten der Nachweis „genesen, geimpft oder getestet “ zu erbringen oder eine FFP2-Maske zu tragen.



Details sind der beiliegenden Verordnung zu entnehmen.



Mit besten Grüßen

Wolfgang Langer

@Mitglied #486609 hat in einem anderen Thread ein fürs Erste einmal als authentisch anzusehendes Mail veröffentlicht.
Es spiegelt seine Interpretation (und damit jene der LPolDion Wien) wider.
Nach dieser Auskunft überlagert die 20-m²-Regel für Freizeitbetriebe die 10-m²-Regel für pers DL.

ja dieses Mail ist authentisch und betrifft die Auslegung für Wien, wie es in den anderen Bundesländern aussieht ist wieder eine andere Frage.. da sind ja teilweise auch Hausbesuche nicht erlaubt (in Bundesländern, wo diese sonst legal sind... wir versuchen das auch zu eruieren, wie die anderen Bundesländer die VO ab 19. Mai interpretieren).
Für Wien schaut es zumindest wirklich gut aus.
 
ja dieses Mail ist authentisch und betrifft die Auslegung für Wien, wie es in den anderen Bundesländern aussieht ist wieder eine andere Frage.. da sind ja teilweise auch Hausbesuche nicht erlaubt (in Bundesländern, wo diese sonst legal sind... wir versuchen das auch zu eruieren, wie die anderen Bundesländer die VO ab 19. Mai interpretieren).
Für Wien schaut es zumindest wirklich gut aus.

Daun damma hoid a bissale die Ortstafeln verrücken und daun passt's scho wieda :mrgreen::mrgreen::mrgreen::mrgreen::mrgreen:
 
Auch wenn jetzt manche die Nase rümpfen: Heisst das übersetzt Fortuna sperrt am 19. auf oder bleibt es zu?
 
Posting 1.574, E-Mail des Herrn Hofrat:

· Der Betreiber hat ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen.

Welche Anforderungen sind bei solch einem Präventionskonzept zu erfüllen? Desinfektionsmittel und Masken bereitstellen?

· In geschlossenen Räumen dürfen sich maximal so viele Kunden gleichzeitig im Kundenbereich aufhalten, dass pro Freier 20 m² zur Verfügung stehen.

Ein geschlossener Raum für die Verrichtung muss somit mindestens 20 Quadratmeter Platz bieten?

· Der Betreiber darf Freier, bei denen davon auszugehen ist, dass es zu einem länger andauernden Kontakt mit dem Personal kommt, nur einlassen, wenn diese einen Nachweis „genesen, geimpft oder getestet “ vorweisen. Der Freier hat diesen Nachweis für die Dauer des Aufenthalts bereitzuhalten.

Länger andauernder Kontakt = mehr als 15 Minuten? Welche Nachweise sind wie lange für die Inanspruchnahme der Dienstleistung gültig? Auch ein 1 Woche alter Antigen-Test?

· Von der Prostituierten ist der Nachweis „genesen, geimpft oder getestet “ zu erbringen oder eine FFP2-Maske zu tragen.

Siehe oberhalb.

· Der Freier hat in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske (dies gilt nicht in Feuchträumen) zu tragen

Bei Zimmern mit Dusche (= Feuchtraum) muss er also keine Maske tragen?

· Für das Verabreichen von Speisen und den Ausschank von Getränken gilt § 6 der Verordnung (Gastgewerbe).

Auch wenn er nur ein Glas Wasser bekommt?

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Es muss unbedingt eine 2. und aufklärende E-Mail folgen.
 
· Der Betreiber darf Freier, bei denen davon auszugehen ist, dass es zu einem länger andauernden Kontakt mit dem Personal kommt, nur einlassen, wenn diese einen Nachweis „genesen, geimpft oder getestet “ vorweisen. Der Freier hat diesen Nachweis für die Dauer des Aufenthalts bereitzuhalten.

Länger andauernder Kontakt = mehr als 15 Minuten? Welche Nachweise sind wie lange für die Inanspruchnahme der Dienstleistung gültig? Auch ein 1 Woche alter Antigen-Test?

· Von der Prostituierten ist der Nachweis „genesen, geimpft oder getestet “ zu erbringen oder eine FFP2-Maske zu tragen.

Siehe oberhalb.

welche Art Tests wie lange gültig sind, ist eh abseits des Mails sehr genau definiert

(Antigen Test aus z.b teststraße 48 Stunden, pcr 72 Stunden etc etc) ...

 
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