Rechtliche Bestimmungen zu Ausgangsbeschränkungen und Geschäftsöffnung

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Und wohin geht die Luft die man ständig ausatmet? Nach wenigen Minuten ist die Maske feucht und die Feuchtigkeit wird mit an die Umgebung abgegeben...
Also nach Wochen mit Maske am Arbeitsplatz.... es stimmt einfach nicht, dass dies passiert.
Und es ist auch gar kein Problem, zwei oder drei Masken am Arbeitsplatz zu haben und diese regelmäßig zu wechseln bzw. zu lüften. Die Büros lüften wir ja auch einmal pro Stunde.
 
Also nach Wochen mit Maske am Arbeitsplatz.... es stimmt einfach nicht, dass dies passiert.
Und es ist auch gar kein Problem, zwei oder drei Masken am Arbeitsplatz zu haben und diese regelmäßig zu wechseln bzw. zu lüften. Die Büros lüften wir ja auch einmal pro Stunde.

Obwohl alle 15 Minuten als Richtwert gilt zu lüften.

Also hat bei euch im Büro jeder diese einmal MNS und keine Stoffmasken?
 
Obwohl alle 15 Minuten als Richtwert gilt zu lüften. ...
Diesen Richtwert kenne ich nicht. Bei uns gilt, dass alle 30 Minuten 5 Minuten stoßzulüften ist (ab 2 Personen im Büro).

... Also hat bei euch im Büro jeder diese einmal MNS und keine Stoffmasken?
Jede und jeder hat beides.
Vom Arbeitgeber ein 5er Pack Einmalmasken und 2 Stoffmasken (mit und ohne Einlagemöglichkeit) erhalten. Und die Kolleginnen und Kollegen bringen auch ihre eigenen Masken mit.
Einmalmasken haben mittlerweile eigene Sammler, wo man sie einwerfen kann.
 
Diesen Richtwert kenne ich nicht. Bei uns gilt, dass alle 30 Minuten 5 Minuten stoßzulüften ist (ab 2 Personen im Büro).


Jede und jeder hat beides.
Vom Arbeitgeber ein 5er Pack Einmalmasken und 2 Stoffmasken (mit und ohne Einlagemöglichkeit) erhalten. Und die Kolleginnen und Kollegen bringen auch ihre eigenen Masken mit.
Einmalmasken haben mittlerweile eigene Sammler, wo man sie einwerfen kann.

Und die Stoffmasken werden mehrmals am Tag gewechselt, luftdicht verpackt und Zuhause ordnungsgemäß gewaschen? Jeder nimmt sich die Maske ordnungsgemäß ab und die Hände-Desinfektion klappt?

 
Und die Stoffmasken werden mehrmals am Tag gewechselt, luftdicht verpackt und Zuhause ordnungsgemäß gewaschen? Jeder nimmt sich die Maske ordnungsgemäß ab und die Hände-Desinfektion klappt?
Soweit ich das einblicke (bei ca 3000 Bediensteten !) ja und nein.
Nachdem ich in einem Betrieb mit sehr viel Laborarbeit (Gifte, Radioaktivität, Infektionsrisiko) arbeite, gehe ich davon aus, dass die Kolleginnen und Kollegen den Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung beherrschen. ;)
Und Handhygiene gehört zur Arbeitsroutine.

Ja, die Stoffmasken müssen selbst versorgt und gereinigt werden. Durch Home-office ist die durchschnittliche Präsenz am Arbeitsplatz auf 30-40% gesenkt worden. Dadurch ist es leichter geworden, die Risiken zu senken.
Es hat noch keine einzige Clusterbildung gegeben.

Das führt vielleicht auch zum eigentlichen Thema des threads zurück - die Ausgangsbeschränkungen dürfen nur durch unvermeidbare Arbeiten am Arbeitsplatz nicht eingehalten werden. Das heißt, dass auch immer in der Woche zuvor entsprechende Planungen einzutragen sind. Für diese bestätigt der Arbeitgeber die Notwendigkeit - nicht für spontane Arbeiten an der Arbeitsstätte.
 
Meines Erachtens - Ja.
Und sollte eigentlich kein Diskussionsbedarf mehr sein - das Infektionsrisiko ist nach wie vor sehr hoch. Man sieht es ja an den Neuinfektionsraten.

Also - ich will mir nicht eine Corona-Infektion vom Arbeitsplatz nach Hause einschleppen....

Du.
Aber die Sekretärin meines Vaters weiss imme alles gerne besser..
"Uns betrifft das nicht, wir halten eh Abstand"..
Mal sehen, ob es sie beeindruckt, wenn ich sie mit den Erkenntnissen aus dem Forum konfrontiere :)
 
Weiß Dein Herr Papà, aus welchen beruflichen Quellen Du Deine Informationen schöpfst?
 
Weiß Dein Herr Papà, aus welchen beruflichen Quellen Du Deine Informationen schöpfst?
Einwand - @Mitglied #548352 hat mehrfach betont, ausschließlich privat in diesem Forum unterwegs zu sein ...
Also - es ist keine "berufliche" Quelle... nur der peniblen Korrektheit halber warat's...
;)
I bin übrigens a nuar privat hier. :cool:
 
...Mal sehen, ob es sie beeindruckt, wenn ich sie mit den Erkenntnissen aus dem Forum konfrontiere :)
Das wird wohl ganz und gar von der Art der Erkenntnisse abhängen.... :lalala::lalala::lalala:

Wobei ich natürlich einschränken möchte, dass es zu einer guten Sekretärin, Assistentin heutzutage, dazu gehört, dass sie alles und dies besser weiß..... :sneaky::lol:
 
Guten Abend.
Es gibt einen Entwurf eines neuen Textes, mit dem
  • einerseits die 3.SchuMaV (die ja eigentlich noch bis 26.12. geholten hätte, aber jetzt bis 25.12. verkürzt wird) nochmals rasch in Details geändert wird und
  • andererseits die neue 2.Notmaßnahmen VO erlassen wird (die ab 26.12. und in ihrer Gesamtheit - nicht nur für Ausgangsbeschränkungen - einmal nur bis 4.1. in Kraft sein wird).
https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:f40037fa-92b5-4019-8397-8e02d7d6c766/Entwurf_2. COVID_NotMV_VO.pdf

Einen Überblick gibt das Gesundheitsministerium hier:

Und der ORF bemüht sich hier
 
Zuletzt bearbeitet:
... ich frage mich schon die ganze Zeit, welchen Grund es hat, dass die neue Verordnung ab dem 26.12 gelten soll oder muss??
:hmm:.... immerhin ist das noch ein echter, ganzer Weihnachtsfeiertag....
 
... ich frage mich schon die ganze Zeit, welchen Grund es hat, dass die neue Verordnung ab dem 26.12 gelten soll oder muss??
:hmm:.... immerhin ist das noch ein echter, ganzer Weihnachtsfeiertag....

....und do frogst die net :hmm: ...
" Für Silvester gibt es keine Ausnahme, auch da gilt rund um die Uhr: Gestattet ist (ab 26. Dezember) nur mehr das Zusammenkommen zweier Haushalte, dabei darf aber nur ein Einzelner eines Haushaltes mehrere andere Haushaltszugehörigen treffen. "
.... :lalala:
 
...könnte doch auch ab dem 27. gelten... oder?
Aber da das Büro des Herrn Bk K gar nicht auskunftfreudig ist, werden wir das wohl nicht so bald erfahren.
 
Heute kam jetzt einmal eine kleine Novelle (BGBl I 138) zum gesetzlichen Überbau, dem Covid-19-Maßnahmengesetz (ursprünglich 12/2020). Sie tritt morgen in Kraft.
Es wird ergänzt, dass die Polizei (und nicht mehr nur Organe der BezirksVerwBeh) Betretungsverbote, Voraussetzungen und Auflagen überprüfen dürfen.
Da im betroffenen Artikel 9 den Überprüfen Betretungrechte auch für Arbeitsstätten eingeräumt werden, wird noch klargestellt, dass auswärtige Arbeitsstätten, die im privaten Wohnbereich liegen, von Besuchen durch die Polizei geschützt bleiben.

Ich sehe in dieser Klarstellung eine eindeutige Relevanz für die Hausbesuche von persönlichen Dienstleister(inne)n.
 
Was ich geil fände: wenn die Sperrstunde mit den Sirenen von "The Purge" eingeläutet würde... :vamp:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Was ich geil fände: wenn die Sperrstunde mit den Sirenen von "The Purge" eingeläutet würden... :vamp:

Du bist sicher auch für Straffreiheit für begangene Delikte auf den Strassen während der Ausgangssperren.
Da könntest Covidioten jagen gehen und tätest einmal was anderes sehen als Deinen Wald ;)
 
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