Sigi Maurer heute vor Gericht schuldig gesprochen

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:rofl::rofl::rofl:

Das wird jetzt langsam Kabarett. Hat sie schon Polizeischutz beantragt? :fies:
That‘s the Problem: für den einen is das Kabarett und für die andere Nichtigkeit

Und solange dem so is, solange fühlen sich Psychopaten, wie dieser Observer, ermächtigt ihren Minderwertigkeitskomplex in die Welt oder an die weibliche Person rauszurülpsen
 
Was ist an einer Drohung Kabarett? Sorry, da hört sich bei mir einfach der Spaß auf - feig und anonym groß die Pappn aufreißen. Und das ganze vorsätzlich, weil von einem anonymen Mail-Provider. Es gibt echt kranke Gehirne da draußen... :muted:
wenn sie wollen könnens schon feststellen von wo das kommt. anonym is nix im net. du kannst es ihnen, wenn du genug ahnung hast schwer machen, aber sie können dich immer noch erwischen.
 
Weiß zwar nicht genau, worauf du da jetzt anspielst. ABER: als Betreiber kannst du unter bestimmten Voraussetzungen für Inhalte auf deiner Seite geklagt werden (etwa, wenn sie nach Beanstandung nicht gelöscht wurden).
Klar, für Inhalte seiner Webseite ist man verantwortlich, auch wenn diese dort dritte platzieren.
 
Was ist an einer Drohung Kabarett? Sorry, da hört sich bei mir einfach der Spaß auf - feig und anonym groß die Pappn aufreißen. Und das ganze vorsätzlich, weil von einem anonymen Mail-Provider. Es gibt echt kranke Gehirne da draußen... :muted:

LOGIK einschalten. Wenn es eine ernstzunehmende Drohung ist, kann die Exekutive diesem Mail nachgehen. Wurde schon oft gemacht. Das Ganze mit "Sehr geehrter Herr Observer" ins Netz zu stellen, ist demonstrative Dummheit und kann sie zur Zielscheibe eines echten Psycho machen. Stichwort Henritte Reker.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
That‘s the Problem: für den einen is das Kabarett und für die andere Nichtigkeit

Und solange dem so is, solange fühlen sich Psychopaten, wie dieser Observer, ermächtigt ihren Minderwertigkeitskomplex in die Welt oder an die weibliche Person rauszurülpsen

das da
 
LOGIK einschalten. Wenn es eine ernstzunehmende Drohung ist, kann die Exekutive diesem Mail nachgehen. Wurde schon oft gemacht. Das Ganze mit "Sehr geehrter Herr Observer" ins Netz zu stellen, ist demonstrative Dummheit und kann sie zur Zielscheibe eines echten Psycho machen. Stichwort Henritte Reker.

Ah ein ganz Gscheiter. Wer beurteilt denn, ob eine Drohung ernst zu nehmen ist oder nicht? Würden sie allen Drohungen nachgehen die im Netz kursieren, würden's ja nur noch am CyberCrime arbeiten.

doch. nur warum sollt ich es machen? nur um zu beweisen das es geht?

Tom hat dich ja dazu eingeladen. Von mir aus kannst das auch bei meinem alten Facebook Account probieren. Ich werde immer nur neugierig, wenn jemand solche Behauptungen aufstellt, da will ich dann schon wissen, ob jemand nur daherredet, oder ob auch was dahintersteckt :)
 
Ah, so ist das. Obszönitäten an eine Person gerichtet sind also nur dann eine Straftat (Sexuelle Belästigung), wenn ich das öffentlich mache? Das heißt, ich kann problemlos meiner Nachbarin, meiner Nachhilfeschülerin oder meiner Lebensmittelverkäuferin auf Whatsapp schreiben wie sie mir einen blasen sollen und wo ich ihnen hinspritze und ich werde danach von keinem Gericht zur Verantwortung gezogen? Find ich gerade sehr interessant :lol:
Bei der Nachhilfeschülerin würde ich aufpassen, wenn sie noch nicht 16 Jahre alt ist (§ 208 StGB), aber sonst musst Du nur damit rechnen, dass Du von der Empfängerin gesperrt wirst. Den Straftatbestand "Sexuelle Belästigung" gibt es meines Wissens nicht!
 
wenn sie wollen könnens schon feststellen von wo das kommt. anonym is nix im net. du kannst es ihnen, wenn du genug ahnung hast schwer machen, aber sie können dich immer noch erwischen.
Von wo es herkommt ist ja ohnehin klar - es geht darum, wer es geschrieben hat!
 
wow....der ist noch offen, der Fred?


Ich glaube, die Bestimmung im Kraftfahrzeuggesetz steht deswegen sogar im Verfassungsrang, damit sie der VfGH nicht heben kann. Bin mir aber nicht sicher....
Ja, die Bestimmungen der Auskunftspflicht bei Lenkerehebungen, genauso wie die Alkoholbestimmungen, stehen im Verfassungsrang!

Ob diese Bestimmungen praktisch, auf elektronische Geräte umgelegt werden können, glaube ich eher ned.
Aber auf einen Accaunt könnte man das schon machen.

Zum Thema selbst, bin ich, wie die Meisten auch der Meinung, dass der Fall ungeschickt angegangen wurde und deshalb zu diesem, vorläufigem, Ergebnis führte.
Mal abwarten ob die resolute Taktik der Fr. Maurer nicht doch noch aufgeht.
Jedenfalls hat sie erreicht, dass das Thema Belästigung, Verunglimpfung und Hass in der Halbleitertechnik auf einem neuem Level thematisiert wird.
 
Das Urteil gegen diese Maurer finde ich ok! Sie wurde ja nicht verurteilt weil sie Opfer eines Postings wurde, sondern sie hat sich selbst danach straffällig gemacht indem sie es veröffentlichte, was gegen die gültigen Regeln und Gesetze verstösst!
Verständlich dass man überkocht, aber so gehts halt nicht, schon gar nicht in ihrer Position als Akademikerin und Politikerin (hüstel hüstel).
Es gibt täglich so viele Opfer verschiedenster Richtungen, die meisten müssen wenn, den ordentlichen Weg gehen- Polizei, Anwalt und Gericht, auch wenn denen auch nach Veröffentlichung wäre und glauben die ganze Welt davon in Kenntnis setzen zu müssen.
 
ich hab auch gemeint wer es geschrieben hat. feststellen läßt sich alles. ist nur eine frage der kosten.

Wie willst das bitte feststellen? Egal ob jemand den Account des Wirten gehacked oder sein Passwort erraten hat, oder ob er den Account eingeloggt unbeaufsichtigt offen stehen gelassen hat, wie willst im Nachhinein herausfinden, wer da was geschrieben hat? Versteh mich nicht falsch, bin fest davon überzeugt, dass er selbst der Verfasser ist, aber rein theoretisch könnte es auch jemand anders gewesen sein.
 
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