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Es ist auch komplett egal, was du darunter verstehst. Es ist eine unter Ausschluss der Öffentlichkeit gemachte Anpöbelung und Beleidigung. Und somit nicht strafbar, egal wie du das siehst. Dass jetzt über drastische Gesetzesverschärfungen gefordert werden, das ist der typische Anlassgesetzgebuzngs - Quatsch. Draufhaun mit dem Vorschlaghammer ohne nachzudenken, was das für Folgen hat.Es ist komplett egal, was Du darunter verstehst.
Und zur (vorbeugenden) Klarstellung: Ich möche den Schreiberling dieser Nachricht keineswegs verteidigen. Ich selber würde niemandem eine derartige Post zukommen lassen.
Am Arbeitsplatz ist das schon wieder eine ganz andere Situation. Die blöde Nachricht eines Rüpels ist mit einem Mausklick gelöscht, am Arbeitsplatz kannst du den Belästiger nicht "wegklicken".da muss man gar nicht in einem betrieb eine Riesenumfrage machen