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Schau ma, ob die Wiener noch heute etwas Klarheit in die Sache bringen.Kennt sich überhaupt noch jemand aus?
Ich bin 2 x geimpft. Ich werde nicht ausgehen und daheim auch beim Schlafen eine FFP 2 - Maske tragen. Ich hoffe, dass das dann allen Bestimmungen entspricht.Schau ma, ob die Wiener noch heute etwas Klarheit in die Sache bringen.
Kommt drauf an, ob innerhalb des Babyelefanten-Radius eine körpernahe Dienstleisterin liegt und ob zwischen Euch eine Trennwand zur Verringerung der Infektionsgefahr angebracht ist.Ich hoffe, dass das dann allen Bestimmungen entspricht
Wenn es nicht wieder so viele Ausnahmen geben würde, weil man unbedingt zwischen den G's Spalten möchte, wäre es so denke ich durchaus klar, was wann wo zu tun ist. Mach es aber seit Monaten so, dass bei zB Lokalen, Veranstaltungen, öffentlichen Räumen dort Nachfrage, was sie meinen die korrekte Auslegung ist bzw ob es noch zusätzliche Hausregeln gibt. Gerade mit Kindern unterschiedlichen Alters fällt es mir oft schwer alles korrekt mitzunehmen. Der eine hat einen Ninjapass, der andere ein Zertifikat, der nächste braucht eine FFP2, der andere gar nichts.Kennt sich überhaupt noch jemand aus?
... es ist alles ganz einfach....Kennt sich überhaupt noch jemand aus?
Ich will mich grundsätzlich selbst schützen. Daher stellt sich auch die Frage - wo kann, wo muss ich eine Maske tragen überhaupt nicht.
Ich verwende sie einfach ...
"diese" sind die Mitarbeiter, denn diese sind diejenigen, um die es in diesen Absätzen geht - der Kundenkontakt ist nur eine Ergänzung ür die Örtlichkeit (zum Bleistift in einem Lagerraum wäre kein Kundenkontakt, also dort für keinen Mitarbeiter Maskenpflicht, egal ob getestet, geimpft, genesen oder einfach nur so bei der Arbeit)Aber:
Laut Abs 1a gilt die Maske- oder Plexi-Pflicht in "normalen" Kundenbereichen (also Nicht-Lebensmittel, -Apotheken, -Post, -Bank) für Mitarbeiter "mit Kundenkontakt nicht, wenn diese" GGG sind. Wer sind diese? Mitarbeiter oder Kunden?
Laut dem jetzt ganz neuen Abs 1b gilt die Masken- oder Plexi-Pflicht in den "normalen" Kundenbereichen (siehe oben) inklusive den Gängen in Einkaufszentren und Markthallen für Mitarbeiter "mit Kundenkontakt nicht, wenn diese" nachweislich geimpft oder genesen sind sind. Wer sind "diese"?
es geht um die Unterscheidung der Geschäfte und das ganze Brimborium drumherum - zum Bleistift Donauzentrum, SCS. ... Interspar, Bank Austria und Co sind Abs.(1), während C&A, Libro Diskont und Co sowie der allgemeinen Flächen (1a) sindUnd: Was ist der Unterschied im Geltungsbereich zwischen Abs 1a und Abs 1b? OK, die Gänge sind irgendwie explizit mit einbezogen. Aber hätte man das, ich meine, nicht irgendwie anders haben können? Und was ist jetzt mit denen, die "nur" getestet sind oder "nur" den Antikörpernachweis haben?
Bei mir in der ArbeitEs gab dann noch Dienstag Nacht eine kleine Korrektur-Novelle, aber nicht hinsichtlich der Nachweises der Nachweislosigkeit.
1. Novelle zur 2. COVID-19-Maßnahmenverordnung, BGBl II 396/2021.
Allerdings versteh ich sie nicht und kenn mich nicht aus (gilt schon für den Abs 1a des Par 9, der davor eingefügt wurde, und jetzt auch für den Abs 1b).
Es geht um die Ausnahmen von der Verpflichtung des Par 9 Abs 1: in Betriebsstätten (und Ämter/Gerichte) im Inneren für Mitarbeiter Maske (jetzt FFP2) oder Plexiglasscheibe o.ä.
Einfach ist noch der Abs 2: Keine Pflicht für Personal zur Maske (auch ohne Plexiglasscheibe), wenn das Personal GGG (inkl Antikörper) und der Kunde GGG (inkl Möglichkeit des ad-hoc-Tests) hat.
Aber:
Laut Abs 1a gilt die Maske- oder Plexi-Pflicht in "normalen" Kundenbereichen (also Nicht-Lebensmittel, -Apotheken, -Post, -Bank) für Mitarbeiter "mit Kundenkontakt nicht, wenn diese" GGG sind. Wer sind diese? Mitarbeiter oder Kunden?
Laut dem jetzt ganz neuen Abs 1b gilt die Masken- oder Plexi-Pflicht in den "normalen" Kundenbereichen (siehe oben) inklusive den Gängen in Einkaufszentren und Markthallen für Mitarbeiter "mit Kundenkontakt nicht, wenn diese" nachweislich geimpft oder genesen sind sind. Wer sind "diese"?
Und: Was ist der Unterschied im Geltungsbereich zwischen Abs 1a und Abs 1b? OK, die Gänge sind irgendwie explizit mit einbezogen. Aber hätte man das, ich meine, nicht irgendwie anders haben können? Und was ist jetzt mit denen, die "nur" getestet sind oder "nur" den Antikörpernachweis haben?
Leider gibt es keine Erläuterungen (RBegr) zur 396er-VO.
Vollkommen ernsthaft: Wenn das jemand besser versteht, bitte um eine Erklärung. Gern auch per PN, wenn aus irgendeinem Grund für opportun erachtet.
Zur Erleichterung der Analysearbeit: Die VO in der heute geltenden Fassung ist hier:
RIS - 2. COVID-19-Maßnahmenverordnung - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 16.09.2021
Der Par 9 igF allein ist hier:
RIS - 2. COVID-19-Maßnahmenverordnung § 9 - Bundesrecht konsolidiert
www.ris.bka.gv.at
beim nochmaligem Lesen fällt diesbezüglich auf, dass lt. (1b) auch nur noch Ziffer 2 (Impfung), Ziffer 3 (Genesung) oder Ziffer 5 (Absonderungsbescheid) als entsprechender Nachweis aufgezählt sind
........................... es lebe die Autokorrektur..... !.... - zum Bleistift Donauzentrum, SCS. ... Interspar, Bank Austria und Co sind Abs.(1), während C&A, Libro Diskont und Co sowie der allgemeinen Flächen (1a) sind
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Beim Schlafn interessiert kan. Wast beim Pudern machst muss amtlich geregelt wern.Ich bin 2 x geimpft. Ich werde nicht ausgehen und daheim auch beim Schlafen eine FFP 2 - Maske tragen. Ich hoffe, dass das dann allen Bestimmungen entspricht.