Sigi Maurer heute vor Gericht schuldig gesprochen

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Die rechtliche Frage wird immer noch sein, ob sie es posten durfte, BEVOR ein Gericht ihn schuldig gesprochen hat.
Der Typ hat sich ja mit der Pöbelei ned strafbar gemacht, weil das eben ned strafbar ist. Fr. Maurer hat sich strafbar gemacht, weil sie behauptete dass ER diese Schweinerein an sie sendete, ohne es eindeutig beweisen zu können.
 
Eine Politikerin (hüstel hüstel) die so ihre Meinung von Österreich kundtut, hat meine Sympathie und Empathie gänzlich verspielt!

In der MeeToo-Debatte wird immer kritisiert, wenn Frauen sich nicht umgehend zur Wehr setzten.

Zeigt jemand wie in diesem Fall ganz unmittelbar den Mittelfinger (ihren "Hatern", unbekannt),
weil ihr kurz davor u.a. mit Vergewaltigung gedroht wurde, ist sie die arrogante Feministin…

Kann man sich bitte mal entscheiden, was verwerflicher ist?
 
da fahr´n ma hin! :lol:
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Wenn dem Biertandler eine Falschaussage nachweisbar ist, hat sich Straßburg erledigt.
Ja, bin schon gespannt, ob die StA in dieser Sache tätig wird.
 
In der MeeToo-Debatte wird immer kritisiert, wenn Frauen sich nicht umgehend zur Wehr setzten.

Zeigt jemand wie in diesem Fall ganz unmittelbar den Mittelfinger (ihren "Hatern", unbekannt),
weil ihr kurz davor u.a. mit Vergewaltigung gedroht wurde, ist sie die arrogante Feministin…

Kann man sich bitte mal entscheiden, was verwerflicher ist?

Das Posting ist aber nicht eindeutig, dass es nur an Hassposter gerichtet ist wurde erst von ihr im Nachhinein so dargestellt.
Noch dazu dass es sehr unmittelbar nach der Wahl gepostet wurde und Aussagen zu dieser in diesem Zusammenhang gepostet wurden.
Dazu der Streit mit Pilz in diesem Zeitraum.
Manchmal sollte man halt zweimal überlegen was, wie und wann man was postet.
 
wenn sie ihm nachzuweisen ist, wäre auch das erste urteil anders ausgefallen ;)
 
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Ja, bin schon gespannt, ob die StA in dieser Sache tätig wird.
So sehr ich es mir wünsche, sollte sie es nur tun, wenn eine große Chance auf Erfolg besteht. Ein weiterer Freispruch wäre nicht gut
 
So sehr ich es mir wünsche, sollte sie es nur tun, wenn eine große Chance auf Erfolg besteht. Ein weiterer Freispruch wäre nicht gut
Die StA wird nach einer Anzeige prinzipiell immer tätig. Die Anzeige hat der Richter gemacht.
Wenn eine hinreichende Chance auf Erfolg besteht, erhebt die StA Anklage, und der Fall kommt vor Gericht. Wenn nicht, stellt sie das Verfahren ein.
So zumindest die Theorie.
 
Ich auch, ich auch!
Spannend wird dann auch sein, auf welche Weise man ihm die Falschaussage nachweisen kann.
Bzgl. seines Geschäftsentgangs seit dem Posting von Frau Maurer hat er mutmaßlich gelogen, da hat ihn der Richter schon während des ersten Prozesstermins auf die Wahrheitspflicht hingewiesen. Eine solche Lüge wäre leicht nachzuweisen, man muss nur Einsicht in die Buchhaltung nehmen. Dass er das Posting selbst verfasst hat, das wird man ihm tatsächlich schwer nachweisen können, außer es gibt Zeugen.
 
Haters = Hasser

War wahrscheinlich zu schwer das ganz genauer zu spezifizieren oder nicht direkt nach der Wahl zu posten.
"Haters" ist im Internet-Sprech ein eindeutiger Terminus und bezeichnet Leute, die Hasspostings verbreiten. Da ist keine weitere Spezifikation notwendig.
 
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