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Info der WKO
darin find ich mal kein Betretungsverbot für Prostitutionslokale
Die Eckpunkte der Lockerung der Corona-Maßnahmen im Überblick
Die folgenden Regelungen traten am Montag, 7. Dezember 2020, in Kraft. Die Ausgangsbeschränkungen gelten bis inklusive 6. Jänner 2021.news.wko.at
in der letzten covid-verordnung wurden prostitutionslokale zu den betretungsverboten von freizeiteinrichtungen gezählt - diese bleiben zumindest dem von dir geposteten wko-link nach weiterhin geschlossen - aber ohne die neue verordnung im detail zu kennen, ist das ohnehin kaffeesudlesen
Freizeitbetriebe
- Das Betreten von Freizeiteinrichtungen wie Fitnessstudios, Hallenbäder, etc. ist untersagt. Tierparks können ab 24. Dezember outdoor wieder öffnen.
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