- Registriert
- 3.1.2018
- Beiträge
- 12.525
- Reaktionen
- 18.260
- Punkte
- 981
Ja, danke, wichtig!der 25er betrifft nur die sonderbestimmungen für w/nö/bgld
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion erfordert derzeit den Zugriff auf die Seite über den integrierten Safari-Browser.
Ja, danke, wichtig!der 25er betrifft nur die sonderbestimmungen für w/nö/bgld
Na immerhin. Somit ist aber klar, dass bis einschließlich heute Hausbesuche erlaubt waren, entgegen der offiziellen Kommunikation.@Mitglied #340270 @Mitglied #155646 @Mitglied #548352 und alle ...
Ende der Diskussion. Nach meinem Verständnis wurden soeben Hausbesuche ab morgen verboten. Ich schreib grad im Rechts-Thread drüber.
Muchas gracias.Aber nachdem das vor Monaten schon durchgekaut wurde, lasse ich es
Reines Kopfkino:Nachtrag: Zweiseitig unternehmensbezogene Geschäfte sind erlaubt; wenn ein Chef zwecks Hebung der Arbeitsmoral seiner Beschäftigten eine Sexarbeiterin ins Büro, in die Fabrik, in die Werkstatt etc. bestellt, oder zu seinen Angestellten ins Home Office schickt, dann ist es legal
Jetzt wissen wir wenigstens, wie es dieser Halbsatz in die Verordnung geschafft hatReines Kopfkino:
... oder ein Gluecksspielkonzern, zwecks Hebung seiner Marktposition und Senkung seiner Steuerlast, in Ausnuetzung seines Rahmenvertrags mit einer Agentur ...
Daraus folgt aber auch, dass, wenn sich Geschäftspartner A und Geschäftspartner B zur Würdigung der guten Zusammenarbeit einer gemeinsamen Begleiterin erfreuen, alles legal ist.Jetzt wissen wir wenigstens, wie es dieser Halbsatz in die Verordnung geschafft hat
wirst zur Kuschelmaus ??Neuer Lehrgang für Sexualbegleitung will tabuisierte Sehnsüchte auffangen
Wegen einer Änderung im Prostitutionsgesetz gab es in Österreich seit 2017 keine Ausbildung mehr für die Sexualbegleitung von Älteren und Menschen mit Behinderungwww.derstandard.at
wirst zur Kuschelmaus ??
Bin ich doch schon
kaufmich.com könnte für Dich interessant sein.Gibts es eigentlich sowas ähnliches wie Booksusi in Deutschland auch,finde da nur Dubiose Seiten?
Hausbesuche sind ja erlaubt??weil momentan vlt VERBOTEN !!!
Hausbesuche sind ja erlaubt??
Aber nein! Bloss ein update: "Kaufmich.com wird gerade aktualisiert, um noch besser für Dich auszusehen. Diese Arbeiten sind sehr komplex und deshalb wird die Seite wohl erst am Dienstag Abend wieder zur Verfügung stehen. "weil momentan vlt VERBOTEN !!!
Aber nein! Bloss ein update: "Kaufmich.com wird gerade aktualisiert, um noch besser für Dich auszusehen. Diese Arbeiten sind sehr komplex und deshalb wird die Seite wohl erst am Dienstag Abend wieder zur Verfügung stehen. "
@Mitglied #477889 : Bissl Geduld und morgen ist (fast) alles ist gut!
Derzeit in der österreichischen Ostregion nicht (in dem Sinn, in dem Du die Frage stellst).Hausbesuche sind ja erlaubt??
In manchen Teilen Deutschlands (aber ich hab den Überblick nicht) gilt überhaupt ein Prostitutionsverbot, in manchen "nur" ein Verbot der stationären Prostitution.Mit VO 147/2021 wurde die 7. Novelle zur 4. SchuMaV im Bundesgesetzblatt veroeffentlicht.
Das Kernrelevante und Wichtigste vorweg:
Fuer W, NOe und B wurde ...
... den Erbringer(inne)n koerpernaher Dienstleistungen jetzt auch das Betreten von Arbeitsorten zum Zweck der Erbringung ihrer Dienstleistungen untersagt (und nicht, wie bisher, nur den Kunden das Betreten der Arbeitsorte). Nach meiner Einschaetzung bedeutet das, dass ab morgen Hotel- und Hausbesuche verboten sind. Disclaimer gilt, aber ich war mit meiner Einschaetzung, dass sie bisher moeglich waren, eh schon in der Minderheit.