Welche Strafsache? Die Pöbeleien an Fr. Maurer sind ned strafbar, da sie ned öffentlich waren.
Das wusste Fr. Maurer offenbar und hat ihm halt PERSÖNLICH öffentlich bloßgestellt . Das ist aber eine Straftat, wenn sie es nicht beweisen kann, dass er tatsächlich selbst diese Schweinerein geschrieben hat und ned wer Anderer was ja durchaus auch möglich WÄRE. Deshalb hat der Biertandler die Fr. Maurer wegen übler Nachrede geklagt, weil wegen Shitstorm, schlechter Geschäftsgang, bla bla bla. , und er sich da dachte ich sag halt " I wors ned, wor wer Aunderer" , weil das schwer nachweisbar ist.
Natürlich konnte der Richter aufgrund der Gesetzeslage Fr. Maurer daher nur schuldig sprechen, weil sie es ja ned eindeutig beweisen konnte, dass der Biertandler das Posting selbst geschrieben hatte, sondern "nur" dass sein Computer und sein FB-Profil verwendet wurde, was ja auch möglich ist, dass wer Anderer nutzen konnte.