Schelling: Arbeitslosengeld in Österreich zu hoch

Die Abfertigung ist keine staatliche Sozialleistung. :lehrer:
Naja ... Tintin meint, man könnte die Auszahlungsdauer des Arbeitslosengeldes verkürzen, wenn nach einer Kündigung zunächst das Abfertigungskonto geplündert wird und dann erst das Arbeitslosengeld kommt. Du, calamos und ich sehen darin eine Lohnkürzung, man kann aber natürlich auch eine Kürzung von Sozial(versicherungs)leistungen sehen, weil ja das Arbeitslosengeld gekürzt (und durch stückweise Abfertigungszahlungen ersetzt) wird.

Aus meiner Sicht ist es aber g'hupft wie g'hatscht, es ist zum Nachteil der Arbeitnehmer. Ob man ihnen aus der linken Tasche was nimmt oder aus der rechten, ist zweitrangig.
 
Aus meiner Sicht ist es aber g'hupft wie g'hatscht, es ist zum Nachteil der Arbeitnehmer.

Ich stehe sicher nicht im Ruf, ein Vorkämpfer des ÖGB oder der Arbeiterkammer zu sein. Aber was zu viel ist, das ist zu viel. Und wahllos nach immer weiteren Möglichkeiten zu suchen, den Leuten ihr Geld zu stehlen, das ist jedenfalls zu viel.

Worum geht es eigentlich? Leute mit einem Abfertigungsanspruch nach der alten Regelung sind zumeist ältere Mitarbeiter. Und die sind heutzutage besonders gerne das Ziel von Personaleinsparung. Bist du erst über 50, dann schaut es mit einem neuen Arbeitsplatz eher schlecht aus. Und die Abfertigung, mit der man für die Pension geplant hatte, die soll man dann auch noch hergeben? Nur, damit der Firmeninhaber noch mehr Reibach macht? Ich würde da eher vorschlagen, dass das Verursacherprinzip zum Tragen kommt: Wer ältere Arbeitnehmer auf die Straße setzt, der sollte neben de Abfertigung auch noch einen ordentlichen Malus an die Arbeitslosenversicherung blechen. Und noch was: Wenn der ältere Arbeitnehmer für die Leistung, die er erbringt, zu "teuer" ist, dann gibt es immer noch die Möglichkeit der Änderungskündigung. Aber natürlich, die Abfertigung erspart das dem Chef nicht.

Und um eines klar zu stellen: Ich schreib das nicht, weil ich von einer derartigen Maßnahme betroffen sein könnte, ich hab meine Schäfchen im Trockenen.
 
Naja ... Tintin meint, man könnte die Auszahlungsdauer des Arbeitslosengeldes verkürzen, wenn nach einer Kündigung zunächst das Abfertigungskonto geplündert wird und dann erst das Arbeitslosengeld kommt. .
Wäre interessant, was die Vorsorgekassen zu diesem Vorschlag meinen..... ;)
Sowohl Abfertigungs- wie Arbeitslosenversicherung sind aus sehr nachvollziehbaren Gründen dem direkten Zugriff der Politik entzogen....

Die Abfertigung ist Gehaltsbestandteil. Wenn jemand arbeitslos ist, geht auch kein Geld ein.
Und das alte Abfertigungsmodell hat in vielen Fällen die Arbeitgeberseite dazu verführt, ihre Mitarbeiter zu mobben und drangsalieren, ihnen die Abfertigung nicht auszuzahlen (zB weil sie die Gelder selber ausgegeben haben...)...

Diese kriminellen Missstände hat die Wirtschaftskammer immer nur kleingeredet. Reziprok lautstark zum sogenannten "Sozialschmarotzertum" ;)
 
Und das alte Abfertigungsmodell hat in vielen Fällen die Arbeitgeberseite dazu verführt, ihre Mitarbeiter zu mobben und drangsalieren,
Meine Mutter hat man zwei Wochen vorm Stichtag gekündigt.
Prozess hat sie dann gewonnen und bekam alles ausbezahlt.
 
ihnen die Abfertigung nicht auszuzahlen (zB weil sie die Gelder selber ausgegeben haben...)...

wenn der Arbeitgeber nicht bezahlen, und insolvent ist, übernimmt, ich glaube, bis zu 6 mon der insolvenzfond.
und arbeitslose wurde nicht ausbezahlt, wenn urlaubsansprüche ect. abgegolten wurde, dann war eine Wartezeit. die Abfertigung hat nie ein rolle beim ams gespielt
 
und arbeitslose wurde nicht ausbezahlt, wenn urlaubsansprüche ect. abgegolten wurde,
Richtig! Und das gilt ebenso für die Pension. Wenn du Urlaubsansprüche abgegolten bekommst, dann ruht für diese Zeit die Pension.

Und das alte Abfertigungsmodell hat in vielen Fällen die Arbeitgeberseite dazu verführt, ihre Mitarbeiter zu mobben und drangsalieren
Naja, das waren wohl eher Einzelfälle.

Meine Mutter hat man zwei Wochen vorm Stichtag gekündigt.

Bringt ja nicht viel, weil sich die Abfertigungsansprüche stufenweise erhöht haben. Nach 25 Jahren war das dann ein Jahresgehalt. Und das war Ende, keine weiteren Erhöhungen.
 
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...Naja, das waren wohl eher Einzelfälle.
....

Die Einzelfälle waren viel eher die korrekt abgehandelten....
Weil es eben wegen der vielen arbeitsrechtlichen Verfahren und der Förderung der Mobilität der ArbeitnehmerInnen (Arbeitsplatzwechsel bedeutete Verlust der angesparten Abfertigung) so viele Probleme gab, kam man ähnlich der Arbeitslosenversicherung, auf das derzeitige "Rucksack"-Modell. Man nimmt die Abfertigungsansprüche mit (und der aktuelle Arbeitgeber muss sie nicht verwalten!).

Ich sähe einer Auseinandersetzung zwischen Abfertigungskassen und Arbeitslosenversicherung, wer nun wem welches Geld bis zur Erschöpfung von finanziellen Mitteln und Ansprüchen zu zahlen hätte nur mit einer ausreichend großen Anzahl Bierkisten zu.... ;)

Man muss schon ziemlich ahnungslos sein, um solche Vorschläge überhaupt nur zu denken.... ;)

wenn der Arbeitgeber nicht bezahlen, und insolvent ist, übernimmt, ich glaube, bis zu 6 mon der insolvenzfond.
Ich glaube das stimmt, da ja in manchen Branchen die Betriebe schon routinemäßig insolvent werden... :roll:
...und arbeitslose wurde nicht ausbezahlt, wenn urlaubsansprüche ect. abgegolten wurde, dann war eine Wartezeit. ..
Ja, 1 : 1 gegengerechnet mit der Höhe des Arbeitslosengeldes, meine ich.
... die Abfertigung hat nie ein rolle beim ams gespielt
Meines Wissens schon. Wenn eine Art "golden hand shake" mit Auszahlung der Abfertigung (in den hohen und höheren Einkommensgruppen viel "weniger" Problem als bei den Beziehern niedriger Einkommen) erfolgte, ist das (zumindest bei einigen mir bekannten Personen) sehr wohl mit aufschiebender Wirkung eingerechnet worden.

Die Bezugsdauer hat sich nicht verändert. Sie ist nur später eingetreten.

Ich kannte allerdings auch Fälle, wo Personen rückwirkend den Arbeitslosenbezug zurückzahlen mussten - einfach nur weil sie berufstätig / arbeitslos UND Studierende waren... mit der Begründung, für Studierende sind ausschließlich die Eltern wirtschaftlich verantwortlich.
Diese Entscheide haben übrigens auch vor den Gerichten gehalten (trotz deklarierter "Arbeitswilligkeit und Arbeitsfähigkeit").

Also - die "soziale Hängematte" hat deutliche verunglimpfende Züge auch...

ps - und es gab wirklich nicht wenige Betriebe, die die Abfertigungsrücklage nicht bildeten bzw die MitarbeiterInnen kurz vor Entstehen der Ansprüche kündigten....
 
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Naja ... Tintin meint, man könnte die Auszahlungsdauer des Arbeitslosengeldes verkürzen, wenn nach einer Kündigung zunächst das Abfertigungskonto geplündert wird und dann erst das Arbeitslosengeld kommt. Du, calamos und ich sehen darin eine Lohnkürzung, man kann aber natürlich auch eine Kürzung von Sozial(versicherungs)leistungen sehen, weil ja das Arbeitslosengeld gekürzt (und durch stückweise Abfertigungszahlungen ersetzt) wird.

Aus meiner Sicht ist es aber g'hupft wie g'hatscht, es ist zum Nachteil der Arbeitnehmer. Ob man ihnen aus der linken Tasche was nimmt oder aus der rechten, ist zweitrangig.


;) Wäre genauso wie wenn deine Sparbücher und Bausparer erstmal geplündert werden, bevor du Anspruch auf Arbeitslose hättest, man könnte dich auch genauso gut erstmal zwingen dein Haus verkaufen zu müssen, mit einer Zwangsversteigerung z.B. und solange das Geld daraus reicht, ruht deine Arbeitslosenunterstützung, die du vorher eingezahlt hast, also ebenfalls angespart hast, in Form einer Versicherung für den Fall dass du arbeitslos wirst wohlgemerkt.
Also Lohnkürzung wäre es weniger, sondern einfach nur eine Verweigerung deiner Versicherungsansprüche, nur weil du andere Vermögenswerte besitzt. weiter gedacht beträfe das aber dann alle Versicherungen! Was für die eine gilt, gilt ja dann für alle! Es würde dann keine mehr irgendetwas auszahlen brauchen, solange du auf irgendwelche Vermögenswerte zurückgreifen kannst.
Käme dann also einer Enteignung und Entmündigung gleich, sobald du irgendeinen Anspruch bei einer Versicherung dann geltend machen würdest.
 
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weiter gedacht beträfe das aber dann alle Versicherungen!

Nö, so weit simma no net. Das darf nur der Staat. Jemand anderer geht in Häfen dafür.

Naja, das waren wohl eher Einzelfälle.

Es wird nicht so schlimm sein wie calamos meint
Die Einzelfälle waren viel eher die korrekt abgehandelten....

die Wahrheit wird in der Mitte liegen > daß sowas durchaus vorkommt. Zumindest kenn ich solche Fälle persönlich; und viele Arbeitnehmer sind dann zu schwach um zum Arbeitsgericht zu gehen (wo sie wahrscheinlich gewinnen würden)
 
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Wenn eine Art "golden hand shake" mit Auszahlung der Abfertigung (in den hohen und höheren Einkommensgruppen viel "weniger" Problem als bei den Beziehern niedriger Einkommen) erfolgte, ist das (zumindest bei einigen mir bekannten Personen) sehr wohl mit aufschiebender Wirkung eingerechnet worden.

Aber der "Golden Handshake" ist eben etwas anderes als die gesetzliche Abfertigung. Auch steuerrechtlich wird er nicht wie die Abfertigung behandelt, sondern voll besteuert.

Die Einzelfälle waren viel eher die korrekt abgehandelten....
Liegt das nicht viel eher daran, dass über die korrekt abgehandelten Fälle kein Aufhebens gemacht wird?
 
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Dann werden halt die betreffenden Betriebe die Kündigung so weit vorziehen, dass sie gerade nicht zahlen müssen.
Und erst recht keine älteren Menschen einstellen.
 
Dann werden halt die betreffenden Betriebe die Kündigung so weit vorziehen, dass sie gerade nicht zahlen müssen.
Und erst recht keine älteren Menschen einstellen.

Da neu eintretende Mitarbeiter nicht in die alte Abfertigungsregelung kommen, ist das eben nicht so.
 
:fragezeichen: Was hat der Staat mit meiner Abfertigung zu tun, die meine Firma mir abgezogen und wo für mich eingezahlt hat?

Es war zerst grad davon die Rede, daß die Abfertigung angegriffen werden könnte, bevor Arbeitslose ausgezahlt wird. Ist das dann der Staat oder net?
 
Was hat der Staat mit meiner Abfertigung zu tun, die meine Firma mir abgezogen und wo für mich eingezahlt hat?
Mal dezent nachgefragt: Was hat der Staat mit deinem Lebensunterhalt zu tun? Du willst was, also solltst auch bereit sein zu geben.
 
Mal dezent nachgefragt: Was hat der Staat mit deinem Lebensunterhalt zu tun? Du willst was, also solltst auch bereit sein zu geben.

Naja sehr viel, der Staat nimmt ja auch und das gar nicht so wenig von meinem Geld für das ich hart arbeite. Also hat er sehr wohl was mit meinem Lebensunterhalt zu tun. Da kann er dann auch was zurück geben wenn man mal arbeitslos wird.
 
Naja sehr viel, der Staat nimmt ja auch und das gar nicht so wenig von meinem Geld für das ich hart arbeite. Also hat er sehr wohl was mit meinem Lebensunterhalt zu tun. Da kann er dann auch was zurück geben wenn man mal arbeitslos wird.
Ja ja, das stimmt schon. Auf der anderen Seite würde der Staat auch nicht so viel nehmen wenn man den Leuten wieder mehr Selbstverantwortung zumutet ;)

Somit wäre für mich das Aufbrauchen der Abfindung kein Problem, allerdings nur wenn ich im gleichen Zug weniger Abgaben zahlen müsste...
 
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