Sexdienstleistungen in Zeiten von Corona

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In der ÖNACE Klassifikation finde ich jetzt nicht was dagegen spricht..hat da jemand eine Idee?
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Die Aufgaben dieser Hauptgruppe umfassen zumeist: Organisation und Bereitstellung von Dienstleistungen im Zuge von Reisen; Haushaltung; Zubereitung und Servieren von Speisen und Getränken; Betreuung von Kindern; persönliche und grundlegende Gesundheitspflege zu Hause oder in Heimen sowie Friseurdienstleistungen, Schönheitsbehandlungen und Begleitservice; Wahrsagen; Einbalsamieren und die Organisation von Bestattungen; Sicherheitsdienstleistungen und Schutz von Personen und Eigentum gegen Feuer und gesetzwidrige Handlungen; Durchsetzung von Recht und Ordnung; Posieren als Models für Werbung, künstlerische Werke und die Präsentation von Waren; Verkauf von Waren in Groß- oder Einzelhandelsgeschäften sowie an Marktständen und auf Märkten; Präsentation von Waren für
potenzielle Kundinnen und Kunden. Die Beaufsichtigung anderer Arbeitskräfte kann in den Aufgaben enthalten sein.

zumindest ein Teil unseres Gewerbes steht mal fix drin - *die Hauptgruppen umfasst zumeist* ist halt auch wieder sehr schwammig formuliert
 
Das Gesundheitsamt testet seit 20 Tagen, es ist freiwillig und gratis und fast alle SWs haben den Test in Anspruch genommen und es gab bis dato keinen einzigen positiven Fall.
Du darfst das Gesundheitsamt mit Symptomen grundsätzlich ja mal gar nicht betreten. Fiebermessen und Fragen zu Symptomen ist ja schon lange Usus.
Was den Umsatzersatz betrifft, meiner Auffassung nach schließt es Bordelle aus aber nicht Sexarbeiter/ Innen. Und auch der Ausschluss von Bordellen sehe ich als fragwürdig....weil erstens nicht richtig und zweitens nicht dezidiert ausgeschlossen....verschiedene Stellen geben auch hier unterschiedliche Auskunft.


Die Gesetzeslage in Oberösterreich ist eine andere. Besteht ein Betretungsverbot eines behördlich bewilligten Bordells kann die SW auch keine Sexdienstleistungen legal anbahnen weil diese nur innerhalb eines behördlich bewilligten Bordells nach Oö. SDLG 2012 i.d.g.F. erlaubt sind!!! Somit besteht Dienstentgang der SW!!!
 
... Somit besteht Dienstentgang der SW!!!

Ich bin genau deshalb der Ansicht, das Sexarbeit per se nicht untersagt worden ist - eben um der Schadenersatzverpflichtung auszuweichen.
Die ÖVP ist nach wie vor dem Katholizismus verpflichtet...
Unabhängig davon - wenn eine Person dieses Erwerbszweiges die elektronische Registrierkasse korrekt eingesetzt hat ... könnte sie allenfalls eine Klage prüfen (lassen)...
 
Das Gesundheitsamt testet seit 20 Tagen, es ist freiwillig und gratis und fast alle SWs haben den Test in Anspruch genommen und es gab bis dato keinen einzigen positiven Fall.
Du darfst das Gesundheitsamt mit Symptomen grundsätzlich ja mal gar nicht betreten. Fiebermessen und Fragen zu Symptomen ist ja schon lange Usus.
Was den Umsatzersatz betrifft, meiner Auffassung nach schließt es Bordelle aus aber nicht Sexarbeiter/ Innen. Und auch der Ausschluss von Bordellen sehe ich als fragwürdig....weil erstens nicht richtig und zweitens nicht dezidiert ausgeschlossen....verschiedene Stellen geben auch hier unterschiedliche Auskunft.
Umsatzersatzleitung für Prostituierte wird es sicher nicht spielen, wenn ich bedenke, dass mein Chef noch immer
kein Geld nach Lockdown1 erhalten hat und mir geschildert hat, wie absichtlich kompliziert die Antragstellung ist.
Am meisten verdienen daduch die Steuerberater.
 
Ja da geb ich dir recht, ich hab in meinem 2. Job damit zu tun ....Bilanz 2019 gegenüber stellen 2020 ....dann zeterns herum welche Kosten vermeidbar gewesen wären ...
Antrag selber ist auch ur kompliziert
Ob es für Sexdienstleister UE gibt bzw Bordelle wird man in Kürze wissen.....wenn es erste Ablehnungen oder Bestätigungen gibt ..und wie es im Falle eines Einspruches Gerichte beurteilen...
Politisch passt das halt nicht so gut ins Bild sich damit zu beschäftigen....
In Österreich wird viel mit den Gedanken abgetan ..wenn keiner drüber redet ist eh nix passiert....
 
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Wer zwei Jobs hat und beide mag (wie ich) hat es gut getroffen.

Man kann mit dem anderen Job seinem Leben eine etwas "ruhigere Komponente" verschaffen, sowohl zeitlich als auch finanziell, da es in der Sexarbeit allzu oft vorkommt, dass Leute absagen, Termine verschieben oder nicht erscheinen..

Nicht zuletzt ist Büroarbeit vorhersehbar..
Wenn man sich hingegen mit unbekannten Kunden trifft, weiss man ja nie genau, wie die andere Person ist :)
 
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Nicht zuletzt ist Büroarbeit vorhersehbar..
Wenn man sich hingegen mit unbekannten Kunden trifft, weiss man ja nie genau, wie die andere Person ist :)
Ähhh ... jein.
Erstens hält auch Büroarbeit jede Menge (meist negativer) Überraschungen bereit - und zweitens, man könnt' sich ja im Büro mit einer bis dato unbekannten Dienstleisterin verabredet haben .... ;)
 
Kein Mensch und keine Verordnung verbietet Dir Deine Sexualität bzw sexuelle Aktivitäten.

Laut Gesundheitsministerium sind Dates verboten bzw. man soll ja überhaupt so wenig wie möglich das Haus verlassen oder Leute treffen.

Das werte ich doch als sexuelle Einschränkung für Leute, die keinen festen Partner haben.
 
Laut Gesundheitsministerium sind Dates verboten bzw. man soll ja überhaupt so wenig wie möglich das Haus verlassen oder Leute treffen.
Das werte ich doch als sexuelle Einschränkung für Leute, die keinen festen Partner haben.
Ja, da hast Du leider Recht. Es ist vieles zur Frage der Feinabstimmung im sprachlichen Gebrauch geworden...
Sexuelle Aktivtät(en) werden explizit nicht genannt aber der soziale und persönliche Freiraum dazu massiv eingeschränkt.

...und auch die Behörden liefern keine abgestimmten Auskünfte!
"Dates" gehören nun tatsächlich nicht zu den berühmt-berüchtigten Ausnahmen... aber zum gemeinsamen Spaziergang oder Einkauf darf man sich schon treffen. Und Einzelpersonen mit "Naheverhältnis" dürfen auch zu Besuch kommen....

Die gerichtlichen Erkenntnisse in naher Zukunft werden erst wieder Rechtssicherheit erzeugen.
 
Laut Gesundheitsministerium sind Dates verboten bzw. man soll ja überhaupt so wenig wie möglich das Haus verlassen oder Leute treffen.

Das werte ich doch als sexuelle Einschränkung für Leute, die keinen festen Partner haben.

Treffen mit einer wichtigen Bezugsperson ist erlaubt. Ich seh da keine Rechtsunsicherheit.
 
Treffen mit einer wichtigen Bezugsperson ist erlaubt. Ich seh da keine Rechtsunsicherheit.

Ja, wenn Du glaubhaft versichern kannst, dass die bis dato unbekannte Online-Bekanntschaft, von der Du nur Vornamen (ihren und wohlgemerkt, auch den ihres schwarzen Katers) kennst und die sich - mangels anderer Gelegenheiten - mit Dir vor dem Merkur-Eingang trifft, eine "wichtige Bezugsperson" ist - warum nicht?

:undweg:
 
Ja, wenn Du glaubhaft versichern kannst, dass die bis dato unbekannte Online-Bekanntschaft, von der Du nur Vornamen (ihren und wohlgemerkt, auch den ihres schwarzen Katers) kennst und die sich - mangels anderer Gelegenheiten - mit Dir vor dem Merkur-Eingang trifft, eine "wichtige Bezugsperson" ist - warum nicht?

:undweg:
ja, das könnt ich ohne Nachdenken.
 
Laut Gesundheitsministerium sind Dates verboten bzw. man soll ja überhaupt so wenig wie möglich das Haus verlassen oder Leute treffen.

Das werte ich doch als sexuelle Einschränkung für Leute, die keinen festen Partner haben.

Gehört nicht Sex zum täglichen Leben; ein Grundbedürfnis so wie das Essen und Trinken!!!
 
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