Sexdienstleistungen in Zeiten von Corona

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@Mitglied #340270 @Mitglied #155646 @Mitglied #548352 und alle ...

Ende der Diskussion. Nach meinem Verständnis wurden soeben Hausbesuche ab morgen verboten. Ich schreib grad im Rechts-Thread drüber.
Na immerhin. Somit ist aber klar, dass bis einschließlich heute Hausbesuche erlaubt waren, entgegen der offiziellen Kommunikation.
Über die Formulierung "körpernahe DL" vs. "DL der Freizeitindustrie", und was die neue Regel genau für die Sexarbeit bedeutet, ließe sich natürlich wieder diskutieren. Aber nachdem das vor Monaten schon durchgekaut wurde, lasse ich es ;).
 
Nachtrag: Zweiseitig unternehmensbezogene Geschäfte sind erlaubt; wenn ein Chef zwecks Hebung der Arbeitsmoral seiner Beschäftigten eine Sexarbeiterin ins Büro, in die Fabrik, in die Werkstatt etc. bestellt, oder zu seinen Angestellten ins Home Office schickt, dann ist es legal :mrgreen:
 
Nachtrag: Zweiseitig unternehmensbezogene Geschäfte sind erlaubt; wenn ein Chef zwecks Hebung der Arbeitsmoral seiner Beschäftigten eine Sexarbeiterin ins Büro, in die Fabrik, in die Werkstatt etc. bestellt, oder zu seinen Angestellten ins Home Office schickt, dann ist es legal :mrgreen:
Reines Kopfkino:
... oder ein Gluecksspielkonzern, zwecks Hebung seiner Marktposition und Senkung seiner Steuerlast, in Ausnuetzung seines Rahmenvertrags mit einer Agentur ...
 
Gibts es eigentlich sowas ähnliches wie Booksusi in Deutschland auch,finde da nur Dubiose Seiten?
 
weil momentan vlt VERBOTEN !!!
Aber nein! Bloss ein update: "Kaufmich.com wird gerade aktualisiert, um noch besser für Dich auszusehen. Diese Arbeiten sind sehr komplex und deshalb wird die Seite wohl erst am Dienstag Abend wieder zur Verfügung stehen. "
@Mitglied #477889 : Bissl Geduld und morgen ist (fast) alles ist gut! ;)
 
Aber nein! Bloss ein update: "Kaufmich.com wird gerade aktualisiert, um noch besser für Dich auszusehen. Diese Arbeiten sind sehr komplex und deshalb wird die Seite wohl erst am Dienstag Abend wieder zur Verfügung stehen. "
@Mitglied #477889 : Bissl Geduld und morgen ist (fast) alles ist gut! ;)

heast auf, der glaubt des a nu !!
 
Hausbesuche sind ja erlaubt??
Derzeit in der österreichischen Ostregion nicht (in dem Sinn, in dem Du die Frage stellst).
Mit VO 147/2021 wurde die 7. Novelle zur 4. SchuMaV im Bundesgesetzblatt veroeffentlicht.

Das Kernrelevante und Wichtigste vorweg:

Fuer W, NOe und B wurde ...
... den Erbringer(inne)n koerpernaher Dienstleistungen jetzt auch das Betreten von Arbeitsorten zum Zweck der Erbringung ihrer Dienstleistungen untersagt (und nicht, wie bisher, nur den Kunden das Betreten der Arbeitsorte). Nach meiner Einschaetzung bedeutet das, dass ab morgen Hotel- und Hausbesuche verboten sind. Disclaimer gilt, aber ich war mit meiner Einschaetzung, dass sie bisher moeglich waren, eh schon in der Minderheit.
In manchen Teilen Deutschlands (aber ich hab den Überblick nicht) gilt überhaupt ein Prostitutionsverbot, in manchen "nur" ein Verbot der stationären Prostitution.
Doña Carmen eV hat üblicherweise den Überblick.
 
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