Sexdienstleistungen in Zeiten von Corona

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
- Schnackseln mit FFP2-Maske ist das, was ich mir schon immer gewünscht habe ...
- "das Infektionsrisiko ist durch geeignete Schutzmaßnahmen zu minimieren": gut, dass nicht definiert ist, welches Infektionsrisiko gemeint ist. Ich mach eh nie AO, also bin ich auf der sicheren Seite
Sollte eine FFP2-Maske vorgeschrieben werden, tja, wer wird sich wohl daran halten? Genau, so gut wie niemand da es eh nicht kontrolliert werden kann.

Und wozu sollte "Infektionsrisiko" genauer spezifiziert werden? Ist wohl klar damit was gemeint ist, nachdem es genau NULL Zusammenhang mit Covid und AO gibt.
 
bis wann muss eigentlich die neue verordnung herausgepresst werden ... oder gibts wieder eine rückwirkung ...
 
- Schnackseln mit FFP2-Maske ist das, was ich mir schon immer gewünscht habe ...
- "das Infektionsrisiko ist durch geeignete Schutzmaßnahmen zu minimieren": gut, dass nicht definiert ist, welches Infektionsrisiko gemeint ist. Ich mach eh nie AO, also bin ich auf der sicheren Seite
- ach ja: falls eine Person je 20 m² gilt: ich habe keinen Raum mit 40 m² für Hausbesuche, und in Studios sind so große Zimmer auch nicht besonders weit verbreitet. Schwierige Zeiten ...
ein Kunde je 20qm und wenn die Räumlichkeiten weniger als 20qm haben, darf nur ein Kunde diese betreten
 
Also doch wieder nix mit laufhäuser ab 19.,,,,,,? Haben wir uns wieder zu früh gefreut gell?
:D
wenn DAS DIE LAUFHAUSBESITZER wieder mitbekommen bin ich gespannt wie die drauf reagieren.
 
najo so sicher bin i ma do ned. Denn de müssen wieder alle termine von den girls absagen des wird de ordentlich ärgern
 
@Mitglied #88913

 
Zuletzt bearbeitet:
Das wird spannend:

(7) Der Betreiber hat einen COVID-19-Beauftragten zu bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen.


(9) Der Kunde hat
1. in geschlossenen Räumen eine Maske zu tragen. Dies gilt nicht in Feuchträumen;

Gilt die Muschi als Feuchtraum? Oder Feuchttraum? :D
 
des mit de kontaktdaten wird lustig
Das glaube ich kaum. Kaum jemand wird so blöd sein einen echten Namen anzugeben. Und die Damen wird es größtenteils auch nicht kümmern was dort auf den Zettel steht. Als Email Adresse gebe ich aber keine Fake-Adresse an. Will ja informiert werden im Fall der Fälle damit ich andere nicht anstecke.
 
dann kannst aber glei alle anderen daten bekanntgeben ;)
Ähm, nein? Email-Adresse ist ja keine mit Klarnamen. Ich will aber natürlich informiert werden, sollte sich ein Cluster bilden. Und so fern ich die Diskussion damals bei der Gastro-Registrierpflicht richtig verstanden habe, muss zumindest die Telefonnummer oder Email-Adresse dir zugeordnet sein. Dass sich jemand mit seinem echten Namen im Puff registriert glauben wohl nicht einmal die Behörden, so naiv kann keiner sein.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben