- Registriert
- 27.10.2008
- Beiträge
- 44.203
- Reaktionen
- 19.999
- Punkte
- 1.383
- Checks
- 2
dazu müssen's aber erst mal deren Identitäten kennensollen's alle vorladen und in die zange nehmen
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion erfordert derzeit den Zugriff auf die Seite über den integrierten Safari-Browser.
dazu müssen's aber erst mal deren Identitäten kennensollen's alle vorladen und in die zange nehmen
oje, da fällt die Maurer ja auch schon drunterund frauen ab 30 wären hexen
dazu müssen's aber erst mal deren Identitäten kennen
hätten sie irgendwas davon hättens ihm jetzt schon an den eiern gehabt. nur sie werden nix stichhaltiges haben.
dann hätte aber die maurer recht gehabt. weil die falschausage hätte er ja so auch gemacht. nur hätten sie was handfestes gegen ihm gehabt wäre er mit der falschaussage schön eingefahren. weil dann hätte er jetzt eine klage am hals.wegen was? Dann wäre die Klage abgeschmettert worden.
Das vermute ich auch.wird viel. 'ne "lustige" gemeinschaftsproduktion aller g'wesen sein, grad in so einem tschocherl durchaus denkbar. falls es nochmal zu einem prozess kommt, sollen's alle vorladen und in die zange nehmen, wird schon einer dabei sein der umfällt und singt!
Nein, so meine ich das nicht. Folgt man den Ausführungen von Richter Apostol, hätte Frau Maurer nur dann den Wahrheitsbeweis antreten können, wenn sie jemanden gehabt hätte, der dem Biertandler über die Schulter schaut, während er die belästigende Nachricht schreibt. Das sehen einige Experten als zu hohe Anforderung an den Wahrheitsbeweis. Weil dieser damit in der Praxis verunmöglicht werden würde. Sie sehen schon mit der Tatsache, dass der Biertandler sich in Widersprüche verwickelt hat und seine Behauptung, die Nachricht nicht geschrieben zu haben, damit sehr unglaubwürdig erscheint - und mit den einheitlichen Interpunktionsfehlern - den Wahrheitsbeweis als erbracht an. Das könnte auch die Berufungsinstanz so sehen.Verstehe ich auch nicht ganz.
Traut er sich da ned drüber und will das an eine andere Instanz weiterschieben?
dann hätte aber die maurer recht gehabt. weil die falschausage hätte er ja so auch gemacht. nur hätten sie was handfestes gegen ihm gehabt wäre er mit der falschaussage schön eingefahren. weil dann hätte er jetzt eine klage am hals.
weißt was ich glaube. es wird nix rauskommen. die werden halt prophylatisch was machen und dann sagen - wir konnten leider nichts finden.Das vermute ich auch.
Und genau auf das spekuliert die Fr. Maurer bzw. ihre Rechtsbeistände, dass einer umfallt und singt.
Wenns ned eh schon Einer hinter den Kulissen gemacht hat....
Das ist ja eben kein Tschocherl, sondern ein Geschäft. Und ob da eine Gemeinschaftsproduktion möglich ist, wenn der Biertandler behauptet, er kann es bis zu eine halbe Stunde verwaist offen lassen, weil eh so selten Kunden kommen? Für eine Gemeinschaft braucht man schon ein paar Leute. Wenn einer wichst, ist es ja auch kein Gruppensexwird viel. 'ne "lustige" gemeinschaftsproduktion aller g'wesen sein, grad in so einem tschocherl durchaus denkbar. falls es nochmal zu einem prozess kommt, sollen's alle vorladen und in die zange nehmen, wird schon einer dabei sein der umfällt und singt!
i glaub des schau ich mir ned an.Ich glaub wir werden da auf die Verfilmung warten müssen, damit wir uns da auskennen!
du hast keine ahnung was ein tschocherl ist. die bierhüttn is a tschocherl.Das ist ja eben kein Tschocherl,
Ok, ich kann dir folgen.Nein, so meine ich das nicht. Folgt man den Ausführungen von Richter Apostol, hätte Frau Maurer nur dann den Wahrheitsbeweis antreten können, wenn sie jemanden gehabt hätte, der dem Biertandler über die Schulter schaut, während er die belästigende Nachricht schreibt. Das sehen einige Experten als zu hohe Anforderung an den Wahrheitsbeweis. Weil dieser damit in der Praxis verunmöglicht werden würde. Sie sehen schon mit der Tatsache, dass der Biertandler sich in Widersprüche verwickelt hat und seine Behauptung, die Nachricht nicht geschrieben zu haben, damit sehr unglaubwürdig erscheint - und mit den einheitlichen Interpunktionsfehlern - den Wahrheitsbeweis als erbracht an. Das könnte auch die Berufungsinstanz so sehen.
i glaub des schau ich mir ned an.
Ich schon! Und beim nächstem Stammi, werde ich´s dir erzählen!
Apostol hat die Ansprüche an den Wahrheitsbeweis eben nicht heruntergeschraubt, sondern extrem hoch gehalten. Warum, das müsste man ihn fragen. Es ist fraglich, ob er damit im Sinne des Gesetzgebers gehandelt hat - und das wird die Berufungsinstanz vermutlich prüfen.Ok, ich kann dir folgen.
Aber warum hat er dann dem Kläger gesagt, er glaubt ihm trotzdem ned und das auch der StA zur Anzeige gebracht?
Er hätte ja seine Ansprüche an die freie Beweisführung ja , eben auch mit deinen Argumenten, herunterschrauben können und ihn gleich wegen Falscher Beweisaussage verdonnernden können. Oder war das in diesem Verfahren ned möglich?
Gut, dass es in diesem Verfahren ned möglich war ist geklärt.Apostol hat die Ansprüche an den Wahrheitsbeweis eben nicht heruntergeschraubt, sondern extrem hoch gehalten. Warum, das müsste man ihn fragen. Es ist fraglich, ob er damit im Sinne des Gesetzgebers gehandelt hat - und das wird die Berufungsinstanz vermutlich prüfen.
Ein Urteil wegen falscher Zeugenaussage war in diesem Verfahren keinesfalls möglich. Da muss ein eigenes Verfahren eröffnet werden, diesmal mit StA (weil Offizialdelikt), mit Möglichkeit, sich extra zu verteidigen.
In der MeeToo-Debatte wird immer kritisiert, wenn Frauen sich nicht umgehend zur Wehr setzten.
ich weiss, wie Schweine denken)
und er sich da dachte ich sag halt " I wors ned, wor wer Aunderer" , weil das schwer nachweisbar ist.