Rechtliche Bestimmungen zu Ausgangsbeschränkungen und Geschäftsöffnung

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Ausser dem Nachweis dürfe alles wie vor dem Lockdown sein
Es wird nicht lange dauern und kaum noch wer wird sich an die Zeit vor der Pandemie erinnern.
Das war mit Monarchie, Nazizeit, Besatzungszeit, erster Energiekrise, 9/11 so. In 5 jahren ist mit Verweisen auf "vor 2020" kein politisches Kleingeld mehr zu schlagen, die Welt hat sich dann einfach weitergedreht und wir widmen uns der von den Klimahysterikern propagierten Selbstgeiselung...
 
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Das ist auf alle Fälle eine gute Idee. Klar ersichtlich aufhängen, wenn es sein muss eher zu oft, als zu selten.
Auch wenn die Regeln klar sein sollten, kann man durch das weglassen einer gesonderten Information als Betreiber ein Problem bekommen
Ich freu mich, dass es in diesem Thread wieder einmal zu einer guten und für Manche nützlichen Sachdiskussion gekommen ist. :up:

Zwei Gedanken zum Präventionskonzept (ich bin froh, dass ich keines für ein Prost-Lokal erstellen muss; in die Erstellung eines solchen im "zivilen Bereich" bin ich allerdings eingebunden).
(1) Beim Zusammenstellen teilt die Überlegungen in zwei Teile:
  • Was müssen wir (Betreiber, Veranstalter, Organisatoren), an Abläufen, Strukturen und hinsichtlich unseres Status tun?
  • Was müssen die Besucher/Teilnehmer tun und worauf müssen wir bei ihnen achten?
(2) Das Konzept könnte/sollte zwei Facetten haben:
  • eine ausführliche (in der Lade), die den Behörden erforderlichenfalls das Verstehen der Regeln und ihrer Hintergründe sowie die Ernsthaftigkeit der Bemühungen nachweisen soll - inkl zB der geplanten Schritte, wenn eine SW positiv getestet werden sollte;
  • eine "leichtere" zur Einsicht (bzw zum auszugsweise Aushang), die dem Kunden einerseits die Ernsthaftigkeit der internen Bemühung zeigen, ihn aber nicht abschrecken soll (also nichts über "Behörden" oder 1450 verständigen). Der Kunde ohne GGG Nachweis darf eh nicht herein; wenn der PoS-Test positiv ausgeht, wird er mit Ermahnung und dem Auftrag zu Selbstqu. und PCR-Verifizierung weggeschickt. Was der Betreiber im Fall des positiven PoS-Tests offiziell zu tun hat, lässt sich in den Anleitungen für die Gastro nachlesen (sicherlich bald, wenn nicht jetzt schon, bei der WKO).
In die Datenschutz-Diskussion kann ich mich nicht wirklich erhellend einbringen. Aber ich denke auch, das es Einzelzettel sein müssen. Mir schiene im Studio nützlich, den bekanntgegeben (und :) überprüften) GGG-Status des Kunden und den Namen der besuchten Dame mitzuvermerken.
Sollte sich diese dann als infiziert herausstellen, müssten nur ihre Kunden (ja, ich weiß, grau ist alle Theorie - wenn Ihr wollt, lacht darüber) verständigt werden - ob auch Geimpfte und Genesene verständigt werden müssen, weiß ich nicht.

Für alles hier Geschriebene gilt mMn: Je mehr man im Voraus überlegt, desto reibungsloser (Schelm, wer an Gleitgel denkt!) funktioniert dann der Ablauf. Kopf hoch!
 
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Präventionskonzept für die Betriebsstätte soeben erstellt.

1. FFP2-Schutzmasken und Desinfektionsmittel stehen beim Eintritt und in jedem Verrichtungszimmer kostenlos zur Verfügung

2. bei einem aufgetretenen Infektionsfall erfolgt durch alle Kontaktpersonen die sofortige Selbstquarantäne und ein sofortiger Anruf unter 1450

3. sanitäre Einrichtungen werden nach jeder Benutzung unverzüglich gereinigt

4. Speisen und Getränke stehen nicht im Angebot

5. ausschließlich Einzeleinlass und -auslass für Kunden, maximal 2 Kunden gleichzeitig in der Betriebsstätte anwesend

6. Entzerrungsmaßnahmen aufgrund spärlicher Kundenfrequenz nicht erforderlich

7. Kenntnisse über COVID-19-Schutzmaßnahmen und richtige Anwendung von Eigentests vorhanden

Allen Kunden wird Obiges zur Einsicht gebracht und im Bedarfsfall erklärt.


Das muss reichen. Druck ich aus und nehms ihr mit, damit der Wisch dann im Ladl versauert. Allen Kunden wird Obiges natürlich nicht zur Einsicht gebracht, sondern nur darüber gesprochen. Sonst dreht der vor Schreck gleich wieder um.
 
Präventionskonzept für morgen im Puff bei uns.

1. Getränke einkühlen.
2. Am Zimmer die Heizung aufdrehen.
3. Kameras checken damit man sieht falls die Bullen kommen.
 
ist off-topic aber : ein Arbeitskollege hat in seiner Familie 2 Personen die als Mitarbeiter im Gesundheitswesen relativ rasch vollständig also 2 x geimpft wurden: beide sind dennoch in den letzten Wochen an Corona erkrankt........ bei einer Person okay es hat ja immer geheissen dass so manche Geimpfte weiter erkranken können, aber gleich alle beide...... wer also bitte soll in den nächsten Wochen die Getestet Negativen vor den ungetestet geimpften Positiven schützen??
 
wer also bitte soll in den nächsten Wochen die Getestet Negativen vor den ungetestet geimpften Positiven schützen??
Niemand
Kein Politiker tragt Verantwortung für die aktuellen Maßnahmen und Regeln…
In Köln gibt‘s scheinbar 1700 geimpften, die schon positiv getestet haben
EU-weit angeblich ca. 350.000 !!!
 
Präventionskonzept für die Betriebsstätte soeben erstellt.

1. FFP2-Schutzmasken und Desinfektionsmittel stehen beim Eintritt und in jedem Verrichtungszimmer kostenlos zur Verfügung

2. bei einem aufgetretenen Infektionsfall erfolgt durch alle Kontaktpersonen die sofortige Selbstquarantäne und ein sofortiger Anruf unter 1450

3. sanitäre Einrichtungen werden nach jeder Benutzung unverzüglich gereinigt

4. Speisen und Getränke stehen nicht im Angebot

5. ausschließlich Einzeleinlass und -auslass für Kunden, maximal 2 Kunden gleichzeitig in der Betriebsstätte anwesend

6. Entzerrungsmaßnahmen aufgrund spärlicher Kundenfrequenz nicht erforderlich

7. Kenntnisse über COVID-19-Schutzmaßnahmen und richtige Anwendung von Eigentests vorhanden

Allen Kunden wird Obiges zur Einsicht gebracht und im Bedarfsfall erklärt.


Das muss reichen. Druck ich aus und nehms ihr mit, damit der Wisch dann im Ladl versauert. Allen Kunden wird Obiges natürlich nicht zur Einsicht gebracht, sondern nur darüber gesprochen. Sonst dreht der vor Schreck gleich wieder um.

"Zimmer lüften nach jeden Besuch" fehlt!:aetsch:
 
Präventionskonzept für die Betriebsstätte soeben erstellt.

1. FFP2-Schutzmasken und Desinfektionsmittel stehen beim Eintritt und in jedem Verrichtungszimmer kostenlos zur Verfügung

2. bei einem aufgetretenen Infektionsfall erfolgt durch alle Kontaktpersonen die sofortige Selbstquarantäne und ein sofortiger Anruf unter 1450

3. sanitäre Einrichtungen werden nach jeder Benutzung unverzüglich gereinigt

4. Speisen und Getränke stehen nicht im Angebot

5. ausschließlich Einzeleinlass und -auslass für Kunden, maximal 2 Kunden gleichzeitig in der Betriebsstätte anwesend

6. Entzerrungsmaßnahmen aufgrund spärlicher Kundenfrequenz nicht erforderlich

7. Kenntnisse über COVID-19-Schutzmaßnahmen und richtige Anwendung von Eigentests vorhanden

Allen Kunden wird Obiges zur Einsicht gebracht und im Bedarfsfall erklärt.


Das muss reichen. ...
Nur so "aus dem Bauch heraus" (und daher auch wieder mit Disclaimer) fürchte ich, dass das zwar wichtige Elementen des Präventionskonzeptes sind, es aber leider NICHT reichen wird.

M.E. fehlt jedenfalls noch:
  • Wie erfolgt die Überprüfung von "GGG" bei den Gästen, wie werden die Aufzeichnungen geführt?
  • Wie und in welcher Häufigkeit erfolgt die Prüfung von "GGG" bei den Dienstleister*innen (Erweiterung von Pkt 7)
  • Wie werden die Gäste über die COVID-Regeln (und das Präventionskonzept) informiert?
  • Wie wird sichergestellt, dass die Dienstleister*innen das Präventionskonzept kennen und anwenden? (ebenfalls Teil deines Pkt. 7)
  • genauere Beschreibung der Abläufe im Fall von Pkt 2
  • Weitere Hygiene-Maßnahmen (Erweiterung Pkt 3)
Dann könnte ebenfalls noch die Erwähnung des/der COVID-Beauftragten und deren/dessen Aufgaben fehlen.

Die WKO hat ein "Musterkonzept" und einen "Risikocheck" erarbeitet, die eine gute Grundlage sind. Hier der Link: COVID-19 Präventionskonzept
 
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