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Polizisten dürfen aber von Gesetzes wegen nicht als Agents Provocateurs auftreten! Und zwar nicht einmal bei Verdacht auf Straftatbestände, noch viel weniger aber bei Verwaltungsübertretungen. Und in diesem Bereich befinden wir uns bei Verstößen gegen eines der neun Prostitutionsgesetze, dies bitte nicht zu vergessen. Verhaltensweisen von Polizeibeamten wie von @Mitglied #340270 beschrieben erfüllen glasklar den Tatbestand des Amtsmissbrauchs.Die Sexualdienstleistungen wurden auch während Corona fleißig angeboten, da ist es das gute Recht und sogar deren Job, zu kontrollieren.
Auf der Autobahn ist es die Radarpistole, da ist es auch egal, aus welchen Gründen du zu schnell warst und in diesem Sektor kommt halt der Lockvogel zum Einsatz.
Selbst schuld, mehr fällt mir dazu nicht ein. Was ist denn daran verwerflich? Das ist doch doch für euch, die Guten und Anständigen, positiv.
Polizisten dürfen aber von Gesetzes wegen nicht als Agents Provocateurs auftreten! Und zwar nicht einmal bei Verdacht auf Straftatbestände, noch viel weniger aber bei Verwaltungsübertretungen. Und in diesem Bereich befinden wir uns bei Verstößen gegen eines der neun Prostitutionsgesetze, dies bitte nicht zu vergessen. Verhaltensweisen von Polizeibeamten wie von @Mitglied #340270 beschrieben erfüllen glasklar den Tatbestand des Amtsmissbrauchs.
Nur sind diese "übereifrigen" Beamten meist trotzdem in einer komfortablen Position: Sie sind immer mindestens zu zweit und können sich im Fall des Falles mit gegenseitigen Zeugenaussagen aus der Patsche helfen. Die SW hingegen ist meist allein, in vielen Fällen zudem auch noch schwer in der Defensive, weil sie aus Furcht vor gesellschaftlicher Benachteiligung um einen hohen Preis ihre Anonymität bewahren muss. Polizisten wird insbesondere vor Verwaltungsgerichten fast immer geglaubt, die Glaubwürdigkeit einer Prostituierten hingegen wird noch immer zu oft grundsätzlich angezweifelt. Somit ist es für eine auf derart illegale Weise "überführte" SW vermutlich am einfachsten, die Verwaltungsstrafe zu zahlen und sich damit weitere Scherereien zu ersparen. Vielleicht ändert sich das, wenn eine starke Berufsvertretung aufgebaut wird, evtl. mit Unterstützung durch Juristen, die für solche Fälle bereitstehen.
Polizisten dürfen aber von Gesetzes wegen nicht als Agents Provocateurs auftreten! Und zwar nicht einmal bei Verdacht auf Straftatbestände, noch viel weniger aber bei Verwaltungsübertretungen. Und in diesem Bereich befinden wir uns bei Verstößen gegen eines der neun Prostitutionsgesetze, dies bitte nicht zu vergessen. Verhaltensweisen von Polizeibeamten wie von @Mitglied #340270 beschrieben erfüllen glasklar den Tatbestand des Amtsmissbrauchs.
Nur sind diese "übereifrigen" Beamten meist trotzdem in einer komfortablen Position: Sie sind immer mindestens zu zweit und können sich im Fall des Falles mit gegenseitigen Zeugenaussagen aus der Patsche helfen. Die SW hingegen ist meist allein, in vielen Fällen zudem auch noch schwer in der Defensive, weil sie aus Furcht vor gesellschaftlicher Benachteiligung um einen hohen Preis ihre Anonymität bewahren muss. Polizisten wird insbesondere vor Verwaltungsgerichten fast immer geglaubt, die Glaubwürdigkeit einer Prostituierten hingegen wird noch immer zu oft grundsätzlich angezweifelt. Somit ist es für eine auf derart illegale Weise "überführte" SW vermutlich am einfachsten, die Verwaltungsstrafe zu zahlen und sich damit weitere Scherereien zu ersparen. Vielleicht ändert sich das, wenn eine starke Berufsvertretung aufgebaut wird, evtl. mit Unterstützung durch Juristen, die für solche Fälle bereitstehen.
Und wo genau ist der Amtsmissbrauch, wenn ein Lockvogel eingesetzt wird? Wie willst du illegaler Prostitution sonst auf die Schliche kommen?
Und wo genau ist der Amtsmissbrauch, wenn ein Lockvogel eingesetzt wird? Wie willst du illegaler Prostitution sonst auf die Schliche kommen?
Bitte lies Dir den Beitrag von Nora White noch einmal durch.
Es handelt sich um Anstiftung zu Taten, die sonst nicht begangen worden wären.
Wenn Du damit kein Problem hast -
Jemand schreit auf der anderen Strassenseite um Hilfe. Du läufst besorgt über die Strasse, um der Person zu Hilfe zu kommen, diese erhebt sich jedoch urplötzlich und sagt " Sie haben gerade bei Rot die Strasse überquert. Sie wissen schon, dass das nicht erlaubt ist?"
(Die Masterminds hier finden sicher noch bessere Beispiele )
Gibts hier einen Juristen, der das Thema Agent Provocateur allgemeinverständlich behandeln könnt?
Ev machts einen Unterschied, obs um eine Verwaltungsangelegenheit geht oder ein kriminelles Delikt?
Naja, ob Polizisten "wegen jedem Scheiß vor Gericht stehen", darf hinterfragt werden. Als Zeugen ja, aber das gehört mMn zum Job. Als Beschuldigte äußerst selten. Es gab vor einigen Monaten oder Jahren (jedenfalls weit vor Corona) eine Erhebung, wie die Justiz Polizeigewalt handhabt. Das Ergebnis: Seit vielen Jahren gab es kaum nennenswerte Verurteilungen, in den allermeisten Fällen werden Verfahren schon von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Da waren einige haarsträubende Beispiele dabei, eindeutige Verletzungen und dabei manchmal sogar mitgefilmt, trotzdem reichte es der Justiz nicht für eine Verurteilung. Mir ist schon klar, dass es nicht sein darf, dass die Polizei ständig in der Defensive ist, wenn sie Verdächtige nicht immer mit Samthandschuhen anfasst. Aber in den genannten Fällen ging es meist um vergleichsweise harmlose Situationen, wie z.B. Demonstrationen oder Fußballspiele. Die Polizei reagiert auf Anzeigen sehr oft mit Einschüchterungstaktik, zeigt den Meldungsleger ihrerseits postwendend wegen Verleumdung an.Ich kenne den einen oder anderen Polizisten und aus deren Mund klingt das wieder anders.
"stehst wegen jedem Scheiß vor Gericht" ist deren O-Ton und haben damit vielleicht auch recht.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei der dünnen Personaldecke, die unsere Exekutive derzeit hat, die nichts besseres zu tun haben, als eine SW in ihr Bundesland zu bestellen und sie als Lausbubenstreich zu strafen...
Vielleicht ist es ja doch so, aber dann hat das ziemlich sicher eine Begründung und es dann nicht besser wissen oder Unwissenheit nur vorzuschieben kann keiner unterscheiden.
Lockvögel dürfen grundsätzlich eingesetzt werden, aber sie dürfen niemanden zu einer Straftat oder Verwaltungsübertretung anstiften! Bei Letzterem sind die Hürden sogar noch viel höher. D.h. ein Polizist darf zwar anrufen, aber er darf bspw. keine Preisvorschläge machen, und schon gar nicht darf er eine SW in ein Bundesland zu einem Hausbesuch bestellen, in dem ein solcher verboten ist. Er darf auch keine Prostituierte dazu anstiften, ein Hotelzimmer zwecks Erbringungen von Sexdienstleistungen auf ihren Namen zu buchen und zu bezahlen, weil Wohnungsprostitution eben österreichweit verboten ist.Und wo genau ist der Amtsmissbrauch, wenn ein Lockvogel eingesetzt wird? Wie willst du illegaler Prostitution sonst auf die Schliche kommen?
Naja, Deine Daten sind zwar erhoben, aber sie bleiben grundsätzlich einmal bei den zuständigen Behörden. Wenn Du eine Anzeige wegen Amtsmissbrauchs machst, erfahren viel mehr Institutionen von Deiner Tätigkeit, die Staatsanwaltschaft, Gerichte, im Fall des Falles sogar die Presse (Gerichtsverhandlungen sind öffentlich). Und dabei sind die allermeisten SWs in Österreich Ausländerinnen, zu oft mit Sprachschwierigkeiten.Also wenn ich gegen eine Verwaltungstrafe ankämpfen würde, wäre wohl meine geringste Sorge die Anonymität.
Meine Daten sind ohnehin schon erhoben, die Anzeige ist raus und der Schriftverkehr zwischen Ämtern (und Anwälten) bleibt doch vertraulich.
Es geht wohl, wie du schreibst, eher um Scherereien, zusätzlichen Zeit- und Geldaufwand.
Naja, ob Polizisten "wegen jedem Scheiß vor Gericht stehen", darf hinterfragt werden. Als Zeugen ja, aber das gehört mMn zum Job. Als Beschuldigte äußerst selten. Es gab vor einigen Monaten oder Jahren (jedenfalls weit vor Corona) eine Erhebung, wie die Justiz Polizeigewalt handhabt. Das Ergebnis: Seit vielen Jahren gab es kaum nennenswerte Verurteilungen, in den allermeisten Fällen werden Verfahren schon von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Da waren einige haarsträubende Beispiele dabei, eindeutige Verletzungen und dabei manchmal sogar mitgefilmt, trotzdem reichte es der Justiz nicht für eine Verurteilung. Mir ist schon klar, dass es nicht sein darf, dass die Polizei ständig in der Defensive ist, wenn sie Verdächtige nicht immer mit Samthandschuhen anfasst. Aber in den genannten Fällen ging es meist um vergleichsweise harmlose Situationen, wie z.B. Demonstrationen oder Fußballspiele. Die Polizei reagiert auf Anzeigen sehr oft mit Einschüchterungstaktik, zeigt den Meldungsleger ihrerseits postwendend wegen Verleumdung an.
Lockvögel dürfen grundsätzlich eingesetzt werden, aber sie dürfen niemanden zu einer Straftat oder Verwaltungsübertretung anstiften! Bei Letzterem sind die Hürden sogar noch viel höher. D.h. ein Polizist darf zwar anrufen, aber er darf bspw. keine Preisvorschläge machen, und schon gar nicht darf er eine SW in ein Bundesland zu einem Hausbesuch bestellen, in dem ein solcher verboten ist. Er darf auch keine Prostituierte dazu anstiften, ein Hotelzimmer zwecks Erbringungen von Sexdienstleistungen auf ihren Namen zu buchen und zu bezahlen, weil Wohnungsprostitution eben österreichweit verboten ist.
Österreich ist glücklicherweise ein Rechtsstaat, und Polizisten müssen sich genauso an Gesetze halten wie alle anderen. Wenn sie illegaler Prostitution auf die Schlichte kommen wollen, müssen das im Rahmen der Gesetze tun.
Naja, Deine Daten sind zwar erhoben, aber sie bleiben grundsätzlich einmal bei den zuständigen Behörden. Wenn Du eine Anzeige wegen Amtsmissbrauchs machst, erfahren viel mehr Institutionen von Deiner Tätigkeit, die Staatsanwaltschaft, Gerichte, im Fall des Falles sogar die Presse (Gerichtsverhandlungen sind öffentlich). Und dabei sind die allermeisten SWs in Österreich Ausländerinnen, zu oft mit Sprachschwierigkeiten.
Aber darüber hinaus hast Du natürlich recht, frau hat in solchen Fällen wohl mehr zu verlieren als zu gewinnen, daher zahlt sie wohl zähneknirschend die Geldstrafe und schwört sich, nicht mehr aus sowas reinzufallen.
Alles klar - aber selbst in diesem Fall müsstest Du implizit mit einem Fehlverhalten des Polizisten argumentieren, und das wäre dann zumindest an der Grenze zum Vorwurf des Amtsmissbrauchs.Ich meinte eigentlich nur, dass ich die Verwaltungstrafe selbst anfechte, aber trotzdem danke für diese Erläuterungen.
Das ist aber bei der Bestellung eines Hausbesuchs immer der Fall. Ohne Bestellung wäre es nicht zum Hausbesuch gekommen.Vollkommen richtig ist der Hinweis (Nora/SAin) dass es höchst relevant ist, ob die Tat sonst nicht begangen worden wäre.
Hier im Forum finden sich unzählige Beiträge wie SW's ihre Kunden über's Ohr hauen,
warum sollen nicht die auch einmal übers Ohr gehauen werden?
Wie man es in den Wald hineinruft...
Hier im Forum finden sich unzählige Beiträge wie SW's ihre Kunden über's Ohr hauen,
warum sollen nicht die auch einmal übers Ohr gehauen werden?
Wie man es in den Wald hineinruft...
Von einer Behörde eine strafbare Handlung untergeschoben bekommen siehst du deswegen als gerechtfertigt an?Hier im Forum finden sich unzählige Beiträge wie SW's ihre Kunden über's Ohr hauen,
warum sollen nicht die auch einmal übers Ohr gehauen werden?
Wie man es in den Wald hineinruft...
Von einer Behörde eine strafbare Handlung untergeschoben bekommrn siehst du deswegen als gerechtfertigt an?