Sexdienstleistungen in Zeiten von Corona

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Die Sexualdienstleistungen wurden auch während Corona fleißig angeboten, da ist es das gute Recht und sogar deren Job, zu kontrollieren.

Auf der Autobahn ist es die Radarpistole, da ist es auch egal, aus welchen Gründen du zu schnell warst und in diesem Sektor kommt halt der Lockvogel zum Einsatz.

Selbst schuld, mehr fällt mir dazu nicht ein. Was ist denn daran verwerflich? Das ist doch doch für euch, die Guten und Anständigen, positiv.
 
Die Sexualdienstleistungen wurden auch während Corona fleißig angeboten, da ist es das gute Recht und sogar deren Job, zu kontrollieren.

Auf der Autobahn ist es die Radarpistole, da ist es auch egal, aus welchen Gründen du zu schnell warst und in diesem Sektor kommt halt der Lockvogel zum Einsatz.

Selbst schuld, mehr fällt mir dazu nicht ein. Was ist denn daran verwerflich? Das ist doch doch für euch, die Guten und Anständigen, positiv.
Polizisten dürfen aber von Gesetzes wegen nicht als Agents Provocateurs auftreten! Und zwar nicht einmal bei Verdacht auf Straftatbestände, noch viel weniger aber bei Verwaltungsübertretungen. Und in diesem Bereich befinden wir uns bei Verstößen gegen eines der neun Prostitutionsgesetze, dies bitte nicht zu vergessen. Verhaltensweisen von Polizeibeamten wie von @Mitglied #340270 beschrieben erfüllen glasklar den Tatbestand des Amtsmissbrauchs.

Nur sind diese "übereifrigen" Beamten meist trotzdem in einer komfortablen Position: Sie sind immer mindestens zu zweit und können sich im Fall des Falles mit gegenseitigen Zeugenaussagen aus der Patsche helfen. Die SW hingegen ist meist allein, in vielen Fällen zudem auch noch schwer in der Defensive, weil sie aus Furcht vor gesellschaftlicher Benachteiligung um einen hohen Preis ihre Anonymität bewahren muss. Polizisten wird insbesondere vor Verwaltungsgerichten fast immer geglaubt, die Glaubwürdigkeit einer Prostituierten hingegen wird noch immer zu oft grundsätzlich angezweifelt. Somit ist es für eine auf derart illegale Weise "überführte" SW vermutlich am einfachsten, die Verwaltungsstrafe zu zahlen und sich damit weitere Scherereien zu ersparen. Vielleicht ändert sich das, wenn eine starke Berufsvertretung aufgebaut wird, evtl. mit Unterstützung durch Juristen, die für solche Fälle bereitstehen.
 
Polizisten dürfen aber von Gesetzes wegen nicht als Agents Provocateurs auftreten! Und zwar nicht einmal bei Verdacht auf Straftatbestände, noch viel weniger aber bei Verwaltungsübertretungen. Und in diesem Bereich befinden wir uns bei Verstößen gegen eines der neun Prostitutionsgesetze, dies bitte nicht zu vergessen. Verhaltensweisen von Polizeibeamten wie von @Mitglied #340270 beschrieben erfüllen glasklar den Tatbestand des Amtsmissbrauchs.

Nur sind diese "übereifrigen" Beamten meist trotzdem in einer komfortablen Position: Sie sind immer mindestens zu zweit und können sich im Fall des Falles mit gegenseitigen Zeugenaussagen aus der Patsche helfen. Die SW hingegen ist meist allein, in vielen Fällen zudem auch noch schwer in der Defensive, weil sie aus Furcht vor gesellschaftlicher Benachteiligung um einen hohen Preis ihre Anonymität bewahren muss. Polizisten wird insbesondere vor Verwaltungsgerichten fast immer geglaubt, die Glaubwürdigkeit einer Prostituierten hingegen wird noch immer zu oft grundsätzlich angezweifelt. Somit ist es für eine auf derart illegale Weise "überführte" SW vermutlich am einfachsten, die Verwaltungsstrafe zu zahlen und sich damit weitere Scherereien zu ersparen. Vielleicht ändert sich das, wenn eine starke Berufsvertretung aufgebaut wird, evtl. mit Unterstützung durch Juristen, die für solche Fälle bereitstehen.

Ich kenne den einen oder anderen Polizisten und aus deren Mund klingt das wieder anders.
"stehst wegen jedem Scheiß vor Gericht" ist deren O-Ton und haben damit vielleicht auch recht.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei der dünnen Personaldecke, die unsere Exekutive derzeit hat, die nichts besseres zu tun haben, als eine SW in ihr Bundesland zu bestellen und sie als Lausbubenstreich zu strafen...

Vielleicht ist es ja doch so, aber dann hat das ziemlich sicher eine Begründung und es dann nicht besser wissen oder Unwissenheit nur vorzuschieben kann keiner unterscheiden.

Und wo genau ist der Amtsmissbrauch, wenn ein Lockvogel eingesetzt wird? Wie willst du illegaler Prostitution sonst auf die Schliche kommen?
 
Polizisten dürfen aber von Gesetzes wegen nicht als Agents Provocateurs auftreten! Und zwar nicht einmal bei Verdacht auf Straftatbestände, noch viel weniger aber bei Verwaltungsübertretungen. Und in diesem Bereich befinden wir uns bei Verstößen gegen eines der neun Prostitutionsgesetze, dies bitte nicht zu vergessen. Verhaltensweisen von Polizeibeamten wie von @Mitglied #340270 beschrieben erfüllen glasklar den Tatbestand des Amtsmissbrauchs.

Nur sind diese "übereifrigen" Beamten meist trotzdem in einer komfortablen Position: Sie sind immer mindestens zu zweit und können sich im Fall des Falles mit gegenseitigen Zeugenaussagen aus der Patsche helfen. Die SW hingegen ist meist allein, in vielen Fällen zudem auch noch schwer in der Defensive, weil sie aus Furcht vor gesellschaftlicher Benachteiligung um einen hohen Preis ihre Anonymität bewahren muss. Polizisten wird insbesondere vor Verwaltungsgerichten fast immer geglaubt, die Glaubwürdigkeit einer Prostituierten hingegen wird noch immer zu oft grundsätzlich angezweifelt. Somit ist es für eine auf derart illegale Weise "überführte" SW vermutlich am einfachsten, die Verwaltungsstrafe zu zahlen und sich damit weitere Scherereien zu ersparen. Vielleicht ändert sich das, wenn eine starke Berufsvertretung aufgebaut wird, evtl. mit Unterstützung durch Juristen, die für solche Fälle bereitstehen.



Also wenn ich gegen eine Verwaltungstrafe ankämpfen würde, wäre wohl meine geringste Sorge die Anonymität.
Meine Daten sind ohnehin schon erhoben, die Anzeige ist raus und der Schriftverkehr zwischen Ämtern (und Anwälten) bleibt doch vertraulich.

Es geht wohl, wie du schreibst, eher um Scherereien, zusätzlichen Zeit- und Geldaufwand.
 
Und wo genau ist der Amtsmissbrauch, wenn ein Lockvogel eingesetzt wird? Wie willst du illegaler Prostitution sonst auf die Schliche kommen?

Bitte lies Dir den Beitrag von Nora White noch einmal durch.
Es handelt sich um Anstiftung zu Taten, die sonst nicht begangen worden wären.

Wenn Du damit kein Problem hast -
Jemand schreit auf der anderen Strassenseite um Hilfe. Du läufst besorgt über die Strasse, um der Person zu Hilfe zu kommen, diese erhebt sich jedoch urplötzlich und sagt " Sie haben gerade bei Rot die Strasse überquert. Sie wissen schon, dass das nicht erlaubt ist?"

(Die Masterminds hier finden sicher noch bessere Beispiele :))
 
Und wo genau ist der Amtsmissbrauch, wenn ein Lockvogel eingesetzt wird? Wie willst du illegaler Prostitution sonst auf die Schliche kommen?

Hmmm,

schwieriges Thema - wenn man nach dem Prinzip Ursache/Wirkung forscht, müsste man sich auch die Frage stellen, WARUM SW´s überhaupt in die Illegalität gedrängt werden?

Wenn in Covid-Zeiten ein Verbot für die Ausübung von Prostitution verhängt wird - was ich durchaus nachvollziehen kann - ist es die verdammte Pflicht des Gesetzgebers, auch dieser Branche Umsatzeinbrüche durch finanzielle Unterstützungszahlungen abzufedern (ich möchte die Dunkelziffer jener Betriebe gar nicht kennen, die momentan nur durch solche Unterstützungszahlungen künstlich am Leben erhalten werden, obwohl sie nach Covid sowieso gleich Konkurs anmelden müssen...). Aber dafür haben die scheinheiligen Verantwortlichen mit Doppelmoral halt nicht „die Eier” - geschweige denn ein Herz und menschliche Verantwortung, die SW davor bewahren könnte, in der Illegalität ihr Überleben sichern zu müssen.

Auch was die absolut notwendige Eindämmung von Covid betrifft, wäre man damit auf dem richtigen Weg: das Gesundheitsrisiko, dem sich SW unter diesen Umständen aussetzen, ist sicher um ein Vielfaches höher als in Zeiten ohne Covid! Damit ist zumindest für mich persönlich erwiesen, wie weit die politischen Stützen unseres Landes bereit sind zu denken (die Exekutive selbst ist m.M. nach gar nicht der Urheber dieser Missstände):

OFFENSICHTLICH NICHT WEITER ALS BIS ZUR SCHWANZLÄNGE - OHHHH JEHHHHHH! ;):mad::down::cry:
 
Bitte lies Dir den Beitrag von Nora White noch einmal durch.
Es handelt sich um Anstiftung zu Taten, die sonst nicht begangen worden wären.

Wenn Du damit kein Problem hast -
Jemand schreit auf der anderen Strassenseite um Hilfe. Du läufst besorgt über die Strasse, um der Person zu Hilfe zu kommen, diese erhebt sich jedoch urplötzlich und sagt " Sie haben gerade bei Rot die Strasse überquert. Sie wissen schon, dass das nicht erlaubt ist?"

(Die Masterminds hier finden sicher noch bessere Beispiele :))


Ganz genau so ist es - GUTES BEISPIEL! :up::up::up:;):)
 
Gibts hier einen Juristen, der das Thema Agent Provocateur allgemeinverständlich behandeln könnt?
Ev machts einen Unterschied, obs um eine Verwaltungsangelegenheit geht oder ein kriminelles Delikt?
 
Ich kenne den einen oder anderen Polizisten und aus deren Mund klingt das wieder anders.
"stehst wegen jedem Scheiß vor Gericht" ist deren O-Ton und haben damit vielleicht auch recht.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei der dünnen Personaldecke, die unsere Exekutive derzeit hat, die nichts besseres zu tun haben, als eine SW in ihr Bundesland zu bestellen und sie als Lausbubenstreich zu strafen...

Vielleicht ist es ja doch so, aber dann hat das ziemlich sicher eine Begründung und es dann nicht besser wissen oder Unwissenheit nur vorzuschieben kann keiner unterscheiden.
Naja, ob Polizisten "wegen jedem Scheiß vor Gericht stehen", darf hinterfragt werden. Als Zeugen ja, aber das gehört mMn zum Job. Als Beschuldigte äußerst selten. Es gab vor einigen Monaten oder Jahren (jedenfalls weit vor Corona) eine Erhebung, wie die Justiz Polizeigewalt handhabt. Das Ergebnis: Seit vielen Jahren gab es kaum nennenswerte Verurteilungen, in den allermeisten Fällen werden Verfahren schon von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Da waren einige haarsträubende Beispiele dabei, eindeutige Verletzungen und dabei manchmal sogar mitgefilmt, trotzdem reichte es der Justiz nicht für eine Verurteilung. Mir ist schon klar, dass es nicht sein darf, dass die Polizei ständig in der Defensive ist, wenn sie Verdächtige nicht immer mit Samthandschuhen anfasst. Aber in den genannten Fällen ging es meist um vergleichsweise harmlose Situationen, wie z.B. Demonstrationen oder Fußballspiele. Die Polizei reagiert auf Anzeigen sehr oft mit Einschüchterungstaktik, zeigt den Meldungsleger ihrerseits postwendend wegen Verleumdung an.

Und wo genau ist der Amtsmissbrauch, wenn ein Lockvogel eingesetzt wird? Wie willst du illegaler Prostitution sonst auf die Schliche kommen?
Lockvögel dürfen grundsätzlich eingesetzt werden, aber sie dürfen niemanden zu einer Straftat oder Verwaltungsübertretung anstiften! Bei Letzterem sind die Hürden sogar noch viel höher. D.h. ein Polizist darf zwar anrufen, aber er darf bspw. keine Preisvorschläge machen, und schon gar nicht darf er eine SW in ein Bundesland zu einem Hausbesuch bestellen, in dem ein solcher verboten ist. Er darf auch keine Prostituierte dazu anstiften, ein Hotelzimmer zwecks Erbringungen von Sexdienstleistungen auf ihren Namen zu buchen und zu bezahlen, weil Wohnungsprostitution eben österreichweit verboten ist.

Österreich ist glücklicherweise ein Rechtsstaat, und Polizisten müssen sich genauso an Gesetze halten wie alle anderen. Wenn sie illegaler Prostitution auf die Schlichte kommen wollen, müssen das im Rahmen der Gesetze tun.

Also wenn ich gegen eine Verwaltungstrafe ankämpfen würde, wäre wohl meine geringste Sorge die Anonymität.
Meine Daten sind ohnehin schon erhoben, die Anzeige ist raus und der Schriftverkehr zwischen Ämtern (und Anwälten) bleibt doch vertraulich.

Es geht wohl, wie du schreibst, eher um Scherereien, zusätzlichen Zeit- und Geldaufwand.
Naja, Deine Daten sind zwar erhoben, aber sie bleiben grundsätzlich einmal bei den zuständigen Behörden. Wenn Du eine Anzeige wegen Amtsmissbrauchs machst, erfahren viel mehr Institutionen von Deiner Tätigkeit, die Staatsanwaltschaft, Gerichte, im Fall des Falles sogar die Presse (Gerichtsverhandlungen sind öffentlich). Und dabei sind die allermeisten SWs in Österreich Ausländerinnen, zu oft mit Sprachschwierigkeiten.
Aber darüber hinaus hast Du natürlich recht, frau hat in solchen Fällen wohl mehr zu verlieren als zu gewinnen, daher zahlt sie wohl zähneknirschend die Geldstrafe und schwört sich, nicht mehr aus sowas reinzufallen.
 
Naja, ob Polizisten "wegen jedem Scheiß vor Gericht stehen", darf hinterfragt werden. Als Zeugen ja, aber das gehört mMn zum Job. Als Beschuldigte äußerst selten. Es gab vor einigen Monaten oder Jahren (jedenfalls weit vor Corona) eine Erhebung, wie die Justiz Polizeigewalt handhabt. Das Ergebnis: Seit vielen Jahren gab es kaum nennenswerte Verurteilungen, in den allermeisten Fällen werden Verfahren schon von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Da waren einige haarsträubende Beispiele dabei, eindeutige Verletzungen und dabei manchmal sogar mitgefilmt, trotzdem reichte es der Justiz nicht für eine Verurteilung. Mir ist schon klar, dass es nicht sein darf, dass die Polizei ständig in der Defensive ist, wenn sie Verdächtige nicht immer mit Samthandschuhen anfasst. Aber in den genannten Fällen ging es meist um vergleichsweise harmlose Situationen, wie z.B. Demonstrationen oder Fußballspiele. Die Polizei reagiert auf Anzeigen sehr oft mit Einschüchterungstaktik, zeigt den Meldungsleger ihrerseits postwendend wegen Verleumdung an.


Lockvögel dürfen grundsätzlich eingesetzt werden, aber sie dürfen niemanden zu einer Straftat oder Verwaltungsübertretung anstiften! Bei Letzterem sind die Hürden sogar noch viel höher. D.h. ein Polizist darf zwar anrufen, aber er darf bspw. keine Preisvorschläge machen, und schon gar nicht darf er eine SW in ein Bundesland zu einem Hausbesuch bestellen, in dem ein solcher verboten ist. Er darf auch keine Prostituierte dazu anstiften, ein Hotelzimmer zwecks Erbringungen von Sexdienstleistungen auf ihren Namen zu buchen und zu bezahlen, weil Wohnungsprostitution eben österreichweit verboten ist.

Österreich ist glücklicherweise ein Rechtsstaat, und Polizisten müssen sich genauso an Gesetze halten wie alle anderen. Wenn sie illegaler Prostitution auf die Schlichte kommen wollen, müssen das im Rahmen der Gesetze tun.


Naja, Deine Daten sind zwar erhoben, aber sie bleiben grundsätzlich einmal bei den zuständigen Behörden. Wenn Du eine Anzeige wegen Amtsmissbrauchs machst, erfahren viel mehr Institutionen von Deiner Tätigkeit, die Staatsanwaltschaft, Gerichte, im Fall des Falles sogar die Presse (Gerichtsverhandlungen sind öffentlich). Und dabei sind die allermeisten SWs in Österreich Ausländerinnen, zu oft mit Sprachschwierigkeiten.
Aber darüber hinaus hast Du natürlich recht, frau hat in solchen Fällen wohl mehr zu verlieren als zu gewinnen, daher zahlt sie wohl zähneknirschend die Geldstrafe und schwört sich, nicht mehr aus sowas reinzufallen.

Ich meinte eigentlich nur, dass ich die Verwaltungstrafe selbst anfechte, aber trotzdem danke für diese Erläuterungen.
 
Not really, vor allem geht's zu tief. Im Internet zugänglich hab ich jetzt einmal einen ganz gut lesbaren Beitrag gefunden:

Zum Thema des Agent Provokateur im VerwStrafR vs StGB-Strafrecht scheint es in der österr Judikatur unterschiedliche Zugänge zu geben, was von diesem Autor aber - gemeinsam mit der offenbar herrschenden Lehre und mit Hinweis auf die EMRK - abgelehnt wird.

Vollkommen richtig ist der Hinweis (Nora/SAin) dass es höchst relevant ist, ob die Tat sonst nicht begangen worden wäre.
Mir fällt auch noch der wohl damit zusammenhängende Aspekt auf, ob die beobachtete/provozierte Person "unverdächtig" war/ist und wirklich erst zu einem Tun verleitet wird, oder ob an sich bereits ein Verhalten vorliegt, das (egal ob provoziert oder nicht) unter gewissen Bedingungen (die es zu überprüfen gilt) selbst bereits strafbar sein könnte. Beispiel: die Kontrolle in einem Studio, ob alle anwesenden Mädchen die Kontrollkarte haben.

Aber ich ziehe mich vom Fenster wieder ins Zimmer zurück, lehne mich nicht mehr hinaus, denn ich bin kein ausgebildeter Jurist, hab mich auch kaum mit Verfahrensrecht beschäftigt, und mir ist klar, dass ohne weitere Fachrecherche - zu der ich jetzt keine Lust habe - nichts Weiteres geschreibselt werden sollte.

:winke:

Interessant in diesem Zusammenhang ist auch dieser Link.
 
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Ich meinte eigentlich nur, dass ich die Verwaltungstrafe selbst anfechte, aber trotzdem danke für diese Erläuterungen.
Alles klar - aber selbst in diesem Fall müsstest Du implizit mit einem Fehlverhalten des Polizisten argumentieren, und das wäre dann zumindest an der Grenze zum Vorwurf des Amtsmissbrauchs.
 
Vollkommen richtig ist der Hinweis (Nora/SAin) dass es höchst relevant ist, ob die Tat sonst nicht begangen worden wäre.
Das ist aber bei der Bestellung eines Hausbesuchs immer der Fall. Ohne Bestellung wäre es nicht zum Hausbesuch gekommen.
Auch beim Fall mit der Vorstreckung des Hotelzimmerpreises ist diese conditio sine qua non gegeben: Hätte er ihr nicht gesagt, sie soll den Preis vorstrecken, hätte sie das Zimmer nicht gebucht.
 
Hier im Forum finden sich unzählige Beiträge wie SW's ihre Kunden über's Ohr hauen,
warum sollen nicht die auch einmal übers Ohr gehauen werden?

Wie man es in den Wald hineinruft...
 
Hier im Forum finden sich unzählige Beiträge wie SW's ihre Kunden über's Ohr hauen,
warum sollen nicht die auch einmal übers Ohr gehauen werden?

Wie man es in den Wald hineinruft...


Natürlich gibt's solche Beispiele auch - deswegen ist es auch schwierig, von „den SW`s” zu sprechen. Die gibt's nämlich ebenso wenig wie „die Männer” oder „die Frauen”... es gibt nur individuelle VertreterInnen dieser verschiedenen Spezies. Wegen einiger „schwarzer Schafe” sollte man nicht gleich die ganze Herde vorverurteilen. Weil dann kommt es eben so zurück, wie dein Schluss-Satz schon sagt...

Und einer der Verdienste dieses Forums sind zum Beispiel Berichterstattung & Empfehlungsmanagement, die zum Teil schon verhindern, dass man an „die/den Falsche:down:” gerät - Leser sind hier eindeutig im Vorteil.
 
Hier im Forum finden sich unzählige Beiträge wie SW's ihre Kunden über's Ohr hauen,
warum sollen nicht die auch einmal übers Ohr gehauen werden?

Wie man es in den Wald hineinruft...

Ich würde einmal spontan antworten, weil Rache oder "Übers Ohr hauen" nicht zu den Aufgaben der staatlichen Organe einer aufgeklärten Demokratie gehören sollte.
 
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warum sollen nicht die auch einmal übers Ohr gehauen werden?

Wie man es in den Wald hineinruft...
Von einer Behörde eine strafbare Handlung untergeschoben bekommen siehst du deswegen als gerechtfertigt an?
 
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