Sexdienstleistungen in Zeiten von Corona

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Das glaube ich kaum. Kaum jemand wird so blöd sein einen echten Namen anzugeben. Und die Damen wird es größtenteils auch nicht kümmern was dort auf den Zettel steht. Als Email Adresse gebe ich aber keine Fake-Adresse an. Will ja informiert werden im Fall der Fälle damit ich andere nicht anstecke.

Falsche Angaben sind nicht (mehr) so einfach, weil:
  1. Der Kunde muss sich registrieren: Name + Kontaktdaten
  2. Der Kunde muss einen "Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr " vorlegen: Name
Diese zwei Namen müssen übereinstimmen und ihm (oder ihr :D ) gehören.

Eher unwahrscheinlich, dass eine Dame (im LH) oder der Betreiber einen Ausweis verlangt, aber die Frage ist, wie die Organe kontrollieren werden.
Wenn das Ziel dieser Bestimmungen (weiterhin) ist, mehr asymptomatisch infizierten zu entdecken (durch freiwilligen Tests), dann wird die Polizei nicht wirklich kontrollieren, noch weniger die Bordelle. Wenn das Ziel eigentlich Contact Tracing, bzw. Bußgeld kassieren ist, dann werden sie kontrollieren.

Weißt jmd. ob die Friseursalons in den letzten Monaten kontrolliert wurden?
 
abgeschlossene einzelne Räume müssen keine 20m2 sein... es gilt ja die gesamte Fläche des Prost Lokals...bzw. gesamter Kundenbereich
ein Kunde je 20qm und wenn die Räumlichkeiten weniger als 20qm haben, darf nur ein Kunde diese betreten

Helft mir bitte mitzuueberlegen, ob nicht Par 5(1)4 iVm Par 5(3) gilt ... also 10 m² ...


5(1)4.Der Betreiber von Betriebsstätten gemäß Abs. 3 hat sicherzustellen, dass sich maximal so viele Kunden gleichzeitig im Kundenbereich aufhalten, dass pro Kunde 10 m² zur Verfügung stehen; ist der Kundenbereich kleiner als 10 m², so darf jeweils nur ein Kunde zuzüglich der im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen den Kundenbereich der Betriebsstätte betreten.

5(3) Zusätzlich zu Abs. 1 ist das Betreten von Betriebsstätten zur Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen wie insbesondere Dienstleistungen der Friseure und Perückenmacher (Stylisten), Kosmetiker (Schönheitspfleger) sowie der Masseure und Fußpfleger nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig: ...

Eine Frage, die ich drueben im Rechts-Thread (noch mit dem Gedanken an 20 m2) aufgeworfen habe, ist:
Zaehlen die Damen im Laufhaus auch als "Kunden" (weil Mieterinnen)
des Laufhauses? Saunaclub wohl ziemlich eindeutig ja. Studio???

Edit:
Der Herr Hofrat legt sich auf 20 m² je Kunde fest.

Siehe hier:
Sexdienstleistungen in Zeiten von Corona
 
Zuletzt bearbeitet:
Laufhaus ICI und das Simply Top haben auf deren Homepages bereits die Öffnung für 19. angekündigt.
 
Na das wird was werden lol. :) Ich habe schon mal am 19. mai einen coronatest Und wenn negativ gehts gleich ins laufhaus :) Aber wenn ich dann jede WOCHE EINMAL INS LAUFHAUS GEHEN MÖCHTE MUSS ICH MICH JEDE wOCHE TESTEN LASSEN. Naja egal. Für meine Frauen mache ich das :)
 
Na das wird was werden lol. :) Ich habe schon mal am 19. mai einen coronatest Und wenn negativ gehts gleich ins laufhaus :) Aber wenn ich dann jede WOCHE EINMAL INS LAUFHAUS GEHEN MÖCHTE MUSS ICH MICH JEDE wOCHE TESTEN LASSEN. Naja egal. Für meine Frauen mache ich das :)
Kannst ja gurgeln. Das ist doch in Wien wirklich eine super Möglichkeit, um angenehm zu einen Coronatest zu kommen.

Und ohne dir jetzt zu nahe treten zu wollen, aber hast du keine Chance, in eine Risikogruppe zu fallen, um geimpft zu werden?
 
Machst das nicht eh?
nein aber alle 2 wochen mit meinen vater m,it testen da unser hausarzt das bei uns zuhause macht alle 2 wochen.
Tja das ist dann eh eine gute idee. Einmal pro Woche testet mich der Arzt und einmal pro Woche die Apotheke. :)
Kannst ja gurgeln. Das ist doch in Wien wirklich eine super Möglichkeit, um angenehm zu einen Coronatest zu kommen.

Und ohne dir jetzt zu nahe treten zu wollen, aber hast du keine Chance, in eine Risikogruppe zu fallen, um geimpft zu werden?
das mit dem gurgeln geht bei mir nicht so. Aber ich bin das mit der nase und Mund gewohnt. Keine große Sache :)
 
Sehr geehrte Damen und Herren,



die Meldestelle für Prostitutionsangelegenheiten der SVA 1 informiert.



Durch die COVID-19-Öffnungsverordnung ist das Betreten von Einrichtungen zur Ausübung der Prostitution zum Zweck der Inanspruchnahme von Dienstleistungen ab 19.05.2021, erlaubt.

Die wichtigsten Regeln im Überblick:

· Der Betreiber hat ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen.

· Der Betreiber hat einen COVID-19-Beauftragten zu bestellen.

· Der Betreiber hat sicherzustellen, dass die Freizeiteinrichtung von Kunden nur im Zeitraum zwischen 05.00 und 22.00 Uhr betreten wird.

· In geschlossenen Räumen dürfen sich maximal so viele Kunden gleichzeitig im Kundenbereich aufhalten, dass pro Freier 20 m² zur Verfügung stehen.

· Der Betreiber darf Freier, bei denen davon auszugehen ist, dass es zu einem länger andauernden Kontakt mit dem Personal kommt, nur einlassen, wenn diese einen Nachweis „genesen, geimpft oder getestet “ vorweisen. Der Freier hat diesen Nachweis für die Dauer des Aufenthalts bereitzuhalten.

· Von der Prostituierten ist der Nachweis „genesen, geimpft oder getestet “ zu erbringen oder eine FFP2-Maske zu tragen.

· Der Freier hat in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske (dies gilt nicht in Feuchträumen) zu tragen und gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, einen Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten (gilt nicht für den Abstand zwischen Freier und Prostituierter).

· Für das Verabreichen von Speisen und den Ausschank von Getränken gilt § 6 der Verordnung (Gastgewerbe).



Escortservice (Hausbesuche in der Wohnung des Kunden), sind aufgrund der COVID-19-Regelungen zulässig. Beim Betreten der Arbeitsorte ist das Infektionsrisiko durch geeignete Schutzmaßnahmen zu minimieren. Darüber hinaus ist von der Prostituierten der Nachweis „genesen, geimpft oder getestet “ zu erbringen oder eine FFP2-Maske zu tragen.



Details sind der beiliegenden Verordnung zu entnehmen.



Mit besten Grüßen

Wolfgang Langer
 
Ich bin kein Jurist, vielleicht kann das jemand für mich entschlüsseln:
" · Der Freier hat in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske (dies gilt nicht in Feuchträumen) zu tragen und gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, einen Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten (gilt nicht für den Abstand zwischen Freier und Prostituierter)."
Meiner Meinung nach heißt das, dass laut Verordnung auch beim Verkehr Maske zu tragen ist. Was in der Praxis gemacht wird, steht natürlich auf einem anderen Blatt, aber ich will nur die VO richtig verstehen.
 
Sehr geehrte Damen und Herren,



die Meldestelle für Prostitutionsangelegenheiten der SVA 1 informiert.



Durch die COVID-19-Öffnungsverordnung ist das Betreten von Einrichtungen zur Ausübung der Prostitution zum Zweck der Inanspruchnahme von Dienstleistungen ab 19.05.2021, erlaubt.

Die wichtigsten Regeln im Überblick:

· Der Betreiber hat ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen.

· Der Betreiber hat einen COVID-19-Beauftragten zu bestellen.

· Der Betreiber hat sicherzustellen, dass die Freizeiteinrichtung von Kunden nur im Zeitraum zwischen 05.00 und 22.00 Uhr betreten wird.

· In geschlossenen Räumen dürfen sich maximal so viele Kunden gleichzeitig im Kundenbereich aufhalten, dass pro Freier 20 m² zur Verfügung stehen.

· Der Betreiber darf Freier, bei denen davon auszugehen ist, dass es zu einem länger andauernden Kontakt mit dem Personal kommt, nur einlassen, wenn diese einen Nachweis „genesen, geimpft oder getestet “ vorweisen. Der Freier hat diesen Nachweis für die Dauer des Aufenthalts bereitzuhalten.

· Von der Prostituierten ist der Nachweis „genesen, geimpft oder getestet “ zu erbringen oder eine FFP2-Maske zu tragen.

· Der Freier hat in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske (dies gilt nicht in Feuchträumen) zu tragen und gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, einen Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten (gilt nicht für den Abstand zwischen Freier und Prostituierter).

· Für das Verabreichen von Speisen und den Ausschank von Getränken gilt § 6 der Verordnung (Gastgewerbe).



Escortservice (Hausbesuche in der Wohnung des Kunden), sind aufgrund der COVID-19-Regelungen zulässig. Beim Betreten der Arbeitsorte ist das Infektionsrisiko durch geeignete Schutzmaßnahmen zu minimieren. Darüber hinaus ist von der Prostituierten der Nachweis „genesen, geimpft oder getestet “ zu erbringen oder eine FFP2-Maske zu tragen.



Details sind der beiliegenden Verordnung zu entnehmen.



Mit besten Grüßen

Wolfgang Langer
Das heißt für mich aber dass die Laufhäuser usw. nicht öffnen können!
Mir ist keines bekannt welches Zimmer mit einer Größe von 20m² im Angebot hat.
 
Könnte ich mir in Z3 und J11 schon vorstellen.
Aber es gilt - vermute ich - die Gesamtfläche.
 
Ich bin kein Jurist, vielleicht kann das jemand für mich entschlüsseln:
" · Der Freier hat in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske (dies gilt nicht in Feuchträumen) zu tragen und gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, einen Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten (gilt nicht für den Abstand zwischen Freier und Prostituierter)."
Meiner Meinung nach heißt das, dass laut Verordnung auch beim Verkehr Maske zu tragen ist. Was in der Praxis gemacht wird, steht natürlich auf einem anderen Blatt, aber ich will nur die VO richtig verstehen.
Die Regelung für Escortservice klingt nämlich so, als ob Maske beim Sex nicht notwendig wäre, wenn die SW genesen, geimpft oder getestet ist:
"Escortservice (Hausbesuche in der Wohnung des Kunden), sind aufgrund der COVID-19-Regelungen zulässig. Beim Betreten der Arbeitsorte ist das Infektionsrisiko durch geeignete Schutzmaßnahmen zu minimieren. Darüber hinaus ist von der Prostituierten der Nachweis „genesen, geimpft oder getestet “ zu erbringen oder eine FFP2-Maske zu tragen."
Das kann's ja irgendwie nicht sein, dass man die Maske bei Escort nicht braucht, im Studio etc. aber schon.
 
Das heißt für mich aber dass die Laufhäuser usw. nicht öffnen können!
Mir ist keines bekannt welches Zimmer mit einer Größe von 20m² im Angebot hat.
Es steht nicht pro Zimmer, sondern auf die Innenfläche gerechnet. Inkl. Gängen geht es sich wohl meist leicht aus.
Zumindest ohne Rumstreuner in den Gängen.
 
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